30.04.2014 •

BETREUUNG UND FÜRSORGE IN DER BUNDESWEHR

Im Juni 2013 hat der Generalinspekteur der Bundeswehr im Rahmen der Konzeptionellen Dokumentenhierarchie Bundeswehr entschieden, dass

eine eigenständige Teilkonzeption „Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr“ (TK BeFürsBw) durch das federführende Referat Führung Streitkräfte II 3 zu erstellen ist. Erlass der TK ist bis Mitte 2014 geplant.

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Helfe Hand.

Anders als in der noch gültigen Teilkonzeption für bereichsübergreifende Aufgaben „Betreuung und Fürsorge“ aus dem Jahre 1989, die Soldaten und Reservisten betrifft, wird die neue TK BeFürsBw als bundeswehrgemeinsames Grundlagendokument entwickelt. Sie bildet die Grundlage für eine bedarfsorientierte und wirksame Betreuung und Fürsorge in der Bundeswehr im Betrieb Inland und Ausland sowie im Einsatz. Bei vielen Aufgaben der Betreuung und Fürsorge werden Standards vorgeben.
Die in der TK BeFürsBw dargestellten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten des Einzelplans 14. Viele der Maßnahmen werden keine zusätzlichen Ausgaben erfordern. Den berechtigten Erwartungen und Ansprüchen der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien an die Betreuung und Fürsorge im Rahmen des dienstlich Möglichen wird entsprochen.
Wesentliche Schwerpunktbedarfsforderungen sind u. a. Betreuung und Fürsorge „aus einer Hand“, die Einrichtung von Betreuungsbüros sowie zentrale Informationen zu Betreuungsangeboten und Fürsorgethemen innerhalb einer Internetplattform, die im Intranet gespiegelt wird.
Weitere Absicht ist es, Leistungen und Ansprechstellen z. B. im Bereich Sozialdienst, Familien- und Einsatzbetreuung, Militärseelsorge, Psychologie, Wohnungsfürsorge, Freizeitorganisation, Berufsförderungsdienst, Karrierecenter, Eltern-Kind-Arbeitszimmer, Kinderbetreuung einschließlich Integration bundeswehrnaher Organisationen (z. B. Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung, Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung, Bundeswehrsozialwerk) etc. in einem standortbasierten Betreuungshaus zu bündeln. Neben den herkömmlichen Aufgaben der Betreuung und Fürsorge werden auch Grundlagen für neuere Themen gelegt, wie z. B. die Pendlerproblematik, Fragen der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, die Betreuung Einsatzgeschädigter und Hinterbliebener sowie der Umgang mit Veteranen der Bundeswehr. Folgekonzepte werden einzelne Aufgaben umfassend aufgreifen. Die als Pilotprojekte entwickelten Seminare für ausscheidende Berufssoldaten und Berufssoldatinnen sowie „Soldat und Behinderung“ geben den Betroffenen wertvolle Hilfen.
Zur Bewältigung der Herausforderungen vor einem Einsatz, im Einsatz und nach einem Einsatz wurden viele Maßnahmen entwickelt, um die Bundeswehrangehörigen und ihre Familien in solchen Situationen zu unterstützen und ihnen größtmögliche soziale, rechtliche und verhaltensbezogene Sicherheit zu vermitteln. Beispielhaft ist die Bundeswehrbetreuungsorganisation zu nennen, die in einem „Netzwerk der Hilfe“ arbeitet. Sie vermittelt in einem breiten Spektrum Kontakte zum Sozialdienst der Bundeswehr, zur Militärseelsorge, zum Truppenpsychologischen Dienst, zu anderen militärischen Dienststellen, zu kommunalen Behörden und Ämtern sowie zu ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen und Verbänden.
Mit der neuen TK wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Betreuung und Fürsorge geleistet mit den Zielen, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu verbessern und die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr zu erhöhen. Sie ist zukunftsorientiert und erlaubt eine am aktuellen Bedarf ausgerichtete Anpassung der Standards.

Aufmacherbild: Rike/pixelio.de

Datum: 30.04.2014

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/1

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