Schädel-Hirn-Verletzungen unter den zukünftigen Bedingungen der Landes- und Bündnisverteidigung – ein Aufruf zur gemeinsamen Leitlinienarbeit
Uwe Max Mauer, Chris Schulz
Hintergrund
Die Erfahrung aus den Kriegen der vergangenen fast einhundert Jahre zeigt, dass das Verletzungsmuster der verwundeten Soldaten sich über die Zeit verändert hat. So waren im Zweiten Weltkrieg etwa 21 % der Verletzungen im Kopf-Hals-Bereich zu finden [1], im Korea-Krieg waren es dann schon mehr als 21 % [9] und bei der Operation Enduring Freedom (2001) 30 % [8]. Diese Entwicklung wird im aktuellen Krieg in der Ukraine bestätigt. Nach der uns bekannten Verteilung sind hier 35 % der verletzten Soldaten während der ersten Kriegsphase wegen Verletzungen im Kopf-Hals-Bereich ausgefallen (persönliche Mitteilung). Dies ergibt sich aus der verbesserten persönlichen Schutzausrüstung für den Körperstamm und den verstärkten Panzerungen der Fahrzeuge.
Eine neurochirurgische fachärztliche Expertise wird nicht auf jeder Versorgungsebene vorgehalten werden können, und nicht immer wird ein sofortiger qualifizierter Lufttransport möglich sein. Daraus resultiert die Notwendigkeit, dass Patienten mit Schädel-Hirn-Traumata unter den Bedingungen der Landes- und Bündnisverteidiung (LV/BV) auch von Nicht-Neurochirurgen versorgt werden – das heißt jedoch nicht immer, dass sie operiert werden müssen. Neurochirurgen sind sicher ab der Versorgungsebene Role 3 anzutreffen und davor unter Umständen nur in Enrichtungen der Role 2E.
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Wehrmedizinische Monatsschrift 5/2023
Kontaktdaten
Oberstarzt Prof. Dr. med. Uwe Max Mauer
Bundeswehrkrankenhaus Ulm
Klinik XII – Neurochirurgie
Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm
E-Mail: uwemaxmauer@bundeswehr.org