Refraktivchirurgisches Potenzial bei fliegendem Personal der Bundeswehr

Rudolf Schimmel, Thomas Karlischek, Diana Hering, Frank M. Jakobs

Um das Potenzial für corneale refraktivchirurgische Therapien im militärfliegerischen Dienst der Bundeswehr zu untersuchen, erfolgte eine retrospektive Datenauswertung der augenärztlich erhobenen Untersuchungsbefunde von 262 Bewerberinnen und Bewerbern für den fliegerischen Dienst in der Bundeswehr, die sich im ersten Halbjahr 2022 am Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe erstmalig vorgestellt haben.

Im Ergebnis wurden im augenheilkundlichen Fachgebiet 34 Personen und damit 13 % augenärztlicherseits als untauglich für den fliegerischen Dienst in der Bundeswehr bewertet. Ein Proband brach die Untersuchung ab. Wäre ein Zustand nach cornealer refraktivchirurgischer Behandlung im fliegerischen Dienst der Bundeswehr vorschriftenkonform zulässig, hätten bis zu 11 der 34 als untauglich bewerteten Probanden (= 32,3 %) doch noch als tauglich bewertet werden können. Ferner zeigte sich, dass insgesamt 58 der 227 als augenheilkundlich tauglich bewerteten Probanden (= 25,6 %) eine Brillenkorrektur benötigten. In Bezug auf eine durch Refraktivchirurgie zu erreichende Brillenfreiheit war feststellbar, dass 56 der 227 als tauglich bewerteten (= 24,7 %) und damit 21,4 % aller begutachteten Probanden für eine refraktivchirurgische Behandlung infrage kämen.

Zusammenfassend wären durch corneale refraktivchirurgische Maßnahmen bei gleichzeitiger Vorschriftenänderung nicht nur positive Effekte in der Nachwuchsgewinnung zu erzielen, sondern es könnte auch die Brillenabhängigkeit bei zahlreichen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen im militärfliegerischen Dienst der Bundeswehr reduziert werden.

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