Chirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms: Positive Fallzahlentwicklung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit am Bundeswehrkrankenhaus Ulm

Moritz Witzenhausen, Matteo Grimmer, Jan Sölter, Carsten Hackenbroch, Michael Grunert, Matthias Müller, Armin Riecke, Patrick Büchele, Daniel Gagiannis, Konrad Steinestel, Sebastian Brill

Hintergrund und gesetzliche Grundlagen

Aufgrund neuer ziviler Regularien wandelt sich die onkologische Medizin in Deutschland. Mindestmengenregelungen, zunehmender Druck zur Zertifizierung und derzeit noch unklare Leistungsgruppenzuweisung im Rahmen des 2024 verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes werden bundesweit zu veränderten Versorgungsstrukturen führen. Politisches Ziel ist es, die Versorgungsqualität onkologischer Patienten zu verbessern und komplexe Leistungserbringung zu konzentrieren.

Am 16. Dezember 2021 kündigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Mindestmengenregelung für die chirurgische Therapie des Lungenkarzinoms an. Im Kalenderjahr 2024 mussten im Rahmen einer Übergangsphase 40 anatomische Resektionen mit einer gesicherten malignen Diagnose durchgeführt werden, um eine positive Prognose für die Weiterführung der Leistung zu erhalten. Im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 stieg die erforderliche Fallzahl dann bereits auf 75 Eingriffe, um ab dem Jahr 2025 kein Leistungsverbot zu erhalten. Hintergrund dieser Regelung sind verschiedene wissenschaftliche Arbeiten, die bereits seit den frühen 2000er Jahren den Zusammenhang zwischen operativen Fallzahlen und dem Überleben untersuchten und belegen, dass höhere OP-Zahlen mit einer signifikant besseren Prognose korrelieren.

Zusätzlich wurde am 7. März 2024 das Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet, welches die Krankenhausreform begleiten soll . Die gesetzlichen Krankenkassen haben als flankierende Maßnahme beispielhaft den AOK-Mindestmengenatlas veröffentlicht. Hier können sich Patienten und Einweiser bzw. Kooperationspartner bereits heute gleichermaßen über die Leistungszahlen der jeweiligen Kliniken informieren.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.


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