11.04.2019 •

Die Versorgung der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee mit Blut- und Blutbestandteilkonserven in einem möglichen -bewaffneten Konflikt – ein medizinhistorischer Vergleich

Supplying the Bundeswehr and the National People´s Army with blood and blood component preserves in a potential armed conflict – a historical review

Aus dem Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg (Leiter: Oberfeldarzt H. U. Will) des Sanitätsunterstützungszentrums München (Leiter: Oberstarzt Dr. R. Süß)

André Müllerschön

Zusammenfassung

Die Arbeit stellt die damals geplante sanitätsdienstliche Versorgung der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee in einem bewaffneten Konflikt dar und erläutert die unterschiedlichen Konzeptionen der Versorgung mit Blut- und Blutbestandteilkonserven. Während die transfusionsmedizinische Versorgung der Streitkräfte der Bundeswehr fast ausschließlich aus Blut- und Blutbestandteilkonserven bestand, kon-zentrierte sich der Medizinische Dienst der Nationalen -Volksarmee (NVA) überwiegend auf die Anwendung von Infusionslösungen. Lediglich zur Behandlung von Strahlenkranken war der Einsatz von Blutkonserven geplant, welche unmittelbar durch die nahe der Front entfalteten Blutstation Bst-1 hergestellt werden sollten.

Im letzten Abschnitt wird ergänzend zu der quellenbasierten historischen Betrachtung noch kurz auf die Herausforderungen bei der logistischen Versorgung einiger deutscher Einsatzkontingente mit Frischblutkonserven eingegangen.

Schlüsselwörter: Sanitätsdienstliche Versorgung, Blutkonserven, Infusionslösungen, Einsatzkontingente

Summary

This article describes the formerly planned provision of medical services for the Bundeswehr and the National People’s Army (NVA) in an armed conflict and explains the different concepts for the provision of blood and blood component preserves. While the transfusion medical care of the armed forces of the Bundeswehr consisted almost exclusively of blood and blood component preserves, the Medical Service of the NVA concentrated predominantly on the application of infusion solutions. Only for the treatment of radiation patients the use of blood reserves was planned, which were to be produced directly by the blood station Bst-1, to be installed close the front. 

In addition to the historical review in the last section the challenges of logistical supply with fresh blood preserves for some deployed Bundeswehr troops are briefly discussed.

Keywords: medical service supply, blood preserves, infusion solutions, contingents of operations

Einleitung

Der Stellenwert der Bluttransfusion und des Ersatzes intravasaler Flüssigkeit in der Militärmedizin hat sich in den vergangenen einhundert Jahren stetig erhöht. Von anfänglichen zögerlichen Blutübertragungen im Ersten Weltkrieg, über die Entwicklung und den Einsatz verschiedenster Blutkonserven (wie beispielsweise die Serum- oder die Trockenserumkonserve) während des Zweiten Weltkrieges, hat sich die moderne Transfusionstherapie in der zivilen Rettungs- und Katastrophenmedizin, aber auch in den Behandlungsalgorithmen moderner Sanitätsdienste als Standardversorgung etabliert.

Nach Gründung der beiden deutschen Staaten und deren Einbindung in die Verteidigungsstrukturen der NATO und des Warschauer Paktes waren sowohl die Bundeswehr als auch die Natio-nale Volksarmee gezwungen, Konzepte für die Versorgung mit Blut, Blutbestandteilen und Infusionslösungen in einem möglichen bewaffneten Konflikt zu entwickeln.

Im vorliegenden Beitrag sollen diese Planungen und die daraus resultierende Organisation des militärischen Transfusionswesens dargestellt werden. Dazu ist es zunächst wichtig, die geplante medizinische Versorgung beider Armeen im Kriegsfall kurz zu erläutern. Bewusst wird auf eine Darstellung der friedensmäßigen sanitätsdienstlichen Betreuung, die Geschichte des Sanitätsdienstes und des Medizinischen Dienstes sowie auf die organisatorische Umstrukturierung nicht eingegangen – dies würde den Umfang der Arbeit sprengen. Stattdessen sei an dieser Stelle auf entsprechende Publikationen – wie beispielsweise den 2005 erschienenen Beitrag von GRUNWALD und VOLLMUTH („Der Sanitätsdienst – Entstehung und Entwicklung“) [10], die beiden von LOCHER und LEMMENS 2006 [14] und 2009 [13] zur Geschichte des Medizinischen Dienstes der NVA herausgegebenen Sammelwerke, sowie den zweiten Referateband der Gesellschaft für Geschichte der Wehrmedizin mit dem Titel „Wiedervereinigung und Sanitätsdienst. Betrachtungen zu Kontinuität und Wandel“ aus dem Jahre 2015 [19] – verwiesen.

Sanitätsdienstliche Versorgung der Bundeswehr (historisch)

In der Bundeswehr verfügten alle Teilstreitkräfte über eigenständige Sanitätskräfte, welche die medizinische Versorgung in bestimmten Behandlungsebenen übernahmen. Der Sanitätsdienst des Heeres gliederte sich in den Truppensanitätsdienst der Verbände, selbstständigen Einheiten und Dienststellen sowie in die Sanitätstruppen der Großverbände und Kommandobehörden. In einem möglichen Verteidigungsfall führten die Sanitätstrupps der Kompanien des Heeres die Erste Hilfe auf dem Gefechtsfeld durch und transportierten die Verwundeten zu den Truppenverbandplätzen, die von den Verbandplatzgruppen der Bataillone errichtet wurden [7]. Die Sanitätskompanien der Korps, Divi-sionen und Brigaden sollten die erste operative Versorgung der Verletzten auf den eingerichteten Hauptverbandplätzen, der nächsten Stufe der Rettungskette, sicherstellen. Die Operationen von Schwerstverletzten beschränkten sich allerdings überwiegend auf lebensrettende Eingriffe [21].

Tab. 1: Behandlungsebenen und zugehörige Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr [7]

Behandlungsebene

Sanitätseinrichtung

1

Truppenverbandplätze

2

Hauptverbandplätze

3

Lazarette 200

4

Reservelazarettgruppen

Bundeswehrkrankenhäuser


Im Gegensatz dazu war das oberste Ziel der sich an die Hauptverbandplätze anschließenden beweglichen Feldlazarette – ab 1981 durch ortsfeste, über 200 Betten verfügende Lazarette („Lazarette 200“) ersetzt [7] – die vollständige Genesung oder Herstellung der Dienstfähigkeit von Verwundeten [21]. Patienten, deren endgültige Heilung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten war, wurden in die Reservelazarette der rückwärtigen Zone verlegt. Die Reservelazarettorganisation, wozu neben den Reservelazarettgruppen mit jeweils 1 000 Betten auch die Bundeswehrlazarette und späteren Bundeswehrkrankenhäuser gehörten, übernahmen die abschließende fachärztliche Versorgung und notwendige Rehabilitationsmaßnahmen für Angehörige aller Teilstreitkräfte [7].

Bei Luftwaffe und Marine änderte sich die sanitätsdienstliche Versorgung in einem Verteidigungsfall kaum. Luftwaffenangehörige wurden weiterhin in Luftwaffensanitätsstaffeln – deren personelle und materielle Ausstattung sich nach dem Betreuungsumfang richtete [21] – oder durch Sanitätstrupps (bei dislozierten Einheiten) betreut [7]. Im Bedarfsfall konnten die Luftwaffensanitätsstaffeln durch Luftwaffenchirurgengruppen, die im Frieden an die Bundeswehrkrankenhäuser angegliedert waren, unterstützt werden [7].

Für den Bereich der Marine unterschied man Bord-, Marineflieger- und landgestützten Sanitätsdienst, wobei man den Bordsanitätsdienst in die Bereiche „Boote“ und „Schiffe“ (zu deren Besatzung ein Erster Offizier zählte [7]) unterteilte. Die sanitätsdienstliche Versorgung der Boote fiel in die Zuständigkeit des landgestützten Sanitätsdienstes, der aus ortsfesten und verlegbaren Marinesanitätsstaffeln sowie Marinesanitätstrupps für abgesetzte Einheiten bestand. Schiffe verfügten über einen eigenen Schiffsarzt, der Patienten im Schiffslazarett behandelte [7] und im Vorfeld eines Gefechtes Hilfsverbandplätze, Verbandplätze und Schiffslazarettverbandplätze an Bord einrichtete [7].

Sanitätsdienstliche Versorgung der Nationalen Volksarmee

Im Folgenden wird die sanitätsdienstliche Versorgung der Natio-nalen Volksarmee ganz bewusst etwas detaillierter dargestellt. Im Falle eines bewaffneten Konfliktes war der „Medizinische Dienst“ als Teil der „Rückwärtigen Dienste“ verantwortlich für die Organisation und Durchführung der sanitätsdienstlichen Versorgung der Soldaten. Dazu standen „Einheiten“ (Sanitätszüge und Sanitätskompanien) sowie „Truppenteile“ (Sanitäts-bataillone, Sanitätstransportkompanien und selbstständige -medizinische Abteilungen), welche für die Errichtung von Verbandplätzen zuständig waren, aber auch medizinische Spezialeinrichtungen, zu denen Feld- und Reservelazarette zählten, zur Verfügung  [11]. Bei der Versorgung verwundeter Soldaten galt in der NVA das Prinzip der Etappenbehandlung.

Tab. 2: Behandlungsebenen und zugehörige Einrichtungen des Medizinischen Dienstes der Nationalen Volksarmee [7]

Behandlungsebene

Einrichtungen

Erste medizinische Hilfe

Bataillonsverbandplätze, Schiffslazarette

Erste ärztliche Hilfe

Regimentsverbandplätze, medizinische Einrichtungen an Bord, bewegliche Flottillen-Lazarette, Medizinische Landungsgruppen, Ärztebrigaden

Qualifizierte medizinische Hilfe

Divisionsverbandplätze, selbstständige medizinische Abteilungen, Lazarette

Spezialisierte medizinische Hilfe

Lazarette der Lazarettbasis, ortsfeste Lazarette


Zuerst übernahmen Armeeangehörige [11] die „Selbsthilfe und gegenseitige Hilfe“. Sie stillten beispielsweise äußere Blutungen, verbanden Verletzungen, schienten provisorisch Knochenbrüche und sicherten die Atmung [9]. Anschießend führten -Sanitäter, Sanitätsunteroffiziere und Feldschere in „Geschädigtennestern“ [11] noch unmittelbar auf dem Gefechtsfeld die „erste medizinische Hilfe“ durch [11]. Dazu zählte unter anderem das Anlegen von Verbänden, die Gabe von Antidoten, Schmerzstillung und Festlegung der Reihenfolge des Weitertransportes [11] – also einfachste lebensrettende Maßnahmen [9]. Parallel dazu konnten Soldaten auf durch die Sanitätszüge der Bataillone errichteten [7] Bataillonsverbandplätzen (BVP) versorgt werden [11].

Militärfachärzte (überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin) übernahmen nach Ankunft der Verwundeten – möglichst innerhalb einer Zeitspanne von maximal vier Stunden nach der Verletzung – die „erste ärztliche Hilfe“. Die Maßnahmen dieser ersten ärztlichen Hilfe unterteilten sich in „aufschiebbar“ und „dringlich“ und wurden auf Regimentsverbandplätzen (RVP) [11], für deren Betrieb die Sanitätszüge der Sanitätskompanien der jeweiligen Regimenter zuständig waren [7], durchgeführt. Diese umfassten unter anderem äußerliche Blutstillungen, Verbessern der „Transportmobilisierung“, Tracheotomien, Infusionen, Antibiotikagaben sowie Initialtherapien bei Schädigungen durch Massenvernichtungswaffen oder Strahlenkrankheiten [11].

Etwa vier bis sechs Stunden später sollten die verwundeten Soldaten [11] die von den medizinischen Kompanien der Sanitätsbataillone einer Division betriebenen Divisionsverbandplätze (DVP) [7] oder „entfaltete“ selbstständige medizinische Abteilungen (smA) erreichen, wo ihnen durch Chirurgen und Internisten die „qualifizierte medizinische Hilfe“ zuteil wurde. Dazu zählten beispielsweise endgültige Blutstillungen, lebensrettende chirurgische Eingriffe sowie die medizinische Einstufung der Verletzten in „sofortige Hilfe benötigt“, „nicht transportfähig“, „leichtgeschädigt“ und „krank“ [11]. Die letzte Ebene der Versorgung bezeichnete man in der NVA als die von „Fachärzten engen Profils“ (worunter man Neuro- und Kieferchirurgen, Zahn- und Augenärzte, Orthopäden und Hals-Nasen-Ohrenärzte verstand) in Feld- und Reservelazaretten durchgeführte „speziali-sierte medizinische Hilfe“ [11].

Während in Reservelazaretten meist alle Facharztrichtungen vertreten waren, versorgten die Feldlazarette meist nur Militärangehörige mit bestimmten Verletzungsmustern. Dazu zählten: 

  • Schädigungen des Kopfes und der Wirbelsäule,
  • Schädigungen im Bereich des Thorax und Abdomens,
  • Schädigungen im Bereich des Oberschenkels und der großen Gelenke,
  • radiologische Schädigungen,
  • toxische Schädigungen,
  • allgemeine Infektionskrankheiten,
  • gemeingefährliche Infektionskrankheiten sowie
  • leichte Schädigungen [11, S. 19].


Verwundete Soldaten der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung wurden nach Durchführung der ersten medizinischen Hilfe durch „medizinische Posten“ zu den Verbandplätzen der Bataillone und Regimenter oder den Medizinischen Punkten der Flugplätze verbracht. Nach Maßnahmen der ersten ärztlichen Hilfe erfolgte die qualifizierte medizinische Hilfe in Lazaretten der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Lazarettbasis oder Einrichtungen des territorialen Sanitätsdienstes. In den beiden letztgenannten Organisationselementen führten Mediziner zusätzlich die spezialisierte medizinische Hilfe durch [7].

Im Bereich der Volksmarine übernahmen an Bord von schwimmenden Einheiten während eines Gefechtes Gefechtssanitäter, Sanitäter oder Instrukteure für medizinische Sicherstellung und Feldschere nach Selbst- und gegenseitiger Hilfe die erste medizinische Hilfe in den Schiffslazaretten. Weiterführende erste ärztliche Hilfe erfolgte entweder auf Rettungs- und Geschädigtentransportschiffen oder in mobilen Flottillenlazaretten, die auf medizinische Landungsgruppen sowie Ärztebrigaden zurückgreifen konnten. Für die dritte Ebene der Verwundetenversorgung waren mit chirurgischen, internistischen, toxikologischen und radiologischen Kompetenzen ausgestattete selbstständige medizinische Kompanien verantwortlich, bevor die abschließende qualifizierte und spezialisierte medizinische Hilfe in Eirichtungen der Landstreitkräfte durchgeführt wurde [7].

Die Versorgung der NVA mit Blut- und Blutbestandteilkonserven im Kriegsfall

Photo
Abb. 1: Zelte und Faltkoffer (links) der eingerichteten Bst-1
Ab 1968 begannen in der NVA verschiedene Überlegungen zum Aufbau eines Versorgungssystems mit Blut-, Blutbestandteilkonserven und Infusionslösungen in einem möglichen bewaffneten Konflikt [15]. In der Folge wurden verschiedene Überlegungen (dazu zählten auch wissenschaftliche Untersuchungen) und Konzepte erarbeitet, welchen Umfang die zukünftige Versorgung haben, beziehungsweise welche Produkte zum Einsatz kommen sollten.

Im Hinblick auf zukünftige militärische Auseinandersetzungen ging die Führung der NVA damals von Kernwaffeneinsätzen aus, die zu einem hohen Anteil Verwundeter mit kombinierten Strahlenschäden und Verbrennungen führen würden. Zur Therapie derartiger Verletzungsmuster hielt man frisches Blut, das durch direkte Transfusion übertragen wurde, als am besten geeignet [1]. Daher gab es Überlegungen zur „Warmblutspende“ bei Kampfhandlungen. Nach entsprechenden Voruntersuchungen, wobei serologische Untersuchungen auf Infektionskrankheiten des Spenders bei Kampfhandlungen unterbleiben sollten, wurde empfohlen, einer Transfusion die biologische Probe nach -Oehlecker vorzuschalten. Für das Unterlassen der Diagnostik möglicher übertragbarer Krankheiten sprachen aus Sicht der Mediziner vor allem zwei Gründe: Zum einen seien sie unter Feldbedingungen nur recht schwierig durchzuführen und zum anderen wären mögliche Infektionen gut therapierbar. Das Überleben des Verletzten hätte oberste Priorität: „Ein syphilitischer Lebendiger [ist] besser [...] als ein nichtsyphilitischer Toter.“ [1, S. 24f.] Als Spender kamen in der Nähe der Verbandplätze stationierte Soldaten, Leichtverwundete und Kranke sowie „psychisch Geschädigte“ in Frage. Medizinisches Personal sollte nur im Ausnahmefall herangezogen werden [1]. Aufgrund des Einsatzspektrums der direkten Transfusion erschien die Durchführung erst im Bereich der spezialisierten medizinischen Hilfe sinnvoll [1]. In den verfügbaren Quellen ist nicht ermittelbar, inwieweit diese Vorschläge weiterverfolgt wurden. Zumindest als sicher kann angesehen werden, dass die Oehleckerprobe in der NVA nicht mehr zur Anwendung kam.

Die Gewichtung des 1973 in Kraft getretenen „Konzeptes für die transfusionsmedizinische Sicherstellung der NVA“ lag allerdings eindeutig auf kolloidalen und kristalloiden Lösungen. Nach Gerd Machalett, seinerzeit federführend mit der Erarbeitung der Konzeption betraut, verteilten sich die prozentualen Anteile aller Transfusions- und Infusionsmittel wie folgt:

  • 60 % Elektrolyte als kristalloide Lösungen,
  • 30 % kolloidale Lösungen wie Infukoll,
  • 5 % Proteinlösungen und
  • 5 % Erythrozytenkonserven [16].

Der Medizinische Dienst der NVA setzte zur Therapie des Volumenmangels von Verletzten fast ausnahmslos auf sechsprozentiges Infukoll – dessen intravasale Verweildauer zwischen sechs und acht Stunden betrug – oder Elektrolytflüssigkeiten, wie beispielsweise die auf dem RVP verfügbare „Elektrolyt-Infusionslösung 135“ [9]. In Friedenszeiten industriell hergestellt, sollten diese in einem Gefecht unmittelbar im Pharmazeutischen Feldlabor (PFL) [8] hergestellt, abgefüllt und anschließend den Verbandplätzen zur Verfügung gestellt werden [8].

Lediglich bei der Behandlung von Strahlenverletzten war eine Blutübertragung oder die Gabe von Blutbestandteilkonserven in Lazaretten vorgesehen [9]. Deren Bedarf sollte zum einen durch unmittelbar in der mobilen Blutstation Bst-1 hergestellte Konserven, zum anderen von Blutspendezentralen und -instituten des staatlichen Gesundheitswesens gedeckt werden. Dazu erhielten die zivilen Einrichtungen genaue Vorgaben, sogenannte „Leistungsbescheide“, mit Angabe der zur Verfügung zu stellenden Menge an Erythrozytenkonzentraten, Plasma- und Vollblutkonserven. Dabei erfolgte eine Unterteilung in „Sofortbedarf“, der ständig im jeweiligen Institut vorzuhalten war, „Einmonatsbedarf“ und „weiterer Bedarf“. Auch die staatliche Trocken-Plasmareserve der DDR, deren Umfang etwa 120 000 bis 150 000 Liter betrug, stand unter dem vorrangigen Zugriffsrecht der NVA [15].

Zur Absicherung und Deckung der benötigten Mengen erstellten alle in die transfusionsmedizinische Versorgung eingebundenen Einrichtungen „Maßnahmepläne zur Umstellung der Arbeit in Katastrophen/Ausnahmebedingungen“. Diese orientierten sich an den jeweiligen Stufen der Einsatzbereitschaft der NVA. Einige vorzunehmende Schritte bei Alarmierungen sind in Tabelle 3 aufgeführt.

Tab. 3: Umzusetzende Maßnahmen von transfusionsmedizinischen Einrichtungen der DDR in Abhängigkeit der unterschiedlichen Alarmierungsstufen der NVA (Auszüge) [16]

Alarmierungsstufe

Durchzuführende Maßnahme der Institute

Erhöhte Einsatzbereitschaft (EE)

- Erhöhung der Blutabnahmekapazität

- Herstellung von Testseren

- Vorbereitung der Bst-1 (Material und Personal)

Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr (EK)

-  Aufnahme der Produktion von Infusions-lösungen

-  Einschränkung der Verarbeitungskapazität, der Plasmapherese und Einstellung der Lyophilisation

-  Bereitstellung von gerinnungsaktiven Präparaten in tiefgefrorener oder flüssiger Form

Volle Einsatzbereitschaft (VE)

- ausschließliche Herstellung von Humanzitrat, Erythrozytenkonzentrat und Blutplasma

- Einschränkung der Spenderserologie durch Konzentrierung auf den gerade noch ausreichenden Umfang


Die Versorgung der Bundeswehr mit Blut- und Blutbestandteilkonserven im Verteidigungsfall

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Abb. 2: In der Blutspendezentrale des Hygienisch-Medizinischen Instituts der Bundeswehr in Koblenz (1958-1965)
Während einer kriegerischen Auseinandersetzung hätte die Bedarfsdeckung an Blutprodukten der Bundeswehrkrankenhäuser sowohl vom Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr – beziehungsweise seinen Vorgängern, als auch von den Untersuchungsinstituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erfolgen sollen [2]. Die Versorgung des frontnahen Bereiches mit Blutkonserven sollten im Verteidigungsfall die meist an ein Feldlazarett angegliederten mobilen Blutspendestationen, von denen die Bundeswehr in ihrer Aufbauphase 650 ausgeplant hatte, übernehmen. Man ging von einer wöchentlichen Bereitstellung von 25 bis maximal 50 Blutkonserven pro Station aus. Zwölf Blutbanken waren für den Transport der Konserven von den vier Blutbereitungsgruppen der Hygienischen Feldlabore der Korps sowie der Blutspendezentrale und Verteilung der Konserven an die Bedarfsträger zuständig [17]. In ihren Planungen ging die damalige Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr davon aus, dass maximal 120 000 Blutkonserven monatlich gewonnen werden müssen [20]. Eine Anzahl, die im Falle eines Krieges sicherlich nicht ausgereicht hätte.

Nach Auswertung von Erkenntnissen der kriegerischen Auseinandersetzungen des 20. Jahrhunderts empfahl der Wissenschaftliche Beirat für das Sanitäts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr Mitte der 1980er Jahre die Bereitstellung von 1 000 ml Blut und 500 ml Humanalbumin für jeden Verwundeten [6], was gleichzeitig zu einem veränderten Versorgungskonzept für einen möglichen Verteidigungsfall führte. Während das Humanalbumin mehrere Jahre haltbar war, konnten zusätzliche Blutkonserven aufgrund ihrer recht kurzen Haltbarkeit erst während einer „Spannungsphase“ hergestellt und bevorratet werden [6]. Dabei sollte das Humanalbumin fast ausschließlich in Lazaretten und Blutkonserven überwiegend auf Hauptverbandplätzen oder vergleichbaren Sanitätseinrichtungen der Teilstreitkräfte zum Einsatz kommen. Die Versorgung mit Blut sollten mobile Blutentnahmetrupps des Instituts für Wehrmedizin und Hygiene sicherstellen. Nach Durchführung verschiedener Alarmmaßnahmen war die Unterstützung durch zusätzliches Personal, meist einberufene Reservisten, in Lazaretten und Medizinischen Untersuchungsstellen der Bundeswehr vorgesehen. Der Betrieb dieser Einrichtungen – im Frieden meist reine Geräteinheiten – erfolgte frontfern, was zwar den Aufbau einer stationären Kühlkette ermöglichte, eine Kühltransportkette zu frontnahen Sanitätseinrichtungen aber de facto ausschloss [6].

Die Versorgung der Bundeswehr mit Blut- und Blutbestandteilkonserven im Auslandseinsatz

An dieser Stelle sei noch kurz auf die transfusionsmedizinische Versorgung ausgewählter Auslandseinsätze eingegangen – eine ausführliche Darstellung würde auch hier den Rahmen des Beitrages sprengen.

Kambodscha 1992-1993 

Bereits während des UNTAC[1] Einsatzes in Kambodscha führte die Bereitstellung von Blutkonserven im deutschen Einsatzkontingent zu großen logistischen Herausforderungen. Zwar standen Erythrozytenkonzentrate in ausreichendem Umfang zur Verfügung, Thrombozytenkonzentrate und Frischplasma konnten dagegen nicht bereitgestellt werden [18]. Militärangehörige und UN-Mitarbeiter erhielten bei lebensbedrohlichen Situationen Warmblutspenden von Soldaten, deren Blut vor Durchführung der Transfusion im Labor des deutschen Feldlazaretts in Phnom Penh auf HIV-Antikörper und erhöhte Transaminasen getestet wurde [18].

Somalia 1993-1994

Das logistische transfusionsmedizinische Versorgungskonzept für den Deutschen Unterstützungsverband Somalia im Rahmen der UN-Operation UNOSOM II[2] wurde nach Auswertung vorangegangener Einsatzerfahrungen überarbeitet. Erstmals wurden Konserven und Konzentrate mittels eigens beschaffter isolierter Behälter der Firma Elektrolux™, die teilweise über zusätzliche Kühlaggregate verfügten, zu den Einsatzkontingenten in Somalia transportiert [3]. Dazu wurden die Blutprodukte am Freitagabend an Bord der sogenannten „Urlaubermaschine“[3] nach Dschibuti geflogen, woraufhin diese das deutsche Feldlazarett in Belet Uen am Samstag erreichten [4]. Trotz immer wieder auftretenden einzelnen Schwierigkeiten bewährte sich das Verfahren.

Folgeeinsätze bis heute

Die so gewonnenen Erfahrungen fanden in neue Verordnungen Eingang. Am 6. September 1996 wurde die transfusionsmedizinische Versorgung von Verbänden der Bundeswehr im Auslandseinsatz durch einen Erlass des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr neu geregelt. Demnach erfolgte im Einsatzfall die Bereitstellung und der sachgerechte Transport von Blutprodukten durch ein vom Sanitätsamt der Bundeswehr festgelegtes ZInstSanDstBw. Das Koblenzer Institut übernahm dabei zunächst eine „einsatzbezogene Pilotfunktion“ und war „mit Priorität zu benennen“ [5]. Neben der Versorgung aus Deutschland wurde die Bundeswehr im Bedarfsfall durch ihre interna-tionalen Partner unterstützt. So konnte bei einem plötzlichen Mangel an Blutprodukten das deutsche Afghanistankontingent im Jahre 2003 auf Unterstützung der Blutbank des niederländischen Hospitals auf dem Flughafen von Kabul zurückgreifen [22].

Im Jahre 2014 trat das „Konzept Transfusionsmedizinische Versorgung mit Blut und Blutprodukten im Einsatz und Inlandsbetrieb und Hämotherapie in der Bundeswehr“ in Kraft. Hier finden sich erstmals auch Angaben zur Blutgruppenverteilung der im Einsatzlazarett vorgehaltenen Erythrozytenkonzentrate. Den Berechnungen lagen täglich fünf transfusionsbedürftige Schwerverletzte pro Operationsgruppe zugrunde [12]. Den errechneten Bedarf und die Blutgruppenverteilung für die ersten drei Einsatztage ist in Tabelle 4 wiedergegeben.

Tab. 4: Rechnerischer Bedarf eines Feld-/Einsatzlazaretts für die ersten drei Einsatztage und Verteilung der Blutgruppen [12]

Blutgruppe

Anzahl Konserven

0 Rh neg.

15

0 Rh pos.

20

A Rh neg.

10

A Rh pos.

20

B Rh pos.

10


Zusammenfassung

Der Medizinische Dienst der Nationalen Volksarmee und der Sanitätsdienst der Bundeswehr gingen für die transfusionsmedizinische Versorgung in einem möglichen bewaffneten Konflikt unterschiedliche Wege. Fokussierte der Medizinische Dienst der NVA fast ausschließlich auf Infusions- und Elektrolytlösungen, lag der Schwerpunkt des Sanitätsdienstes der Bundeswehr auf Blut- und Blutbestandteilkonserven. Dies ist insofern auch nicht verwunderlich, da der Sanitätsdienst bereits zu Friedenszeiten über einen eigenen Blutspendedienst verfügte, während sich die NVA bei der Versorgung mit Blutprodukten nahezu vollumfänglich auf das zivile Gesundheitswesen der DDR abstützte. Das Fachpersonal der Bst-1 wurde überwiegend erst im Spannungsfall eingezogen und war damit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht so intensiv mit Material und Verfahren vertraut wie die Angehörigen des Sanitätsdienstes, die täglich ihren Dienst in den einzelnen Bereichen des Blutspendedienstes ausübten.

Glücklicherweise kann rückblickend nicht gesagt werden, welches Konzept zielführender gewesen wäre. Allerdings lassen die Herausforderungen und gewonnenen Erfahrungen bei der transfusionsmedizinischen Versorgung der deutschen Auslandskontingente Rückschlüsse auf mögliche Schwierigkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes zu.

Literatur

  1. Andree R: Probleme der direkten Bluttransfusion auf den Etappen des medizinischen Abtransports [Diplomarbeit Ernst-Moritz--Arndt--Universität]. Greifswald: 1974.
  2. Blümel B, Bräuer P, Spenner H, Thöle A: Die Geräteausstattung eines Untersuchungsinstituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1985; 9: 25-26.
  3. Brandt D: Der Blutspendedienst der Deutschen Bundeswehr. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1994; 18: 36-40.
  4. Brandt D: Transport von Blutprodukten und kühlpflichtigen Arzneimitteln – eine logistische Herausforderung. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1998; 22: 100-103.
  5. Bundesministerium der Verteidigung – Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Regelung für die transfusionsmedizinische Versorgung von Verbänden der Bundeswehr im Auslandseinsatz (InSan I 2 – Az 42-13-27). Bonn: 1996.
  6. Daum J: Die Versorgung der Bundeswehr mit Blut und Blutbestandteilen – ein Vorschlag zur Neukonzeption. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1986; 10: 113-117.
  7. Dirks CG: Militärpharmazie in Deutschland nach 1945. Bundeswehr und Nationale Volksarmee im Vergleich [rer. nat. Diss.]. Marburg: 2001.
  8. Fügemann HW: Militärpharmazie. Berlin: Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1988 (= Handbuch Militärmedizin).
  9. Gestewitz HR, Steiner ER: Militärmedizin – Hochschullehrbuch für Studenten der Medizin und Stomatologie. Berlin: Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik 1978.
  10. Grunwald E, Vollmuth R: Der Sanitätsdienst – Entstehung und Entwicklung. In: Bremm KJ, Mack HH, Rink M (Hrsg.): Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr 1955 bis 2005. Freiburg i.Br. - Berlin: Rombach 2005; 183-198.
  11. Hippe F: Grundlagen der medizinischen Sicherstellung der Truppen im Gefecht. Lehrfach 210 42. Dresden: Militärakademie 1971.
  12. Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Konzept Transfusionsmedizinische Versorgung mit Blut und Blutprodukten im Einsatz und Inlandsbetrieb und Hämotherapie in der Bundeswehr (TransfMedVersBw). Koblenz: 2014.
  13. Lemmens FJ (Hrsg.): Geschichte des medizinischen Dienstes der NVA – Teil II. Bonn: Beta 2009 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 18).
  14. Lemmens FJ, Locher WG (Hrsg.): Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreises Geschichte der Wehrmedizin vom 20.-21.04.2004 in Leipzig. Klitzschen: Elbe-Dnjepr 2006 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 17).
  15. Machalett G: Die transfusionsmedizinische Sicherstellung der NVA (Prinzipien, Probleme, Ausbildung). In: Lemmens FJ, Locher WG (Hrsg.): Der Medizinische Dienst der NVA – Teil I. Referate anlässlich des Workshops des Arbeitskreises Geschichte der -Wehrmedizin vom 20.-21.04.2004 in Leipzig. Klitzschen: Elbe-Dnjepr 2006; 132-148 (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 17).
  16. Machalett G: Organisation der Sicherstellung der Bluttransfusion in Katastrophen- oder Verteidigungssituationen, unveröffentlichtes Manuskript. Siedenbollentin: o. J.Steigner KF: Kühlbehälter für Blutkonserven vom 11.03.1960. BA-MA BW 24/441, ungezeichnetes Blatt.
  17. Thomas A: Organisation und Aufgabenspektrum der Anästhesie-Abteilung im German Field Hospital in Phnom Penh, Kambodscha. In: Gerngroß H, Kalke YB (Hrsg.): Sanitätsdienstliche -Unterstützung der UNO. Einsatz in Kambodscha. Berichte, Erfah-rungen, Probleme, Aussichten. Referate anlässlich des Symposiums im Bundeswehrkrankenhaus Ulm vom 04.-06.03.1993 und Beiträge über den weiteren Einsatz. Bonn: Beta 1994; 88-100
     (= Beiträge Wehrmedizin und Wehrpharmazie, 8).
  18. Vollmuth R, Grunwald E, Müllerschön A: Wiedervereinigung und Sanitätsdienst. Betrachtungen zu Kontinuität und Wandel. Vorträge des 2. Wehrmedizinhistorischen Symposiums vom 10. November 2010. Bonn: Beta 2015 (= Referatebände der Gesellschaft für Geschichte der Wehrmedizin, 2).
  19. Wehrmedizinalamt – Hygienisch-medizinisches Institut: Stellungnahme zur Niederschrift der Dienstbesprechung vom 04.07.1960 bei InSan II 3 über die Forderung an die Lagerung und an den Transport von Blutkonserven vom 08.09.1960. BA-MA BW 24/441, ungezeichnetes Blatt.
  20. Zernial FE: Handbuch des Sanitätsmaterials der Bundeswehr. Darmstadt: Wehr und Wissen 1964.
  21. Zimmer J, Zijp J: Versorgung mit Blutprodukten bei Massenanfall. Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2003; 27: 27.


Bilder: Sammlung A. Müllerschön, Neubiberg

Zitierweise

Müllerschön A: Die Versorgung der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee mit Blut- und Blutbestandteilkonserven in einem möglichen bewaffneten Konflikt – ein medizinhistorischer Vergleich. Wehrmedizinische Monatsschrift 2019; 63(3-4): 80-85.

Citation

Muellerschön A: Supplying the Bundeswehr and the National People´s Army with blood and blood component preserves in a potential armed conflict – a historical review Wehrmedizinische Monatsschrift 2019; 63(3-4): 80-85.

Verfasser
Oberfeldarzt Dr. André Müllerschön
Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg
Werner-Heisenberg-Weg 39, 85579 Neubiberg
E-Mail: andremuellerschoen@bundeswehr.org 


[1] UNTAC = United Nations Transitional Authority in Cambodia. 


[2] UNOSOM = United Nations Operation in Somalia II


[3] Der routinemäßig am Freitag/Samstag zwischen Deutschland nach Somalia stattfindende Versorgungsflug konnte auch von Soldatinnen und Soldaten genutzt werden, die bei längerer Stationierungsdauer einen einwöchigen Kurzurlaub machten; sie wurde deshalb bei der Truppe als „Urlaubermaschine“ bezeichnet.



Datum: 11.04.2019

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