24.09.2018 •

Die Notfallstation bei einem ­kerntechnischen Unfall - Ein Beispiel für die zivil-militärische Zusammenarbeit für den Katastrophenfall

Aus dem Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst (KdoSES) in Leer (Kommandeur: Oberstarzt Dr. J. Backus) - Kreisverbindungskommando (KVK) Pinneberg

Für den Fall eines kerntechnischen Unfalls planen die Katastrophenschutzbehörden der Länder als stationäre Komponente den Aufbau und Betrieb sogenannter Notfallstationen. Diese dienen als Anlaufstellen betroffener Bürger für Informationen, Personendekontamination, Betreuung und strahlenmedizinische Begutachtung einschließlich einer eventuellen Iodblocka­de.

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Der BeaSanStOffzZMZ im Fachgespräch mit den anderen Übungsteilnehmern
In Schleswig-Holstein wurden die diesbezüglichen Rahmenempfehlungen für Notfallstationen (RE-NFS) aufgrund von Erfahrungen aus dem Geschehen in Fukushima kürzlich überarbeitet. Das neue Konzept sollte im Kreis Pinneberg exemplarisch als Katastrophenschutzübung („INES 2017“) erprobt werden.

Der Beauftragte Sanitätsstabsoffizier für zivil-­militärische Zusammenarbeit des Landkreises (BeaSanStOffzZMZ) war aufgrund seiner bestehenden Kontakte in die Vorbereitungen einbezogen. Bereits zuvor hatte er schon aus pharmazeutischer Sicht die im Kreis vorrätig gehaltenen Bestände an Iodtabletten überprüft. Bei der Übungsvorbesprechung stellte sich heraus, dass einschlägig erfahrene Strahlenmediziner für die Besetzung der Station 5 „Strahlenmedizinische Beurteilung“ eine Mangelressource darstellen. Entsprechend seiner Aufgabe, im Katastrophenfall einen Bedarf an möglichen Unterstützungsleistungen zu erkennen, passende Fähigkeiten innerhalb der Bundeswehr zu identifizieren und im Bedarfsfall auf Anforderung des Landrats einen Antrag auf Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland zu stellen, wurde erkannt, dass eine solche Expertise im Institut für Radiobiologie der Bundeswehr ­(InstRadBioBw) der Sanitätsakademie ­(SanAkBw) und notwendige Unterstützungsfähigkeiten in den Sanitätsregimentern vorliegen. Es lag daher nahe, die Position übungsmäßig durch den Sanitätsoffizier im Kreisverbindungskommando (KVK) darzustellen. Dank einer Zuziehung in Form einer Reservedienstleistung durch das zuständige KdoSES in Leer wurde es möglich, dies anzubieten, was auch gern angenommen wurde.

Es galt aber auch mit Rücksichtnahme auf die zivilen Befindlichkeiten umsichtig zu agieren. Es ist verständlich, dass die Katastrophenschutzbehörde zunächst davon ausgeht, dass sie mit dafür vorgesehenen zivilen Kräften in der Lage ist, die Aufgaben allein zu leisten. Die sofortige Beteiligung militärischer Berater, die (übertrieben gesprochen) in Flecktarn einen Befehlsstand in der Notfallstation aufbauen und das Zepter des Handelns an sich reißen, galt es zu vermeiden. Der sanitätsdienstliche Anteil des KVK entschied daher in Absprache mit der Übungsleitung, die Aufgabe gemeinsam mit dem Kreisgesundheitsamt und unauffällig in „weißer“ Klinikuniform zu übernehmen.

Natürlich galt es zunächst, das notwendige Fachwissen soweit zu erlangen, dass bei der Übungsdarstellung ein realistischer und kompetenter Eindruck entsteht. Aufbauend auf Vorkenntnissen aus der Ausbildung, der Fortbildung im Rahmen der Beorderung und der für diese Position ausdrücklich gewünschten zivilberuflichen Kompetenzen, wurden Fachpublikationen beschafft und die Entscheidungsalgorithmen erarbeitet. Ausgesprochen hilfreich war auch die sofortige Bereitschaft der Experten des InstRadBioBw, telefonisch bei den identifizierten Pro­blemfeldern behilflich zu sein.

Während der Übung wurde die strahlenmedizinische Beurteilung durch ein zivil-militärisches Team abgearbeitet, das aus der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes (einer Ärztin), dem Fachberater Strahlenschutz des Kreises (einem Physiker des TÜV Nord), dem BeaSanStOffzZMZ des KVK (einem Flottillenapotheker), dem ­BeaSanFw (einem Rettungssanitäter) und einem Mitglied der Feuerwehr (einem angehenden Stabsarzt) bestand. Die gemeinsame Erarbeitung der Fragestellungen und die gegenseitige Abstimmung bei Entscheidungen stellten sich als ein vorbildliches Miteinander ziviler und militärischer Fachkompetenzen dar. Die Außenwirkung der Station 5 wurde dann auch von den Beobachtern und Teilnehmern der Übung gleichermaßen als ausgesprochen professionell eingestuft.

Durch die Identifizierung von Verbesserungsbedarf an einigen Stellen des Konzeptes (insbesondere bei dem patientenbezogenen Erhebungsbogen und hinsichtlich der notwendigen Informationen für den weiterbehandelnden Arzt) konnte das interdisziplinäre Team auch zur Fortentwicklung der Rahmenempfehlungen beitragen. Ein ausführlicher LVU, erstellt durch den BeaSanStOffzZMZ fand entsprechende Würdigung gleichermaßen bei den sanitätsdienstlichen Kommandobehörden wie auch bei der Katastrophenschutzbehörde bis hin zum Innenministerium.

Abschließend kann resümiert werden, dass eine sachkundige und rücksichtsvolle Teilnahme an einer solchen Übung von ziviler Seite hoch geschätzt wird. Das Ziel einer zivil-militärischen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen konnte so in vorbildlicher Weise demonstriert werden. Den für die Landkreise beorderten Sanitätsoffizieren kann aufgrund der Erfahrungen ausdrücklich empfohlen werden, sich auch bei einer im Detail zunächst nicht vorliegenden eigenen Expertise engagiert in solche ZMZ-Übungen einzubringen. 

Anschrift des Verfassers:

Flottillenapotheker d. R. Dr. Detlef Werner
BeaSanStOffzZMZ Kreis Pinneber
Kleiner Moorweg 38, 25436 Tornesch
E-Mail: detlef1werner@bundeswehr.org

Bildrechte beim Verfasser

Datum: 24.09.2018

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2018

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