Gerade bei diffamierenden Posts müssen Soldat*innen einen kühlen Kopf...
Gerade bei diffamierenden Posts müssen Soldatinnen und Soldaten einen kühlen Kopf bewahren. Auch wenn es nicht der Logik Sozialer Medien entspricht, sollten sie wie bei einer Beschwerde erst nach Ablauf einer Nacht reagieren.
18.02.2022 •

Social Media in der Bundeswehr – Chancen und Fallstricke

Claas Gärtner

Hintergrund

Ob Facebook, Twitter, Snapchat, Instagram oder TikTok – Social Media-Plattformen haben in nur wenigen Jahren die Medienwelt und auch das Nutzungsverhalten der Menschen verändert. Im Jahr 2021 nutzen 4,2 Milliarden Menschen weltweit [4] ein oder mehrere soziale Netzwerke. Diese sind damit zum wichtigsten „Ort“ geworden, um sich auszutauschen, zu informieren und zu präsentieren. Gleichzeitig wächst die Kritik an den Betreibern sozialer Netzwerke, sie würden mit ihren Produkten und Algorithmen die Demokratie und den demokratischen Diskurs sowie teilweise sogar die psychische Gesundheit junger Menschen, vor allem von Mädchen, schädigen [3]. Vor diesem Hintergrund sind soziale Netzwerke sowohl für Soldatinnen und Soldaten als auch die gesamte Organisation Bundeswehr hinsichtlich einer kompetenten Nutzung eine Herausforderung.

Spannungsfeld Social Media und Militär

Die sozialen Netzwerke leben davon, dass sich Menschen präsentieren und Informationen bereitstellen – ohne die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen aber nicht nur dem Freundeskreis, sondern einem weltweiten Publikum. Dem gegenüber stehen militärische Bedürfnisse nach Geheimhaltung und speziell in den Einsatzgebieten Operational Security, kurz OPSEC. Gleichzeitig stellt § 17 des Soldatengesetzes besondere Anforderungen an die Angehörigen der Streitkräfte. Deren Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Dienst als Soldat erfordert [1]. Rasch kann so ein Beitrag, Post oder Tweet über die militärische Ausbildung oder ein unbedachter Kommentar zum Startpunkt für Ermittlungen werden, die im schlimmsten Fall zu einer Disziplinarmaßnahme oder sogar strafrechtlichen Ahndung führen können. Aber auch zivilrechtliche Probleme können schnell entstehen, wenn beispielsweise aus Unkenntnis Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt werden.

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