KONZEPTION FÜR DIE ZIELSTRUKTUR 2020
REGIONALE SANITÄTSDIENSTLICHE VERSORGUNG UND UNTERSTÜTZUNG
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr und nach der mittlerweile erfolgten Umstrukturierung des Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Ebene der Führungs- und Fähigkeitskommandos steht nun im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr die Phase einer umfassenden Umgliederung der Regionalen Sanitätseinrichtungen als einem der wesentlichen Träger der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) bevor.
Vor dem Hintergrund der Stationierungsentscheidung befindet sich damit auch die ambulante fachärztliche, truppenärztliche, truppenzahnärztliche und betriebsärztliche Versorgung im Übergang in die Zielstruktur 2020.
Getreu dem Grundsatz „Sanität folgt der Truppe“ ist angesichts der strukturellen und geografischen Neuausrichtung der Hauptbedarfsträger Heer, Marine, Luftwaffe und Streitkräftebasis folgerichtig eine angepasste Stationierung der Einrichtungen für die ambulante sanitätsdienstlichen Versorgung erforderlich. Die aktuell wie auch künftig zu erbringenden Kernprozesse der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung, nämlich Behandlung, Begutachtung, Prävention sowie die Beratung der Truppe in sanitätsdienstlichen Fragen, der sehr personalintensive Bereich der Ausbildungsund Übungsunterstützung der Truppe sowie die diversen Personalabstellungen für Auslandseinsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen sind dabei trotz der tiefgreifenden Neustrukturierung unterbrechungsfrei sicher zu stellen. Leitgedanke ist dabei die fähigkeitsorientierte Ausrichtung auf approbationspflichtige Aufgaben.
Da die Umstrukturierung an die schrittweise Einnahme der Zielstruktur und Zielstationierung der Truppe adaptiert sein muss, wird die Phase bis zum endgültigen Abschluss mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Zwischenlösungen werden dabei unvermeidbar sein. Hier werden eine hohe Flexibilität aller Betroffenen und ein präziser laufender Abstimmungsprozess mit den Bedarfsträgern zum maßgeschneiderten Einfließen in die neue Zielstruktur erforderlich sein.
Projektgruppe
Mit Weisung Nr. 3 BMVg Fü San vom 23. Januar 2012 wurde festgelegt, dass Entwürfe zur Soll-Organisation der zukünftigen Regionalen Versorgungseinrichtungen auf der Basis der Bedarfsträgerforderungen bis zum 30. September 2013 zu erstellen sind. Zur zeitgerechten Erfüllung dieses Auftrages wurde die Projektgruppe „Neuausrichtung der Regionalen Sanitätsdienstlichen Unterstützung 2020“ gebildet und zuerst dem Sanitätsführungskommando G3.2.2, dann dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr und nun dem Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung zugeordnet.
Die Projektgruppe hat alle zukünftig zu erbringenden fachlichen, fachdienstlichen und truppendienstlichen Aufgaben in der regionalen sanitätsdienstlichen Unterstützung im Grundbetrieb den zuständigen Erbringungsebenen zugeordnet (Versorgungseinrichtungen und Kommandoebenen) und in einem detaillierten Aufgaben- und Fähigkeitskatalog erfasst. Zudem wurde eine standort- und liegenschaftsbezogene Erhebungs- und Entscheidungsmatrix erarbeitet, in der alle sanitätsdienstlich relevanten Rahmenbedingungen am Standort erfasst wurden. Dieser „Aufgabenkatalog RegSanEinr“ sowie das „Standortprofil“ bildeten hierbei die Grundlage für die Ableitung der Bedarfsträgerforderungen. Ziel war die Erarbeitung einer individuellen, bedarfsorientierten Stationierung der zukünftigen Dienststellen zur regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung (SanUstgZ und SanVersZ) sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der entsprechenden Soll-Organisation dieser Dienststellen.
Unter Nutzung des fortgeschriebenen „Aufgabenkatalogs RegSanEinr“ sowie des zukünftigen „Standortprofils“ wurde Anfang 2013 ein Abschlussbericht erarbeitet, der – unter Berücksichtigung der mehrfach abgestimmten Bedarfsträgerforderungen der MilOrgBer und des Konzepts „Regionale sanitätsdienstliche Versorgung“ – Vorschläge zur zukünftigen Stationierung und Ausgestaltung der Sollorganisation der Regionalen Gesund heits ver sor - gungs einrichtungen des ZSanDstBw gemacht hat. Übergeordnetes Ziel der Projektgruppenarbeit war es hierbei, die Inlandsversorgung weiter zu verbessern, die hohe Qualität der präklinischen Versorgung im Einsatz und im Inland beizubehalten sowie robuste Strukturen in der ambulanten Versorgung für jeden der zukünftigen etwa 330 Stationierungsorte zu schaffen.
Durch Kdo SanDstBw VIII wurde dem BMVg - unter Einbeziehung der Ergebnisse aus der Projektgruppenarbeit - im Juli 2013 ein Ergebnisbericht vorgelegt. Nach Festlegung der Neuen Struktur in der Regionalen Sanitätsdienstlichen Versorgung durch das BMVg wird sich die Projektgruppe „Neuausrichtung der Regionalen Sanitätsdienstlichen Unterstützung 2020“ im Schwerpunkt mit den Planungen zur Umgestaltung der Regionalen Sanitätsdienstlichen Versorgung und Unterstützung im Sinne eines „Change-Managements“ beschäftigen.
Zielstruktur der Regionalen Sanitätsdienstlichen Versorgung und Unterstützung
Die Organisationselemente der aktuellen Struktur - Fachsanitätszentren, Sanitätszentren, Sanitätsstaffeln und Arztgruppen - werden voraussichtlich Ende 2014 aufgelöst. Mitbestimmend für diese Grundsatzentscheidung war nicht zuletzt die Erkenntnis, dass sich die bisherige flächendeckende, engmaschige Ausbringung von ambulanten Sanitätseinrichtungen mit zum Teil sehr kleinen Einheiten in der Praxis häufig als personell nicht durchhaltefähig erwiesen hat. Dies führte trotz aller Bemühungen, durch kurzfristige Personalabstellungen oder den Einsatz von zivilen Vertragsärzten eine durchgängige ärztliche Versorgung sicherstellen zu können, zu keiner befriedigenden Konstanz in der flächendeckenden truppenärztlichen Versorgung.
Daher wird künftig die ambulante sanitätsdienstliche Versorgung durch eine geringere Anzahl regionaler Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr) als bisher sichergestellt werden. Die Reduzierung der Gesamtzahl an RegSan- Einr in der neuen Struktur ist aber nur zum Teil durch den verminderten Personalumfang der zu versorgenden Truppenteile begründet. Durch die Konzentration auf weniger, aber personell robuster ausgelegte regionale Sanitätseinrichtungen wird eine verbesserte personelle Durchhaltefähigkeit erzielt werden. Die zukünftigen RegSanEinr werden grundsätzlich mit mindestens drei Ärzten und zwei Zahnärzten besetzt sein. Bevor die Umstellung auf die neue Struktur erfolgen kann, sind allerdings umfangreiche vorbereitende Maßnahmen, insbesondere personalwirtschaftlicher, aber auch materieller und infrastruktureller Art, erforderlich. Ein Vorlauf von neun Monaten ist zur regulären Vorbereitung im Sinne des Sollprozesses mindestens erforderlich.
Nach aktueller Planung ist die Aufstellung von bundesweit 13 Sanitätsunterstützungszentren (SanUstgZ) vorgesehen, die jeweils etwa zehn Sanitätsversorgungszentren (SanVersZ) und eine Sanitätsstaffel Einsatz (SanStff Eins) führen. Die Reduzierung der Gesamtzahl an RegSanEinr in der neuen Struktur wird aber auch zur Folge haben, dass zukünftig Soldatinnen und Soldaten unter Umständen etwas größere Entfernungen bis zur zuständigen regionalen Sanitätseinrichtung zurücklegen müssen als bisher. Die Möglichkeit einer finanziellen Wegstreckenentfernung ab einer bestimmten Entfernung wird derzeit geprüft, mit einer ministeriellen Entscheidung ist zeitnah zu rechnen. Nach derzeitigem Planungsstand werden aber auch weiterhin ca. 80% aller Soldatinnen und Soldaten eine RegSanEinr direkt am Standort oder in nicht mehr als zehn km Entfernung in Anspruch nehmen können.
Der Gesamtumfang des regionalen sanitätsdienstlichen Kräftedispositivs wird durch die Kombination aus nationalen Zielvorgaben, den individuellen und systemischen Bedarfsträgerforderungen sowie durch die Ausbildungs- und Übungsunterstützung der Truppe unter dem besonderen Blickwinkel der Kohäsion der Einsatzkontingente determiniert. Die hierzu ausgeplanten Strukturelemente werden im Folgenden beschrieben.
Sanitätsunterstützungszentrum
Die zukünftigen SanUstgZ werden - regional gebündelt - die unterstellten SanVersZ in jeder Hinsicht führen. Allgemeine Führungs- und Unterstützungsleistungen werden stringent zusammengefasst. Die SanUstgZ übernehmen damit im Regionalbezug die Führungsrolle sowohl als Dienstleister und Koordinator für die unterstellten SanVersZ als auch für die sanitätsdienstliche Unterstützungsleistung der Truppe vor Ort.
Eine zentralisierte Stabs- und Führungsleiste im SanUstgZ stellt nicht nur den Betrieb im eigenen Bereich sicher, sondern deckt auch die als Teileinheit geführten SanVersZ ab und führt die unterstellte SanStff Eins. Hierbei wird der Paradigmenwechsel deutlich, der durch die Neuausrichtung der RegSanUstg in die Praxis umgesetzt wird: Die hauptsächlich kurativ orientierten SanVersZ werden soweit möglich von Stabs- und Organisationsaufgaben entlastet. Diese werden zukünftig gebündelt, durchhaltefähig und Ressourcen optimiert durch die SanUstgZ geleistet werden.
Am Ort des SanUstgZ wird eine kurative Komponente in Form eines implementierten San- VersZ mit truppenärztlichen und truppenzahnärztlichen Ambulanzen vorhanden sein. Zudem werden wesentliche Teile der bisher von den Sanitätskommandos wahrgenommenen Heilfürsorgeaufgaben zukünftig durch die SanUstgZ erfüllt werden.
Die betriebsmedizinische Versorgung für den gesamten Regionalbereich wird mit einer entsprechenden Arztgruppe ebenfalls durch das SanUstgZ geleistet werden. Außerdem werden in den Sanitätsunterstützungszentren die bislang in den Fachsanitätszentren beheimateten fachärztlichen und oralchirurgischen Ambulanzen abgebildet, die – wenn es fachlich und wirtschaftlich geboten ist – alternativ auch an Standorten eines SanVersZ ausgebracht werden können.
Jedes Sanitätsunterstützungszentrum wird somit zentral und vollumfänglich einen genau definierten Versorgungskreis führen. Für den Fachbereich Zahnmedizin wird dies durch die am Prozess orientierte Abbildung eines „Beratenden und Koordinierenden Zahnarzt“ erreicht.
Sanitätsversorgungszentrum
Ein SanVersZ wird im Unterschied zu den heutigen Sanitätszentren von Führungs- und administrativen Aufgaben weitgehend entlastet werden, um sich im Schwerpunkt auf den kurativen Versorgungsauftrag konzentrieren zu können. Im Bereich der Führungsgrundgebiete 1, 4 und 6 werden nur noch unabdingbar notwendige Kernkompetenzen vertreten sein. Zukünftig wird auch die truppenärztliche Versorgung in den Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) von einer RegSanEinr des Kommandobereichs Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung sichergestellt werden.
Sowohl hier als auch an anderen Standorten mit spezifischer Bedarfsträgerkonstellation (oder überdurchschnittlich hohem Versorgungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund von Extrembelastungen der Truppe) werden zudem Außenstellen von Sanitätsversorgungszentren im Sinne organisatorischer Sonderformen eingerichtet werden, die auch bei einem nur mittelgroßen Versorgungsumfang (ca. 500 – 800 Soldatinnen und Soldaten) dennoch eine bedarfsgerechte und ortsnahe truppenärztliche Versorgung aus einer Hand ermöglichen.
Beauftragte Ärzte
An abgelegenen Stand- und Stationierungsorten mit einer für den Betrieb einer eigenen Reg SanEinr zu geringen Betreuungsstärke wird es in Zukunft Versorgungskonzepte in Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitssystem geben. Die akutmedizinische und zahnmedizinische Versorgung durch einen sogenannten Beauftragten Arzt, bzw. einen kooperierenden Zahnarzt, stellt sicher, dass jede Soldatin und jeder Soldat auch in Zukunft eine notwendige medizinische und zahnmedizinische Behandlung im vollen Umfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) in räumlich akzeptabler Entfernung zur jeweiligen Dienststelle erhalten wird. Nach derzeitigem Planungsstand werden zukünftig ca. drei Prozent aller Soldatinnen und Soldaten dieses Versorgungsmodell in Anspruch nehmen.
Für die Erbringung spezifischer wehrmedizinischer Leistungen (z.B. Militärärztliche Begutachtungen und Beratungen, einsatzvorbereitende Impfprogramme, Vorsorgeuntersuchungen, genehmigungspflichtige medizinische oder zahnmedizinische Komplexleistungen) wird es notwendig bleiben, dass für jeden Standort auch dann eine zuständige RegSan- Einr zuständig sein wird, wenn die akutmedizinische und zahnmedizinische Versorgung im zivilen Gesundheitssektor vorgesehen ist. Um eine bruchfreie und qualitativ gute medizinische Versorgung an abgelegenen Standorten ohne eigene RegSanEinr sicherstellen zu können, fanden bereits mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Kdo RegSanUstg und der zivilen Seite statt.
Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr
Seit dem 01.07.2013 ist das Sportmedizinische Institut der Bundeswehr (SportMed InstBw) dem Kdo RegSanUstg unterstellt. Ein Jahr später wird das Institut zum Zentrum für Sport medizin der Bundeswehr (ZSportMedBw) umgegliedert werden.
Der vollzogene Unterstellungswechsel des SportMedInstBw (zukünftig ZSportMedBw) vom Sanitätsamt zum Kdo RegSanUstg ist Ausdruck der fähigkeitsorientierten Neuausrichtung des ZSanDstBw. Das Institut ist die zentrale Untersuchungs-, Ausbildungs- und Forschungsstelle der Bundeswehr auf dem Gebiet der Sportmedizin, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, nimmt einen kurativen, ambulanten Behandlungsauftrag wahr und übt – z. T. in Kooperation mit zivilen Universitäten - eine wehrmedizinisch relevante Forschungs- und Lehrtätigkeit aus. Das SportMedInstBw spielt zudem eine zentrale Rolle in der Erbringung ambulanter wehrmedizinischer Leistungen insbesondere im Bereich der sportmedizinisch-rehabilitativen Versorgung. Ein besonderer Fokus ist hierbei auf einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten gerichtet, die im Rahmen umfassender Betreuungsprogramme langfristig betreut und therapiert werden.
Sanitätsstaffel Einsatz
Neu wird auch das Element der Sanitätsstaffel Einsatz (SanStff Eins) sein, das - teilweise vorstationiert an Truppenübungsplätzen, Militärflughäfen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr - Kräfte für die Ausbildungs- und Übungsunterstützung gebündelt und unter fortgeschriebener Anwendung des Regionalitätsprinzips bereithalten wird. Die sanitätsdienstliche Realversorgung von Truppenübungsplätzen wird in nationaler Verantwortung durch die fest zugeordneten sanitätsdienstlichen Unterstützungselemente erfolgen. Damit geht das Leistungsspektrum der regionalen sanitätsdienstlichen Unterstützung weit über die unmittelbare Gewährung der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) hinaus.
Neben der rein medizinischen, kurativen und gutachterlichen Versorgung der Soldatinnen und Soldaten bindet die Ausbildungs- und Übungsunterstützung einen großen Anteil der sanitätsdienstlichen Kräfte und prägt den Dienst in den regionalen Sanitätseinrichtungen in ganz besonderem Maße. Gleichzeitig stellen die 13 geplanten SanStff Eins künftig die Role-1 Versorgung im Einsatz als maßgebliche Truppensteller sicher und bilden bereits vor der Verlegung mit der Truppe Übungsverbünde, um ein enges Zusammenspiel auf der taktischen Ebene zu erreichen. Aufgrund der angestrebten engen Couleur- und Kohäsionsbeziehungen folgen die SanStff Eins den Grundsätzen des Einsatzrhythmus des Heeres.
Ausbildungs- und Übungs - unterstützung
Aktuell wird die sanitätsdienstliche Ausbildungs- und Übungsunterstützung auf Anforderung der Truppe aus den regionalen Sanitätseinrichtungen, d.h. den insgesamt 86 Sanitätszentren und Fachsanitätszentren, gestellt. Im Rahmen der zurückliegenden Systemanalyse hat sich hierbei Optimierungsbedarf sowohl hinsichtlich der Verzahnung militärischer und fachlicher Kompetenzen des eingesetzten Sanitätspersonals als auch bezüglich der verbindlichen Kohäsion mit den zu unterstützenden Truppenteilen gezeigt.
Zukünftig wird jedem der 13 SanUstgZ eine sogenannte SanStff Eins unterstellt sein, die die einsatzabgeleitete „Role-1“-Fähigkeit bereits im Grundbetrieb strukturell abbilden wird. Dadurch wird eine engere Bindung an die Truppe und eine effektivere Abstimmung der Ausbildungs- und Unterstützungsaufgaben erleichtert. Unter Berücksichtigung der Planungsvorgaben, zeitlich parallel zwei Einsatzverbände durchhaltefähig sanitätsdienstlich zu unterstützen, steht mit diesen insgesamt 13 SanStff Eins somit künftig eine ausreichende Anzahl speziell für diesen Zweck zugeschnittener Kompanieäquivalente zur Verfügung.
Es ist konzeptionell vorgesehen, dass Personal der SanStff Eins als eingespieltes Team in missionsspezifischer Konfiguration - ggf. ergänzt um notwendiges Fach- und Spezialpersonal - in den Einsatz geht, um dort die Role-1 spezifischen Leistungen sicherzustellen. Dies umfasst im Wesentlichen die Unterstützung der Truppe mit Beweglichen Arzttrupps und Sanitätstrupps sowie den Betrieb von Rettungsstationen inklusive der entsprechenden Führungsund Unterstützungselemente. Erstmalig wird bei den SanStff Eins – basierend auf entsprechenden NATO-Dokumenten – auch die notfallzahnmedizinische Behandlungskapazität in den Einsätzen als Zahnarzttrupp ausgebracht werden.
Im Inland werden folgende Unterstützungsaufgaben durch die SanStff Eins wahrgenommen werden:
- Erstausbildung und Kompetenzerhalt Einsatz- Ersthelfer A (EH-A)
- Ausbildung des eigenen Fachpersonals
- Teilnahme und Integration an Übungsvorhaben der Streitkräfte als Bindeglied zwischen Ausbildung und Einsatz
- Ausbildung an Ausbildungseinrichtungen der Streitkräfte
- Bildung eines Übungsverbundes mit der zu unterstützenden Truppe
- Anteil Flugunfall- und SAR-Bereitschaft
- Realversorgung auf der Ebene Role-1 bei Ausbildungs- und Übungsvorhaben
Durch eine anteilige Sicherstellung von Teilaufgaben des Grundbetriebs erfolgt eine enge Bindung des Personals der SanStff Eins an die RegSanEinr, wodurch ein fachlich breiter Kompetenzerhalt sichergestellt und die gemeinsame Verantwortung für die Erfüllung des Gesamtauftrages in der RegSanUstg unterstrichen wird.
Die Elemente der SanStff Eins werden grundsätzlich bedarfsorientiert in räumlicher Nähe der Hauptbedarfsträger stationiert werden. Im Ergebnis werden bundesweit an etwa 50 Standorten Elemente der Sanitätsstaffeln Einsatz ausgebracht. Im besonderen Fokus werden die voraussichtlich verbleibenden 13 Truppenübungsplätze und das Gefechtsübungszentrum Heer stehen. Auf großen Truppenübungsplätzen wird der Einsatz der Sanitätskräfte nach dem „Raumdeckungsprinzip“ erfolgen: An bestimmten Positionen im Gelände werden Sanitätskräfte vorgehalten, die den Übungsraum von dort abdecken und bei Bedarf rasch an den Einsatzort herangeführt werden können.
Die SanStff Eins werden im Auslandseinsatz grundsätzlich von einem Sanitätsstabsoffizier geführt, im Inland dagegen mehrheitlich durch einen Hauptmann des Militärfachlichen Dienstes. Die Sanitätsstaffeln Einsatz umfassen im Grundbetrieb - neben einer Führungsgruppe - im Wesentlichen Sanitätstrupps sowie Personal zum Betrieb von Rettungsstationen. Die ärztlichen Dienstposten werden als Wahrnehmungsdienstposten ausgebracht.
Zusammenfassung und Ausblick
Durch eine ressourcenoptimierte und bedarfsgerechte Stationierung der RegSanEinr in der Zielstruktur 2020 wird es gelingen, auch zukünftig fast alle Soldatinnen und Soldaten in eigenen ambulanten Sanitätseinrichtungen vollumfänglich und durchhaltefähig zu versorgen, obwohl den ca. 330 Stand- und Stationierungsorte der Truppe „nur“ noch 147 RegSan- Einr (127 SanVersZ, davon 20 mit einer Außenstelle) gegenüberstehen werden. Hierbei sind ggf. längere Fahrtzeiten als bisher bis zur nächsten RegSanEinr möglich.
Der zukünftige Verzicht auf personell nicht durchhaltefähige Kleinstversorgungseinrichtungen (Arztgruppen) zugunsten einer verbesserten personellen Robustheit des Systems wird durch bedarfsgerechte Nutzung von Beauftragten Ärzten des zivilen Gesundheitssystems flankiert werden. Auch zukünftig wird aber der weit überwiegende Teil der Soldatinnen und Soldaten in vollem Umfang in einer RegSanEinr medizinisch und zahnmedizinisch betreut werden.
Dem in der näheren Vergangenheit weiter gestiegenen Bedarf an Ausbildungs- und Übungsunterstützung wird mit der Aufstellung von 13 SanStff Eins begegnet, die – regional gebündelt und in bedarfsgerecht ausgebrachten Elementen vorstationiert – die Ausbildungs- und Übungsunterstützung für die Truppe aus einer Hand steuern und sicherstellen. Durch gemeinsame Übungen und Einsatzvorbereitungen wird bereits im Grundbetrieb im Inland ein enges Couleur- und Kohäsionsverhältnis mit der Truppe gefördert. Im Einsatz stellen die SanStff Eins die Kräfte für die Role- 1-Versorgung.
Die Einnahme der Zielstruktur der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung und Unterstützung stellt den ZSanDstBw vor eine große Herausforderung: Aus dem laufenden Betrieb heraus muss der sanitätsdienstliche Auftrag im gesamten Spektrum und unterbrechungsfrei weitergeführt werden.
Um diese „Herkulesaufgabe“ bewältigen zu können, steht die Ausgestaltung der Realisierungsplanung der Einnahme der Zielstruktur ganz oben auf der Prioritätenliste des Kdo RegSanUstg. Wenn die Überleitung in die Zielstruktur gut gelingt, wird die ambulante Inlandsversorgung und sanitätsdienstliche Unterstützung effizienter, robuster und durchhaltefähiger werden. Das Ziel, jede Soldatin und jeden Soldat qualitativ gut sanitätsdienstlich zu versorgen, wird dann erreicht werden können.
Datum: 08.01.2014
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/4