Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements in die Bundeswehr
Aus der Unterabteilung VI – Präventivmedizin, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung (Unterabteilungsleiter Oberstarzt Dr. Th. Harbaum) des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Inspekteur: Generaloberstabsarzt Dr. M. Tempel)
Gemäß Konzept für die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in die Bundeswehr hängt die Auftragserfüllung der Bundeswehr wesentlich von der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit von denjenigen Menschen ab, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ihren Dienst leisten. Soldatinnen und Soldaten ebenso wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten dabei einen in vielfältiger Weise fordernden Dienst.
Die in der Konzeption der Bundeswehr festgelegte konsequente Einsatzorientierung der Bundeswehr „...fordert von den Angehörigen der Bundeswehr ein hohes Maß an physischer und psychischer Robustheit“. Die Forderung nach Demographiefestigkeit sowie die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn begründen die Notwendigkeit von Prävention und Gesundheitsförderung für alle Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg. Nur so sind Leistungsfähigkeit und -willen zu erhalten, zu fördern bzw. wiederherzustellen.
Vor dem Hintergrund zunehmender Belastungen bei begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen hängt der Erfolg zukünftiger Auftragserfüllung verstärkt von jeder und jedem einzelnen gut qualifizierten, hoch motivierten, leistungsbereiten und leistungsfähigen Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg ab.
Durch Investitionen in die Gesundheit sowie in die Schaffung gesundheitsförderlicher Dienst- und Arbeitsbedingungen sollen krankheitsbedingte Kosten gesenkt und die Einsatz- und Durchhaltefähigkeit sowie die Arbeits- und Dienstfähigkeit des gesamten Personalkörpers gesteigert werden.
Der demographische Wandel resultiert in einem Anstieg des Durchschnittsalters der Bundeswehrangehörigen durch Heranführung der speziellen an die allgemeine Altersgrenze verbunden mit großen Herausforderungen in hinreichendem Umfang neues Personal zu gewinnen. Gerade auch der zivile Personalkörper des Geschäftsbereichs des BMVg ist durch eine unausgewogene Altersstruktur mit einem überhöhten Durchschnittsalter gekennzeichnet. Somit kommt der Einführung eines wirksamen BGM gerade auch als Bestandteil der Attraktivitätssteigerung eine besondere Bedeutung zu.
BGM in diesem Sinne ist die systematische, zielorientierte und kontinuierliche Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und alle seine Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, die Arbeitgeberbindung zu erhöhen und die Attraktivität als Arbeitsgeber zu steigern.
Erfolgreiches BGM trägt, mit Blick auf eine zunehmend älter werdende Mitarbeiterschaft, nicht nur zum Erhalt der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit der Bundeswehrangehörigen bei, sondern auch zu einer besseren gesundheitlichen Lebensqualität – insbesondere im Alter – und leistet darüber hinaus einen bedeutenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers Bundeswehr. Somit ist BGM als Führungsaufgabe zu verstehen.
BGM umfasst ein Bündel von Strategien, Maßnahmen und Methoden. Es ergänzt den Arbeitsschutz beginnend beim Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen über die Prävention von Unfallursachen und krankheitsbedingten Ausfallzeiten bis hin zur Förderung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft von Bundeswehrangehörigen. Dabei werden Faktoren für Motivation und Demotivation, für Erfolg und Misserfolg sowie für Gesundheit und Krankheit identifiziert und beeinflusst. Gesundheit und Fitness werden nicht als Zustand verstanden, sondern als positiv entwicklungsfähiger Prozess, bei dem der Mensch als Ganzes in seiner Entwicklung und mit all seinen Potenzialen gesehen und gefördert werden soll. Kernelemente der Einführung eines BGM in die Bundeswehr sind Gesundheitsförderung im Sinne der Salutogenese nach Antonowski und die Prävention sowohl im Sinne der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention.
Prävention ist von jeher Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, letztlich schon seit der Schaffung der Reichsversicherungsordnung unter Bismarck. Konkret ist Prävention Auftrag der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und seit 45 Jahren im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit („ASiG“) in den einschlägigen §§ 3 und 6 als Aufgabe zugewiesen und auch im Präventionsgesetz verankert.
Kernaufgabe des Arbeitsschutzes ist dabei die Gefährdungsbeurteilung. Sie dient der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken. Aber auch die gezielten Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ebenso wie Maßnahmen aus dem Bereich der Führung und Organisation werden aus der umfassenden Gefährdungsbeurteilung hergeleitet.
Für den Geschäftsbereich ist das BGM Konzept als Drei-Säulen-Modell hinterlegt.
Was beinhalten nun diese Säulen? Dies soll im Folgenden dargestellt werden:
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist der Anteil des systematischen BGMs, der für die Beschäftigten am ehesten sichtbar ist, mit ihr wurde in der Erprobungsphase des Gesamtvorhabens im Jahre 2015 begonnen. BGF umfasst gesundheitserhaltende, -schützende und -fördernde Maßnahmen, die geeignet sind, die psychischen und physischen Ressourcen der Angehörigen des Geschäftsbereichs zu stärken. Entscheidend sind der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis und die erforderlichen Maßnahmen der Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie Prävention der GKV. BGF beinhaltet dabei wissenschaftlich fundierte verhaltenspräventive Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Salutogenese) sowie Primärprävention und zielt auf die Förderung der Gesundheitskompetenz des Einzelnen ab. Die BGF-Maßnahmen folgen den Voraussetzungen entsprechend SGB V § 20 ff. Sie finden sich in den vier Handlungsfeldern Stressbewältigung, Prävention von Abhängigkeit, Ernährung und Bewegung und reichen von fachlichen Informationen zu unterschiedlichen Themen über das Angebot von Gesundheitskursen (z. B. Schlafcoaching), Bewegungsprogrammen (z. B. Kräftigung der Muskulatur, Koordinationsverbesserung, Fitnesstraining) bis zur Veranstaltung von Gesundheitstagen. Insbesondere die Maßnahmen der BGF sind – sofern sie für Soldatinnen und Soldaten nicht durch Weisungen und/oder Befehle geregelt werden – ein Angebot des Dienstherrn/Arbeitgebers für seine Beschäftigten aller Statusgruppen, das diese freiwillig und individuell wahrnehmen können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS) ist umfänglich gesetzlich geregelt und bildet eine wesentliche Grundlage des BGM. Die Umsetzung der Vorschriften zum AGS dient dem Schutz von Leben und Gesundheit aller Angehörigen des Geschäftsbereichs BMVg und der Wahrung ihrer individuellen Rechte. Dies entspricht der Verpflichtung des Dienstherrn und Arbeitgebers zum gesetzeskonformen und fürsorglichen Verhalten gegenüber seinen Beschäftigten. Mit der Einführung des BGM geht der Geschäftsbereich BMVg im Sinne dieser Fürsorgepflicht über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus. Zusammen mit anderen Schutzaufgaben ist der AGS eine der elementaren Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Fürsorge und Auftragserfüllung der Bundeswehr. Und ganz in diesem Sinne, wie schon erwähnt, haben die fachlichen Berater der Dienststellenleitung qua Gesetz bereits eine zugewiesene Rolle in der Prävention und damit im BGM.
Der AGS im Geschäftsbereich des BMVg umfasst:
- Vorkehrungen und Maßnahmen zum personellen und technischen Arbeitsschutz
- die gesundheitserhaltende, tätigkeitsangepasste sowie behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe,
- die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel,
- die Unfallverhütung und Prävention,
- den medizinischen Arbeitsschutz,
- den sozialen Arbeitsschutz sowie
- den Schutz vor Gefährdungen wie z. B. durch ionisierende und nicht ionisierende
- Strahlen, Lärm, Vibration und Gefahrstoffe.
Führung und Organisation (FuO) in Zusammenhang mit BGM
Vorgesetzte und Mitarbeiterführung tragen bei der Umsetzung des BGM besondere Verantwortung. Zum einen ist auf diesem Feld ihre Vorbildfunktion von besonderer Bedeutung, zum anderen sollten sie die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme am BGM durch Information und Dienstgestaltung fördern. Kernelement von FuO ist das Konzept der Inneren Führung. Letztere bildet als Verhaltensnorm und Führungskultur die Grundlage für den militärischen Dienst in der Bundeswehr und bestimmt das Selbstverständnis der Soldatinnen und Soldaten. Sie ist Leitlinie für die Führung von Menschen und den richtigen Umgang miteinander. Die Konzeption der Inneren Führung ist für jede Soldatin und jeden Soldaten verbindlich. Dieser Anspruch gilt in besonderer Weise für Vorgesetzte, die ihnen anvertraute Menschen zu führen, auszubilden und zu erziehen haben. Die Vorgesetzten haben großen Einfluss auf den Geist der Truppe und gestalten ihr dienstliches Umfeld, indem sie mit Umsicht führen, durch Vorbild erziehen und mit Leidenschaft ausbilden. Die Fürsorge des Dienstherrn umfasst das ständige Bemühen, Soldatinnen und Soldaten vor Schaden und Nachteilen zu bewahren. Entscheidend für die Umsetzung der Gesunden Führung im Sinne des BGM sind das Vorleben und Erleben der Prinzipien der Inneren Führung und der Adaptation des Leitbildes auch für die zivilen Beschäftigten des Geschäftsbereichs.
Außerhalb des Geschäftsbereichs umfasst BGM vor allem auch Personal- und Organisationsentwicklung, Betreuung und Fürsorge, Betriebliches Eingliederungsmanagement und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Handlungsfelder, die letztlich aus der Ottawa Deklaration herzuleiten sind, wurden im Rahmen der Agenda Attraktivität aus dem BGM ausgegliedert und anderen Akteuren im Geschäftsbereich des BMVg übertragen.
Vorgehen zur Einführung des BGM an einer Dienststelle
Vor einer Schilderung der Ablaufs der Einführung von BGM an einer Dienststelle, seien hier noch ein paar kurze Bemerkungen zu den Strukturen erlaubt, die sich die Bundeswehr in Gefolge der Staatssekretärsweisung vom 06.12.2013 für das BGM geschaffen hat.
Das zuständige Fachreferat ist BMVg FüSK III 5. Zur Formulierung der strategischen Vorgaben wurde ein Jour-Fixe zum BGM eingerichtet. Dort werden auf ministerieller Ebene Bestimmungen über Ausrichtung und Ziele des BGM erarbeitet und beschlossen. Ein Beispiel für die Wirkung des Jour-fixe ist die Festlegung eines Anhalts von zwei Stunden pro Woche für ressourcenfördernde Maßnahmen aus dem Bereich BGM, die Angehörige des Geschäftsbereichs während der Arbeitszeit nutzen dürfen.
Auf der darunterliegenden Ebene der Organisationsbereiche (OrgBer) existieren die Arbeitskreise Gesundheit. Diese sind vor allen Dingen für die Berücksichtigung spezifischer Anforderungen und Rahmenbedingungen des jeweiligen OrgBer verantwortlich. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Die weit überwiegende Zahl der Rettungssanitäter in der Bundeswehr ist dem OrgBer des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr zugehörig. Die besonderen Anforderungen, die der tägliche Dienst an dieses Personal stellt, sind erheblich. Eine Vielzahl physischer aber auch psychischer Belastungen wirkt auf diesen Personenkreis ein. Es ist Anliegen des AK Gesundheit ZSanDstBw hier ressourcenfördernde Maßnahmen zu identifizieren und dem Personenkreis zukommen zu lassen.
Transmissionsriemen in der Fläche, in den einzelnen Dienststellen sind dabei die BGM-Koordinierenden. Nach einer Erprobungsphase im Jahr 2015 war basierend auf deren vorläufiger Auswertung eine Aufbauorganisation mit 46 Dienstposten BGM-Koordinierende geschaffen, die überwiegend mit Offizieren mit sportwissenschaftlichem Studiengang zu besetzen sind und dem Leistungsprozesseigner „Gesundheitsversorgung sicherstellen“ zugeordnet wurden. Im Rahmen der Einführung eines BGM kommt somit dem Sanitätsdienst die Rolle eines internen Dienstleisters zur Einführung zu. Die Dienstposten wurden bei den Sanitätsunterstützungszentren verortet. Jeder BGM-Koordinierende hat einen regionalen Versorgungsbereich von rund 5 000 Angehörigen des Geschäftsbereichs. Die Ausfächerung in die Fläche hat im Januar 2016 begonnen und soll nach derzeitigem Planungsstand Ende 2019 erreicht sein. Mit Stand 12/2017 werden knapp 90 000 Angehörige des Geschäftsbereichs erreicht.
Eine Dienststelle kann auf verschiedenen Wege für den Start von BGM identifiziert werden, zum einen durch den jeweiligen OrgBer, zum anderen auf eigenen Wunsch und zum Dritten auf Basis der Gefährdungsbeurteilung durch den regional zuständigen BGM-Koordinierenden. Idealtypisch nimmt der BGM-Koordinierende mit der Dienststellenleitung Verbindung auf und stellt sich und die Ziele sowie Vorgehensweise bei der Einführung von BGM vor. Hieran schließt sich eine Phase der Bedarfs- und Ressourcenanalyse, z. B. durch Stakeholder-Interviews. Zu diesen entscheidenden Playern der Dienststelle zählen die Personalvertretung, die Personalführung, der Truppenarzt und in jedem Fall die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt. Hierbei geht es um die Gefährdungsbeurteilungen und um Herausforderungen, die sich den Beschäftigten stellen, aber auch um positive Faktoren, die den Betrieb der Dienststelle kennzeichnen.
Auf Basis dieser Gespräche kann dann das Gremium Gesundheit der Dienststelle im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung durch den BGM-Koordinierenden beraten werden, welche Herausforderung zunächst angegangen werden.
Das Gremium Gesundheit stellt die Schaltstelle aller Maßnahmen des BGM einer Dienststelle dar. Hier treten Dienststellenleitung, die Personalvertretung, die hier die voll umfängliche Möglichkeit der Partizipation hat, mit den Fachexperten der Personalführung, dem Truppenarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Hier ist die Expertise und Handlungskompetenz bezogen auf die jeweilige Dienststelle vereint. Dieser Personenkreis ist es, der tatsächlich BGM in der Dienststelle einführt. Den BGM-Koordinierenden aus dem ZSanDstBw fällt dabei die Aufgabe eines internen Dienstleisters zu, der bei der Umsetzung der Maßnahmen hilft.
Wiederum idealtypisch fällt mit der Kick-off Veranstaltung für die Beschäftigten der Dienststelle auch der Startschuss für die Befragung der Beschäftigten mit dem AIGScreenBw. Dieser ist entscheidendes Vehikel mit dem letztlich jeder Beschäftigte seine Wahrnehmung zu den Feldern Führung- und Organisation, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Selbsteinschätzung zu eigenem Gesundheitszustand und -verhalten abgeben kann. Das Ergebnis der Befragungen einer Dienststelle lässt sich als Spinnennetzdiagramm darstellen und weißt mit den zentrifugalen Anteilen geradezu auf Defizite in bestimmten Bereichen andererseits in den zentripetalen Anteilen auf Stärken der jeweiligen Dienststelle hin (siehe hierzu Artikel zur wissenschaftlichen Begleitforschung). Spätestens also mit dem Rückläufer aus der Auswertung des AIGScreenBw sollten sich dann genügend Impulse zur Einführung eines systematischen BGM an der jeweiligen Dienstelle finden. Bei der Umsetzung der aus den analytischen Verfahren abgeleiteten Maßnahmen sind die zwei Haupterfolgsfaktoren die Partizipation der Beschäftigten und die Vorbildfunktion der Dienststellenleitung.
Zusammenfassung
Die Bundeswehr führt ein umfassendes und systematisches BGM ein. Ziele sind dabei der Erhalt eines leistungsfähigen Personalkörpers und die Stärkung der Attraktivität des Geschäftsbereichs als Arbeitgeber. In dem Vorgehen, dass auf den Säulen der Betrieblichen Gesundheitsförderung, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Führung und Organisation ruht, wird unter Partizipation der Beschäftigten ein Bouquet von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen initialisiert, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit geprüft. z
Oberstarzt Dr. Dirk Densow
E-Mail: DirkDensow@bundeswehr.org
Leiter Task Force
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Referatsleiter VI 3
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
Datum: 09.04.2018
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1/2018