UNTAC 1992/93

Der deutsche Sanitätsdienst in ­Kambodscha¹

Wie bei den anderen Organisationsbereichen der Bundeswehr stellt sich auch für deren Sanitätsdienst die Frage nach den Linien eigener Tradition: nach Personen, Ereignissen oder Taten, die im Sinne der politischen Vorgaben insbesondere auch für den Einsatz Werte und Normen vermitteln, Sinn und Identität stiften, Orientierung und ein Koordinatensystem für künftiges Handeln und Haltungen vorgeben. Stärker als bisher rückt dabei die Bundeswehr selbst in den Mittelpunkt des Interesses, Tradition soll weniger vom Fremdbezug als vom Selbstbezug leben, aus der Besinnung auf eigene Leistungen schöpfen.

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Das UN-Krankenhaus in Phnom Penh (Abb.: Militärhistorische Lehrsammlung SanAkBw)
Doch ein Vergleich des Sanitätsdienstes mit anderen, kombattanten Organisationsbereichen und Teilstreitkräften ist nicht legitim. Die im Weißbuch 2016 angesprochene „Bewährung im Gefecht“ hat für den Sanitätsdienst eine andere Dimension. Nicht die Bezwingung eines Gegners mit Waffengewalt oder die Tapferkeit in der Kampfhandlung sind der Maßstab, sondern die Erfüllung des sanitätsdienstlichen Auftrags: die Bergung, Rettung und medizinische Versorgung von Verwundeten und Kranken im Sinne des beziehungsweise im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht – dies alles natürlich auch unter Kampfbedingungen, also gegebenenfalls unter Feuer und unter Einsatz der eigenen Gesund­heit sowie des Lebens.

Der Sanitätsdienst und die Einsätze der Bundeswehr

Wenn wir heute die Einsätze der Bundeswehr im Hinblick auf ihre traditionsstiftende Funktion und ihre Traditionswürdigkeit betrachten, kann der Sanitätsdienst sehr weit zurückgreifen.

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Eine Behandlungseinrichtung für kambodschanische Patienten (Abb.: Militärhistorische Lehrsammlung SanAkBw)
Bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung kamen die neuen deutschen Streitkräfte zum ersten Mal im Ausland zum Einsatz, und insbesondere der Sanitätsdienst war wie kaum ein anderer Bereich in humanitäre Hilfsaktionen eingebunden. Er nahm von Beginn an in den Einsatzszenarien eine Vorreiterrolle ein: Nach einem Erdbeben am 29. Februar 1960 im marokkanischen Agadir verlegten am 2. März sanitätsdienstliche Kräfte nach Marokko, um in den folgenden Wochen humanitäre Hilfe zu leisten. In den Jahrzehnten bis zur deutschen Wiedervereinigung war die Bundeswehr weltweit in mehr als 100 humanitären Einsätzen und Hilfsaktionen bei Erdbeben, Überschwemmungen, Dürre-, Hunger- und anderen Katastrophen eingebunden. Sie ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundeswehr und des Sanitätsdienstes. Beispiele für derartige Einsätze sind die Erd­bebenhilfen 1976 in der Türkei, 1980/81 in Süditalien und 1990 im Iran sowie im Verbund mit anderen Truppenteilen die „Operation Kurdenhilfe“ 1991 nach dem Irakisch-Iranischen Krieg.

Die deutsche Wiedervereinigung im Jahre 1990 bewirkte grundlegende Veränderungen der außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Rahmenbedingungen: Deutschland hatte seine volle staatliche Souveränität wiedererlangt und die Bundesrepublik musste ihre Rolle innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft neu finden und definieren. Die Bündnispartner in der NATO und der Westeuropäischen Union (WEU), die Vereinten Nationen (UN) und die Bundesregierung waren gleichermaßen daran interessiert, die internationale Verantwortung und damit die Verpflichtungen Deutschlands weiter auszubauen. Die vielfach kontrovers diskutierte „Scheckbuchdiplomatie“ der 1980er Jahre, die im internationalen Engagement vor allem auf finan­zielle Unterstützung setzte, hatte ausgedient. An ihre Stelle trat eine verstärkte Einbindung in militärische Operationen und Einsatzszenarien.

Auch das Verständnis der bundesdeutschen Sicherheitsbedürfnisse wandelte sich deutlich: In Zeiten des Ost-West-Konfliktes konzentrierte sich die Sicherheitspolitik vor allem auf die Bündnis- und Landesverteidigung. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung der Blöcke wurden die deutschen Sicherheitsinteressen wesentlich weiter gefasst und im Rahmen der Bündnisverpflichtungen an die Anforderungen und Bedürfnisse der internationalen Konfliktverhütung, Friedenssicherung und Krisenbewältigung an­gepasst.

Durch seine im In- wie im Ausland anerkannten Leistungen entwickelte sich der Sanitätsdienst innerhalb dieses neuen Auf­gabenspektrums der deutschen Streitkräfte schnell zu einem wichtigen Pfeiler der Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Einsätzen.

Kambodscha – der erste Kontingenteinsatz der Bundeswehr

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Die Outpatient Clinic auf dem Gelände des UN Krankenhauses (Abb.: Militärhistorische Lehrsammlung SanAkBw)
Die Bundeswehr hatte zwar schon vorher internationale Militärmissionen unterstützt, etwa 1990/91 mit einer Minen­ab­wehr­aktion der Marine im Mittelmeer und im Arabischen Golf („Operation Südflanke“). Den ersten Kontingenteinsatz der Bundeswehr, der über humanitäre Hilfe hinausging, bildete aber der Aufbau und Betrieb eines Feldlazaretts durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh 1992/93.

In den Jahrzehnten nach der Erlangung der Unabhängigkeit 1953/54 versank Kambodscha in einem Chaos aus Bürgerkriegen und Gewaltherrschaften. Trotz anfänglicher Neutralität war das südostasiatische Land in den Vietnamkrieg verwickelt. Im April 1975 errichteten die kommunistischen Roten Khmer nach einem jahrelangen blutigen Bürgerkrieg und dem Sieg über die Militärregierung des Generals Lon Nol ein Schreckensregime unter dem Diktator Pol Pot, dem weit mehr als eineinhalb Millionen Menschen zum Opfer fielen. Nach der Invasion der vietnamesischen Armee Anfang 1979 fiel Kambodscha erneut einem Bürgerkrieg anheim. Am 23. Oktober 1991 wurde in Paris von den Bürgerkriegsparteien und den Vereinten Nationen ein Friedensabkommen unterzeichnet. Dieser Friedensprozess mit Waffenstillstand und der Entwaffnung der Konfliktparteien, der Rückführung der Flüchtlinge und der Vorbereitung freier Wahlen sollte durch eine UN-Übergangsverwaltung sichergestellt werden. Am 28. Februar 1992 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat schließlich mit der Resolution 745 die Friedensmission UNTAC (United Nations Transitional Authority in Cambodia, Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kambodscha).

Bereits Mitte November 1991 hatte die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) auf Bitten des UN-General­sekretärs Boutros Boutros-Ghali im Rahmen der von Oktober 1991 bis März 1992 dauernden Vorausmission UNAMIC (United Nations Advance Mission in Cambodia, Vorausmission der Vereinten Nationen in Kambodscha) ein zunächst aus drei Sanitätsoffizieren und drei Sanitätsunteroffizieren bestehendes Medical Team zur Unterstützung der sanitätsdienstlichen Versorgung dieser Mission nach Kambodscha geschickt.

Wiederum auf Bitten des UN-Generalsekretärs erging am 8. April 1992 der Beschluss der Bundesregierung, die Peacekeeping Mission UNTAC durch den Aufbau und Betrieb eines deutschen Feldhospitals mit einer Kapazität von 60 Betten zu unterstützen. Dieses sollte in erster Linie die Soldaten und Polizisten wie auch die zivilen Mitarbeiter der UN-Friedensmission ambulant und stationär medizinisch versorgen. Die Behandlung der kambodschanischen Zivilbevölkerung war nach den Vorgaben der Vereinten Nationen nur zur Lebensrettung und Lebenserhaltung vorgesehen. 

Der Einsatz begann am 22. Mai 1992 mit dem Aufbau des UNTAC Field Hospital Phnom Penh, das am 8. Juni seinen Betrieb aufnehmen konnte. Es wurde von einem rund 140-köpfigen Team unter zum Teil widrigsten Umständen mit hohem Engagement betrieben. Während der 17-monatigen Existenz des Feldlazaretts kamen in drei Kontingenten 448 Angehörige des Sanitätsdienstes zum Einsatz. Bis zur Schließung des „German Hospital“, wie das UNTAC Field Hospital in Phnom Penh landläufig genannt wurde, konnten fast 3500 Patienten stationär und einschließlich der „Outpatient Clinic“ (einer an das Hospital angegliederten Ambulanz für die einheimische Bevölkerung) rund 110 000 Patienten ambulant behandelt werden.

Am 14. Oktober 1993, also wenige Wochen vor Beendigung des Einsatzes und der Rückverlegung in die Heimat am 12. November 1993, hatte die Bundeswehr mit Sanitätsfeldwebel Alexander Arndt das erste Todesopfer im Rahmen eines Auslandseinsatzes zu beklagen. Der 26-jährige Soldat wurde bei einem Überfall in seinem Wagen in Phnom Penh erschossen.

UN-Friedensmission oder humanitäre Unterstützungs­maßnahme?

Politisch war in Deutschland die Beteiligung der Bundeswehr an diesem Blauhelm-Einsatz der Vereinten Nationen äußerst umstritten. Mit der Entscheidung der Bundesregierung war nicht nur die generelle Frage nach der Notwendigkeit und den Grenzen der Einsätze der deutschen Streitkräfte, der sicherheitspolitischen Ausrichtung und des internationalen Engagements der Bundesrepublik verbunden. Vielmehr wurde auch engagiert und kontrovers über die Notwendigkeit der Beteiligung des Bundestags für die Entsendung des Kontingents diskutiert.

Die Bundesregierung hatte diesen ersten, rein sanitätsdienst­lichen UN-Einsatz der Bundeswehr aufgrund der rechtlichen Unsicherheit sowohl im politischen Bereich wie auch in der Öffentlichkeit als „humanitäre Unterstützungsmaßnahme“ dargestellt. Dies prägte auch das Selbstverständnis im Feldlazarett: Entgegen den Vorgaben der Vereinten Nationen wurden in erheblichem Maße einheimische Patienten behandelt, die nicht lebensbedrohlich verletzt oder erkrankt waren. Der eigentliche Auftrag der Versorgung der UNTAC-Angehörigen schien dabei in den Hintergrund zu rücken, was unweigerlich zum Konflikt führen musste. Einerseits bestand die UNTAC-Führung auf der Erfüllung des eigentlichen Auftrags und der Einhaltung der Vorgaben der Vereinten Nationen. Andererseits sahen sich die deutschen Sanitätsoffiziere vor Ort in ihrem humanitären Auftrag behindert.

Der spätere Generalstabsarzt und damalige Chief Medical Officer Oberstarzt Dr. Peter Fraps berichtete im Jahr 2000 rückblickend, „dass ein nicht geringer Anteil der Sanitätsoffiziere und auch des sonstigen Sanitätspersonals den Auftrag des deutschen VN-Kontingentes tatsächlich in erster Linie als ‚humanitäre Unterstützungsmaßnahme’ für die kambodschanische Zivilbevölkerung verstand“. Appelle zur Gegensteuerung durch die UNTAC-Führung blieben zunächst ungehört. Oberstarzt Fraps, der als Chief Medical Officer der Vereinten Nationen deren Interessen auch im deutschen Kontingent durchzusetzen hatte, berichtet weiter: „Die mehrfachen Aufforderungen an die Ärzteschaft, eine vernünftige Basis für humanitäre Hilfsmaßnahmen zu finden, wurden als Befehle zur Missachtung ärztlicher Ethik interpretiert und konstant boykottiert.“

Im „Haus der Engel“, so wurde das Feldlazarett von der kambodschanischen Bevölkerung bezeichnet, wurde das Denken eines Großteils des Sanitätspersonals vor allem von humanitären Idealen und ärztlichem Berufsethos bestimmt, wohingegen der ­militärische Auftrag aufgrund der politisch motivierten Sprachregelung „humanitäre Unterstützungsmaßnahme“ und einer ver­fehlten Informationspolitik anfangs in den Hintergrund trat. Das deutsche Sanitätskontingent lief schließlich sogar Gefahr, von den Vereinten Nationen abgelöst zu werden, was letztlich im Sommer 1992 eine „Kursänderung“ bewirkte und zu einem Ausgleich der Interessen führte.

Diese Irritationen waren Symptom einer nach der Wiedervereinigung 1990 in der Politik nur zögerlich geführten Wertediskussion. Anfang der 1990er Jahre stellte sich vor allem angesichts der Einsatzszenarien in Somalia und auf dem Balkan die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Teilnahme der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen außerhalb der Grenzen des NATO-Bündnisses („out of area“).

Trotz der teils heftigen kontroversen Debatten im politischen Raum wurde diese Auseinandersetzung schließlich nicht parlamentarisch, sondern juristisch entschieden: Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 12. Juli 1994 die Verfassungsmäßigkeit von bewaffneten Einsätzen unter einem Mandat der Vereinten Nationen oder der NATO. Jedoch stellten die Verfassungshüter diese „Out of area“-Einsätze unter einen „Parlamentsvorbehalt“, banden sie also an die vorherige Zustimmung des Bundestags. Diese Verfahrensweise wurde letztlich im Dezember 2004 durch das „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ abschließend gesetzlich geregelt.

Traditionsbegründend für den Sanitätsdienst?

Warum können nun dieser UN-Einsatz in Kambodscha und der Betrieb des UNTAC Field Hospital in Phnom Penh für den Sanitätsdienst der Bundeswehr eine besondere traditionsbegründende, sinnstiftende Rolle beanspruchen? Was unterscheidet diese Mission von anderen Einsätzen, die vorher oder nachher stattfanden?

Ein für die gesamte Bundeswehr und das spätere Einsatzgeschehen wichtiger Aspekt ist sicherlich, dass der UNTAC-Friedensmission eine Vorreiterrolle zukommt. Im Zuge der veränderten außen- und sicherheitspolitischen Lage der Bundesrepublik Deutschland war der anerkannt erfolgreiche Einsatz des Sanitätsdienstes im Rahmen der UNTAC-Friedensmission der erste größere Kontingenteinsatz der Bundeswehr. Sie hatte damit die „Feuertaufe“ eines friedenstabilisierenden UN-Einsatzes überstanden, was für die weitere sicherheits- und außenpolitische Entwicklung zweifellos von großer Bedeutung war.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist das hohe Maß an Improvisation und Flexibilität, das die an diesem Einsatz beteiligten Angehörigen des Sanitätsdienstes an den Tag legen mussten, um ihre Aufgaben zu bewältigen und auch der alltäglichsten Situationen Herr zu werden. Man mag einwenden, dass diese Feststellung mehr oder weniger ausgeprägt für alle Einsätze zutrifft – was sicherlich richtig ist. Die 1992/93 gezeigte Leistung aber war eine besondere, da zahlreiche neue Herausforderungen, zumeist ohne Vorbereitung und über einen längeren Zeitraum, gemeistert wurden. Daher wurde diese Mission mehr als wegweisend und vorbildhaft für künftige Einsätze, nicht nur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. 

Auch die zeitgenössischen Widersprüchlichkeiten können aus heutiger Sicht sinnstiftend wirken: Trotz innenpolitischer Diskussionen und der damit verbundenen Belastungen für die Akteure im Einsatz zeigte sich eine Beständigkeit im Handeln und eine vorbildliche Auftragserfüllung. Ungeachtet der damaligen Kritik am deutschen Kontingent seitens der UNTAC-Führung und einer nicht unumstrittenen Auftragslage hielten dessen Angehörige an den humanitären Idealen und dem ärztlichen Ethos fest. Dabei förderten sie letztlich eine positive Außenwirkung der Bundeswehr sowohl in Deutschland als auch im Einsatzland: Das „Haus der Engel“ war und ist Synonym und Sinnbild für ein anthropozentrisches und humanistisches Welt- und Menschenbild.

Blickt man auf das Leitbild des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, das am 8. Juli 2015, also mehr als zwei Jahrzehnte nach der UNTAC-Mission, durch den damaligen Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Dr. Ingo Patschke, erlassen wurde, wird man feststellen, dass die dort niedergelegten handlungs­leitenden und orientierungsgebenden Grundprinzipien, Ideale und Visionen auch damals schon erfüllt wurden.  

Anschrift des Verfassers:
Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth
Beauftragter des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr für Geschichte, Theorie und Ethik der Wehrmedizin
Zentrum für Militärgeschichte und
Sozialwissenschaften der Bundeswehr
Abteilung Forschung


1 Bei vorliegendem Beitrag handelt es sich mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber und der Redaktion um einen Zweitabdruck des Artikels: UNTAC 1992/93. Der deutsche Sanitätsdienst in Kambodscha. In: Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung 2/2018 [Schwerpunkt „Tradition und Einsätzeder Bundeswehr“], S. 18-21. Änderungen erfolgten aus urheberrechtlichen Gründen lediglich im Bereich der Abbildungen.

Datum: 13.01.2020

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 4/2019

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