27.05.2022 •

Gefängnisstrafe für Fliegerarzt

Ulrich Werner

Flugmedizinischer Hintergrund

Piloten dürfen ihre Lizenz nur ausüben, wenn sie im Besitz eines gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses sind. Weiterhin dürfen sie nicht akut erkrankt sein oder eine Änderung ihres gesundheitlichen Zustandes nach Ausstellung des letzten Tauglichkeitszeugnisses erlitten haben.

Diese Tauglichkeitszeugnisse dürfen nach geltendem Recht nur von Ärzten ausgestellt werden, denen dazu eine behördliche Erlaubnis ausgestellt wurde. Sie erhalten so den Status eines „Flugmedizinischen Sachverständigen“ und werden umgangssprachlich als Fliegerarzt bezeichnet. Im Rahmen dieser Tätigkeit unterliegen sie einer behördlichen Überwachung, im zivilen Bereich durch das Luftfahrtbundesamt, die in dieser Form bei einer ärztlichen Tätigkeit ungewohnt ist.

Verschiedene gesundheitliche Umstände können zur flugmedizinischen Untauglichkeit führen. Das Leitkriterium der Flugmedizin dazu ist eine Krankheit, in deren Verlauf es zu einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit kommen kann. Im Jahr 2012, auf das sich der hier vorgestellte Fall bezieht, war ein insulinpflichtiger Diabetes ein Kriterium der flugmedizinischen Untauglichkeit für die Tauglichkeitsklasse 1 und 2 (Berufs-/Privatpiloten). Ausnahmegenehmigungen durften in diesen Fällen nicht erteilt werden.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.


Verwandte Artikel

Zusammenarbeit von Fliegerarzt und Fliegerpsychologe am Beispiel der psychologischen Nachbereitung eines Flugunfalls

Zusammenarbeit von Fliegerarzt und Fliegerpsychologe am Beispiel der psychologischen Nachbereitung eines Flugunfalls

Zusammenfassung

Im Rahmen von Flugunfällen/-zwischenfällen kam immer wieder die Frage nach der psychischen Gesundheit und der psychologischen Betreuung des fliegenden Personals der Bundeswehr auf. In den fliegenden Verbänden wird...

Refraktivchirurgisches Potenzial bei fliegendem Personal der Bundeswehr

Refraktivchirurgisches Potenzial bei fliegendem Personal der Bundeswehr

Um das Potenzial für corneale refraktivchirurgische Therapien im militärfliegerischen Dienst der Bundeswehr zu untersuchen, erfolgte eine retrospektive Datenauswertung der augenärztlich erhobenen Untersuchungsbefunde von 262 Bewerberinnen und...

Wehrmedizinische Monatsschrift 7-8/2024

Klinische Flugmedizin – Kein Fliegen ohne Lizenz

Klinische Flugmedizin – Kein Fliegen ohne Lizenz

Die Klinische Flugmedizin ist verantwortlich für die flugmedizinische Begleitung und Begutachtung des lizenzpflichtigen Luftfahrtpersonals der Bundeswehr. Diese Zuständigkeit besteht für die militärischen Verwendungsfähigkeiten und ebenso für...

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 4/2022

Meist gelesene Artikel