Entwicklung von Algorithmen zur intensivmedizinischen Langzeitversorgung in See

Nils Wagner

Hintergrund

Am 28.02.2022 wurde das “Handbuch zur Qualitätssicherung Algorithmen in der präklinischen Notfallversorgung” basierend auf den Musteralgorithmen des Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD e. V.) für den Sanitätsdienst der Marine vom Admiralarzt der Marine freigegeben. Vergleichbar mit den Handlungsanweisungen eines Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) im Zivilen wurden hiermit Handlungsempfehlungen für das unterstellte medizinische Assistenzpersonal im Sinne einer Dienstvorschrift formuliert.

Seit der Umstrukturierung der Deutschen Marine hin zu einer “Expeditionary Navy” mit weltweiten Einsätzen erfährt auch der Bordsanitätsdienst auf Schiffen der Deutschen Marine in Abhängigkeit des Einsatzspektrums eine abgestufte Erweiterung seiner Versorgungsebene [3], zuletzt offenkundig geworden mit dem Einsatz der Fregatte „BAYERN“ im Indo-Pacific Deployment 2021/2022.

Die auf Fregatten und den Einsatzgruppenversorgern eingesetzten Bordfacharztgruppen, bestehend aus je einem Sanitätsstabsoffizier mit der Gebietsbezeichnung Anästhesiologie und Chirurgie sowie spezialisierten Pflegekräften, können über die allgemeinmedizinische und rettungsmedizinische Versorgung (Role 1) hinaus eine zusätzliche Notfallversorgung im Sinne einer Schockraumversorgung und gegebenenfalls notfallchirurgische und intensivmedizinische Interimsversorgung (Role 1+) ermöglichen. Anästhesie und Chirurgie in der Bordfacharztgruppe auf einem Kriegsschiff unter Einsatzbedingungen bedeuten aber keinesfalls klinische Medizin unter Bordverhältnissen. Fregatten und auch Einsatzgruppenversorger mit Bordfacharztgruppe fahren zudem nicht unter dem Schutz des Roten Kreuzes zur See, sie sind keine klinisch optimierten Hospitalschiffe. Die Infrastruktur an Bord der Kampfschiffe ist auf Durchhaltefähigkeit und Sicherung der Plattform Kriegsschiff im Einsatz ausgerichtet. Somit ist auch eine den vorgegebenen Grundsätzen der fachlichen Leitlinie des Inspekteurs des Sanitätsdienstes entsprechende Patientenversorgung unter den gegebenen Voraussetzungen an Bord eines Kriegsschiffes nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Dies gilt umso mehr für die notfallmedizinische Versorgung auf nicht arztbesetzten seegehenden Einheiten.

Neben der dem Verletzungsmuster bzw. der Erkrankungsschwere geschuldeten Triagierung ist hier folglich auch mit einer Priorisierung des für die medizinische Versorgung zur Verfügung stehenden ärztlichen (Assistenz-) Personals sowie der daran anschließend für den MedEvac zur Verfügung stehenden Mittel und Ausrüstung zu rechnen.

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