INTERVIEW MIT DEM INSPEKTEUR DES SANITÄTSDIENSTES DER BUNDESWEHR
Am 30. September 2011 wurde der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Dr. Kurt- Bernhard Nakath, nach fünfjähriger Amtszeit mit Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.
Anlass genug, eine Bilanz zu ziehen und über Kernpunkte des Sanitätsdienstes zu sprechen. Das Interview mit dem Inspekteur führten Heike Lange, Geschäftsführerin des BETA-Verlages und Oberstarzt Dr. Andreas Hölscher, Chefredakteur der "Wehrmedizin und Wehrpharmazie".
WM:
Herr Generalarzt, Ende September werden Sie nach fünfjähriger Amtszeit als Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr nach Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten. Was bewegt Sie heute, wenn Sie auf diese Zeit zurückblicken?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Erst einmal herzlichen Dank. Fünf Jahre Amtszeit als Inspekteur sind eine lange Zeit. Sie sind aber auch die Fortsetzung einer Laufbahn, mit der ich bereits als Generalarzt des Heeres, Amtschef des Sanitätsamts und Stellvertreter des Inspekteurs dem Sanitätsdienst in diversen Schlüsselstellungen dienen konnte.
Ziel eines jeden Inspekteurs des Sanitätsdienstes muss es sein, den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eine bestmögliche Versorgung im Auslandseinsatz und auch im Inland zukommen zu lassen. Der Sanitätsdienst als wichtige Stütze der Streitkräfte muss hierzu über fachlich hochqualifiziertes und motiviertes Personal, über das notwendige Material, die richtigen Konzepte und eine Struktur verfügen, die es ihm erlaubt, die an ihn gestellten Erwartungen zu erfüllen.
Als ich am 21. September 2006 meinen Dienstposten von Herrn Admiraloberstabsarzt Dr. Ocker übernommen hatte, war die Bundeswehr bereits seit vielen Jahren eine Armee im Einsatz. Daher galt unser Augenmerk vorrangig, den hieraus resultierenden Anforderungen gerecht zu werden. Der Sanitätsdienst hatte bereits damals bewiesen, dass er in der Lage ist, auch weitab von Deutschland eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu leisten. Wir waren und sind international anerkannt. Gleichzeitig war uns bewusst, dass noch erhebliche weitere Anstrengungen notwendig sein werden, um sowohl unsere Durchhaltefähigkeit zu stärken wie auch unserem qualitativen Anspruch gerecht zu werden. Die Einsätze der Bundeswehr, damals noch EUFOR – Kongo und UNOMIG, aber auch die heute noch bestehenden Missionen wie KFOR und ISAF, dazu die Operation ATALANTA vor der Küste Somalias sind unverändert fordernd. Rückblickend kann ich feststellen, dass der Sanitätsdienst trotz aller Problemfelder die priorisierte Einsatzversorgung durchgängig sichergestellt hat. Hierfür gilt allen Angehörigen des Sanitätsdienstes Dank und Anerkennung.
Gerade vor diesem Hintergrund war es mir besonders unverständlich, dass in der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch durch Sanitätsoffiziere in den eigenen Reihen, Zweifel an der Funktionsfähigkeit unserer Versorgung geäußert worden sind.
Es ist unser Verständnis von Fürsorge, dass den Soldatinnen und Soldaten bereits im Inland eine Behandlung zuteil wird, die der im Zivilen nicht nachsteht. Dies dient auch der permanenten Aus-, Fort- und Weiterbildung unseres Personals, ohne die die effektive Unterstützung im Einsatz nicht möglich wäre. Nur durch diese Einbindung in das Zivile ist die Erfüllung der gesetzlichen und standesmäßigen Vorgaben, wie auch die Qualifikation unseres Personals möglich.
Das Thema, das heute im Mittelpunkt unserer gesamten Planung und unseres Denkens steht, ist die Reform der Bundeswehr und damit auch des Sanitätsdienstes. Der Bundesminister der Verteidigung hat hier bereits wesentliche Grundlagen wie die Aussetzung der Wehrpflicht, die Forderung zur noch verstärkten Ausrichtung auf den Einsatz, die Obergrenzen von 185.000 Soldaten und 55.000 Zivilangehörigen der Bundeswehr und die Zusammensetzung der Streitkräfte aus fünf Organisationsbereichen, einschließlich des Zentralen Sanitätsdienstes, festgelegt. Aktuell finden im Bundesministerium der Verteidigung Arbeiten in elf so genannten Projektgruppen statt, die weitere Einzelheiten zur Bundeswehrstruktur regeln sollen. Der Sanitätsdienst ist hieran beteiligt. Ich bin optimistisch, dass wir auch in dieser Schlussphase der Verhandlungen unsere bisher erfolgreich vertretenen Forderungen aufrechterhalten werden können.
WM:
Wie haben sich Themen und Inhalte im Sanitätsdienst im Laufe der letzten Jahre verändert? Was hat sich spürbar verbessert, wo sind Defizite geblieben?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Wenn ich an das Jahr meines Dienstantritts als Inspekteur zurückdenke, gab es damals eine Reihe besonderer Herausforderungen, die aus heutiger Sicht erfolgreich bewältigt werden konnten. Ich denke hierbei vor allem an den Einsatz im Kongo, an die Unterstützung der Fußballweltmeisterschaft 2006, die medizinischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe und unsere Unterstützung bei der Schneekatastrophe in Bayern. Diese Ereignisse sollen nur als Beispiel dafür dienen, dass der Sanitätsdienst der Bundeswehr stets bewiesen hat, auch abseits seiner Kernverpflichtungen rasch und flexibel einsetzbar zu sein.
Ein Thema, das den Sanitätsdienst im Grunde seit seinem Bestehen fordert, ist die Frage nach verfügbarem und gut ausgebildetem Personal. Im Bereich des Sanitätspersonals sah es bis 2006 noch so aus, als hätten wir die erforderlichen Umfänge endlich erreicht und würden über einen Personalkörper ohne wesentliche Defizite verfügen - bei den Sanitätsoffizieren kam uns hierzu auch der damalige Wegfall des Arztes im Praktikum zupass. Mit dem PSM 2010, das durch die weitere Einsatzausrichtung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr notwendig wurde, änderte sich diese Situation 2006 schlagartig und wir hatten durch den gestiegenen Bedarf wieder ein erhebliches Defizit zu schließen.
Die Personalverluste insbesondere des Jahres 2008 stellten für uns eine zusätzliche Belastung dar. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten alle am Sanitätsdienst Beteiligten und hierfür Verantwortlichen verstehen, dass der Erhalt unserer fachlich hoch stehenden Kompetenz im Sanitätsdienst der Bundeswehr nur möglich ist, wenn es gelingen würde, die in der Zwischenzeit für den zivilen Bereich bestehenden deutlich verbesserten Bedingungen auch auf den militärischen Sanitätsdienst zu übertragen. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe Attraktivität im Sanitätsdienst der Bundeswehr im Jahre 2009 durch den damaligen Staatssekretär Dr. Wichert wies in genau diese Richtung. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe vor allem auf dem Gebiet der finanziellen Vergütung, aber auch bei der Personalführung, bei der Laufbahngestaltung und die Frage familienbedingter Abwesenheiten sind heute die tragfähige Grundlage eines zwischenzeitlich wieder deutlich angestiegen Personalkörpers. Die Gewinnung motivierten und fachlich qualifizierten Personals bedarf aber weiterhin permanenter Anstrengung.
In diesem Zusammenhang war auch die Ausbildung den gestiegenen Herausforderungen anzupassen. Seit 2008 durchlaufen unsere ehemaligen Sanitätsoffizieranwärter die postuniversitäre modulare Ausbildung, die die frisch approbierten Sanitätsoffiziere auf ihre zukünftigen Aufgaben im Sanitätsdienst der Bundeswehr vorbereitet. Sie erhalten jetzt in kompakter Form zeitgerecht die notwendigen fachlichen und militärischen Grundlagen für ihre spätere Tätigkeit: z. B. Praxismanagement und -organisation, Gesundheitsökonomie, notfallmedizinische Kenntnisse, Einsatzgrundsätze der Bundeswehr und die erforderliche Sprachausbildung. Im Weiteren ist die fachliche Kompetenzentwicklung für chirurgisch und operativ tätige Sanitätsoffiziere herauszuheben. Wir mussten den Kompetenzerwerb aller Facharztgebiete so weiterentwickeln, dass wir sowohl den zivilen Ansprüchen als auch den Einsatzerfordernissen genügen. Der zivile Standard ist die Basis. So erhalten beispielsweise unsere Chirurgen für den Einsatz eine zweite Gebietsweiterbildung und zusätzlich curricular vermittelte Kompetenzen wie z. B. gefäßchirurgische Nahttechniken.
Die Fähigkeiten der Truppe zur Selbsthilfe war vor dem Hintergrund der Ereignisse in Afghanistan zu verbessern. Hierzu gehört zunächst die Ausbildung aller Soldaten zum „Einsatzersthelfer A“. Ausgewählte Soldaten werden darüber hinaus zum „Einsatzersthelfer B“ ausgebildet, um mit ihren weitergehenden Fähigkeiten und ihrer regelmäßigen In - Übung – Haltung dann eine erste qualifizierte Hilfe anzubieten, wenn Angehörige des Sanitätsdienstes aufgrund der taktischen Lage den Ort der Verwundung nicht rechtzeitig erreichen können. Hier mussten zunächst rechtlich limitierende Faktoren geklärt werden. Dies ist gelungen. In diesem Zusammenhang war auch die persönliche Sanitätsausstattung der Soldatinnen und Soldaten anzupassen, um die Überlebenschancen nach Verwundung im Einsatz deutlich zu erhöhen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die gemeinsame einsatzvorbereitende Ausbildung mit der Truppe, die so genannte Kohäsionsausbildung. Nicht zuletzt durch den Inspekteur des Heeres wurde mir mehrfach bestätigt, dass wir auf diesem Gebiet in den letzten anderthalb Jahren deutliche Fortschritte erzielt haben.
Ein besonderer Schwerpunkt galt der Optimierung des geschützten Verwundetentransports. Er war der gestiegenen Bedrohungslage anzupassen und es musste sichergestellt werden, dass die Sanitätsfahrzeuge über einen vergleichbaren Grad an Schutz und Mobilität verfügen, wie Patrouillen- und Gefechtsfahrzeuge der Truppe. Die nur geringfügig geschützten Fahrzeuge vom Typ WOLF waren mittelfristig abzulösen und der vor allem quantitativ überstrapazierte Transportpanzer Fuchs mit einer weiteren Fahrzeugreihe zu ergänzen. Die zunächst eingeführten Fahrzeuge DURO und der darauf aufbauende YAK konnten vor dem Hintergrund der geänderten Sicherheitslage die an sie gestellten Erwartungen jedoch nicht in jeder Hinsicht erfüllen. Mit der Beschaffung des EAGLE IV in der Konfiguration „Beweglicher Arzttrupp“, den wir im Frühjahr 2011 nach Afghanistan verlegen konnten, haben wir im Bereich der leichten geschützten Verwundetentransportfahrzeuge eine Verbesserung erfahren. Allerdings sind weitere Anstrengungen notwendig.
Ein Dauerthema der letzten Jahre war Prävention und Behandlung einsatzbedingter psychischer Erkrankungen. Dieser in der Öffentlichkeit mit dem Schlagwort „Posttraumatische Belastungsstörung“ nur unzureichend beschriebene weitreichende Komplex hat uns, obwohl wir bereits seit Mitte der 90’er Jahre darauf vorbereitet waren, erhebliche weitere Anstrengungen abverlangt. Mit der Einrichtung des Trauma–Zentrums am Bundeswehrkrankenhaus Berlin und den Planungen für sog. Kompetenz-Zentren haben wir viel erreicht. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass diese Fragestellung der „unsichtbaren Erkrankung“ uns auch weiterhin beschäftigen wird. Aber, auch wenn diese Krankheitsbilder zu Recht in der Politik, in den Medien, in den Streitkräften und bei den betroffenen Soldaten einen hohen Stellenwert haben, dürfen wir nicht den Eindruck entstehen lassen, dass es Einsatzgeschädigte erster und zweiter Klasse gibt. Seelische und körperliche Schäden verdienen die gleiche Aufmerksamkeit und die gleiche Sorgfalt in der Behandlung.
WM:
Auch der Sanitätsdienst der Bundeswehr steht aufgrund der umfassenden Reform vor seiner größten Herausforderung. Was war aus Ihrer Sicht das Hauptargument gegenüber der politischen Leitung, den Sanitätsdienst weiterhin als eigenständigen Organisationsbereich zu erhalten?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Die Bundeswehr steht mit ihrer Neuausrichtung vor einer der größten Herausforderung seit ihrem Bestehen. Grundsätzlich wird gefordert, mit weniger Soldaten, weniger Waffen, weniger Standorten und weniger Bürokratie mehr Fähigkeiten für die Einsätze freizusetzen. Wesentliche Bestimmungsgrößen sind die sich weltweit dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Die Anforderung ist klar: Der Sanitätsdienst muss in der Lage sein, bis zu 10.000 Soldaten durchhaltefähig in zwei voneinander unabhängigen Einsatzgebieten quantitativ und qualitativ hinreichend zu unterstützen und ggf. an weiteren kleineren und spezialisierten Missionen teilnehmen. Das sind die Rahmenbedingungen.
Die Eigenständigkeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ist kein Selbstzweck sondern eine unabdingbare Notwendigkeit für unsere Leistungserbringung. Viele der heute als selbstverständlich erachteten Leistungen wären aber ohne die bereits in der Vergangenheit erfolgten Reformschritte nicht möglich gewesen. Das gilt nach meiner festen Überzeugung in ganz besonderem Maße für die Zentralisierung der sanitätsdienstlichen Kräfte in einem eigenständigen Organisationsbereich. Im Rahmen der Planung wurden wir tatsächlich mit einer Forderung konfrontiert, den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr als Organisationsbereich aufzulösen und in die Streitkräftebasis zu überführen. Eine ergebnisoffene Prüfung durch uns und den Führungsstab der Streitkräfte ergab jedoch, dass hierdurch personelle Mehrforderungen entstehen müssten. Unser Kernproblem, das Fehl an Ärzten, würde nicht gelöst und es würden neue konfliktträchtige Schnittstellen geschaffen. Die Einheit der truppen- und fachdienstlichen Verantwortung, die die wesentliche Voraussetzung für die erreichte Versorgungsqualität im Einsatz ist, würde erneut aufgebrochen. Vor diesem Hintergrund dieser Fakten hatte sich der Bundesminister der Verteidigung meinen Vorschlägen letztendlich angeschlossen. Der Prozess der Gesundheitsversorgung, seine Steuerung und Führung aus einer Hand, hat sich bei allen Herausforderungen, die daran geknüpft sind, auf jeden Fall bewährt. Ich sehe in der Entscheidung des Ministers, die Eigenständigkeit des Sanitätsdienstes zu erhalten, auch einen Vertrauensvorschuss. Ich bin mir sicher, wir werden diesem entsprechen.
WM:
Was sind demnach Ihre Forderungen an den Sanitätsdienst von morgen? Welche Fähigkeiten muss er besitzen? Wie soll, kann oder muss er sich verändern?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Die Frage möchte ich mit vier Schlagworten beantworten: Der Sanitätsdienst der Zukunft muss hochwertig, umfassend, nachhaltig und flexibel sein. Der Schlüssel ist das Vertrauen unserer Soldaten und ihrer Angehörigen in den Sanitätsdienst. Um dieses etwas konkreter zu fassen, sehe ich Kernaufgaben, bei denen Abstriche nicht möglich sind. Es geht darum, weiterhin die hervorragende Einsatzversorgung für unsere Soldatinnen und Soldaten auf dem Qualitätsniveau des Inlands einschließlich der sanitätsdienstlichen Vorund Nachbereitung sicherzustellen. Hierin eingeschlossen ist unzweifelhaft die einsatzspezifische Fachausbildung des eigenen Personals, wie auch unserer Kameraden und Kameraden aus der Truppe. Besondere Bedeutung hat die sanitätsdienstliche Inlandsversorgung in regionalen Sanitätseinrichtungen und Bundeswehrkranken-häusern als Voraussetzung für die Versorgung im Auslandseinsatz. Zusammengefasst benötigen wir Strukturen und Ressourcen, die eine dauerhafte und nachhaltige Leistungserbringung gewährleisten. Für uns sind damit auch tragfähige Konzepte für die Erfordernisse zukünftiger Szenarien gemeint. Es muss gelingen, wechselnden Herausforderungen in zeitlich angemessenem Rahmen zu begegnen, um die Erfolgsgeschichte des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr fortschreiben zu können. Hieran arbeiten wir derzeit unverändert mit Nachdruck.
WM:
Herr Generalarzt, der deutsche Sanitätsdienst genießt im Auslandseinsatz sowohl bei den eigenen Soldaten als auch bei den Alliierten einen hervorragenden Ruf. Gleichzeitig wird aber immer wieder Kritik an der Inlandsversorgung geäußert. Was sind aus Ihrer Sicht die dringlichsten Schritte, um diese Diskrepanz aufzulösen?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Die Versorgung unserer Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz wird auch in Zukunft entsprechend der Maxime des Sanitätsdienstes erfolgen, die als Qualitätsmarge ein Ergebnis entsprechend der Behandlung im Inland ansetzt. Hierfür wenden wir alle notwendigen materiellen und personellen Ressourcen auf.
Grundlage für diese unwidersprochen erfolgreiche Versorgung im Einsatz ist auch die im Soldatengesetz verankerte unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Sie ist ein erhebliches Attraktivitätsmoment der Streitkräfte. Die überwiegende Mehrzahl der durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr betreuten Soldatinnen und Soldaten erkennen dieses Heilfürsorgesystem im Vergleich zur zivilen kassenärztlichen Versorgung als bewährtes medizinisches Versorgungssystem an. Eine Abkehr von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ist deshalb für mich nicht denkbar.
Die von Ihnen angesprochene Kritik bezieht sich weniger auf die Bundeswehrkrankenhäuser, sondern im Wesentlichen auf die truppen- bzw. fachärztliche Versorgung in den regionalen Sanitätseinrichtungen und hier vor allem auf die in einigen Standorten geringe Tagesantrittsstärke unserer Truppenärzte. Gründe für die Abwesenheit sind einmal die verpflichtende Teilnahme unserer Sanitätsoffiziere an den Auslandseinsätzen, andererseits aber auch die hohe Zahl familienbedingter Abwesenheiten in Form von Mutterschaft und Betreuungsurlaub, beziehungsweise durch die Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit.
Unser Ziel ist es, durchhaltefähige Versorgungsstrukturen zu schaffen, die die Abwesenheiten infolge Einsatz, Krankheit, Lehrgang, Elternzeit etc. ohne Minderung des Versorgungsniveaus kompensieren können. Gleichwohl muss ich aber einschränkend hinzufügen, dass nach den mir vorliegenden aktuellen Planungen auch in Zukunft der Personalansatz nicht alle Forderungen erfüllen wird. Eine Lösung die sich dann planerisch anbietet, ist das Ausbringen von weniger Sanitätseinrichtungen im Inland bei gleichzeitiger Ausweitung des zu versorgenden Bereichs. Längere Wege zum Truppenarzt wären dann hinzunehmen.
Möglichkeiten eines Outsourcings der kurativen Leistungen haben wir geprüft. Aufgrund der sich daraus ergebenden gravierenden Einschränkungen kann diese Option aber nicht empfohlen werden.
WM:
Es gibt immer wieder Aussagen aus dem politischen Raum, die Führungsstrukturen im Sanitätsdienst seien aufgebläht; zu viele Sanitätsoffiziere seien statt kurativ tätig zu sein in Stabsverwendung eingesetzt. Können Sie mit konkreten Zahlenbeispielen dieses Vorurteil widerlegen?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Bei meinen vielfältigen Kontakten im politischen Raum wurde ich oft auf die allgemeine Frage des Ärztemangels und in diesem Zusammenhang auch auf das Thema des richtigen Einsatzes von Sanitätsoffizieren (Arzt) angesprochen. In vielen Fällen werden dabei ärztliche Aufgaben ausschließlich an dem Schlagwort „kurative Tätigkeit“ fest gemacht. Es wird dabei aber übersehen, dass der Anspruch der Streitkräfte auf sanitätsdienstliche Unterstützung sich nicht in Therapie und Diagnostik erschöpft, sondern gerade vor dem Hintergrund der Einsätze im Ausland auch die Fragen von Prävention, Rehabilitation, verpflichtenden ärztlich-hoheitlichen Aufgaben wie Hygiene, der Begutachtung und der wissenschaftlich - forschenden Tätigkeit beinhaltet. Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen haben wir in mühsamer Kleinarbeit alle Dienstposten von Ärzten des Sanitätsdienstes hinsichtlich der zwingend vorgeschriebenen Approbationspflicht, der Notwendigkeit ärztlicher Expertise oder einer dringend benötigten sanitätsdienstlichen Expertise untersucht.
Es bleibt festzuhalten, dass die unzweifelhaft weitaus größte Anzahl an Sanitätsoffizieren (Arzt) von deutlich über 90% in Verwendungen mit Approbationspflicht eingesetzt ist. Lediglich ein kleiner Teil befindet sich in Verwendungen, die jedoch allesamt notwendigerweise ärztliche und sanitätsdienstliche Erfahrung und Expertise verlangen. Letztere Dienstposten könnten auch mit Angehörigen der Truppe besetzt werden, wenn diese adäquat für sanitätsdienstliche Fragestellungen qualifiziert sind. Mir stellt sich dann aber gleichwohl die Frage warum es uns nicht erlaubt sein soll, Sanitätsoffiziere (Arzt) die sich mit ihrer erworbenen Expertise im Bereich von Organisation und der Management bewähren wollen, nicht auch dort einsetzen können. Die Alternative wäre in vielen Fällen, diese qualifizierte Ressource an den zivilen Bereich, der hierfür deutlichen Bedarf und großes Interesse hat, zu verlieren.
WM:
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist eine Kernforderung an die Streitkräfte. Doch gerade im Sanitätsdienst, mit seinem hohen Anteil an Frauen und einer großen Belastung durch die Auslandseinsätze, scheint diese Vereinbarkeit nur schwer zu realisieren sein. Was sind hier die möglichen Lösungsansätze für die Zukunft?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Der Sanitätsdienst hat unzweifelhaft in den Streitkräften den höchsten Anteil weiblicher Mitarbeiter. Wir sind damit, wenn auch unbeabsichtigt, zu einem Vorreiter in der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Dienst geworden. Andere Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche stellen derzeit fest, dass auch sie vor Fragen stehen, die vor Kurzem noch dem Sanitätsdienst in Ausschließlichkeit zugeordnet wurden.
Seit Beginn der Auslandseinsätze war es stets unser Bestreben, die daraus resultierenden Belastungen und Einschränkungen für die Soldatinnen und Soldaten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Dienst mit entsprechenden Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Der Sanitätsdienst hat sich an vorderster Stelle daran beteiligt. Auslandseinsätze werden auf möglichst vier Monate beschränkt und die Möglichkeit des Personalsplittings weitgehend angeboten. Das Karenzintervall von zwei Jahren zwischen den Einsätzen wird soweit als möglich eingehalten. Die Familienbetreuungsorganisation wurde zu einem Kernelement ausgebaut.
Im Inland verfolgen wir das Ziel, wo immer machbar, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst durch konkrete Maßnahmen, wie die Einrichtung von Eltern-Kind-Arbeitszimmern, die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder und die Einrichtung von Betriebskindergärten an ausgewählten Standorten zu gewährleisten. Sie wurden im „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ hoch priorisiert und werden – mit unterschiedlichen Bearbeitungsständen – bereits realisiert.
Mit der Teilkonzeption „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ und dem daraus abgeleiteten Allgemeinen Umdruck 1/500 „Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ wurden die Rahmenbedingungen für die Streitkräfte festgelegt. Im Einklang hiermit muss ich darauf hinweisen, dass auch der Anspruch der einzelnen Soldatin und des einzelnen Soldaten auf Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst seine Grenzen in der korrekten Auftragserfüllung finden muss. Bei allen Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel auch der Tele- oder Heimarbeit ist eine positive Entscheidung nur dann möglich, wenn der Dienstbetrieb dadurch nicht gefährdet wird.
WM:
Attraktivität im Sanitätsdienst ist ein teilweise kontrovers diskutiertes Thema. Was ist in der Vergangenheit erreicht worden, was muss noch getan werden, um mit dem zivilen Arbeitsmarkt konkurrieren zu können?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Sie sprechen hier ein weiteres wichtiges Thema an, das einer der größten Herausforderung meiner Amtszeit war. Zunächst war es von zentraler Bedeutung, diejenigen Schlupflöcher zu schließen, die es in missbräuchlicher Verwendung gerade jungen Sanitätsoffizieren ermöglicht haben, unter Umgehung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und mit Unterstützung potentieller neuer Arbeitgeber aus der Bundeswehr auszuscheiden. Es ist uns gelungen, die unverhältnismäßige Freizügigkeit des zugrunde liegenden § 125 des Beamtenrechtsrahmengesetzes einzuschränken.
In der Folge war es dann unsere Aufgabe, die Herausforderung der Personalverluste in den Jahren 2008 und 2009 anzunehmen, die Situation zu analysieren und die Ursachen aufzuarbeiten. Im Rahmen der bereits angesprochenen und von dem damaligen Staatssekretär Dr. Wichert eingerichteteten ministeriellen Arbeitsgruppe haben wir ein Paket von Vorgehensweisen zur Sicherung von Personalgewinnung und –bindung erarbeitet und dem Bundesminister vorgeschlagen. Die einzelnen Maßnahmen zielten auf Verbesserungen bei der Personalregeneration und den dienstlichen Rahmenbedingungen einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Dienst sowie im finanziellen Bereich ab. Einige wurden bereits vollständig umgesetzt.
Hierzu zählt die erhöhte Zuweisung von Medizinstudienplätzen, bessere Planbarkeit der Karriere durch frühzeitige Zusage einer Facharztweiterbildung an leistungsstarke junge Sanitätsoffiziere einschließlich des Bundeswehrkrankenhauses, die Einführung einer – zunächst bis 2014 befristeten - Zulage für Fachärzte und Rettungsmediziner von monatlich 600.— Euro und Dotierungsverbesserungen bei knapp 200 Facharztdienst-posten. Ich gehe davon aus, dass unsere Initiative für eine Gesetzesänderung noch dieses Jahr eine angemessene und mit zivilen Arbeitgebern vergleichbare Vergütung von ärztlichen Ruf- und Bereitschaftsdiensten in den Bundeswehrkrankenhäusern ermöglichen wird.
Aber wir dürfen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Es sind alle zivilen und militärischen Verwendungsbereiche und Laufbahnen des Sanitätsdienstes anzusprechen. Es wird darauf ankommen, streitkräftegemeinsam ein umfassendes Maßnahmenpaket umzusetzen, das auch dem Sanitätsdienst zu Gute kommt. Es enthält übergreifende Maßnahmen zur Imagestärkung und zur Verbesserung der materiellen und sozialen Rahmenbedingungen des Dienstes. Gleichermaßen müssen wir aber das Profil als Sanitätsdienst der Bundeswehr schärfen. Schließlich muss der Sanitätsdienst der Bundeswehr auch ideell attraktiv sein. Von den Leitenden Sanitätsoffizieren erwarte ich deshalb die positive Vermittlung unsres Wertesystems.
WM:
Herr Generalarzt, muss man über innovative Möglichkeiten nachdenken, um den Beruf des Sanitätsoffiziers neben dem monetären Aspekt in der heutigen Zeit und bei der demographischen Entwicklung besonders attraktiv gestalten und darzustellen? Welche Möglichkeiten sehen Sie hierzu in geeigneter Form von Marketing?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Bei dem angesprochenen Ärztemangel in der Bundeswehr handelt es sich nicht um ein primäres Problem des Sanitätsdienstes. Die Frage stellt sich im Zivilen derzeit ebenfalls. Dort können jedoch in großem Maße sehr flexibel gestaltete Lösungsmöglichkeiten angeboten werden. Es kommt für uns darauf an, uns dieser Konkurrenz zu stellen. Das Ziel muss es unverändert sein, den Anschluss an die Entwicklungen des Gesundheitsmarktes in Deutschland nicht zu verlieren. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Intensivierung von Personalmarketing- und Werbeaktivitäten veranlasst, um unsere Präsenz und Bekanntheit auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat für Schulabsolventen und bereits qualifiziertes Personal im Gesundheitswesen Vieles zu bieten. Wir gehen mit unseren Stärken offensiv an die Öffentlichkeit. Wir haben erkannt, dass neben objektiv darstellbarer Leistung für die berufliche Entscheidung junger Erwachsener vor allem auch das auch das Image in der medial geprägten Welt von herausragender Bedeutung ist. Das Ansehen als attraktiver Arbeitgeber und als Ausbildungsinstitution ist daher ein wesentlicher Kernpunkt unseres Vorgehens. Wir beteiligen uns einerseits im gemeinsamen Rahmen der Bundeswehr mit konkreten Projekten. Andererseits müssen wir uns gerade im ärztlichen Bereich der Konkurrenz stellen. Die verantwortliche Abteilung im Sanitätsamt der Bundeswehr hat sich in engem Schulterschluss mit leitenden Fachärzten auf den Fachkongressen in ganz Deutschland hervorragend positioniert. Die Erfolge zeigen sich bei der Gewinnung von Ärzten vom zivilen Arbeitsmarkt.
Wir sehen jedoch auch, dass besonders qualifiziertes und spezialisiertes eigenes ärztliches Personal noch immer nicht mit dem erforderlichen Erfolg angesprochen werden kann. Gerade junge, bestens qualifizierte Sanitätsoffiziere entscheiden sich vor dem Hintergrund guter Entwicklungschancen auf dem zivilen Gesundheitssektor noch zu häufig gegen eine langfristige Karriere bei der Bundeswehr. Hier erfordert die Zukunft weitere, erhebliche Anstrengungen im eigenen Bereich.
WM:
Die multinationalen Einsätze bedingen eine immer enger werdende Kooperation zwischen den Sanitätsdiensten der beteiligten Nationen und eine praktische Zusammenarbeit mit ausländischen Sanitätsoffizieren. Wie können diese Prozesse noch reibungsloser gestaltet werden?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Auslandseinsätze der Bundeswehr sind, von wenigen in nationaler Hoheit verbleibenden Aufgaben abgesehen, ausschließlich im internationalen Rahmen denkbar. Dabei ist es ist die Aufgabe der Sanitätsdienste aller Streitkräfte, bereits vor dem Hintergrund eingeschränkter Ressourcen auf eine vertiefte und standardisierte Zusammenarbeit hinzuwirken. In meiner Zeit als erster deutscher Vorsitzender des höchsten NATO-Gremiums der Sanitätsdienste, Committee of the Chiefs of Military Medical Services in NATO (COMEDS), konnten wir eine Reihe von Grundlagen schaffen. Gerade in den Bereichen gemeinsamer Planung und Auswertung, der wechselseitigen Anerkennung medizinischer Versorgungseinrichtungen und der Präventivmedizin wurde Erhebliches erreicht. Unsere Beteiligung in führender Position am „Centre of Excellence for Military Medicine“ in Budapest und die Einrichtung des „Deployment Health Surveillance Centre“ in enger Anlehnung an das Sanitätsamt der Bundeswehr in München mögen als Beispiel hierfür gelten.
Auf praktischer Ebene kommt es darauf an, durch gemeinsame und wechselseitige Ressourcennutzung eine optimale Ausgestaltung zu erreichen. Dies gelingt vor allem dort, wo wir auf Standards zurückgreifen können, die mit unserem Grundverständnis einer qualitativ hochstehenden Individualmedizin im Einsatz im Einklang stehen. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen: Die Unterstützung unseres Feldlazaretts in Mazar - e - Sharif, nach NATO-Klassifikation eine „Role 3“ Einrichtung, durch ein ungarisches Operationsteam ist vor allem deshalb von Erfolg geprägt, weil wir die frühzeitige Einbindung des ungarischen Personals in die einsatzvorbereitende Ausbildung realisieren konnten. Deren Einweisung am Bundeswehrkrankenhaus Berlin sowie die gemeinsame Ausbildung am Zentrum für Einsatzunterstützung und Ausbildung (ZEUS) in Feldkirchen haben hervorragend funktioniert und sich im Einsatz ohne Zweifel ausgezahlt. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist ein gesuchter Partner zur Sicherstellung medizinischer Fürsorgeverpflichtungen im Einsatz. Im Bereich des vorderen und taktischen Verwundetenlufttransports haben wir derzeit noch Defizite. Ich danke ausdrücklich den Vereinigten Staaten von Amerika für deren Unterstützung durch Blackhawk – Hubschrauber in Nordafghanistan. Aus meiner Sicht ist dies ein hervorragendes Beispiel der Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit kann allerdings noch weiter entwickelt werden. Ich sehe erhebliche, weitere Möglichkeiten und weitere Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Bereich des Personalaustauschs, der gegenseitigen Teilnahme an Ausbildungsgängen, Fachtagungen und Expertengesprächen.
WM:
Müssen wir uns langfristig im Sinne der sanitätsdienstlichen Durchhaltefähigkeit in den Einsätzen von dem hohen Gut der fachlichen Leitlinien und unserer Maxime verabschieden?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Diese Frage beantworte ich mit einem klaren Nein. Die Maxime des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, wonach dem Soldaten im Falle einer Erkrankung, Verletzung oder einer Verwundung eine medizinische Versorgung zuteil werden soll, die im Ergebnis dem fachlichen Standard in Deutschland entspricht, ist ein Erfolgsmodell und trägt erheblich zur Motivation der eingesetzten Soldaten bei. Tatsächlich gab es aber im Rahmen der Neuplanung der Bundeswehr den Vorschlag, unseren Qualitätsanspruch vom zivilen Benchmark zu lösen. Dies hat mich sehr betroffen gemacht und wir haben uns mit aller Kraft dieser Forderung entgegengestellt. Diese Abkehr von zivilen Standards würde die Versorgung im Einsatz gefährden und auch zeitnah die zwingend erforderliche Behand-lungsmöglichkeit von Zivilpatienten verschließen. Unser gesamtes Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem sowie die Inübunghaltung unseres Fachpersonals wäre zur Disposition gestellt. Insofern bin ich froh, dass es in diesem Jahr gelungen ist, den richtungsweisenden Gedanken der deutschen Maxime in wichtige Grundlagenpapiere der NATO einzubringen.
Die Maxime ist für mich auch Ausdruck unseres Menschenbildes. Der Mensch im Mittelpunkt - das heißt aus sanitätsdienstlicher Sicht der Patient im Mittelpunkt - für den wir Verantwortung im Sinne einer bestmöglichen Behandlung tragen. Diese Haltung muss auch zukünftig Garant für höchste Qualität sein – ohne wenn und aber.
WM:
Herr Generalarzt, der geschützte Verwundetentransport – auch ein Schwerpunktthema in dieser Ausgabe - ist durch die heutige viel stärkere Fokussierung auf den Einsatz deutlich mehr im Bewusstsein auch der Öffentlichkeit. Wie sieht hier die Zukunft aus?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Im Rahmen der sanitätsdienstlichen Einsatzversorgung der zu unterstützenden Truppenteile kommt der mobilen sanitätsdienstlichen Erstversorgung sowie dem qualifizierten Verwundetentransport durch Sanitätstrupps bzw. durch bewegliche Arzttrupps eine herausgehobene Rolle zu.
Während des gesamten Ablaufs müssen die Verwundeten dabei qualifiziert medizinisch überwacht und behandelt werden können. Unser Anspruch ist, ich führte dies bereits aus, dass Sanitätsfahrzeuge über einen vergleichbaren Grad an Schutz und Mobilität wie Patrouillen- und Gefechtsfahrzeuge verfügen müssen, um den Einsatzkräften folgen und die Überlebensfähigkeit übernommener Verwundeter gewährleisten zu können. Allerdings werden wir auch bei allem Bemühen niemals einen 100 %-igen Schutz erreichen können.
Auf der Grundlage der unterschiedlichen zu unterstützenden Truppenteile und Einsatzszenare haben wir eine Abstufung in leichte, mittlere und schwere Verwundetentransportfahrzeuge vorgenommen.
Mit den Fahrzeugen des Typs EAGLE IV in der Version als beweglicher Arzttrupp ist seit März dieses Jahres ein leichtes geschütztes Verwundetentransportfahrzeug in Afghanistan verfügbar, das vor allem in den überwiegend sehr beengten und bergigen Strassenund Geländegegebenheiten im Norden Afghanistans die sanitätsdienstliche Versorgung noch besser als bisher gewährleistet und den Schutz unseres Personals optimiert. Die Lieferung weiterer Fahrzeuge in 2012 ist bereits vertraglich fixiert.
Bei den derzeit im Segment der mittleren geschützten Verwundetentransportfahrzeuge verfügbaren Fahrzeuge vom Typ YAK in der Sanitätsvariante mussten wir feststellen, dass diese vor dem Hintergrund der Zunahme der Gefechtsintensität und der Aggressivität unserer Gegner nicht in allen Belangen den Anforderungen in Afghanistan genügen und vor allem wegen des ausgeschöpften Nutzlastvolumens kein Aufwuchspotenzial - gerade hinsichtlich einer Verbesserung des Schutzniveaus - bieten. Aus diesem Grund wurde ein neues Beschaffungsprojekt mit dem Ziel initiiert, möglichst zeitnah ein Nachfolgefahrzeug zu bekommen. Ich gehe davon aus, dass die ersten Erprobungsfahrzeuge im nächsten Jahr zur Verfügung stehen werden.
Eine Verbesserung unserer Fahrzeugausstattung erfolgt über die Verwundetentransportvariante des Fahrzeuges BOXER, das schwere geschützte Sanitätsfahrzeug. Neben der Möglichkeit, bis zu sieben Verwundete zu versorgen und zu transportieren, besitzt das Fahrzeug einen hohen Eigenschutz und verfügt über die erforderliche Mobilität, um die Truppe auch in unwegsamem Gelände zu begleiten. Nach aktueller Planung werden die ersten Fahrzeuge noch in diesem Jahr durch den Hersteller ausgeliefert.
Die sanitätsdienstliche Funktionalität der Fahrzeuge als Sanitätstrupp oder beweglicher Arzttrupp wurde bisher durch die im Fahrzeug vorhandene Sanitätsausstattung bestimmt. Sie konnten somit entweder nur als Sanitätstrupp oder als beweglicher Arzttrupp eingesetzt werden. Zukünftig soll auf diese Unterscheidung verzichtet werden und die Fahrzeuge mit einem Universalrüstsatz für den Verwundetentransport ausgestattet werden. Dadurch werden wir die Einsatzmöglichkeiten unserer Fahrzeuge weiter steigern können.
WM:
Zum Thema Beschaffung: Was erhofft sich der Sanitätsdienst im Zuge der Neustrukturierung? Wie können Wege verkürzt werden? Müssen wir näher an den Bedarfsträger? Was kann die Industrie leisten?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Seit 2001 wird die Rüstung von Sanitätsgeräten (NVGSan) fähigkeitsbezogen nach den Vorgaben des Customer Product Management (CPM) durchgeführt. Im August 2005 wurde für die Rüstung von handelsüblichem Sanitätsmaterial das Verfahren der „Qualifizierten Initiative“ als Sonderform im CPM eingeführt. Hiermit konnte eine merkliche Beschleunigung des Rüstungsprozesses für unser krankenhaus- und institutsspezifisches Material erreicht werden.
Die Bemühungen, die Beschaffung von medizinischen Einzelverbrauchsgütern (EVGSan), wie Arzneimittel und Medizinprodukte, unter Nutzung der Instrumente des strategischen Einkaufs der Bundeswehr noch wirtschaftlicher zu gestalten, müssen auch künftig engagiert, jedoch mit dem nötigen Augenmaß fortgeführt werden. Mit unserer Teilhabe an diesem Verfahren im Rahmen der Beschaffung von EVGSan leisten wir unseren Beitrag zur Reduzierung der zentralen Bevorratung handelsüblich-querschnittlicher Güter und somit zum Abbau noch vorhandener Lagerkapazitäten.
Im Rahmen der Neustrukturierung wird die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Streitkräfte neu gestaltet werden. Dazu wurde durch den Bundesminister der Verteidigung ein entsprechendes Projekt beauftragt. Wir erhoffen uns im Rahmen dieser Neugestaltung eine Konzentrierung von Verantwortlichkeiten und Bündelung von Prozessen, damit die Anzahl der Prüfschleifen reduziert wird und wir eine weitere Beschleunigung der Bearbeitung erreichen können.
Es war das Ziel des bestehenden Rüstungsverfahren CPM, das technische Know-How der Industrie frühzeitig einzubeziehen. Kooperationen sowie dauerhafte Fremdvergaben sind Ausdruck dieser partnerschaftlichen Beziehungen im Rüstungsprozess. Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Bundeswehr ein besonderer Vertragspartner ist. Durch die Verkleinerung der Streitkräfte und dem sich daraus ergebenden geringeren Umsatz ist auch die Industrie gezwungen, ihre Leistungen entsprechend anzupassen. Dafür habe ich Verständnis. Aber unverändert gilt, dass die Zusammenarbeit mit der Industrie eng, bewährt und vertrauensvoll ist. Dafür bin ich dankbar.
WM:
Zum Thema Auslandseinsätze generell: Was kommt nach Afghanistan? Auf welche möglichen Szenarien muss sich der Sanitätsdienst in Zukunft einstellen?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Am 18. Mai dieses Jahres hat der Bundesminister der Verteidigung in Berlin die grundlegenden Dokumente zur Neustrukturierung der Bundeswehr, die Verteidigungspolitischen Richtlinien sowie die Eckpunkte des Gesamtkonzeptes, vorgestellt. Sie formulieren die sicherheitspolitische Zielsetzung und die langfristigen Sicherheitsinteressen Deutschlands. Die Bundeswehr hat sich hiernach mit neuer Gewichtung auf die Landesverteidigung als Bündnisverteidigung einzustellen, zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus beizutragen und weitere Beiträge zum Heimatschutz, zur Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen sowie zum Schutz kritischer Infrastruktur zu leisten. Für den Sanitätsdienst von besonderer Bedeutung sind die Rettung und Evakuierung sowie die Geiselbefreiung im Ausland. Erstmals festgeschrieben wurde die Humanitäre Hilfe.
Für uns ergibt sich damit eine große Bandbreite möglicher Einsatzoperationen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. Gleichwohl sehe ich einige bestimmende Faktoren, die auch in Zukunft den Einsatz sanitätsdienstlicher Kräfte leiten werden.
Wir müssen in der Lage sein, vor Ort eigenständig und in der Zusammenarbeit mit Verbündeten eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung anzubieten. Die sanitätsdienstliche Rettungskette bleibt weiterhin die Grundlage des Handelns. Das notwendige Spektrum an mobilen und stationären Behandlungseinrichtungen in den Einsatzgebieten und an unterschiedlichen Transportmitteln ist hiermit umrissen.
Aus meiner Sicht wird zukünftig der ersten sanitätsdienstlichen Versorgung am Ort der Verwundung und dem raschen Transport verletzter Soldaten noch mehr Bedeutung als in der Vergangenheit zukommen. Dies ist ohne die Verfügbarkeit von adäquat ausgestatteten Hubschraubern nicht möglich. Deren dringliche Beschaffung ist eines unserer wesentlichen Forderungen an die Streitkräfte.
Im Bereich der stationären Medizin in den Einsatzgebieten ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr bereits heute ausgesprochen gut aufgestellt und befindet sich an der Spitze international ausgebrachter Fähigkeiten. Dies gilt in gleichem Maße für den medizinischen Langstreckenlufttransporttransport, den StratAir MedEvac. Er muss uneingeschränkt beibehalten werden.
WM:
Inwieweit hat die Diskussion um das „Abtarnen“ des Schutzzeichens (Rotes Kreuz) für Verunsicherung über den Status der Sanität im Einsatz gesorgt? Stichwort: Kombattant / Nichtkombattant – der Sanitätssoldat als Infanterist?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Sie sprechen hier ein sehr sensibles Thema an, das sich tief mit dem Selbstverständnis des Sanitätsdienstes beschäftigt. Als ich im Jahre 2009 das deutsche Kontingent in Afghanistan besucht habe, wurde mir eindringlich das Phänomen der irregulären Kampfführung vorgetragen. Die gegnerischen Kräfte hatten das Rote Kreuz als Zielscheibe aufgefasst und waren ganz offensichtlich bestrebt, das jeweils schwächste Glied der Konvois und Patrouillen anzugreifen und auszuschalten. Die Schutzwirkung des Roten Kreuzes hatte sich damit ins Gegenteil verkehrt.
Aus Fürsorge unseren Angehörigen des Sanitätsdienstes gegenüber, aber auch zur Erhaltung der Versorgungssicherheit unserer Truppen, mussten umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Situation pragmatisch entgegen zu wirken. Eine der damaligen Maßnahmen war das „Abtarnen“ des Roten Kreuzes und die Bewaffnung der Sanitätsfahrzeuge zum Selbstschutz. Vorangegangen war eine intensive rechtliche Prüfung, die besonders für den Einsatz in Afghanistan keine Bedenken zeigte.
Das Kriegsvölkerrecht hat dem Schutz des Sanitätspersonals eine hohe Bedeutung zuerkannt. Hierbei geht es vor allem darum, dessen Einsatzbereitschaft und Fähigkeit zur Versorgung der ihm anvertrauten Soldaten aber auch der des Gegners aufrechtzuerhalten. Der gezielte Einsatz von Sanitätspersonal in Kampf handlungen läuft diesem Anspruch entgegen. Die Verwendung z.B. eines Arztes ausschließlich als Infanterist schließe ich aus.
Der Bundesminister der Verteidigung hat uns beauftragt, dieses sensible Thema zu bewerten. Die hier widerstrebenden Ansichten zu bündeln, wird eine Herkulesaufgabe. Für mich steht dahinter erheblich mehr als die Frage des Einsatzes in Afghanistan. Für mich steht hier vor allem die Frage des Selbstverständnisses des Sanitätsdienstes im Vordergrund. Nach meiner Auffassung dürfen wir unsere moralisch- ethischen Grundwerte nicht vergessen. Unser Einsatz muss von medizinischer Professionalität und der Nächstenliebe geprägt sein.
WM:
PTBS – diese Thematik ist in den zurückliegenden Jahren deutlich ins Bewusstsein gerückt, auch in der Truppe. Die WM hat sich immer wieder diesem Komplex gewidmet. Unter Ihrer Führung ist viel passiert. Wird PTBS ein Thema bleiben? Geht der Sanitätsdienst adäquat damit um? Und warum ist der PTBS-Beauftragte im BMVg ein Truppengeneral und kein Sanitätsoffizier?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Aufgrund der Komplexität und Intensität der Einsätze werden psychische Folgen des Einsatzes, und damit auch PTBS, weiterhin ein Thema der öffentlichen Diskussion bleiben. Die Anzahl der vom PTBS betroffenen Soldaten hat sich insbesondere in Afghanistan weiter erhöht. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hatte bereits 1996 die „Richtlinie für die Einsatznachbereitung in Hinblick auf Psychotraumata der Soldaten der Bundeswehr nach Auslandseinsätzen“ heraus gegeben. Wir haben uns mit dem Krankheitsbild des Psychotraumas intensiv auseinandergesetzt und weitere Konzepte zum präventiven Management und zur Behandlung entwickelt. Erfahrungen unserer Verbündeten wurden hierbei ebenso berücksichtigt wie neueste medizinisch - wissenschaftliche Erkenntnisse. Wenngleich jeder Fall einer zuviel ist, so liegen wir dennoch im internationalen Vergleich - insbesondere mit unseren britischen und amerikanischen Bündnispartnern - in einem guten Bereich. Dies zeigen auch die im März 2011 veröffentlichten ersten Ergebnisse der sog. „Dunkelzifferstudie“ von Prof. Dr. Wittchen und seinen Mitarbeitern der Technischen Universität Dresden.
Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation sind Aufgaben des Sanitätsdienstes. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Abteilungen für Psychiatrie der Bundeswehrkrankenhäuser, insbesondere die Abteilung für Psychiatrie des Bundeswehrkrankenhauses Berlin, die am 26. Mai 2010 mit dem Fachbereich „Psychische Gesundheit“ des Instituts für den Medizinischen Arbeits- und Umweltschutz zum „Trauma- Zentrum“ PTBS fusioniert wurde. Projektierte Fachkompetenzzentren wenden sich insbesondere an Angehörige und Hinterbliebene.
Der Umgang mit psychischen Störungen von Soldaten hat nicht nur eine sanitätsdienstliche Komponente. Ein einsatz- und lebenserfahrener Offizier wie Brigadegeneral Munzlinger ist auch nach meiner Auffassung die richtige Wahl, um außerhalb unseres Bereichs als direkter Ansprechpartner der Soldaten zu dienen und die erforderlichen Kompetenzen aus allen Bereichen des Ministeriums zum Wohle unserer Soldaten zusammen zu führen.
WM:
Herr Generalarzt, wenn Sie nun nach 5 Jahren in der Verwendung als Inspekteur und nach über 40 Dienstjahren im Sanitätsdienst zurückblicken; welche „Fußstapfen“ hinterlassen Sie? Was wünschen Sie sich für den Sanitätsdienst der Zukunft?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Ob und in welchem Umfang ich Fußstapfen hinterlasse, wird die Zukunft zeigen. Ich kann dies nicht bewerten. Aber im Summenzug glaube ich, dass wir auf einigen wichtigen Feldern erkennbare und deutliche Fortschritte erzielt haben. Ich erinnere nochmals an die Kernfelder Ausbildung, Erhalt der Eigenständigkeit, Beibehaltung der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Verzahnung im biund multilateralen Bereich, Ausbau der zivilmilitärischen Kooperationen und Optimierung unserer Strukturen. Insofern konnten Ziele, die ich in meinem Gespräch mit Ihnen Anfang 2008 thematisiert hatte, verwirklicht werden. Wichtig ist mir, dass der Sanitätsoffizier auch zukünftig der Gesamtverantwortliche für die Gesundheit unserer Soldaten im weitesten Sinne ist.
Für die Zukunft erhoffe ich mir, dass die eingeschlagenen Wege im Grundsatz beibehalten werden und von allen Angehörigen des Sanitätsdienstes auf der Basis eines tragfähigen Korpsgeistes mitgetragen werden. Es liegen sicherlich noch große Herausforderungen vor uns und ich wünsche meinem Nachfolger Erfolg bei der fordernden Aufgabenwahrnehmung.
WM:
Was möchten Sie an dieser Stelle allen Leserinnen und Lesern der Wehrmedizin und Wehrpharmazie als persönliche Botschaft mit auf den Weg geben?
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Zunächst danke ich allen Leserinnen und Lesern für Ihr Interesse am Sanitätsdienst der Bundeswehr. Gleichermaßen danke ich dem Chefredakteur, Oberstarzt Dr. Hölscher und dessen Vorgängern, dem Team der Redaktion und dem BETA-Verlag für die verlässliche Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren. Darüber hinaus nutze ich dieses Interview gerne, um nochmals allen Angehörigen des Sanitätsdienstes – Aktiven wie Reservisten – für ihr außergewöhnliches Engagement in schwierigen und fordernden Zeiten zu danken und baue darauf, dass sie sich auch zukünftig mit ganzer Kraft für unseren Sanitätsdienst einsetzen. Nur damit werden wir die erreichte Akzeptanz und Wertschätzung erhalten. Als wichtige flankierende Notwendigkeit sehe ich hierbei eine faire und von Sachlichkeit getragene Kommunikations- und Diskussionskultur.
WM:
Herr Generalarzt, zum Abschluss noch eine ganz persönliche Frage. Was werden Sie an Ihrem letzten Tag im Dienst morgens Ihrer Frau sagen, und was abends, wenn Sie zum letzten Mal aus Ihrem Büro auf der Hardthöhe nach Hause kommen.
Generaloberstabsarzt Dr. Nakath:
Morgens: Ein spannender Tag, der auch Wehmut aufkommen lässt, liegt vor mir. Packen wir es an.
Abends: Es ist vollbracht. Beginnen wir den neuen Lebensabschnitt.
WM:
Herr Generalarzt, wir bedanken uns für das offene Gespräch und wünschen Ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute!
Datum: 11.10.2011
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2011/3