Die Trendwende Material – Ausrüstung im und für den Sanitätsdienst der Bundeswehr

Aus dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Generaloberstabsarzt Dr. U. Baumgärtner)

Die gegenwärtigen und absehbar zukünftigen Herausforderungen der Bundeswehr sind bekanntermaßen mannigfaltig. Sowohl in der internen Diskussion als auch im öffentlich-medialen Raum ist die Thematisierung der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung als gleichberechtigte Aufgabe ebenso präsent wie die Reaktionsfähigkeit auf Bedrohungen des Cyberraums.

Modernisierung und Trendwenden

Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) ist dabei Fahrplan und Zielvorgabe auf dem Weg zu zukunftsfähigen Streitkräften in mehreren Zwischenschritten zunächst mit der Zielmarke der Vollausstattung bis Ende 2031. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist einerseits eine Modernisierung, in bestimmten Bereichen jedoch auch eine deutliche Mehrausstattung der Bundeswehr unumgänglich.

Träger dieser Modernisierung sind die nach der Herausgabe des Weißbuchs 2016 von der Bundesministerin der Verteidigung initiierten Trendwenden, welche nur konzertiert zur Wirkung gelangen können, um den Auftrag und die dafür zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel wieder zur Deckung zu bringen. Auch durch ein Überdenken der Auflagen der Gleichzeitigkeit und Gleichberechtigung der Aufträge der Streitkräfte, könnte auf strategischer Ebene in Richtung eines ausgewogeneren Verhältnisses hingewirkt werden.

Selbstredend ist die Trendwende Finanzen Voraussetzung für die Realisierung ihrer Pendants im Bereich Personal und Material, denn: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushalt ergeben.“ (Art. 87a GG).

Trendwenden Finanzen und Personal

Folgerichtig ist der Verteidigungsetat seit 2014 im Vergleich der Ressorts am stärksten angewachsen und hat im Haushalt 2020 den Stand von 45,2 Milliarden Euro erreicht. Für das Gelingen der Trendwenden ist davon der rüstungsinvestive Anteil der weitaus bedeutsamste, da Ausgaben für Grundbetrieb, Betreiberverträge, Versorgung etc. kaum beeinflussbar sind. Für den investiven Anteil hält Generalleutnant a. D. Prof. Dr. Jürgen Schnell (Universität der Bundeswehr München) aus militärökonomischer Sicht fest, dass dieser zumindest 20 % des Verteidigungshaushalts betragen muss, um die berüchtigten „hohlen Strukturen“ durch fortgesetzte Unterfinanzierung zu vermeiden. Diese auch auf NATO-Ebene (Wales Gipfel 2014) vereinbarte Zielmarke, wurde allerdings erst für die Jahre 2019/2020 erreicht und allein im konjunkturell starken (!) Zeitraum von 2016 bis 2019 kumulierte demnach ein rüstungsinvestiver Nachholbedarf von ca. 5 Milliarden Euro.

Die für sich genommen überaus begrüßenswerten positiven Resultate der Trendwende Personal gehen notwendigerweise mit weiteren Kostensteigerungen einher, die wiederum den Spielraum für Investitionen beschneiden.

Zudem zeichnet sich bereits seit Anfang 2019 eine Abkühlung der Konjunktur mit deutlich sinkenden Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen ab. Bei der Vorstellung der mittelfristigen Finanzplanung im Januar des letzten Jahres kommentierte der Bundesfinanzminister das prospektive Ende der Aufschwungphase daher mit: „Die fetten Jahre sind vorbei“. So verwundert es nicht, dass ab 2023 wieder stagnierende bzw. sinkende Verteidigungsausgaben vorgesehen sind. 

Die nunmehr anstehende finanzielle Bewältigung der Corona-Pandemie dürfte diese Tendenzen massiv verstärken und die Konkurrenz der Ressorts um sich verknappende Mittel bei steigenden Ausgaben (größtes Konjunkturpaket der Nachkriegsgeschichte, Grundrente für Geringverdiener etc.) nochmals drastisch verschärfen. Zu diesen externen Verdrängungseffekten treten bundeswehr-interne hinzu, was noch auszuführen sein wird.

Trendwende Material

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Als eines der wichtigsten Gremien im Rahmen der Trendwende Material wurde das auf Leitungsebene des Bundesministeriums der Verteidigung tagende Rüstungsboard für besonders im Fokus stehende Rüstungsprojekte etabliert. Gemeinsam mit den Projektleitungen und den Repräsentanten der Organisationsbereiche werden dort Sachstände und bestehende Risiken zu diesen Projekten vorgestellt. Hierdurch kann bei Bedarf schnell gegengesteuert bzw. auch eine unmittelbare Entscheidung getroffen werden. Analoge Gremien wurden auch zur Nachverfolgung niedriger kategorisierter Rüstungsprojekte (Kategorie B und C) eingerichtet. Auf allen diesen Ebenen bringt sich der Sanitätsdienst ein und vertritt seine Interessen.

Der jährliche Bericht zu Rüstungsangelegenheiten ist mit seinem Teil 1 der Öffentlichkeit zugänglich, wohingegen der eingestufte Teil 2 der Information des Parlaments dient. Dies stellt eine Ergänzung zum bisherigen Berichtswesen dar und schafft abgestufte Transparenz im Themenfeld; ebenfalls ein Merkmal der Trendwende Material.

Zur weiteren Leistungssteigerung soll die Umsetzung von 58 vorgeschlagenen Maßnahmen der ministeriellen Task Force „Untersuchung und Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation“ (BeschO) dienen. Dies im Sinne viele kleiner Verbesserungsschritte zum Abbau vielfältiger Leistungshemmnisse anstelle einer um­fassenden Reform.

Weiterhin gehen Vorschläge der Truppenführer zur Steigerung der Einsatzbereitschaft in das gleichnamige Sofortprogramm ein. Auch dessen materielle Aspekte sollen bis Jahresende 2020 messbare Effekte erzielen, wobei der Sanitätsdienst mit mehreren Einzelmaßnahmen beteiligt ist.

Bekanntlich benötigt das Durchlaufen der Prozesse zur materiellen Bedarfsdeckung -also die Leistungsprozesse „Integrierte Planung durchführen“ und „Materielle Lösungen nach Customer Product Management bereitstellen“- eine relativ lange Zeitspanne, so dass die unmittelbaren Auswirkungen der Trendwende Material (noch) nicht allzu umfangreich sein können.

Allerdings gab es in Bezug auf das mittlere geschützte Sanitätskraftfahrzeug (Transportkapazität: zwei liegende Patienten), hierzu bereits im März 2020 Positives zu vermelden: der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den begründeten Forderungen des Sanitätsdienstes entsprochen und Mittel in Höhe von rund 148 Millionen Euro für die Beschaffung von 80 Fahrzeugen bewilligt, womit eine dem FPBw entsprechende Anfangsbefähigung ermöglicht wird.

Auswahl der Rahmenbedingungen und Besonderheiten der Ausrüstung im Sanitätsdienst

Der sanitätsdienstliche Ausrüstungsprozess hat sich Herausforderungen wie der Anschlussfähigkeit im Zuge der Multinationalität oder des Megatrends Digitalisierung selbstverständlich wie alle anderen Organisationsbereiche zu stellen und seine diesbezüglichen Bedarfe in die jeweiligen streitkräftegemeinsamen Projekte (z. B. Unterbringung im Einsatz) einzubringen. Gleichzeitig muss bundeswehr-internen Verdrängungseffekten entgegengewirkt werden, da Großprojekte wie bspw. der schwere Transporthubschrauber (STH) oder das Future Combat Air System (FCAS), den Blick für die im Finanzvolumen deutlich kleineren sanitätsdienstlichen Projekte oftmals zu verstellen drohen. Um dem entgegenzuwirken, wird nicht zuletzt ein intensiver Austausch mit dem parlamentarischen Raum zur Verdeutlichung der Belange des Sanitätsdienstes gepflegt.

Am Beispiel Digitalisierung lässt sich verdeutlichen, dass es im Sanitätsdienst fast immer gilt, streitkräftegemeinsame (allgemeinmilitärische) Belange und fachdienstliche Komponenten gleichermaßen einzubringen. So muss für die eingesetzten Sanitätskräfte die Kommunikationsfähigkeit auf taktischer Ebene im Raum einer Brigade durch Einbringen in das Programm Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) genauso sichergestellt werden, wie die Realisierung einer leistungsfähigen telemedizinischen Anbindung.

Zur Gewährleistung der Versorgungsqualität auf stets aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik, der sich der Sanitätsdienst für seine militärischen wie zivilen Patienten verpflichtet sieht, ergibt sich der Zwang, die überaus kurzen Innovationszyklen u. a. in der Medizintechnik mitzugehen. Da diese handelsüblichen Produkte nur in den seltensten Fällen „stand-alone“ betrieben werden, ist die Integration in ortsfeste bzw. mobile Behandlungseinrichtungen und insbesondere in bodengebundene sowie Lufttransportfahrzeuge eine stete Herausforderung für die sanitätsdienstliche Rüstung.

Als Schwerpunkte der Beschaffung für den Sanitätsdienst sind:

  • Behandlungseinrichtungen (Einsatz- und Inlandsversorgung); inkl. Institute,
  • Patiententransportfahrzeuge geschützt und ungeschützt,
  • Aeromedical Evacuation,
  • Einrichtungen der Einsatzlogistik des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr zu nennen.

 

Hinzu kommt der angesprochene und essentielle Aspekt der Beteiligung an querschnittlichen Rüstungsprojekten (Transportfahrzeuge, persönliche Ausrüstung u.v. a.m.), die eine wirksame Einsatzunterstützung erst ermöglichen.

Lageangepasste und zukunftsfähige Ausrüstung im Sanitätsdienst

In der herausfordernden Situation sich verknappender finanzieller Ressourcen bei ohnehin überaus begrenzten personellen Ressourcen im Aufgabenbereich, kommt es für die sanitätsdienstliche Rüstung darauf an, einen umso effizienteren Mittel- und Kräfteeinsatz zu finden. Da dies unter den vorliegenden Auflagen (zunächst) nur innerhalb der bestehenden Strukturen und Prozesse geschehen kann, wurden für das System Gesundheitsversorgung der Bundeswehr eine Reihe von ablauf- und aufbauorganisatorischen Optimierungsvorschläge entwickelt. Kerngedanke dabei ist ein übergreifendes und schnittstellenreduziertes Projektmanagement in Beschaffung, Nutzung und Betrieb unter Einbeziehung aller Planungskategorien.

Darüber hinaus soll eine durchgängige, aufeinander aufbauende materielle Ausstattung der Rettungskette, mit der Möglichkeit der Priorisierung über Projektgrenzen hinweg, Synergieeffekte insoweit generieren, dass eine Effizienzsteigerung auch ohne deutlichen personellen Aufwuchs in einem ersten Schritt realisiert werden kann.

Letztlich kann nur eine adäquate Beschaffungsorganisation die vorhandenen finanziellen Mittel auch zum Abfluss bringen und einen bedarfsgerechten Zulauf von Material bewirken. Diese übergreifende Sichtweise bleibt ohne die Einbeziehung der Komponenten Nutzung und Betrieb notwendigerweise unvollständig, weshalb auch diese Aufgabenbereiche verstärkt zu fokussieren und alimentieren sind. 

Autor:

Oberfeldapotheker Bernd Preukschat
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
B X-1 (Ausrüstung Sanitätsdienst)
Andernacher Straße 100
56070 Koblenz
E-Mail: BerndPreukschat@Bundeswehr.org 

Datum: 19.10.2020

Quelle:

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2020

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