Der „Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr“ als eigenständiger Organisationsbereich
Ralf Vollmuth (Aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr Potsdam Forschungsbereich Militärmedizin und Sanitätsdienst)
Einleitung
Auf der Grundlage des vom Planungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung erarbeiteten und von Bundesminister Rudolf Scharping gezeichneten Konzeptes „Die Bundeswehr – sicher ins 21. Jahrhundert. Eckpfeiler für eine Erneuerung von Grund auf“ 1 vom 5. Juni 2000 begann vor 20 Jahren, im Frühjahr 2001, im Sanitätsdienst der Bundeswehr ein Prozess der Umgliederung, der vordergründig betrachtet in der „Gründung“ eines neuen Organisationsbereichs „Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr“ mündete. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass der Sanitätsdienst schon seit dem Aufbau der Bundeswehr sowohl planerisch als auch in der Umsetzung die vierte Säule neben den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine bildete.
Im Laufe der Jahrzehnte erfolgten eine immer stärkere Emanzipation dieser Säule und eine Anpassung des Sanitätsdienstes sowie der Stellung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes (bis 1994 des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens) 2 an die modernen Anforderungen einer Teilstreitkraft beziehungsweise eines Organisationsbereichs, so dass diese Umgliederung nicht als wirkliche Novität zu bewerten ist, sondern als (vorerst) letzter und konsequenter Schritt einer jahrzehntelangen Entwicklung.
Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg
Den Erfahrungshintergrund für den Aufbau der neuen deutschen Streitkräfte und damit selbstverständlich auch des Sanitätsdienstes in den frühen 1950er Jahren bildeten die Strukturen der Wehrmacht und die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Zweiten Weltkrieg. Heer, Luftwaffe und Marine hatten über eigene, in die Führungsstrukturen der Teilstreitkräfte eingebundene Sanitätsdienste mit jeweils eigenen Sanitätschefs beziehungsweise Sanitätsinspekteuren verfügt, woraus unterschiedliche Strukturen, ungleiche personelle und materielle Ressourcen und nicht zuletzt auch Streitigkeiten, Egoismen, Konkurrenzverhältnisse und Kompetenzgerangel resultierten – alles in allem Faktoren, die die Effizienz der sanitätsdienstlichen Versorgung wesentlich beeinträchtigten. 3
Nachdem diese Mängel im Laufe des Krieges immer mehr zutage traten, wurde im Juli 1942 als gemeinsames Führungsorgan der Sanitätsdienste im Oberkommando der Wehrmacht das Amt „Chef des Wehrmachtsanitätswesens“ geschaffen. Die Funktion wurde zunächst in Personalunion vom Heeressanitätsinspekteur wahrgenommen, was sich aufgrund einer schwachen Stellung, einer unzureichenden Weisungslage und personellen Ausstattung sowie Befindlichkeiten bei Luftwaffe und Marine als wenig sinnvoll und durchsetzungsfähig erwies. Im August 1944 wurden zwar beide Aufgabenbereiche personell getrennt und der Chef des Wehrmachtsanitätswesens durch eine neue Weisungslage gestärkt, was jedoch keine grundlegende Verbesserung der Situation und Effizienzsteigerung bewirken konnte.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier.
Wehrmedizinische Monatsschrift 5/2021
Verfasser:
Oberstarzt Prof. Dr. med. dent. Ralf Vollmuth
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
Zeppelinstr. 127/128, 14471 Potsdam
E-Mail: ralf1vollmuth@bundeswehr.org