01.12.2008 •

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr im Rahmen Zivil-Militärischer Zusammenarbeit

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland ist für die Bundeswehr eine Aufgabe mit Tradition. Während in diesem Zusammenhang heute vor allem über Unterstützung im Katastrophen oder Großschadensfall im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gesprochen wird, war in der Vergangenheit die Fähigkeit der Bundeswehr zur Landesverteidigung eng an die Zusammenarbeit mit dem Zivilen und die Einberufung von Reservisten gekoppelt. Die damals zur sanitätsdienstlichen Versorgung im Verteidigungsfall konzipierte und ständig verbesserte Reservelazarettorganisation war nur bei gleichzeitiger Abstützung auf im Zivilen vorhandene Kapazitäten funktionsfähig. Die Behandlung der auf deutschem Boden zu erwartenden, hohen Verwundetenzahlen erforderte das Bereithalten entsprechend großer Kapazitäten. In der letzten Ausbaustufe waren entlang der innerdeutschen und tschechischen Grenze insgesamt 76 Lazarette 200 zur Ergänzung der beweglichen Sanitätseinrichtungen der Korps und Divisionen aufgestellt. Im gesamten Bundesgebiet und im verbündeten benachbarten Ausland waren eine große Zahl von Reservelazarettgruppen ausgeplant, die mit jeweils 1000 Betten zur Spezialbehandlung und Pflege in vorab erkundeten Kriegsstationierungsobjekten zum Einsatz gekommen wären. Die Befüllung der hierfür vorzuhaltenden Dienstposten erforderte eine umfassende Mobilmachung; die materielle Unterstützung war nur mit dem Einbringen erheblicher ziviler Kapazitäten z.B. beim Verwundetentransport und der Infrastruktur zu leisten.

Zur Geschichte der Zivil- Militärische Zusammenarbeit im Sanitätsdienst 

Die flächendeckende Entwicklung eines leistungsfähigen zivilen Gesundheitswesens, die deutliche Anhebung des medizinischen Versorgungsstandards und –anspruchs und die Erkenntnis, dass der Zivilbevölkerung und den Soldaten auch in Krieg oder Katastrophe eine bestmögliche Versorgung zukommen muss, hatte ein zukunftweisendes Modell der Zivil- Militärischen Zusammenarbeit entstehen lassen. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen des so genannten „Birkenfelder Modells“ wurde zum Markenzeichen der sanitätsdienstlichen Bemühungen der `80iger Jahre: Eine ziviles Krankenhaus bot dem Sanitätsdienst der Bundeswehr die Möglichkeit, Personal einer benachbarten Reservelazarettgruppe bereits in Friedenszeiten im Rahmen von „Weißen Wehrübungen“ fachlich weiterzuqualifizieren. Dem Krankenhaus konnten für diesen Ausbildungsbedarf im Gegenzug Teile der ansonsten eingelagerten medizinischen Ausrüstungsgegenstände zur täglichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Im Verteidigungsfall wäre das Krankenhaus dann zum Zentrum des Aufwuchses dieser zu nahezu 100% mobilmachungsabhängigen Reserveeinrichtung geworden, die dann auch wesentliche Einrichtungen des Hauses mitgenutzt hätte.

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Sanitätsdienst heute

Im Gegensatz zu dem im Rahmen des „Kalten Krieges“ detailliert durchgeplanten eher statisch wirkenden Dispostiv der Landesverteidigung, muss sich die Bundeswehr heute einem erheblich vielschichtigeren sicherheitspolitischen Umfeld stellen. Der erfolgreiche Beitrag der Streitkräfte zur multinationalen Krisenbewältigung und Konfliktverhütung ist zum Maßstab der Einsatzfähigkeit geworden. Diese Aufgabe, einschließlich des Kampfs gegen den internationalen Terrorismus, die Unterstützung von Bündnispartnern, Rettung und Evakuierung, sowie die Förderung von Partnerschaft und Kooperation kennzeichnen diesen dynamischen Prozess der militärischen und militärpolitischen Anstrengungen. Die Transformation der Bundeswehr dient in ihrer Gesamtheit der Verbesserung der Einsatzfähigkeit im neuen Aufgabenspektrum und muss der permanenten Weiterentwicklung vorhandener Fähigkeiten Rechnung tragen. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit der Vergangenheit erlebte hierbei konsequenterweise zunächst eine Ergänzung in Richtung der Nutzbarkeit für bestehende und wahrscheinliche Einsätze. Die Forderung nach Integration unter anderem politischer, militärischer, wirtschaftlicher und humanitärer Ansätze führte zu einem umfassenden und vernetzten Ansatz ziviler und militärischer Instrumente im Auslandseinsatz und zur Begrifflichkeit der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (Ausland) (ZMZ/A).
Mit der Wandlung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr war auch der Sanitätsdienst den neuen Herausforderungen anzupassen. Die Konzentration von Strukturen und Fähigkeiten war konsequent auf die Anforderungen im streitkräftegemeinsamen Auslandseinsatz auszurichten. Hieraus abgeleitet ergab sich auch die logische Forderung nach Zusammenfassung aller sanitätsdienstlichen Kräfte und Mittel in einem Behandlungs- und Ausbildungsverbund unter einheitlicher truppenund fachdienstlicher Führung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als Gesamtverantwortlichem für die sanitätsdienstliche Versorgung der Streitkräfte. Unter Führung des Sanitätsführungskommandos mit den vier Sanitätskommandos und dem Kommando Schnelle Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes (KSES), sowie dem Sanitätsamt der Bundeswehr bilden Bundeswehrkrankenhäuser, regionale Sanitätseinrichtungen und mobile Truppenteile heute das Fundament für die sanitätsdienstliche Versorgung und die Durchhaltefähigkeit sowohl in den Einsatzgebieten als auch in Deutschland. Die erreichten Erfolge und die Qualität der Versorgung bestätigen die Richtigkeit dieses Weges.
Der Sanitätsdienst im Inland hat damit den wesentlichen Auftrag wahrzunehmen, nach Umfang und Qualität diejenigen Truppenteile und Fähigkeiten bereitzuhalten, die es im Auslandseinsatz erlauben, im Rahmen der arbeitsteiligen Zuständigkeit der Organisationsbereiche eine gut organistisierte, militärisch geführte und gleichzeitig fachlich hoch stehende medizinische Versorgung durchzuführen. Bereitschaftsgrad, schnelle Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit unter ungünstigen Rahmenbedingungen zu arbeiten sind Kernelemente zur erfolgreichen Bewältigung dieser Herausforderung. Diese vor dem Hintergrund der Durchhaltefähigkeit im Inland ohnehin vorhandenen Fähigkeiten erlauben es, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Unterstützungsbitten zu reagieren.

Gesetzliche Vorgaben

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fordert die Aufstellung von Streitkräften zur Verteidigung. Ein weiterer Einsatz ist nur im Rahmen grundgesetzlicher Vorgaben zulässig. Der Auslandseinsatz stützt sich auf Artikel 24 Absatz 2 GG. Entscheidende Grundlage für das Engagement der Bundeswehr im Rahmen der Zivil - Militärischen Zusammenarbeit im Inland (ZMZ/I) ist die geltende Kompetenzzuordnung in Artikel 35 des Grundgesetzes. Die für den Umgang mit Großschadensereignissen in Deutschland zunächst zuständigen Bundesländer werden ermächtigt, zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall auch Teile der Streitkräfte anzufordern. Für diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorgesehene Hilfeleistungen kann die Bundeswehr subsidiär Kräfte und Mittel abstellen, die fähigkeitsorientiert aus allen Organisationsbereichen bedarfsgerecht zusammengestellt und in der Regel durch die zuständigen Territorialen Kommandobehörden geführt werden. Die Notwendigkeit, bei Hilfeleistungen zivile und militärische Zielsetzungen und Instrumente wirksam zu verbinden, erfordert es, beiderseitiges Handeln eng aufeinander abzustimmen und Instrumente und Verfahren zu entwickeln, die das reibungslose Zusammenwirken sicherstellen. Die Umsetzung der grundgesetzlichen Auflage für das Tätigwerden von Teilen der Bundeswehr im Inneren ist in dem Erlass BMVg BMVg, R I 2 - Az 13-29 vom 21. Januar 2008, abgedruckt im VMBl 2008 S. 2 ff, niedergelegt. Hier finden sich in detaillierter Form die zentralen Auflagen für die Unterstützung von Ländern und zivilen Behörden durch militärische Kräfte. Wesentliche Leistung von ZMZ/I ist es dabei, einen durchgängigen Wirkverbund zur kompetenten Beratung beteiligter ziviler Stellen und militärischer Führungseinrichtungen aufzubauen und zu betreiben, um dadurch die Voraussetzungen zur Hilfe im Rahmen des Auftrags der Bundeswehr zu schaffen. Durch diese übergreifende Zusammenarbeit der Streitkräfte mit allen Ebenen der zivilen Seite, beginnend bei den Bundesministerien und Bundesoberbehörden, über die Bundesländer bis hin zu Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, ordnet sich die Bundeswehr in den Verbund der „vernetzten Sicherheit im Inneren“ ein.

Durchführung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Sanitätsdienst

Während dem Inspekteur der Streitkräftebasis die Gesamtverantwortung für die ZMZ/I obliegt, liegt die Zuständigkeit für die Zivil- Militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen beim Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Der Führungsstab des Sanitätsdienstes koordiniert hier innerministeriell und ressortübergreifend. Das Sanitätsführungskommando (SanFüKdo) nimmt die Kooperation und Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden des zivilen Gesundheitswesens wahr; fachliche Belange die, nicht vom Sanitätsführungskommando wahrgenommen werden können, vertritt das Sanitätsamt der Bundeswehr. Auf Länderebene fällt diese Aufgabe den Sanitätskommandos zu, die den Einsatz in enger Abstimmung mit den, den jeweiligen militärischen Einsatz führenden Wehrbereichskommandos regeln. Auf den Ebenen Bezirk und Kreis wurden Beauftragte Sanitätsstabsoffiziere für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Gesund - heitswesen (BeaSan- StOffzZMZGesWesen) geschaffen, die die kontinuierliche Beratung Ihrer Bezirks-/Kreisverbindungskommandos (BVK/KVK) als sanitätsdienstliches Stabselement sicherstellen. Durch die Notwendigkeit, den Sanitätsdienst der Bundeswehr bereitzuhalten, um entsprechend der Konzeption der Bundeswehr auf bestehende und noch zu beschließende Einsatzerfordernisse reagieren zu können, steht im Inland eine bis auf Bundesebene zentral geführte, organisierte und fachlich hochkompetente medizinische Versorgung zur Verfügung, die, wenn auch nicht speziell hierfür bereitgehalten, im Speziellen auch den Anforderungen zur Versorgung bei Katastrophen und Großschadensereignissen genügt. Durch Struktur und Fähigkeiten vorgegeben, ist es möglich, eine Unterstützung in variabler Bandbreite durchzuführen. Diese erstreckt sich von der Bereitstellung von Krankentransportraum, über Notarztversorgung bei Großereignissen bis hin zu der Beteiligung mit mobilen Sanitätseinrichtungen einschließlich Führungsanteilen bei bundesweiten Ereignissen wie der Fußball Weltmeisterschaft 2006. Der ZSanDstBw ist damit in der Lage, mit den im Inland verfügbaren Kräften und Mitteln subsidiär Amts hilfe zu leisten oder die Länder in Fällen von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in Deutsch land zu unterstützen.

Kräfte und Mittel

Die für Auslandseinsätze des Sanitätsdienstes bereitgehaltenen Einsatzkräfte bieten sich je nach Einzelfall auch für den subsidiären Einsatz im Inneren an. Hervorzuheben sind:

Bodengebundener Verletzten- und Krankentransport
Die bodengebundenen Verwundetentransportmittel der Bundeswehr können das zivile Versorgungsspektrum insbesondere im Bereich der Geländegängigkeit ergänzen. Der Transport von Verletzten bei Großschadensereignissen in unwegsamem Gelände oder zerstörter Infrastruktur kann so auch unabhängig vom vorhandenen Wege- und Straßennetz geleistet werden. Diese Mittel werden insbesondere dann unabdingbar, wenn die Flugwetterlage keinen Einsatz von Hubschraubern zulässt.

Luftgestützter Verletzten- und Krankentransport
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr stellt Kräfte bereit, um Hubschrauber und Flächenflugzeuge der Bundeswehr in der Rolle Verletzten- und Krankentransport einsetzen zu können. Hervorzuheben ist hier für den Inlandseinsatz die Nutzung des mittleren Transporthubschraubers CH-53 in der Version Großraumrettungshubschrauber. Mit dieser Version kann der zivilen Seite ein leistungsfähiges Transportmittel an die Hand gegeben werden, das bis zu 6 Schwerverletzte unter qualifizierter Betreuung vom Schadensort abtransportieren kann.

Mobile Sanitätseinrichtungen (MSE) auf Containerbasis
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr verfügt über Containermodule, die zu Rettungsstationen, Rettungszentren und Einsatzlazaretten für die sanitätsdienstliche Behandlung von Verwundeten und Erkrankten in den Einsatzgebieten zusammengefügt werden können. Rettungsstationen umfassen hierbei notärztliche Fähigkeiten, während Rettungszentren über notfallchirurgische und Einsatzlazarette über ein umfassendes klinisches Spektrum verfügen. Bei Verwendung im Inland sind diese Einrichtungen geeignet, zivile Behandlungseinrichtungen zu ergänzen oder bei fehlender oder zerstörter Infrastruktur zu ersetzen. Wesentlich für den Einsatz dieser Einrichtungen sind jedoch die notwendigen Zeitvorläufe für Erkundung, Transport und Aufbau. Ein aktuelles Beispiel für eine besonders erfolgreiche Unterstützung im Inland war die Bereitstellung von OP-Containern einschließlich Peripheriegeräte am Krankenhaus Konstanz, um nach einem Brand im Operationstrakt dieses Hauses die OP-Kapazität weiterhin sicherzustellen. Hierdurch konnte gerade in der besonderen halbinselförmigen Lage dieser Stadt eine ausreichende Patientenversorgung mit Erreichbarkeit auf dem Landweg aufrechterhalten werden.

Luftverlegbare Sanitätseinrichtungen (LSE)
Luftverlegbare Rettungsstationen und Rettungszentren sind als zeltgestützte Varianten flexibler und mobiler in ihrem Einsatz als Container. Hier kann bei entsprechend kürzerer Vorwarnphase Material und Personal im Hubschraubertransport innerhalb kürzerer Zeit an jeden Punkt Deutschlands gebracht werden.

Medizinischer ABC Schutz
Der ZSanDstBw verfügt mit der Task Force MedABCSchutz des SanABw über eine mobile und hochkompetente Einheit, die sich aus Experten des Sanitätsamtes und der Institute für Radiologie, Toxikologie und Mikrobiologe der Bundeswehr zusammensetzt. Diese Einheit kann bei entsprechendem Verdacht am jeweiligen Schadensort Proben gewinnen und analysieren, sowie erste Maßnahmen zur Dekontamination Betroffener einleiten. Besonderen Wert hat diese Experteneinheit als beratendes Element der zivilen Entscheidungsträger.

Zur subsidiären Unterstützung der zivilen Bedarfsträger eignen sich auch speziell

  • ein flächendeckendes Netz von neun Verbänden (SanRgt, LazRgt, SanLehrRgt), die die Unterstützung in Fällen von Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen wahrnehmen können (ZMZ Stützpunkte Sanitätsdienstliche Versorgung). Dieses Netz wird ergänzt durch die „Verstärkungspakete Sanitätsmaterial für die Katastrophenhilfe“ bei den Versorgungsinstandsetzungszentren.
  • nicht-aktive Verstärkungskomponenten für die präklinische und klinische sanitätsdienstliche Versorgung, die Sanitätsmaterialversorgung, den qualifizierten Verwundetentransport sowie Medizinischen ABC-Schutz bei den regionalen Sanitätseinrichtungen, der Sanitätstruppe, den Bundeswehrkrankenhäusern und den Kommandobehörden.

Ausblick

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist somit in der Lage, materiell, personell und organisatorisch durch Unterstützung der zivilen Verantwortungsträger zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beizutragen. Die Zusammenarbeit des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit zivilen Einrichtungen im Inland darf aber nicht auf die Unterstützung im Großschadens- und Katastrophenfall nach Artikel 35 GG eingeengt werden. Die sanitätsdienstliche Versorgung, die tag-täglich in der Bundeswehr und durch die Bundeswehr im In- und Ausland angeboten wird, kann nicht eigenständig bestehen, sondern beruht auf modernen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen von Medizin und Forschung. Die vor dem Hintergrund von Aus- und Weiterbildungserfordernissen für den Auslandseinsatz bestehende Öffnung der Bundeswehrkrankenhäuser für Zivilpatienten, die Integration in den Rettungsdienst, die Teilhabe von Anghörigen des Sanitätsdienstes an zivilen Forschungsvorhaben und die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen auf lokaler Ebene stellen nur einige der Teilbereiche dar, in denen Angehörige des Sanitätsdienstes der Bundeswehr eng mit dem zivilen Bereich kooperieren. Die Angehörigen der approbierten Berufe in der Bundewehr unterliegen dabei den gleichen Standesregeln und sind Mitglieder der Ärztekammern wie die im Zivilbereich Tätigen; gemeinsame Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen sind die Regel. Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen ist es korrekt, von einer permanenten engen Zusammenarbeit zu sprechen.
Es ist gerade diese Ausübung einer nach zivilen wissenschaftlichen Erkenntnissen und zivilen Vorgaben durchgeführten Medizin, umgesetzt und angewandt in einem fordernden militärischen Umfeld, die ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Sanitätsdiensts der Bundeswehr darstellt. Es ist das ständige Verdienst der Angehörigen des Sanitätsdienstes, diese doppelte Herausforderung zu meistern. Berufserfolg und Berufszufriedenheit im Sanitätsdienst der Bundeswehr gehen damit eng einher.

Datum: 01.12.2008

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2008/4

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