Patientenversorgung, Ausbildung und Klinische Forschung der Bundeswehrkrankenhäuser im Wechsel der Zeiten!

Benedikt Friemert, Martin Kulla, Robert Schwab

Von den ehemals 16 Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) sind heute noch fünf vorhanden. Diese Entwicklung ist das offensichtlichste Zeichen einer sich seit der Wiedervereinigung Deutschlands verändernden Situation in der Bundeswehr und damit im Sanitätsdienst. Militärisch hat sich die Bundeswehr im Laufe der letzten 30 Jahre von einer reinen Verteidigungsarmee in eine Einsatzarmee entwickelt. Mit der Annexion der Krim durch Russland gewann der Aspekt der Fähigkeit zur Landesverteidigung und der Erfüllung aller Pflichten im Rahmen des NATO-Bündnisses wieder deutlich an Bedeutung. Spätestens der Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 erfordert es, die weitreichenden Umstrukturierungen innerhalb der Bundeswehr und des Sanitätsdienstes zu beschleunigen.

Da die BwKrhs fest in die zivilen Versorgungsstrukturen eingebunden sein müssen, kommen aber zusätzlich noch erhebliche Veränderungen durch die zivilen Organe wie den Gesetzgeber, die Planungsausschüsse der Länder, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) u.v.m. hinzu. Besonders erwähnenswert sind auch Neuerungen in den Rahmenbedingungen, wie der neuen ärztlichen Weiterbildungsordnung, neuen Krankenhausgesetze (Transparenzgesetz und Versorgungs­ver­besserungsgesetz), Mindestmengen und Leis­tungs­gruppen. Daher müssen die BwKrhs so weiterentwickelt werden, dass sie für beide Bereiche resilient aufgestellt sind, um auch in Zukunft Ihren Kernauftrag erfüllen zu können. Diese Herausforderungen sollen in diesem Aufsatz etwas näher dargestellt werden.

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