Vorbemerkungen
Der Krieg in der Ukraine, die Annexion der Krim durch Russland, die Bürgerkriege in Syrien und Libyen, die anhaltende Migrationswelle nach Europa – eine Vielzahl von Konflikten im unmittelbaren Umfeld Deutschlands bestimmen die Sicherheitspolitik der letzten Jahre und die damit verbundenen Forderungen an die Bundeswehr. Seit Februar 2020 beherrscht allerdings ein anderer Krisenherd alle Ebenen politischen Handelns und die öffentliche Diskussion. Die jetzt fast zwei Jahre andauernde Covid-19-Pandemie ist die schwerste Krise, mit der sich unser Land, unser Wirtschafts- und Bildungssystem, aber insbesondere unser Gesundheitssystem seit dem Zweiten Weltkrieg auseinandersetzen muss. Seit Beginn der Krise unterstützt die Bundeswehr in vielfältiger Weise Bund, Länder und Kommunen – Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist für viele Bereiche der Bundeswehr täglicher Bestandteil der Auftragserfüllung.
Dieser Beitrag betrachtet die Grundsätze und Strukturen von ZMZ und beleuchtet die praktische Umsetzung während der bisherigen Covid-19-Pandemie. Ziel und Schwerpunkt ist die Darstellung der ZMZ mit dem Gesundheitswesen und den damit verbundenen sanitätsdienstlichen Beitragsmöglichkeiten. Der Autor verzichtet auf die Darstellung und Schlussfolgerungen des Hilfseinsatzes zur Flutkatastrophe im Juli 2021, da diese Aspekte in einem separaten Beitrag thematisiert werden.
Grundlagen der ZMZ und der Beteiligung der Bundeswehr an Hilfseinsätzen im Inneren
In Deutschland hat sich das System des Katastrophenschutzes in Verantwortung und Zuständigkeit der Länder seit Jahren bewährt und wesentlich dazu beigetragen, dass Unglücke und Großschadensereignisse erfolgreich bewältigt werden konnten. Die Länder, Kreise, Bezirke und kreisfreien Städte haben Vorsorge zu tragen, um im Katastrophenfall oder bei der Bewältigung von schweren Unglücksfällen und Großschadenslagen Kräfte, Material und Personal zeitgerecht zum Einsatz zu bringen. Derartige Ereignisse können aber zu Situationen führen, die schnell die Anzahl und Fähigkeiten der verfügbaren zivilen Katastrophenschutzkräfte übersteigen. Die Katastrophenhilfe des Bundes wird bei diesen Aufgaben durch das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Bundeswehr unterstützt.
Im Artikel § 35 des Grundgesetzes wurden die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für den Einsatz der Bundeswehr im Inland geschaffen. Die Hilfe von Truppenteilen oder Dienststellen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen ist in solchen Fällen dann zulässig, wenn das betroffene Bundesland die Hilfe der Bundeswehr anfordert oder in Fällen der überregionalen Gefährdung die Bundesregierung diesen Einsatz beschließt und das Verteidigungsministerium eine entsprechende Weisung erteilt. Darüber hinaus ist jederzeit die Unterstützung in Fällen von Soforthilfe als Hilfeleistung zur Rettung von Menschenleben, zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sowie erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Verlustes von für die Allgemeinheit wertvollem Material zulässig, wenn geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material anderweitig nicht ausreichend oder rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Verbindungsorganisation der Bundeswehr in Deutschland
Schlüssel zum Erfolg militärischer Unterstützungsleistungen im Bevölkerungsschutz sind funktionierende und langfristig angelegte Beziehungen, die aufgrund der Hauptaufgabe der Streitkräfte nur in begrenztem Umfang durch aktive Soldaten und daher im Kern durch Reservisten geleistet werden. Die bei der ZMZ möglichen Arten der Zusammenarbeit im Inland folgen in ihrem Aufbau den Ebenen der territorialen Organisation der Bundeswehr und den Verwaltungsstrukturen in Deutschland. Die oberste Bundesebene wird durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Kommando Streitkräftebasis wahrgenommen. Das Zuweisen von Fähigkeiten und die taktische Führung der damit verbundenen Kräfte erfolgt durch das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (Kdo TerrAufgBw). Die Verbindung zur Landesebene wird durch die Landeskommandos wahrgenommen, die zur Ebene der Bezirke (oder vergleichbaren Strukturen) und Kreise/kreisfreien Städten durch Bezirks- und Kreisverbindungskommandos (BVK/KVK).
ZMZ im gesundheitlichen Bereich und das Verbindungswesen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr
Die ebenengerechte sanitätsdienstliche Beratung der zivilen Behörden und Hilfsorganisationen wird über ein abgestuftes Verbindungswesen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanDstBw) sichergestellt. Der SanDstBw stellt die Beratung der ministeriellen Ressorts auf Bundesebene durch das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr sicher. Die Abstufung der Umsetzung dieser Aufgabe folgt im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr sowohl den territorialen Strukturen der Streitkräftebasis als auch den föderalen Strukturen der zivilen Seite. Mit dem Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung (Kdo SanEinsUstg) wurde ein Fähigkeitskommando mit dieser Aufgabe betraut, dass Beratung, Befähigung und Bereitstellung von sanitätsdienstlichen Kräften für den Hilfseinsatz im Inneren unter einer Hand bündelt und damit gegenüber Kdo TerrAufgBw als direkter Ansprechpartner fungiert. Hier wird auch die sanitätsdienstliche Beratung der Bundesoberbehörden sowie Bundesgremien der Hilfsorganisationen wahrgenommen und mittels Netzwerke auf die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst ausgedehnt.
Darunter wird das sanitätsdienstliche Verbindungswesen zu den Ländern, Kreisen und Bezirken durch Sanitätsoffiziere und -feldwebel der Reserve gestellt, die eine 24-stündige Ansprechbarkeit sicherstellen und zudem über exzellente Kenntnisse und Vernetzung in der Region verfügen und auf Zusammenarbeit mit den Landeskommandos sowie den BVK/KVK angewiesen sind. Sie verbinden ihre Kenntnis des regionalen zivilen Gesundheitswesens mit dem Wissen der sanitätsdienstlichen Führungs- und Einsatzgrundsätze sowie Strukturen und Fähigkeiten des SanDstBw. Die truppendienstliche Führung dieser Reservisten erfolgt auf Landesebene direkt durch das Kdo SanEinsUstg. Auf Bezirks- und Kreisebene erfolgt dies durch das Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst (Kdo SES), den vier Sanitätsregimentern (SanRgt) und dem Sanitätslehrregiment. Insgesamt werden so sanitätsdienstliche Beratung und Bereitstellung von Kräften lagegerecht mit kurzen Reaktionszeiten zusammengeführt. Genau dieser Punkt sollte sich während der Covid-19-Pandemie als erfolgsbestimmend erweisen.
Sanitätsspezifisches Fähigkeitsspektrum für den Katastrophenschutz
Die Kernfähigkeiten des Sanitätsdienstes zur Unterstützung des Katastrophenschutzes sind der bodengebundene Patiententransport und die notfallmedizinische Behandlung in mobilen Sanitätseinrichtungen. Diese Rolle erwächst aus der Befähigung, den Kranken- und Verletztentransport sowie die Behandlung Erkrankter oder Verletzter weitgehend unabhängig von vorhandener Infrastruktur leisten zu können. Das herausragende Merkmal des Sanitätsdienstes ist, dass er der einzige Organisationsbereich der Bundeswehr ist, in dem jede Fähigkeit (mobile wie ortsgebundene Kräfte, Material und Personal) grundsätzlich für den Kernauftrag und die subsidiäre Unterstützung im Bevölkerungsschutz geeignet sind. Insbesondere der hohe, zivil anerkannte Ausbildungsgrad unseres Personals spielt hier eine entscheidende Rolle und wurde in der Covid-19-Pandemie zu einem entscheidenden Faktor.
Dies bedeutet auch, dass jeder Aufwuchs des SanDstBw, zum Beispiel zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung, mit einem Zuwachs der subsidiären Unterstützungsmöglichkeiten im Bevölkerungsschutz einhergeht. Grundlage für eine lagegerechte Bereitstellung dieser Kräfte ist die Vernetzung und regelmäßige Übung mit den zivilen Partnern des Katastrophenschutzes. Hier ist der Sanitätsdienst auf zivile Großschadensübungen angewiesen, deren Szenario eine (sinnvolle) Anforderung von Sanitätskräften der Bundeswehr beinhaltet.
18 Monate Covid-19-Pandemie – ein Prüf- und Meilenstein für die sanitätsdienstliche ZMZ
Der SanDstBw hatte bereits früh die ersten Warnsignale zu Covid-19 auf- und ernst genommen und seine Netzwerke, insbesondere zum Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert Koch-Institut aktiviert. So hat beispielsweise das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr den Nachweis über den ersten Covid-19-Erkrankten in Deutschland geführt. Schnell wurde klar, dass diese epidemiologische Krise zu einer Belastungsprobe jedes Gesundheitssystems werden wird – die Entwicklung in unseren Nachbarländern hat diese Einschätzung bereits im März und April 2020 bestätigt. Für den Sanitätsdienst war die erste wesentliche Leistung und Maßnahme die Stärkung, das sogenannte „Härten“, der fünf Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) mit Personal und Material. Bereits dieses ist gelebte ZMZ, sind doch die BwKrhs ein wesentlicher Baustein der Gesundheitsversorgung und damit auch der Covid-19-Versorgung ihrer jeweiligen Bundesländer. Bereits früh kristallisierte sich ein weiteres Anforderungsprofil von Hilfeleistungen heraus. Viele Anträge der ersten Phase betrafen im Bereich Eindämmung und Nachverfolgung die Unterstützung mit sanitätsdienstlich ausgebildetem Personal zur Durchführung von mobilen und stationären Covid-19-Testverfahren. Gemeinsam mit vielen Soldaten der anderen Organisationsbereiche, die als „Helfende Hände“ mit administrativen und logistischen Fähigkeiten unterstützten, konnten sowohl bei regionalen Ausbruchsgeschehen, zum Beispiel in der Fleischindustrie oder stark betroffenen Landkreisen wirkungsvolle mobile Teams und Teststationen gebildet werden.
Diese eindrucksvolle bundesweite Unterstützungsaktion wurde im Verlauf der Covid-19-Pandemie verstärkt durch mehrere tausend „Helfende Hände“ bei der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern. Der zweite Kernbereich der sanitätsdienstlichen Unterstützungsleistung war die Verstärkung von Krankenhäusern und Pflegeheimen mit Pflege- und Pflegehilfskräften. Waren dies im Zuge der ersten Welle im Frühjahr 2020 nur einzelne, sogenannte Hotspots, häuften sich ab Oktober 2020 die Zahl der Hilfeleistungsanträge rasant. Schwerpunkt dieser Hilfeleistungen war im Dezember, entsprechend dem Spitzenplatz in der 7-Tages-Inzidenz, das Bundesland Sachsen. Allein im Landkreis Görlitz waren im Dezember 83 Sanitätskräfte durchgängig in den dortigen Krankenhäusern tätig. Man kann diesen Einsatz mit Fug und Recht als den vorderen Rand der Verteidigung bezeichnen, da das Personal unter härtesten Bedingungen und im täglichen Ringen mit schwersten Krankheitsverläufen, Schulter an Schulter mit dem Zivilpersonal kämpfte. Die psychische Belastung für beide Seiten war eine tägliche Zerreißprobe. Weitere Amtshilfeanträge anderer Bundesländer folgten. So standen im Januar 2021 etwa 530 Soldat*innen unseres Kommandobereiches in diesen Unterstützungseinsätzen. Ein weiterer großer Block von Unterstützungsleistungen sanitätsdienstlichen Personals und weiteren Soldaten als „Helfenden Händen“ war die Hilfe während der Impfkampagne. Die Sanitätskräfte für diese mobilen Teams und Impfzentren wurden im Wesentlichen durch die regionalen Sanitätseinrichtungen unseres Schwesterkommandos Kommando Regionale Sanitätsunterstützung in Diez mit Unterstützung der SanRgt und dem Kdo SES gestellt. Bei der Distribution der Impfstoffe durch die Bundesregierung war das Versorgungs- und Instandsetzungszentrum Quakenbrück die entscheidende Umschlagzentrale.
Wie hat sich die sanitätsdienstliche Verbindungsorganisation und das damit verbundene medizinische, territoriale Netzwerk in dieser Krise bewährt? Auch wenn wir immer noch von einem Schlussstrich entfernt sind, kann man festhalten, dass die Lageinformationen und regionalen Beratungsleistungen unserer Reservisten vor Ort ein wesentlicher Schlüssel für erfolgreiche Unterstützung waren. Das Lagezentrum des Kdo SanEinsUstg konnte mit denkbar kurzen Reaktionszeiten maßgerechte Pakete für Hilfeleistungen schnüren und in Marsch setzen, da in vielen Fällen die Vorarbeit vor Ort durch unsere Reservisten geleistet wurde. So hat sich das oben beschriebene Bündeln von Beratung und Bereitstellen aus einer Hand bewährt. Eine weitere entscheidende „lesson identified“ war, dass unsere präklinischen Fachkräfte (sowohl die Notfallsanitäter als auch Einsatzsanitäter) das Rückgrat unserer pflegerischen Unterstützung bildeten, da die geringere Kapazität an originären Pflegekräften schnell verteilt war. Diese Erkenntnis gilt es hinsichtlich Resilienz und Modularität weiter auszubauen.
Als Zwischenfazit der Covid-19-Pandemie bleibt festzuhalten, dass der SanDstBw trotz einer im Vergleich zum zivilen Gesundheitssystem geringen Größe durch lagegerechte Vernetzung, Beratung und Bereitstellung von Kräften und im Zusammenwirken mit vielen anderen Soldaten als „Helfenden Händen“ erhebliche Wirkung erzielen konnte. Der Dank der Landkreise, Städte und Kommunen und der Stolz der eigenen Soldaten auf das Geleistete war überwältigend und der Leitspruch der Bundeswehr „Wir. Dienen. Deutschland“ war und ist überall mit Händen greifbar und in aller Munde.
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 4/2021
Verfasser:
Generalarzt Dr. B. Most
Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung
Zeitzer Straße 112, 06667 Weißenfels
E-Mail: BrunoMost@bundeswehr.org