SANITÄTSDIENSTLICHE EXPERTISE IN DER MINISTERIELLEN PERSONALFÜHRUNG
Bis zum 01.04.2012 wurde die Personalführung der Sanitätsoffiziere der Ebene A 16 und höher im Bundesministerium der Verteidigung im Referat PSZ I 3 verantwortet.
Dem Referatsleiter standen neben einem OffzMilFD und mehreren Bürosachbearbeitern zwei Referenten SanStoffz Arzt (A 15) zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben zur Verfügung: eine Personaldezernentin/ein Personaldezernent und eine Beratende Ärztin. Im Rahmen der Neuausrichtung wurden die Personalführung für Offiziere der Dotierungsebene A 16 an das Bundesamt für das Personal - management der Bundeswehr (BAPersBw) abgesteuert und die bis dahin selbstständig agierenden Personalreferate für Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätsdienst in einem einzigen Referat zusammengefasst, was bedeutet, dass nun ein einziger Referatsleiter für die militärische Personalentwicklung und die Einzelpersonalführung aller Offiziere in B-Dotierungen verantwortlich zeichnet und die Abstimmung mit Inspekteuren und Leitern der OrgBereiche zu treffen hat. Dies bedingt auch, dass die Referenten, jetzt Arbeitsbereichsleiter, häufiger als früher in die Verantwortung gezogen werden und die Position der Personalführung den Geführten persönlich erläutern dürfen. An diese Situation mussten sich alle Beteiligten erst einmal gewöhnen.
Im neuen Referat P II 2 findet man zwei Dienstposten für Sanitätsoffiziere, der eine ist mit der Aufgabe der Personalführung der Sanitätsoffiziere und der Offiziere des Militärmusikdienstes der B-Besoldung betraut und der andere deckt das interessante Aufgabengebiet des Beratenden Arztes ab. Beide sind derzeit mit weiblichen Sanitätsoffizieren besetzt und werden uns nun einen kurzen Einblick in ihr Tätigkeitsfeld gewähren.
Die Arbeitsbereichsleiterin San/MilMus ist wie schon erwähnt für die Personalentwicklung und Einzelpersonalführung der Sanitätsstabsoffiziere und Offiziere des Militärmusikdienstes auf B 2- und höherwertigen Dienstposten zuständig. Hierbei arbeitet sie dem Referatsleiter, derzeit ein Oberst des Heeres, in allen Belangen zu. Durch die TSK und Organisationsbereichsübergreifende Personalführung ist ein enger Schulterschluss mit den anderen Arbeitsbereichen (Heer, Luftwaffe und Marine) erforderlich und erlaubt einen Einblick in deren Personalführungsstrategie.
Zu den Hauptaufgaben gehören die Erarbeitung von Empfehlungen für die Spitzenstellenbesetzung, die langfristige Personalplanung und Perspektivbestimmung, die Umsetzung aller getroffenen Verwendungsentscheidungen, die Besetzung von Hochwertlehrgängen und die Mitarbeit an den unterschiedlichsten Konferenzen.
Um diese Aufgabe zu bewältigen steht sie in einem kontinuierlichen Dialog mit den Bedarfsträgern, die in der neuen Struktur ihre „Bestellung“ an die Abteilung Personal richten, die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt aber je nach Dienstposten beim Abteilungsleiter Personal, beim zuständigen Staatssekretär bzw. bei der Ministerin selbst. Die eigentliche Tätigkeit der Personalführung wird zudem all zu häufig durch die Bearbeitung von Buntkreuzen, Eingaben und Beschwerden sowie erforderliche Stellungnahmen zu unterschiedlichsten Verfahren unterbrochen.
Neben diesen das Personal betreffenden Aufgaben ist sie in Zusammenarbeit mit der Beratenden Ärztin auch für Mitzeichnungsgänge, die den medizinischen Formenkreis berühren, im Referat zuständig.
Die Beratende Ärztin bearbeitet ein Aufgabengebiet, das man leger als „Potpourri der Begutachtung“ bezeichnen kann. Dazu gehört neben der Beratung des Abteilungsleiters Personal vor allem die Beratung der militärischen Personalführung im BMVg in allen militärärztlichen Fragestellungen, also z. B. im Rahmen von Personalmaßnahmen bei eingeschränkt verwendungsfähigen oder schwerbehinderten Offizieren. Darüber hinaus werden militärärztliche Ausnahmen, z. B. für eine Lehrgangsteilnahme im Ausland erteilt, Stellung zur vorzeitigen Zurruhesetzung im Rahmen des SKPersStrukt AnpG bezogen oder Empfehlungen zur Einleitung eines Dienstunfähigkeitsverfahrens abgegeben.
Als Besonderheit ist hier die Beratung der Personalführer der Nachrichtendienste MAD und AMK für alle Dienstgradgruppen zu nennen. Auch die Personalführung der Nachrichtendienste bis zur Ebene A 16 wurde in 2013 an das BAPersBw abgeschichtet. Folglich muss auch die Zuständigkeit für die militärärztliche Beratung in diesen Fällen an die Beratenden Ärzte des BAPersBw übergehen. Aus verschiedenen ablauforganisatorischen Gründen verbleibt diese Tätigkeit aber bis auf Weiteres im BMVg.
Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt seit Beginn der Neuausrichtung und den damit verbundenen Standortveränderungen ist sicherlich die Prüfung gesundheitlicher Versetzungshinderungsgründe beim Soldaten selbst oder bei seinen Angehörigen.
Dabei werden in der Funktion als fachliche Vorgesetzte der Beratenden Ärzte des BAPersBw häufig deren Fälle im Rahmen von Beschwerdeverfahren/Eingaben zur erneuten Prüfung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund ist eine regelmäßige Abstimmung zwischen allen Beratenden Ärzten sehr wichtig. Die Bezeichnung „gate keeper“ gewinnt dabei eine umfassende Bedeutung, denn als militärärztliche Beraterin der Personalführung gibt dieses Votum häufig den Ausschlag, z. B. für eine heimatnahe Versetzung oder eine vorzeitige Zurruhesetzung.
Gelegentlich fungiert die Beratende Ärztin auch als militärärztliche Sachverständige vor Gericht. Dabei arbeitet sie eng mit den Juristen der Rechtsabteilung zusammen. Es handelt sich hier vor allem um Rechtsstreitigkeiten vor Verwaltungsgerichten im Nachgang von Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit. Klagen gegen WDB-Verfahren werden wiederum vor den Sozialgerichten verhandelt und durch andere Gutachter begleitet. Weitere Schnittstellen für die Tätigkeit als Beratende Ärztin sind Schwerbehindertenvertretungen, Truppenärzte, Bundeswehrkrankenhäuser, Sozialdienste, zivile Kliniken/ Ärzte/Therapeuten etc.
Als Organisatorin und Moderatorin für die regelmäßig stattfindende Dienstunfähigkeits- Kommission (DU-Kommission) und die jährliche Klausurtagung der Beratenden Ärzte besteht enger Kontakt mit den Konsiliargruppenleitern Psychiatrie, Neurologie, Innere Medizin und Orthopädie. Die DU-Kommission besteht aus allen Beratenden Ärzten und den genannten Konsiliargruppenleitern und ist als Beratungsgremium zu verstehen, in dem schwierige Dienstunfähigkeitsfälle durch den jeweiligen „obersten“ Militärfacharzt bewertet werden. Dieses Gremium besteht inzwischen seit 2010 und hat sich seitdem zu einer probaten Entscheidungshilfe für die Beratenden Ärzte entwickelt.
Eine weiterer „Exot“ unter den Aufgaben ist die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die namentliche Nennung von verstorbenen Angehörigen der Bundeswehr in dem Ehrenmal der Bundeswehr. Dabei muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kausalität zwischen dienstlicher Pflichterfüllung und dem Tod gegeben ist. In den meisten Fällen ist dabei ausgiebige Recherchearbeit notwendig, weil die Gesundheitsunterlagen nicht oder nur sehr unvollständig vorliegen oder noch andere Ermittlungen, z. B. durch die Staatsanwaltschaft, laufen.
Zusammenfassend handelt es sich beim Dienstposten der Beratenden Ärztin P II 2 um einen sehr facettenreichen Dienstposten mit vielen Schnittstellen. Trotzdem oder gerade deshalb besteht hier die Möglichkeit, sehr eigenverantwortlich und selbständig zu handeln.
Aufmacherbild: Rainer Sturm/pixelio.de
Datum: 16.06.2014
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/1