Personeller Aufwuchs und zukünftige Rolle der Reserve

M. Neuhoff

Reservisten trainieren die Erstversorgung von Verletzten
Bundeswehr/Tom Twardy

NATO-Force-Model – Kräfteplanung und Aufwuchs

Mit dem NATO-Gipfel von Madrid im Juni 2022 erfolgte eine umfassende Neuausrichtung der Allianz. Auch unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine, welcher laufende Planungen zur militärischen Neuaufstellung bezogen auf Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) deutlich beschleunigte, erfolgte die Priorisierung kollektiver Verteidigung im euroatlantischen Raum. Militärisch umfasst dies die Ausplanung des NATO-Force-Models als kontinuierlich verfügbarem Kräftedispositiv mit hohen Anforderungen an die Einsatzbereitschaft und kurzen Reaktionszeiten bis zur Wirkung auf dem Gefechtsfeld.  

Über den Zwischenschritt (ZS) 2027 in das Jahr 2031 zielende Planungen im Rahmen des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr (FPBw), werden auf eine Kräfteplanung zur Sicherstellung des deutschen Schwerpunktes einer mechanisierten Division (Division 2025) mit zwei deutschen Brigaden sowie optional einer niederländischen Brigade bereits 2025 konkretisiert.  Diese Division ist personell um etwa 35 % umfangreicher als die gemäß des FPBw im ZS 2027 zu stellende Division A. Abgeleitet aus NATO-Doktrinen und fachlichen Vorgaben an die sanitätsdienstliche Versorgung, erfordert dies die Stärkung der sanitätsdienstlichen Unterstützung im Umfang von rund 3 800 Dienstposten (DP).  

Basierend auf dem bereits im Rahmen der Weiterentwicklung des FPBw zugebilligten erweiterten Planungsrahmen hat das Bundesministerium der Verteidigung hierzu im Juli 2022 eine Stärkung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanDstBw) im Umfang von 2 000 DP in Aussicht gestellt. Mit Billigung der Feinstrukturplanung für die Ertüchtigung des SanDstBw zur Unterstützung der Division 2025 wurden im Oktober 2022 die ersten 500 DP zur Besetzung freigegeben.  

Diese DP stärken die Sanitätstruppe sowie die Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs). Sie zielen auf die sanitätsdienstliche Versorgung der Ebenen 1 bis 3 sowie die Sicherstellung der logistischen Versorgung. Regionale Schwerpunkte bilden, neben den BwKrhs, die Sanitätsunterstützungszentren in Augustdorf, Cochem, Erfurt, Hammelburg, Kümmersbruck und München, die Sanitätsregimenter in Rheine und Weißenfels sowie die Versorgungsinstandsetzungszentren Sanitätsmaterial (VersInstZ SanMat) in Blankenburg, Pfungstadt und Quakenbrück.  

Zur Stärkung der erforderlichen Kohäsion und „Kaltstartfähigkeit“, liegt der Schwerpunkt auf „grünen“ sanitätsdienstlichen Anteilen, die größtenteils durch die Sanitätszentren und Regimenter aufgenommen werden. „Weiße“ Anteile, im Schwerpunkt Fachärzte, (Fach)Pflegekräfte und Assistenzpersonal, werden zur Sicherstellung kontinuierlicher Inübunghaltung sowie zur Unterstützung im Grundbetrieb in den BwKrhs ausgebracht.  

Die Aufstellung der Ebene 1 ist so strukturiert, dass diese grundsätzlich ohne weitere Umgliederung gemeinsam mit dem jeweiligen Kohäsionsverband des Heeres in der Division 2025 Einsatzaufgaben erfüllen kann. Die beabsichtigten Anpassungen im Bereich der Sanitätsregimenter und der VersInstZ SanMat bilden demgegenüber jedoch nur den ersten Schritt hin zur zukünftigen Aufstellung mit dem Ziel einer verstärkten Anschlussfähigkeit an die Bedarfsträger. Erst mit der Zuweisung weiterer Ressourcen kann eine vollständige Anpassung der Regimentsstrukturen beziehungsweise der sanitätsdienstlichen Logistik erfolgen.  

Angesichts des Mehrbedarfs von ungefähr 3 800 DP bietet der gebilligte Rahmen daher nur den ersten Schritt des erforderlichen Aufwuchs, der gleichwohl für eine resilientere Aufstellung des SanDstBw in der Zukunft unverzichtbar ist.

Personelle Ausgestaltung des Aufwuchses

Die Möglichkeiten zur Realisierung eines Aufwuchses werden angesichts bundeswehrgemeinsamer Herausforderungen in der personellen Regeneration zum Teil kritisch bewertet. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die frei gegebenen DP bis Ende 2023 besetzt sind, ohne dass es intern zu größeren Verdrängungseffekten kommt. Nur bei belegter Besetzbarkeit zusätzlicher DP ist die Forderung eines weiteren Aufwuchses vertretbar.  

Zur Besetzung werden in Abstimmung mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) alle Möglichkeiten der Personalbedarfsdeckung, wie Einstellungen, Erst- und Weiterverpflichtungen, Seiteneinstiege oder Status- und Laufbahnwechsel genutzt. Parallel kommt das Drei-Stufen-Modell zur Anwendung, welches das Interesse aktiver SoldatInnen an einer Besetzung dieser DP erfasst. Im Zusammenwirken dieser Maßnahmen wird das Risiko kurzfristiger Verdrängungseffekte während des Aufwuchses deutlich reduziert.  

Aktuell sehr gute Ergebnisse in der externen Personalgewinnung, bei hoher Attraktivität des SanDstBw für Bewerbende mit Interesse an der Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, sowie eine starke interne Bindungsbereitschaft belegen, dass die Rahmenbedingungen zur Gestaltung eines Aufwuchses noch günstig sind. Mit Stand Oktober 2023 wurden für die besetzbaren DP bereits gut 300 SoldatInnen gewonnen. Unter Berücksichtigung des im BAPersBw vorliegenden weiteren Potentials an Erst- und Weiterverpflichtungen (ca. 500) ist von einer Besetzung dieser DP bis Ende 2023 auszugehen.  

Dennoch bleibt die Sicherstellung der personellen Regeneration die zentrale Herausforderung der absehbaren Zukunft. Im Kontext eines sich intensivierenden Wettbewerbs sind zur Gewährleistung einer auch weiterhin erfolgreichen Bedarfsdeckung nachfolgende Maßnahmen statusübergreifend, also unter Einschluss ziviler Dienst- und Arbeitsverhältnisse, erforderlich: 

1. Intensivierung der Personalgewinnung und -bindung, einschließlich der Optimierung des Binnenarbeitsmarktes der Bundeswehr sowie flächendeckende Stärkung der authentischen Präsentation sanitätsdienstlicher Berufsbilder 

2. moderate Ausrichtung von Maßnahmen der Personalbindung durch Weiterverpflichtung, Satus- oder Laufbahnwechsel, einschließlich der konditionierten Übernahme in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten, auf den Bedarf der Division 2025 

3. Stärkung der Faktoren Aus- und Fortbildung sowie Weiterqualifizierung durch Kapazitätserhöhung und Erweiterung des Portfolios an erlernbaren Gesundheitsfachberufen 

4. Prüfung der Eignung am Markt verfügbarer gesundheitsfachlicher Berufsbilder hinsichtlich ihrer, bezogen auf Erfordernisse der LV/BV, erweiterten Nutzbarkeit im SanDstBw 

5. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des SanDstBw durch Schaffung zusätzlicher monetärer Anreize, organisatorische Weiterentwicklungen und Konzipierung attraktiver Personalentwicklungsmodelle in militärischen Dienst- und zivilen Beschäftigungsverhältnissen 

6. Erhöhung durchschnittlicher Verpflichtungsreichweiten, um – bei Konstanz des Regenerationsumfangs – einen Aufwuchs zu ermöglichen oder – bei Konstanz des Personalkörpers – den Regenerationsbedarf abzusenken 

7. Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen zur Verlängerung der Stehzeit in zeitlich befristeten Dienstverhältnissen als Beitrag zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft durch Verjüngung des Personalkörpers und Reduzierung des Anteils an BerufssoldatInnen 

8. Schaffung niederschwelliger Einstellungsangebote, zum Beispiel durch Reduzierung von Mindestverpflichtungszeiten, die Ermöglichung eines Freiwilligen Wehrdienstes in allen Laufbahnen sowie den Abbau bestehender zeitlicher Restriktionen im Satus eines Soldaten oder einer Soldatin auf Zeit.  

Zusammenfassend zielen diese Maßnahmen im Einklang mit laufenden ministeriellen Initiativen darauf, sanitätsdienstliche Berufsbilder als attraktive Karrieremöglichkeiten unter breiter Abdeckung der Zielgruppen authentisch zu präsentieren und Einstiegsmöglichkeiten zu schaffen, welche sich aufgrund geringerer zeitlicher Verpflichtung leichter in individuelle Lebensplanungen integrieren lassen. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung, um verfügbare Potentiale, beispielsweise den jährlichen Umfang von Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, besser auszuschöpfen. Auch muss es gelingen, militärisches und ziviles Gesundheitsfachpersonal status- und laufbahnübergreifend noch besser an den SanDstBw zu binden.  

Zur Stärkung der Kaltstartfähigkeit liegt der Schwerpunkt auf...
Zur Stärkung der Kaltstartfähigkeit liegt der Schwerpunkt auf „grünen“
sanitätsdienstlichen Anteilen
Quelle: Bundeswehr/Tom Twardy

Diesem Anspruch muss das sanitätsdienstliche Personalmanagement auch organisatorisch entsprechen. Hierzu sind verfügbare Ressourcen und Aufgaben so zu bündeln, dass erforderliche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung laufbahn- und statusübergreifend durch ein Sachgebiet aus einer Hand konzipiert und gesteuert werden können. Dies umso mehr, als zur Sicherstellung des benötigten sanitätsdienstlichen Kräftedispositivs, neben dem zivilen Personalkörper, auch die Reserve des SanDstBw einen Beitrag leisten muss 

Den durchführenden Truppenteilen und Dienststellen ist parallel eine unterstützende Informations- und Beratungskompetenz sowie dem BAPersBw ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen.  

Rolle und Ausgestaltung einer Reserve des SanDstBw – personelle Aspekte

Die Reserve umfasst alle personellen, materiellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen, die einen Aufwuchs des SanDstBw oder die Bereitstellung nicht oder unzureichend abgebildeter Fähigkeiten ermöglichen.  

Unter Beibehaltung des Prinzips der Freiwilligkeit von Reservistendienstleistungen in Szenarien unterhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls, ist eine auftragsgerecht ausgeplante, regenerierbare und verlässlich verfügbare Reserve zu bilden. Mit der 2022 begonnenen Grundbeorderung aller wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienst ausscheidenden SoldatInnen wurde personell hierfür eine wesentliche Grundlage geschaffen.  

Basierend auf planerischen Vorgaben des FPBw sind aktuell ca. 8 000 DP der Verstärkungsreserve ausgeplant. Schwerpunkte liegen im Bereich der Rettungskette (klinische Anschlussversorgung, Patientensteuerung und -transport), sanitätsdienstlichen Beiträgen zum Projekt „Schutz und Sicherung 2025“, der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung sowie der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit. Das Grundprinzip eines Einsatzes von ReservistInnen im Inland zur Kompensation einsatzbedingt abwesender aktiver Kräfte gilt grundsätzlich weiter. 

Der Erhalt von Einsatzbereitschaft erfordert regelmäßige Inübunghaltung
Der Erhalt von Einsatzbereitschaft erfordert regelmäßige Inübunghaltung
Quelle: Bundeswehr/Anna Derr

Die erhöhten Anforderungen an Umfang und zeitliche Einsatzbereitschaft sanitätsdienstlich zu unterstützende Kräftedispositive im Rahmen des NATO-Force-Models erfordern, bezogen auf die Kräfteplanung zur Unterstützung der Division 2025 sowie die im Rahmen des Heimatschutzes einschließlich des Host Nation Supports zu erfüllenden Aufgaben, auch eine Evaluierung der aktuellen Ausplanung der sanitätsdienstlichen Reserve. Dies schließt die in Szenarien der LV/BV weiterhin zu erfüllende Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit und der Ausbildung von Sanitätsfachpersonal mit ein.  

Zu untersuchen ist, in welchen Bereichen die Reserve einen wirksamen Beitrag leisten kann, welche Potentiale hierzu verfügbar sind oder erschlossen werden können und welche Anforderungen an Qualifizierung und fachliche Inübunghaltung resultieren. Zu berücksichtigen sind hierbei zwei wesentliche Aspekte: Zum einen basiert die sanitätsdienstliche Auftragserfüllung in Szenarien der LV/BV auf dem Zusammenwirken mit dem zivilen Gesundheitswesen.  Gesundheitsfachliche Potentiale für eine Reserve des SanDstBw sind daher gesamtstaatlich zu analysieren.  Festzustellen ist, dass Fachkräftemangel sowie Mehrfachassignierungen in zivilen Blaulichtorganisationen in Verbindung mit fehlenden gesetzlichen Regelungen zum Zusammenwirken des zivilen Gesundheitswesens mit dem SanDstBw, einschließlich fehlender Priorisierungen des Einsatzes von Gesundheitsfachpersonal, hohe Verfügbarkeitsrisiken bewirken. Die Notwendigkeit, dies in dem bereits geforderten Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetzes zu regeln, ist evident. Dieses Gesetz sollte unter anderem eine Priorisierung des Einsatzes von Gesundheitsfachpersonal vornehmen und Kriterien zur künftigen Bewertung einer Unabkömmlichkeit definieren.   

Zum anderen erfordern der Erhalt von Einsatzbereitschaft sowie Verfügbarkeit für den Einsatz eine regelmäßige Inübunghaltung sowie die garantierte Heranziehbarkeit in Krisen auch ohne Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Noch fehlende Regelungen für Alarmierung und Aufwuchs bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der Freiwilligkeit von Reservistendienstleistungen im Frieden sowie unzureichende Potentiale im Rahmen der Grundbeorderung erschweren dies.  Bezogen auf diese Herausforderungen, umfassen laufende Planungen aus personeller Sicht nachfolgende Aspekte: 

1. Konzipierung teilaktiver Strukturen für einsatzrelevante Fähigkeiten mit hohen Einsatzbereitschaftserfordernissen und Gestaltung von Couleurbeziehungen zwischen aktiven und teil- oder inaktiven Strukturen 

2. Schaffung von Reservestrukturen bei Kooperationspartnern einschließlich gemeinsamer Personalentwicklungsansätze 

3. Qualifizierung für den Bedarf in der Reserve während des aktiven Dienstverhältnisses (z. B. Krankenpflegehelfer, Einsatzsanitäter) und Modellierung bedarfsorientierter Personalentwicklungsmodelle und Inübungshaltungskonzepte 

4. Gestaltung aktiver Dienstverhältnisse, die anteilig einen Dienst in Reservestrukturen beinhalten und Schaffung zusätzlicher Anreize für eine mehrjährige Verpflichtung zur jährlichen Inübunghaltung 

5. Initiierung gesetzlicher Anpassungen zur Ausweitung von Altersgrenzen für bedarfsorientierte freiwillige oder verpflichtende Reservistendienstleistungen im Pull-Prinzip 

6. Beschleunigung des Einstellungsprozesses für gesundheitsfachliches Hochwertpersonal 

7. Ableitung eines Bedarfs an Feldersatzkräften zur Kompensation von sanitätsdienstlichen Verlusten und aufbauend Konzipierung von Maßnahmen zur Erst- und Weiterqualifizierung potentieller Wehr- und auf Basis des Arbeitssicherstellungsgesetzes Dienstleistungspflichtiger als Beitrag zur Sicherstellung eines Aufwuchses im Verteidigungsfall.  

Zur Aus- und Bewertung bereits verfügbarer Potentiale, werden angesichts eines defizitären Datenbestandes aktuell durch Erfassung aller beorderten ReservistInnen Erkenntnisse über deren fachliche Kompetenzen sowie deren Dienstleistungsbereitschaft gewonnen.  

Aufbauend sollen individuelle Beorderungsangebote in die zu priorisierenden Strukturen der Reserve unterbreitet und, in Verbindung mit einer personalstrukturellen Analyse des in den nächsten Jahren zu erwartenden Potentials für die Grundbeorderung, erforderliche Qualifizierungen für die Reserve im aktiven Dienstverhältnis sowie Schwerpunkte externer Personalgewinnung abgeleitet werden.  

Dies geht einher mit der Initiative zur Schaffung aktiver Strukturen zur Bearbeitung von Reservistenangelegenheiten. Deutlich erhöhte Anforderungen vor allem an die Bindung, Betreuung und Inübunghaltung von ReservistInnen erfordern aktives Personal in den Verbänden, Einheiten und Dienststellen. 



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