Schon heute ist der Sanitätsdienst der Bundeswehr SanDstBw) mit seinen fünf Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) umfassend in das zivile Gesundheitssystem integriert. Zahlreiche Kooperationen mit einer Vielzahl von lokalen, aber auch regionalen und überregionalen Partnern werden gelebt. Diese Partnerschaften reichen von nicht-formalisierten Arbeitsbeziehungen bis hin zu vertraglich festgeschriebenen Kooperationsprojekten, wie zum Beispiel am Klinikzentrum Westerstede – ein Verbund aus dem BwKrhs Westerstede (Träger: Bundesministerium der Verteidigung) und der Ammerland-Klinik GmbH (Träger: Landkreis Ammerland).
Zur Zielerreichung der verteidigungspolitischen und strategischen Vorgaben – gerade vor dem Hintergrund der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) und im Sinne einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge – werden zivil-militärische Kooperationen zunehmend Bedeutung für den SanDstBw erlangen. Die Anforderungen der LV/BV werden selbst bei einer optimalen Realisierung eigener Entwicklungspotenziale nur auf Basis einer starken Reserve und gemeinsam mit geeigneten Partnern zu bewältigen sein.
Mit den BG Kliniken – dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH – wurde ein Kooperationspartner gefunden, der die Anforderungen des SanDstBw in idealtypischer Weise erfüllt. Die bundesweit neun Akutkrankenhäuser und weitere Einrichtungen der BG Kliniken sind unter anderem auf die Versorgung und Rehabilitation von Unfallopfern, schwer- und schwerstverletzten Patient*innen spezialisiert. Im Aufgabenspektrum der BG Kliniken und der BwKrhs gibt es eine Reihe von Gemeinsamkeiten. Ziele beider Partner sind die Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgungsqualität auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, Forschung und Technik für die jeweils anvertrauten Patient*innen und eine nachhaltige, nicht gewinnorientierte Auftragserfüllung. Dieser gemeinsame Ansatz ist das Fundament, auf dem seit der Unterzeichnung eines Letter of Intent im August 2019 bereits konkrete Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurde und weitere Projekte geplant sind.
Gemeinsame Veranstaltungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal wurden konzeptionell ausgearbeitet und stehen unmittelbar vor deren Umsetzung – gemeinsame Forschungsprojekte werden folgen. Soldat*innen können zudem von der Spezialexpertise der BG Kliniken in Bereichen profitieren, die im SanDstBw nicht in diesem Umfang abgebildet sind. Als Beispiel kann hier zukünftig die sogenannte „Komplexe Stationäre Rehabilitation“ angeführt werden.
Nach zwei Jahren gemeinsamer Anstrengungen ist es offensichtlich, dass die Zusammenarbeit zu einer fachlichen Win-win-Situation beider Partner geführt hat und ein zukunftsfähiges Kooperationsmodell entstanden ist.
Für den SanDstBw ist es aus wirtschaftlichen und personellen Gründen nicht sinnvoll, alle mit Blick auf LV/BV notwendigen Fähigkeiten und Kapazitäten eigenständig auf- oder auszubauen sowie permanent zu betreiben. Somit sind im Sinne einer gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge verlässliche zivil-militärische Partnerschaften unabdingbar. Dieser Zusammenhang wurde bereits in dem Artikel „Weiterentwicklung der Bundeswehrkrankenhäuser im Zuge der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung“ des Heftes 3/2020 der „Wehrmedizin und Wehrpharmazie“ dargestellt.
Die Intensivierung der Zusammenarbeitsbeziehungen mit dem Partner BG Kliniken wird auch in Zukunft den Schwerpunkt im Auf- und Ausbau der zivil-militärischen Kooperationen bilden und hat für den SanDstBw Modellcharakter.
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2021
Für die Verfasser:
Oberfeldarzt J. Wapelhorst
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
Von-Kuhl-Str. 50, 56070 Koblenz
E-Mail: JulianWapelhorst@bundeswehr.org