Hintergrund
Im Oktober 2020 erfolgte im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Einführung der VitaPCR zur point-of-care-Testung in den Regionalen Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr. Im November 2020 startete die Einführungsphase der oben genannten Geräte. Der erste Einsatz im Sanitätsversorgungszentrum (SanVersZ) Augustdorf erfolgte im Rahmen der Teilnahme als Sentinel-Praxis an der Erprobungsphase am 05.11.2020. Der nachfolgende Bericht soll einen Überblick über die tägliche Praxis und die Umsetzung am Standort Augustdorf, sowie über die Herausforderungen im Rahmen der Einführungsphase und den Übergang in den Regelbetrieb geben.
Anwendung im Dienstbetrieb und Integration in den Praxisablauf
Die Abstrichnahme und Testung am genutzten PCR-Gerät lässt sich gut in den Praxisablauf der ARE (akute respiratorische Erkrankungen)-Sprechstunde integrieren. Nach ärztlicher Entscheidung zum Abstrich und entsprechender Aufklärung stellt sich der Patient erneut an der Anmeldung vor. Hier erfolgt die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für Testung und Dokumentation. Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden die Unterlagen an das zuständige Assistenzpersonal für die Abstrichnahme übergeben, dass die Patienten nacheinander zur Testung aufruft. Im Anschluss wird der Patient/die Patientin aufgrund räumlich begrenzter Wartekapazitäten unter dem Hinweis der Selbstisolation bis zum Vorliegen des Testergebnisses entlassen. Das Ergebnis wird später telefonisch mitgeteilt. Die Dokumentation der Testergebnisse erfolgt in einem von uns angelegten Laborbuch unter Dokumentation von Testdatum, Ergebnis, verwendetem Gerät, Besonderheiten (zum Beispiel Blutbeimengungen, Bilden von Fäden im Testmaterial) und Handzeichen des Durchführenden. Des Weiteren erfolgt die Dokumentation in der Gesundheitsakte der Patienten.
Die Speicherung der Ergebnisse auf einem USB-Stick ist bei den ausgelieferten PCR-Geräten prinzipiell möglich, erwies sich im täglichen Betrieb jedoch als nicht praktikabel, da es zu Schwierigkeiten beim Öffnen der Dateien am PC kam und sich die handschriftliche Dokumentation in der Gesundheitsakte der Untersuchten als deutlich zeiteffizienter darstellt. Die Abstrichnahme und anschließende direkte Testung bindet mindestens eine Person im Rahmen der Sprechstunde allein für diese Tätigkeit, zudem wird ein zusätzlicher Raum benötigt und geblockt. Da hier aber gleichzeitig die Abstrichdurchführung erfolgt, können Freiräume in der truppenärztlichen Sprechstunde erzielt werden. Durch diese Umsetzung etablierten wir an unserem Standort einen festen Raum, der für alle Abstrich- und PCR-Testtätigkeiten im Rahmen von Atemwegserkrankungen genutzt wird. Die Probenbearbeitung erfolgte bis dato ohne Zeitverzug, so dass ein Verwahren der Proben im Kühlschrank und ein Wiedererwärmen vor Testung nicht notwendig war, somit liegen hier zur Aufbereitung und von gekühlten und wiedererwärmten Abstrichproben keine weiteren Erfahrungswerte vor. Eine mögliche Testung auf Influenza mittels VitaPCR wurde bislang an unserem Standort nicht durchgeführt, obwohl dies durch das zur Verfügung gestellte PCR-Gerät möglich wäre.
Ausbildung, Material und Fehlerquellen
Initial erfolgte die Firmeneinweisung für einen Hauptverantwortlichen des Assistenzpersonals. Die Multiplikatorenausbildung von weiteren Mitarbeitern ist daraufhin im regulären Dienstbetrieb als Einzeleinweisungen erfolgt. Der Umgang mit den Proben und Probengefäßen selbst wurde zunächst als umständlich, die Pipettierung als fehleranfällig beschrieben. Das Reagent Tube ist sehr klein, dies erschwert die Handhabung. Insbesondere das Aufsetzten des Verschlusstopfens wurde als schwierig beschrieben. Des Weiteren kommt es beim Pipettiervorgang häufiger zum Einschluss von Luftblasen. Das Größenverhältnis der Pipettierhilfe zum Reagent Tube wird von den Anwendern als unhandlich empfunden.
Zu Beginn kam es in einem hohen Anteil der Proben zum „Fadenzug“. Dieser Mangel konnte durch geräteadaptierte Abstrichtupfer abgestellt werden. Aufgetretene Fehler konnten bislang mit den mitgelieferten Unterlagen zum Gerät selbst behoben werden. Bei invaliden Testergebnissen führte eine Wiederholung des Tests immer zu einem validen Ergebnis. Mögliche Ursachen für invalide Ergebnisse waren in der Praxis beispielsweise zu wenig oder zu viel Reagenz im Reagent Tube, Lufteinschlüsse in der Probe, Lysezeitraum nicht korrekt eingehalten, Pipettierfehler und Verformung des Reagent Tube durch den Verschlussstopfen. Insgesamt kann jedoch von einer schnell ansteigenden Lernkurve berichtet werden. Die genannten Schwierigkeiten nehmen bei regelmäßiger Anwendung und Übung ab. Durch den Einsatz von fest zugewiesenem Personal und die Anleitung weiterer Anwender unter Aufsicht lässt sich eine gute und effiziente Bearbeitung der Proben gewährleisten.
Sentinel-Phase und Regelbetrieb
Im Rahmen der Erprobungsphase wurde regelhaft bei allen symptomatischen Patienten ein Nasopharyngealabstrich zur Versendung an das Leitlabor im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz sowie ein weiterer für die Testung mittels VitaPCR genommen. Die damit verbundene Mehrarbeit für Aufklärung, Dokumentation, Versand der Proben und Befundauswertung beeinflusste die Abläufe der Sprechstunde deutlich. Die größte Schwierigkeit bestand in der initialen Phase jedoch in der Bearbeitungszeit von positiven Covid-19-Fällen, da das Ergebnis der VitaPCR noch kein endgültiges, verbindliches Ergebnis darstellte. So bestand ein erhöhter Meldeaufwand: Zunächst als begründeter Verdachtsfall und anschließende Nachmeldung des validierten positiven PCR-Ergebnisses nach Eintreffen der endgültigen Befunde.
Hier bestand regelhaft ein Versatz von mehreren Tagen, der der Versendung der Proben ans Referenzlabor in Koblenz und der Rückübermittlung der Befundergebnisse geschuldet war. Es wurde ein höherer Aufklärungsbedarf der Patienten für den weiteren Ablauf zum Beispiel im Hinblick auf Umgang mit Kontaktpersonen festgestellt. Im Rahmen der militärischen Kontaktpersonen ließ sich eine „vorsorglich freiwillige“ Quarantänemaßnahme im Einvernehmen mit den jeweiligen Disziplinarvorgesetzten gut umsetzten. Dies wurde als deutlicher Rückschritt empfunden, der die Abläufe erschwerte und auch zum Teil zu Verunsicherung bei den Patienten führte. Durch den Befehl des Kommandos Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung zur Beendigung der Erprobungsphase und der damit verbundenen Aufhebung der Nachtestungspflicht von positiven Ergebnissen fielen derartige Schwierigkeiten weg.
Aktuell sind in der ARE-Sprechstunde des SanVersZ Augustdorf drei PCR-Geräte im Einsatz, die zur Testung aller symptomatischen Patienten nach ärztlicher Einschätzung der Testnotwendigkeit genutzt werden. Positiv sind hierbei die zeitnahe und schnelle Testung, die Mitteilung und Meldung des Ergebnisses am gleichen Tag, sowie die Unabhängigkeit von Probenversand oder Laborzeiten zu nennen. Auch die Einschätzbarkeit der eigenen Kapazitäten und Testmöglichkeiten sind als positiv zu werten. Mögliche Herausforderungen bestehen weiterhin in der gegebenenfalls doch notwendigen Nachtestung, da beispielsweise nicht die Möglichkeit einer Virusvariantenbestimmung besteht und erneute Untersuchung der bereits gewonnenen Probe im Labor nicht möglich ist. Aktuell ist die Testung auf symptomatische Patienten beschränkt. Potenzielle Fehlerquellen sind für den Anwender schwer zu eruieren und es besteht ein leicht erhöhter Meldeaufwand, da ein positives Testergebnis eine Meldung nach § 6 und § 7 Infektionsschutzgesetz erforderlich macht.
Hier geht es zur Schnellanleitung für einen VitaPCR SARS-CoV-2-Test
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2021
Für die Verfasser:
Oberstabsarzt C. Hitschke
Sanitätsversorgungszentrum Augustdorf
Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne
Stapellager Str. 200, 32832 Augustdorf
E-Mail: CarinaHitschke@bundeswehr.org