"Übe, wie Du kämpfst"

Ein greller Feuerschein gefolgt von einem lauten Knall lässt den TPz Fuchs in einer Rauchwolke verschwinden und ist für die sich von Norden annähernde Fallschirmjägerpatrouille das Zeichen zum sofortigen Eingreifen. Schnell wird die Lage erfasst und der erkannte Feind unter Feuer und Bewegung zerschlagen und zum Ausweichen gezwungen. Während die Fallschirmjäger in die Sicherung gehen kommt auch schon der LBAT mit dem SanTrp und versorgt die Verwundeten Kameraden am Verwundetensammelplatz. Anzahl, Art und schwere der Verwundungen erfordern weitere Sanitätskräfte, die unter Force Protection nach kurzer Zeit mit ihren BV 206 S Hägglund eintreffen.
Dies ist nur ein Szenario von vielen Anderen das im Rahmen der Einsatzvorbereitenden Ausbildung die Zusammenarbeit zwischen Kampftruppe und Sanitätsdienst trainieren und vertiefen soll und an der modernsten Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr die Soldaten auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Das GefÜbZH ist die zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung von Verbänden und Einheiten aller Truppengattungen des Heeres sowie anderer MilOrg- Ber in Einsatz- bzw. Gefechtsgliederung / Truppeneinteilung für landbasierte Operationen verbundener Kräfte. Die Ausbildung wird durchgeführt:

  • nach den Vorgaben des verantwortlichen Truppenführers,
  • aufbauend auf den Fähigkeiten der Truppe zum Zeitpunkt des Übungsdurchganges,
  • im gesamten Einsatz- und Intensitätsspektrum,
  • differenziert und modular je nach zu erreichendem Ausbildungsziel,
  • wo immer möglich unter den Bedingungen der vernetzten Operationsführung (NetOpFü).

Jeder Übungsdurchgang (ÜbDG) wird grundsätzlich als Volltruppenübung mit mindestens zwei Parteien durch Einsatz des Ausbildungsverbandes (AusbVbd) GefÜbZH und unter Nutzung der Simulationstechnik des GefÜbZH (Zentrale und mobile Systemtechnik, Audio- / Videodokumentation, Duellsimulatoren und Wirksimulation) auf dem TrÜbPl ALTMARK durchgeführt. Das GefÜbZH plant, bereitet vor, leitet, führt durch und wertet aus:

  • Zusatzausbildung im Rahmen der Einsatzvorbereitenden Ausbildung zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung (EAKK) für Einsatzkräfte;
  • Ausbildung Operationen verbundener Kräfte (OpvbuKr) für streitkräftegemeinsame nationale und multinationale Truppenteile der Ebene vstk Bataillon/Gefechtsverband einschließlich der nationalen Zertifizierung DEU Anteile der NATO Response Force (NRF) und der EUROPEAN UNION Battle Group (EU-BG)

Es stellt dabei die erforderliche Ausbildungs- und Übungsunterstützung durch den Leitungs- und Ausbildungsdienst, den Ausb- Vbd GefÜbZH und im Rahmen der jeweils bestehenden Verträge durch den industriellen Betreiber sowie durch das Servicecenter der Standortverwaltung sicher. Im Einzelnen üben im GefÜbZH:

  • verstärkte Kampftruppenbataillone einschließlich unterstellter/auf Zusammenarbeit angewiesener Kräfte der Kampfunterstützungs- und Einsatzunterstützungstruppe,
  • nach dem Task-Force-Prinzip zusammengestellte Einsatzverbände,
  • nationale Kontingente der NRF / EU-BG, auch unter Beteiligung von Kräften anderer Staaten,
  • Verbände der Logistiktruppen H / SKB,
  • Aufklärungstruppenteile auf Verbandsebene,
  • Einheiten und Verbände ausländischer Streitkräfte auf der Grundlage ministerieller Vereinbarungen (MOU).

Die Übungsteilnehmer werden mit ihrem STAN- bzw. Einsatzgerät im realen Gelände unter Nutzung der Simulationstechnik des GefÜbZH sowie durch Einsatz des ständig im GefÜbZH stationierten und mehrrollenfähigen AusbVbd ausgebildet Integriert in die ÜbDG können - auch englischsprachig - Führungsübungen für Verbandsstäbe unter Nutzung der Software Gefechtssimulation (GESI) durchgeführt werden.

Ausbildungs- / Übungszweck

Der Schwerpunkt der Ausbildung im GefÜbZH ist das Üben auf der Ebene des Verbandes. Kräfte der Einsatzunterstützungstruppen üben fallweise integriert in Übungen des vstk Btl bzw. EinsVbd, wie auch als geschlossener Verband in eigenen ÜbDG.Ausbildung und Übung im GefÜbZH dient

  • der Vorbereitung von Truppe auf einen bestimmten Einsatz,
  • der Qualifizierung von Truppe für einen bestimmten Einsatzbereitschaftsstand,
  • der Inübunghaltung von Truppe im jeweiligen Kernauftrag.

Ziel von Ausbildung und Übung im GefÜbZH ist es, die Führerleistung auf allen Ebenen bis einschließlich vstk Btl / EinsVbd zu steigern, das Zusammenwirken aller an der gemeinsamen Operation beteiligten Kräfte zu festigen und so Verhaltenssicherheit der Truppe in allen gestellten Aufgaben zu erreichen. Führungskönnen und Führungsverhalten werden in allen Durchgängen gefordert und geübt.

Einordnung der Ausbildung

Ausbildungen und Übungen im GefÜbZH bauen auf der vorangegangenen Truppenausbidung (wie z.B. AnTrA 3 im Heer) einschließlich der Führerweiterbildung der Verbände und Einheiten auf und bilden aufgrund der personell und materiell hochqualifizierten Ausbildungsunterstützung für die übenden Verbände und Einheiten den jeweiligen Ausbildungshöhepunkt der Truppenausbildung bzw. den Abschluss der Zusatzausbildung EAKK oder der Vorbereitung deutscher Kräftedispositive für NRF / EU-BG. Eine effektive Nutzung des GefÜbZH setzt voraus, dass

  • der TrFhr die zu erreichenden Ausbildungs- / Übungsziele und -inhalte frühzeitig festlegt,
  • die Truppe möglichst in der Truppeneinteilung des ÜbDG bereits vorher ausgebildet wurde (z.B. Allgemeine Aufgaben im Einsatz, Beherrschen einer Gefechtsart),
  • die Führerweiterbildung intensiviert wurde (z.B. PlanÜb, Geländebesprechungen),
  • im Rahmen der TrAusb die Ausb am Gerät verstärkt wurde (z.B. Ausb am STANGerät, Ausb mit AGDUS).

Zentraler Sanitätsdienst

  • Der Umfang der sanitätsdienstlichen Übungsbeteiligung sowie der sanitätsdienstlichen Ausbildungsunterstützung richtet sich nach der Stärke und den Übungsinhalten des übenden Verbandes.
  • Die sanitätsdienstlichen Übungsbeteiligung von Einheiten und Teileinheiten des zentralen Sanitätsdienstes - Rettungsstation (RS), Beweglicher Arzttrupp (BAT), Sanitätstrupp (SanTrp) - ist grundsätzlich in jedem Übungsdurchgang vorgesehen. Sie wird durch den Leitverband angefordert und in die Übungstruppe eingegliedert.

 

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Abb. 1: Kompanie-Einsatzoffizier mit Leopard 2 A6 und Sanitätstrupp mit Krkw gepz M 113 in gedeckter Aufstellung.

 

Bereich Ausbildung und Übung / Industrieller Betreiber

Der Bereich Ausbildung und Übung ist verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Leitung, Durchführung und Auswertung der Übungen und koordiniert mit allen Übungsbeteiligten, dem AusbVbd sowie dem industriellen Betreiber die ÜbDG. Wesentliche methodische Merkmale für jeden ÜbDG sind die angeleitete Erkundung (Befehlsgebung, Erarbeitung OP-Plan, Übungsraum) sowie die eigentliche Übung die sich in zwei Teile gliedert:

Teil 1: Ausbildung auf Zug-, Patrouillen-, Kompanieebene nach dem (1) Prinzip Kombinierte Führer und Truppen Ausbildung (KoFTrA).
Teil 2: 4-tägige Gefechtsübung / Einsatzübung auf Verbandsebene.
Im Bereich des Ausbildungsdienstes wird in der Zelle Einsatzunterstützung das Sanitätsteam abgebildet. Es umfasst einen SanDstOffz FD und zwei SanFw, die über die Qualifikation Rettungsassistenz verfügen.
Der industrielle Betreiber hält bereit und bewirtschaftet einen Materialpool Sanitätsfahrzeuge und Sanitätsmaterial. Der Umfang ermöglicht den Einsatz eines vollständig ausgerüsteten Sanitätszuges mit SanTrps und einer RS für ein Kampftruppenbataillon / Einsatzverband.
Im Einzelnen ist folgendes Material ausgebracht:

  • Lkw gl tmil KrKw (Anzahl 6)
  • Lkw gl le tmil San (Anzahl 1)
  • KrKw Pz M 113 (Anzahl 9)
  • Rettungsstation (Anzahl 1 mit Versorgungspalette einschließlich Lkw gl 5 to Kab)
  • TPz 1 EBS San (Anzahl 2 geplant)

Sanitätsdienstliche Ausbildungsinhalte

Für alle Übungen werden grundsätzlich folgende Ausbildungsinhalte ausgebracht:

  • Verwundetenversorgung auf dem Gefechtsfeld / im Einsatzraum
  • Verwundetentransport auf dem Gefechtsfeld / im Einsatzraum
  • Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst bei der Führung / Durchführung von Operationen
  • Sanitätsdienstliches Meldewesen / Zusammenwirken mit dem Patient Evacuation Coordination Center (PECC)
  • Massenanfall / Massenerkrankungen von Verwundeten / Verletzten

Die konkreten sanitätsdienstlichen Übungsziele für den jeweiligen Übungsdurchgang werden vom verantwortlichen Truppenführer des übenden Verbandes festgelegt.

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Grafik 1: Zusammenwirken Brigadearzt - SanÜbTr - Leitverband - GefÜbZH

 

Übungserfahrungen aus sanitätsdienstlicher Sicht

Vorbereitung von Übungsdurchgängen
Die wesentliche Leistung liegt bei der Vorbereitung eines ÜbDG in der Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger.
Sanitätsdienstliche Übungsziele müssen unter Einbeziehung des BrigArzt, SanÜb TrTeil und Übungsverband abgestimmt werden und es ist anzustreben die Einheiten mit den San-Trps vor dem eigentlichen ÜbDG am GefÜbZ Heer zusammen zu führen und üben zu lassen.
Eine Teilnahme an der angeleiteten Erkundung des ÜbDG durch Führungspersonal des begleitenden Sanitätsdienstes sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Da diese Erkundung ca. 8 Wochen vor dem eigentlichen ÜbDG erfolgt können so rechtzeitig wesentliche Erkenntnisse (Gelände / Einsatzräume / Ausbildungsziele / Ablauf der Ausbildung / erforderliche Ausbildungshöhe / tatsächlicher Umfang der Ausbildungsgruppe) zusammen getragen werden.

Durchführung der Verwundetenversorgung

Neben der fachlichen Qualifikation unserer Rettungsassistenten ist das Beherrschen der Allgemeinen Aufgaben im Einsatz (vgl. HDv 100/900: Militärische Handlung, die alle Truppen auf allen Führungsebenen ständig oder je nach Lage und Auftrag erfüllen müssen) die Voraussetzung zur erfolgreichen Rettung der Verwundeten. Diese bilden die Grundlage zur erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Kampftruppe. Eine Sanitätstruppführer der z.B. das Führen der Handkarte, den Funksprechverkehr und das Bezugspunktverfahren nicht beherrscht wird seinen Verwundeten nie erreichen. Seine unbestritten hohe fachliche Qualifikation als Rettungsassistenz wird sich nicht positiv auswirken können.
Viele der Grp/ZgFhr der Kampftruppe sind unsicher wenn es sich um Fragen wie „Weg des Verwundeten auf dem Gefechtsfeld“ oder die Abgrenzung zwischen Selbst und Kameradenhilfe sowie der ersten sanitätsdienstlichen Hilfe durch den SanTrp handelt.
Die Selbst- und Kameradenhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Ausbildung insgesamt und genießt einen hohen Stellenwert. Dies alles ist vergebens wenn der San- Trp zur Rettung der Verwundeten nicht angefordert wird oder die Verwundetenversorgung nicht mit der notwendigen Priorität verfolgt wird.

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Abb. 2: Verlegung und Aufbau einer Rettungsstation im laufenden Gefecht

 

Organisation der Verwundetenversorgung

Der Truppenarzt und Führer Sanitätsstaffel (SanStff) als Berater des Kommandeurs für die Organisation der Verwundetenversorgung bei der Operationsführung ist unverzichtbar um die Einsatzgrundsätze sowie die Fähigkeiten und Grenzen der sanitätsdienstlichen Kräfte und Mittel aufzuzeigen. Dies erfordert eine ständige Präsenz von qualifiziertem Sanitätspersonal in der Operationszentrale (OPZ) des Verbandes um ein aktuelles Lagebild zu besitzen und rasch auf wechselnde Lagen reagieren zu können.
Eine Rettungsstation, die im Angriff mit überschreiten Ablauflinie nicht einsatzbereit ist und sich gerade erst im Einfließen in den neuen Einsatzraum befindet genügt nicht unserem hohen Anspruch an die Verwundetenversorgung. Der Hintergrund in diesem Fall war das die SanStff nicht rechtzeitig von der OPZ über den Angriffsbeginn informiert worden war.
Der Führer SanStff sollte sich nicht mit einer telefonischen Standleitung zufrieden geben. „Aus den Augen, aus dem Sinn“ ist hier nicht nur ein Sprichwort sondern kann sehr schnell zur Wirklichkeit werden. Sanitätsdienst und Bedarfsträger sollten die Chancen einer gegenseitigen Zusammenarbeit nutzen und einfordern.

Folgerungen

Der Ausbildungsstand der Sanitäter in den Allgemeinen Aufgaben im Einsatz ist zu festigen Der Kenntnisstand der Soldaten der Kampftruppe über den Weg des Verwundeten auf dem Gefechtsfeld und die Organisation der Verwundetenversorgung insgesamt ist zu vertiefen.
Die Bildung von standortbezogenen Ausbildungsverbünden , wie zwischen der 10.PzDiv und dem SanKdo IV vereinbart, verspricht hier eine bessere Koordination und Bündelung der Kräfte und Mittel und nutzt Synergieeffekte um das gegenseitige Vertrauen in die Fähigkeiten des Anderen zu stärken.
Das Sanitätspersonal für einen ÜbDG umfasst in der Regel alle Funktionsbereiche eines SanZentrums und verschiedener Standorte und bringt einen sehr unterschiedlichen Ausbildung -und Erfahrungsstand mit sich. Die Sanitäter, die sich mit der ÜbTr vorbereiten müssen die Gleichen sein, die mit der ÜbTr den ÜbDG bestreiten. Im Teil 1 des ÜbDG können die Ausbildungsinhalte für die San- Trps und die RS weiter vertieft werden.

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Abb. 3: Zusammenwirken Patrouille - Truppensanitätsdienst FschJgBtl - BAT / SanTrps MedEvacKp LLRZ bei einem Massenanfall Verletzter nach einem IED Anschlag.


Die Teilnahme von SanTrps mit Krkw gepz M 113 ist für Übungen im Rahmen von Operationen verbundener Kräfte unumgänglich. Das Beherrschen dieses „Waffensystems“ wirft immer wieder Probleme auf insbesondere beim Beladen mit Verwundeten.
Die SanStff muss in der OPZ eine schichtfähige Präsenz aufrechterhalten können. Dazu ist entsprechendes Personal für einen Übungsdurchgang einzuplanen.
Die Lehrinhalte an der Sanitätsakademie sowie an den Truppenschulen des Heeres zu sanitätsdienstlichen / taktischen Einsatzgrundsätzen und Verfahren sind hinsichtlich Qualität und Quantität den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Grundsätzlich ist festzustellen das ein Übungsdurchgang am GefÜbZH gründlich vorbereitet werden muss weil er für die übenden Verbände ein Höhepunkt in der Ausbildung ist und hier die Chance besteht unter annähernd realistischen Bedingungen die Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes im Zusammenwirken mit anderen Truppengattungen abzubilden. Das dies möglich ist haben entsprechende ÜbDG im Rahmen NRF / ORF mit zugeordneten SanStff und ÜbDG im Rahmen EU-BG HELLMANN_ÜBE, WIE DU KÄMPFST 3 Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1/2008 unter zusätzlicher Beteiligung des KSES mit einem LLRZ eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Zusammenfassung

Die Handlungsfelder zur Verbesserung des qualitativen und quantitativen sanitätsdienstlichen Einsatzes in ÜbDG des GefÜbZH werden stetig optimiert und greifen auf verschiedenen Ebenen ineinander. Alle diese Anstrengungen sind auf ein Ziel ausgerichtet und bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Übungsbeteiligung des Sanitätsdienstes zur Darstellung realistischer Bilder im Übungsgeschehen.

Datum: 30.06.2008

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2008/2

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