Rehabilitationsverfahren in der BG Unfallklinik Frankfurt am Main

C. Reimertz, F. Kelety

Beintraining im Rahmen der Rehabilitation
Quelle: BG Kliniken

Rehabilitationsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Die BG Unfallklinik Frankfurt am Main ist eine der neun Akutkliniken der BG Kliniken und leistet damit gerade bei PatientInnen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall eine individuell auf sie abgestimmte Rehabilitation, damit die Betroffenen möglichst schnell wieder am sozialen und Arbeitsleben teilnehmen können. Hier stellen wir Ihnen die Rehabilitationsverfahren der DGUV vor, welche auf die Bedürfnisse der jeweiligen PatientInnen genau abgestimmt sind.

Integrierte Rehabilitation

Die integrierte Rehabilitation gilt als zentraler Erfolgsfaktor in der Therapie von PatientInnen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal der BG Kliniken.

Nur dort ist eine nahtlose Behandlungskette vom Schockraum bis zur Rückkehr in die soziale Teilhabe und das Erwerbsleben unter unmittelbarer Einbeziehung der Unfallversicherungsträger gegeben. Herausragendes Merkmal ist die enge interdisziplinäre Verzahnung der Therapie mit allen akut und rekonstruktiv behandelnden Fachbereichen, die bereits auf der Intensiv- oder Akutstation beginnt. Hierdurch wird gewährleistet, dass in allen Phasen des Rehabilitationsverlaufs jederzeit umfassende diagnostische, operative und therapeutische Maßnahmen erfolgen können, und so das gesamte Rehabilitationspotenzial, gerade nach schweren Verletzungen oder komplexen operativen Eingriffen, ausgeschöpft werden kann (Beispiel: Rückenmarkverletzte). Bei der integrierten Rehabilitation verschwimmen die Grenzen zur Akutversorgung. Die Übergänge sind fließend und lückenlos. Sowohl die Rehabilitation ist in die Akutmedizin integriert als auch die Akutmedizin in die Rehabilitation.

Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR)

Die KSR ist die intensivste medizinische Rehabilitationsmaßnahme und findet nur an BG Kliniken statt. Sie ist durch eine multiprofessionelle Behandlung geprägt, die über das Angebot anderer Maßnahmen (z. B. Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung) hinausgeht. Oftmals wird durch die KSR erst eine Rehabilitationsfähigkeit ­hergestellt. Indikationen sind u. a. schwere Verletzungen, erhebliche Kontextfaktoren, Komplikationen im Verlauf, hoher pflegerischer, therapeutischer oder diagnostischer Behandlungsbedarf, aufwendige Erstversorgung mit individuell angepassten Hilfsmitteln. Aufgrund einer im Jahr 2021 getroffenen Vereinbarung zwischen dem Sanitätsdienst der Bundeswehr und den BG Kliniken können auch Bundeswehrangehörige dieses Rehaverfahren in den BG Kliniken in Anspruch nehmen.

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die BGSW ist ein stationäres Rehabilitationsverfahren für PatientInnen, bei denen ambulante Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht möglich sind. Schwerpunkt ist die intensive stationäre Übungsbehandlung unter ärztlicher Leitung. Indikationen sind oftmals Monoverletzungen, Extremitäten- oder Gelenkverletzungen oder ein endoprothetischer Gelenkersatz. Die PatientInnen erhalten dabei über mindestens vier Stunden täglich intensive Physio-, Ergo- und physikalische Therapie sowie medizinische Trainingstherapie, davon drei Stunden als Einzeltherapie. Eine Handlungsanleitung der DGUV beschreibt räumliche, personelle, apparative und therapeutische Mindeststandards, die deutlich über die Anforderungen einer Anschlussheilbehandlung anderer Sozialversicherungsträger hinausgehen.

Stationäre Reha-Abklärung (SRA)

Liegen bei PatientInnen komplexe Fragestellungen nach einem Unfall auf unterschiedlichen Fachgebieten vor, die einer interdisziplinären Fallkonferenz bedürfen, sind oft aufwendige diagnostische Verfahren notwendig. Diese erfolgen in einer drei- bis fünftägigen stationären Abklärung. Ziel ist eine priorisierende effiziente Steuerung des Heilverfahrens. Die SRA ist auch ein probates Evaluationsverfahren zur lebenslangen Nachsorge bei Menschen nach schwerem Trauma und unklaren Beschwerden.

Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)

Arbeitstypische Belastungen werden bereits frühzeitig in allen Rehabilitationsmaßnahmen integriert. Gerade bei handwerklichen Berufen stellt die ABMR oftmals eine sinnvolle Ergänzung hierzu dar und wird zumeist im Anschluss an ein anderes Reha-Verfahren durchgeführt.

Berufsspezifische Rehabilitation
Berufsspezifische Rehabilitation

Sie endet in der Regel mit Arbeitsfähigkeit. Trainiert werden arbeitsplatzorientierte Belastungen in einem geschützten Umfeld an apparativen Geräten (Worksimulatoren) und Kulissenarbeitsplätzen, ergänzt mit begleitenden therapeutischen Maßnahmen. Voraussetzung ist immer eine körperliche Grundbelastbarkeit.

Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR)

Liegen noch erhebliche Unfallfolgen vor, ist eine Wiedereingliederung oder ABMR-Maßnahme gescheitert, bestehen besondere Kontextfaktoren oder ist eine interdisziplinäre Behandlung notwendig, kann als besonderes Verfahren für ausgesuchte Fälle auch eine TOR in Betracht kommen. Neben einem Training an realitätsnahen Arbeitsplätzen stehen durch die multiprofessionelle Ausrichtung sämtliche vorgehaltenen Leistungen zur Verfügung, wie z. B. Großgerätediagnostik, Konsiliarleistungen unterschiedlicher Fachdisziplinen, erweiterte Schmerztherapie, psychologische Evaluation und Expositionstraining.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Aus der Behandlung von Spitzensportlern in den 1990er-Jahren entstanden, stellt die EAP eine Rehabilitationsmaßnahme dar, die eine tägliche Mindesttherapiedauer von zwei Stunden beinhaltet. Sie ist eine auf den Einzelfall abgestimmte ambulante Therapie aus den Bereichen Physiotherapie und physikalische Therapie sowie Massage und medizinische Trainingstherapie.

Darüber hinaus bestehen noch spezielle Rehabilitationsverfahren, z. B. für PatientInnen, die unter einem Post-COVID-Syndrom leiden, wenn die SARS-CoV2-Infektion während einer aner­kannten Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalls erworben wurde. 


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