ÖFFENTLICH-RECHTLICHE AUFGABEN

WAHRNEHMUNG DURCH DEN SANITÄTSDIENST IN DER ZIELSTRUKTUR 2020

Die Notwendigkeit, das Personal der Streitkräfte vorsorgend und möglichst umfassend gegen potenzielle Gesundheitsgefahren zu schützen, hat in Zeiten der Globalisierung eine zunehmende Dynamik erfahren. Die hierfür im Inland geltenden Rechts­bestimmungen werden aus Gründen der Fürsorge auch in den Einsätzen zur Anwendung gebracht.

Dieser Grundsatz sowie der risikoorientierte Ansatz bei der Durchführung von Kontrollen haben sich nachhaltig bewährt. Die Präsenz der Bundeswehr auf mittlerweile drei Kontinenten lässt jedoch die Anforderungen an das dafür vorgesehene Überwachungspersonal ständig steigen. Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr auf die Zielstruktur 2020 wurde deshalb diesem Aspekt Rechnung getragen. Der Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben, der durch Stellen und Sachverständige des Zentralen Sanitätsdienstes wahr zu nehmen ist, wurde organisatorisch konsequent einsatz-, prozess- und funktionsorientiert ausgerichtet. Die Führungs- und Leitungsorganisation wurde gebündelt, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit bis hin zum Verwaltungsvollzug weiter zu verbessern.

Grundlagen
Die in Deutschland geltenden Bestimmungen zur behördlichen Überwachung im Rahmen des vorsorgenden Gesundheits-, Verbraucher- und Patientenschutzes haben sich aus der Ende des 19. Jahrhunderts eingeführten Sozial-, Gesundheits- und Nahrungsmittelgesetzgebung entwickelt. Um den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen des Militärs gerecht zu werden, verfügten die Streitkräfte bereits damals über eigens dafür qualifiziertes Personal. So mussten beispielsweise Berufsmilitärapotheker seit dem Jahr 1895 neben der Approbation als Apotheker auch die Qualifikation als Lebensmittelchemiker nachweisen.
Der besondere Auftrag der Bundeswehr wird heute vom Gesetzgeber durch Sonderregelungen in verschiedenen sanitätsdienstlich relevanten Bundesgesetzen und -verordnungen berücksichtigt. Darin sind die entsprechende Anwendung der Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie die Aufgaben der amtlichen Kontrolle und des Vollzugs verankert, für die unabhängige Stellen und Sachverständige der Bundeswehr zuständig sind (sog. Eigenvollzugskompetenz). Für die Rechtsgebiete der in der Abb. 1 dargestellten Rechtsvorschriften obliegt die Wahrnehmung der amtlichen Kontrollaufgaben den Stellen und Sachverständigen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw).
Die Bestimmungen des Soldatengesetzes verpflichten den Dienstherrn zur besonderen Fürsorge gegenüber seinen Mit­arbeitern (Soldaten, zivile Beschäftigte). Spezielle Belange der Bundeswehr werden deshalb ergänzend in Durch­führungs­bestimmungen, Einzelerlassen und weiteren Vorschriften geregelt. Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben werden durch Sachverständige und Fachpersonal der Fachrichtungen Hygiene (Hyg), Arbeitsmedizin (ArbMed), Veterinärwesen (VetWes), Pharmazie (Pharm) und Lebensmittelchemie (LMChem) wahrgenommen. Dabei sind der Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der vorsorgende Verbraucherschutz der Kernauftrag der sanitätsdienstlichen Experten, die amtliche Kontrollen in Form von Inspektionen und Untersuchungen im Inland sowie bei Übungen und in den Einsätzen durchführen. Diese Kontrollen erfolgen regelmäßig und risikoorientiert. Da der räumliche Geltungsbereich deutscher Rechtsvorschriften grundsätzlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist, befiehlt der Dienstherr aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht und zum Schutz seines Personals in den Einsatzgebieten regelmäßig, dass insbesondere die in deutschen und europäischen Rechtsnormen verankerten, auf die Erhaltung der Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abzielenden Schutz- und Sicherheits­bestimmungen grundsätzlich auch im Auslandseinsatz anzuwenden sind. Im Unterschied zum vorbeugenden Gesundheitsschutz, der grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Individuen/Kollektive bedarf, besteht für den vorsorgenden Gesundheitsschutz die Notwendigkeit, die Maßnahmen ggf. auch gegen den Willen der betroffenen Individuen/Kollektive durchzusetzen, um gravierende Risiken vorsorglich zu vermeiden. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch bei Auslandseinsätzen, obwohl dort ggf. die zu Grunde liegenden deutschen und europäischen Normen nicht gelten, diese unter sachverständiger Kontrolle gleichermaßen oder zumindest sinngemäß zur Anwendung kommen.

Geschäftsprozess öffentlich-rechtliche Aufsicht
Der Geschäftsprozess (GP) öffentlich-rechtliche Aufsicht (ÖRA) ist ein Kernprozess des Hauptprozesses Gesundheitsversorgung (HP GesVers). Die Arbeitsvorgänge (AV) im Geschäftsprozess ÖRA sind konkreten Behördenebenen und Organisations­strukturen zugeordnet (Abb. 2).
Prozessuale Schnittstellen bestehen beispielsweise zum HP Verpflegung/bewirtschaftete Betreuung, in dem u. a. der Verwaltungsvollzug lebensmittelrechtlicher Maßnahmen und die Bereitstellung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz abgebildet sind sowie zum GP vorbeugender Gesundheitsschutz (VGS) des HP GesVers, in dem die Bewertung medizinisch relevanter Überwachungsergebnisse und die Veranlassung von Präventivmaß­nahmen abgebildet sind.

Organisation und Aufgabenspektrum im Inland
Die Führungs- und Leitungsorganisation der durch den Sanitätsdienst sicherzustellenden ÖRA ist in Abb. 3 dargestellt. Mit der Zielstruktur 2020 wird eine Kongruenz von Rechts- und Fachaufsicht, truppen- und fachdienstlicher Führung sowie fachlicher Führung gemäß § 3 Vorgesetztenverordnung (VVO) in allen Fachgebieten erreicht. Künftig liegen die zuständigen Stellen für die Inspektion (Überwachungsstellen) und die Untersuchung (ZInstSanBw) im gleichen truppendienstlichen Verantwortungsbereich. Die Dienststellenleiter der Überwachungsstellen (ÜbwSt) und der ZInstSanBw sind truppendienstlich dem Kommandeur Gesundheitseinrichtungen des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) unterstellt. Die fachliche Führung der Überwachungsstellen und der ZInstSanBw gemäß § 3 VVO obliegt den Unterabteilungs­leitern IV, V und VI des Kdo SanDstBw.
Das Referat BMVg Führungsstab der Streitkräfte II 7 (BMVg FüSK II 7) ist u. a. für die Erarbeitung sowie das Erlassen fachlicher Grundsätze und konzeptioneller Grundlagen der im Bereich des ZSanDstBw sicherzustellenden ÖRA zuständig. Das Referat verfügt dazu über Sachverständige aus den o. g. Fachrichtungen. Es arbeitet im Rahmen seiner Zuständigkeit mit den korrespondierenden Referaten der Bundes- und Länderministerien sowie mit Einrichtungen des Bundes zusammen und ist am Rechtssetzungsverfahren des Bundes beteiligt. BMVg FüSK II 7 fungiert im Rahmen der Eigenvollzugskompetenz als oberste Überwachungsbehörde im Geschäftsbereich des BMVg und ist insoweit den obersten Länderbehörden gleichgestellt.
Das Kdo SanDstBw verfügt in der Abteilung A (Planung/Führung/Steuerung der Gesundheitsversorgung) über die Unterabteilungen IV (Veterinärwesen), V (Pharmazie, Lebensmittelchemie) und VI (Präventivmedizin, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung), in denen öffentlich-rechtliche Aufgaben entsprechend den Ober- und Mittelbehörden der Länder wahrgenommen werden. Diesen Unterabteilungen obliegt im Rahmen der jeweiligen fachlichen Zuständig­keit in Angelegenheiten der ÖRA die Wahrnehmung insbesondere folgender Aufgaben:

  • Fachliche Führung der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen im Inland und Einsatz einschließlich Durchführung der Dienstaufsicht.
  • Erarbeitung der Grundsatzforderungen und Grundlagen zum Betriebs- und Qualitätsmanagement der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen.
  • Entwicklung und Erarbeitung von Grundsatzforderungen und Grundlagen zu Rechtsvorschriften sowie Zuarbeit für das BMVg.
  • Erfassung/Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Priorisierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
  • Mitwirkung bei der Erfassung/ Bewertung von Risiken und der Veranlassung von Schutz- und Kon­trollmaßnahmen.
  • Fachliche Lagebeurteilung und Erstellung von Fachbeiträgen zur Befehlsgebung.
  • Beratung der truppen- und fachdienstlichen Führer in Fach­ange­legenheiten.
  • Planung/Abstimmung der Verfügbarkeit/Be­reit­stellung fach­spezifischer Einsatz­kompo­nen­ten (Personal/Material).
  • Wahrnehmung zumeist rechtlich festgelegter Aufgaben im militärischen und zivilen Melde- und Berichtswesen sowie in EU-Schnellwarnsystemen.
  • Vertretung von Fachangelegenheiten in nationalen/internationalen militä­rischen/amt­lichen/wissenschaftlichen Gremien.
  • Betreiben bundeswehrinterner Datenbanken und Informationssysteme für Sachverständige/Fachpersonal sowie für Patienten/Verbraucher.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) ist innerhalb der Bundeswehr für den Verwaltungsvollzug zuständig. Dort obliegt in der Abteilung Dienstleistungen und Recht dem für Gemeinschaftsverpflegung und bewirtschaftete Betreuung ­zuständigen Referat I 1 u. a. die Verfügung von Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Erteilung von Auskünften gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz.
Die Durchführungsaufgaben der ÖRA werden auf Ebene der Ortsbehörden durch die Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw) und die Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) wahrgenommen. Die Dislozierung der mit der ÖRA beauftragten Stellen des ZSanDstBw ist Abb. 4 zu entnehmen.
Die fachlichen Schwerpunkte sind diesen Stellen wie folgt zugeordnet:

  • Überwachungsstelle Nord:
    Hygiene sowie Betreuung der seegehenden Einheiten der Marine
  • Überwachungsstelle West:
    Arbeitsmedizin
  • Überwachungsstelle Ost:
    Veterinärwesen
  • Überwachungsstelle Süd:
    Lebensmittelchemie/Pharmazie
  • ZInstSanBw Kiel:
    Veterinärmedizin
  • ZInstSanBw München:
    Lebensmittelchemie/Pharmazie

Die Überwachungsstellen verfügen über die Abteilungen Arbeitsmedizin, Hygiene, Veterinärwesen und Lebensmittelchemie/Pharmazie. Die Überwachungsstelle Süd verfügt zusätzlich über die Abteilung Arzneimittelüberwachungsbeauftragter der Bundeswehr (AMÜBBw), die in dieser Ausgabe der Wehrmedizin und Wehrpharmazie in einem gesonderten Artikel ausführlich dargestellt wird.
Folgende Aufgaben werden in allen Überwachungsstellen gleichermaßen unter Beachtung der fachlichen Zuständigkeit der Sachverständigen und des regionalen Zuständigkeitsbereichs der Überwachungsstellen in Angelegenheiten der ÖRA wahrgenommen:

  • Überwachung auf den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesens, der Umwelthygiene, des Infektions-, Arbeits- und Strahlenschutzes sowie der Unfallverhütung.
  • Überwachung des Tierschutzes und der Tierseuchenlage der Tierbestände, der Versuchs- und sonstigen Tierhaltung sowie des Umganges mit Tierseuchenerregern.
  • Überwachung des Verkehrs mit Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten, einschließlich der Inspektion von Wasserversorgungsanlagen, Verpflegungs-, Betreuungs-, Sanitäts- und sonstiger Einrichtungen im Bereich der Bundeswehr.
  • Auditierung von zivilen Betrieben, die Lebensmittel für die Bundeswehr herstellen oder sie damit beliefern.

Die ZInstSanBw Kiel und München werden auch künftig jeweils über die Abteilungen Veterinärmedizin und Lebensmittel-/Ökochemie verfügen. Die Außenstellen in Berlin und Koblenz sollen aus fachlicher Sicht ebenfalls zur umfassenden Trinkwasseruntersuchung und zur Lebensmitteluntersuchung befähigt sein/ werden. Das ZInstSanBw München wird weiterhin über die Abteilung Pharmazie sowie an der Außenstelle in Munster über die Laborgruppe Chemie der Gifte/Kampfstoffanalytik verfügen.
Im Wesentlichen werden folgende Aufgaben durch die ZInstSanBw wahrgenommen:

  • Kontrolle, Probenahme, Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Wasser, Arzneimitteln, nichtaktiven Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika und sonstigen sanitätsdienstlich relevanten Matrizes in mikrobiologischer, lebensmittel- und trinkwasserhygienischer, chemischer, pharmazeutischer sowie radio- und kampfstoffchemischer Hinsicht.
  • Durchführung veterinärmedizinischer Labordiagnostik aufgrund rechtlicher Vor­schriften und im Rahmen der sanitätsdienstlichen Versorgung.
  • Durchführung pharmazeutisch-toxikologischer Untersuchungen.
  • Anwendungsbezogene Sonderforschungs- und Entwicklungsvorhaben auf den Gebieten der Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie und der Pharmazie.
  • Personelle, materielle und fachliche Unterstützung der Einsatzkontingente, einschließlich der Neu- und Fortentwicklung der in den Laboratorien im Einsatz anzuwendenden Prüfverfahren und Schnellmethoden.

Organisation und Aufgabenspektrum im Einsatz
In den Einsatzgebieten werden die Truppenführer vom Leitenden Sanitätsoffizier (LSO) u. a. in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beraten. Hierzu stützt sich dieser auf sein Fachpersonal ab. Im Einzelnen sind dies der Leitende Hygieniker, Arbeitsmediziner, Veterinär und Apotheker im Einsatz (i. E.) als Sachverständige sowie die Gesundheitsaufseher i. E., die analog zu den Überwachungsstellen im Inland Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrnehmen (Abb. 5).
Angegliedert an die Einsatzlazarette sind die Labortrupps (LabTrp) Veterinärmedizin, Lebensmittel-/Ökochemie, Mikrobiologie und ggf. Arzneimitteluntersuchung, die entweder containergestützt oder in fester Infrastruktur ausgebracht sind und über eine umfangreiche Laborausstattung verfügen, um sanitätsdienstlich relevantes Probenmaterial risikoorientiert zu untersuchen. Untersuchungen, die aufgrund ihrer Komplexität mit den Kräften und Mitteln im Einsatz nicht erbracht werden können, werden an den ZInstSanBw oder ggf. in Speziallaboratorien in der Basis Inland durchgeführt. Die Kontroll-, Untersuchungs- und Beratungsleistungen der im Bereich ÖRA eingesetzten Kräfte liefern unverzichtbare Beiträge zur Gewährleistung des vorsorgenden Gesundheitsschutzes der Einsatzkräfte. Das deutsche Konzept, bei Bedarf alle Fachrichtungen der ÖRA in den Einsätzen präsent zu haben, hat gegenüber dem NATO-Konzept für Force Health Protection den wesentlichen Vorteil, dass die vielen unterschiedlichen Fähigkeiten auf mehrere Schultern verteilt sind und nicht einem einzigen Force Health Protection Officer aufgebürdet werden, der das erforderliche breite Erfahrungs- und Fähigkeitsspektrum in Personalunion nicht abdecken kann.

Qualitätsmanagement und externe Konformitätsbewertung
Die zur amtlichen Kontrolle eingesetzten Stellen und Sachverständigen des ZSanDstBw sind aufgrund rechtlicher Auflagen verpflichtet (Lebensmittel-, Trinkwasser-, Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung) bzw. aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gehalten (Hygiene, Arbeitsmedizin), Qualitätsmanagementsysteme (QMS) zu betreiben. Die Wirksamkeit und Angemessenheit der amtlichen Kontrollen werden somit transparent und nachvollziehbar gemacht.
Die Überwachungsstellen betreiben Inspektionsstellen für Lebensmittelüberwachung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, die gemäß der Verordnung (EG) 882/2004 über QMS auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17020 verfügen. Der AMÜBBw betreibt ein QMS nach den Vorgaben der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG). In der Zielstruktur 2020 wird angestrebt, ein QMS für alle Anteile der Überwachungsstellen auf möglichst einheitlicher Grundlage zu implementieren.
Die ZInstSanBw betreiben mit ihren Laborabteilungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie QMS nach DIN EN ISO/IEC 17025, die als amtliche Prüflaboratorien verpflichtend gemäß Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Die Laborabteilung Pharmazie des ZInstSanBw München ist als amtliches Prüflabor für nicht-aktive Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika durch die ZLG anerkannt und für Arzneimittel durch die DAkkS akkreditiert.

Fazit und Ausblick
Die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben, risikoorientierte Kontrollen, umfassende Informationsbereitstellung und anwendungsbezogene Forschung sind die tragenden Säulen der Strategie des vorsorgenden Gesundheits-, Verbraucher- und Patientenschutzes. Auf dieser Basis erfolgte die einsatz-, prozess- und funktionsorientierte organisatorische Weiterentwicklung der öffentlich-rechtlichen Aufsicht in der Zuständigkeit des ZSanDstBw.
Um die Aufgaben auch zukünftig auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik unter Beachtung der Kriterien der Wirtschaftlichkeit wahrnehmen zu können, besteht absehbarer Weiterentwicklungsbedarf insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Sicherstellung der Probenahme allein durch sanitätsdienstliches Fachpersonal.
  • Erneuerung der Laborcontainerausstattungen für die Einsätze.
  • Einführung bzw. Fortschreibung von mit dem zivilen Bereich kompatiblen Laborinformations- und Betriebskontroll-Management-System-Lösungen, inte­griert in die Standard-Anwendungs-Software-Produktfamilien (SASPF) der Bundeswehr sowie Vernetzung der Stellen im Inland und Einsatz.
  • Harmonisierung und Zusammenführung gleich­artiger Qualitätsmanagementsysteme.

Datum: 06.07.2013

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/2

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