28.11.2011 •

DER STRAHLENUNFALL IN FUKUSHIMA - SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DAS MEDIZINISCHE STRAHLENUNFALLMANAGEMENT

Aus dem Institut für Radiobiologie der Bundeswehr in Verbindung mit der Universität Ulm, München (Leiter: Oberstarzt Prof. Dr. V. Meineke)



von Viktor Meineke

Der Strahlenunfall in Fukushima, Japan 2011, stellt einen Modellfall eines Strahlenunfalls mit globaler Bedeutung dar. Gleichzeitig ist dieses Szenario im übertragenen Sinne eine „Blaupause“ für einen Strahlenunfall oder eine Strahlenexposition aufgrund terroristischer Aktivitäten in einem Einsatzland. Aufgrund der hieraus resultierenden zwangsläufigen engen zivil-militärischen Verknüpfung, sind alle sich aus der Analyse der Szenarios Fukushima ergebenden Schlussfolgerungen uneingeschränkt für den Medizinischen ASchutz der Bundeswehr gültig.

Die Aufarbeitung der „lessons learnt“ aus Fukushima stellt einen wichtigen Prozess dar. Sie bedeutet einen weiteren entscheidenden Schritt auf dem Weg der Transformation hin zu einer modernen Einsatzarmee, im Falle des Medizinischen ABC-Schutzes aufgrund des besonderen Fähigkeitsprofils in einem besonders engen nationalen und internationalen zivil-militärischen Verbund.

The radiation accident in Fukushima – consequences for the medical management of radiation accidents

Summary

The 2011 radiation accident in Fukushima, Japan, is a textbook example of a radiation accident of global significance. In a figurative sense, this scenario is also a “blueprint” of a radiation accident or radiation exposure resulting from terrorist activities in a country of deployment. As a result of the inevitable and close relationship between the civilian and military sectors in such cases, all the conclusions reached in the analysis of the Fukushima scenario apply unconditionally to nuclear medical defence in the Bundeswehr as well. Dealing with the lessons learned from Fukushima is an important process and signifies a further decisive step in the transformation of the Bundeswehr into a modern force on operations. As far as CBRN medical defence is concerned, the special capability profile necessitates particularly close national and international civilian and military cooperation.

Das Reaktorunglück in Fukushima, Japan, beginnend am 11. März 2011 als Folge eines Erdbebens mit Tsunami, hat eindrücklich die potenzielle Tragweite von Strahlenunfällen verdeutlicht. Die Besonderheit dieses Ereignisses soll im Folgenden näher beleuchtet werden. Die sich daraus ergebenden Fragen und Konsequenzen für das Medizinische Strahlenunfallmanagement werden zunächst allgemein dargestellt. Anschließend werden die hieraus abzuleitenden konzeptionellen und planerischen Schlussfolgerungen für den Medizinischen A-Schutz des Sanitätsdienstes und für das Institut für Radiobiologie der Bundeswehr (InstRadBioBw) dargelegt.

Was sind jedoch die besonderen Charakteristika dieses Strahlenunfalls im Vergleich zu anderen Strahlenunfällen, speziell im direkten Vergleich zur Katastrophe in Tschernobyl 1986? Betrachtet werden sollen hier lediglich die akuten Auswirkungen des Unfallgeschehens im unmittelbaren Umfeld der betroffenen Reaktoranlage. Diese Bewertung kann zum jetzigen Zeitpunkt nur vorläufig sein. Dennoch zeichnen sich bereits einige wesentliche Fakten ab. Diese lassen sich grob kategorisiert in 5 Themenkomplexe sortieren:

1. Außergewöhnliche Umwelteinflüsse beim Strahlenunfall in Fukushima

Eine Wertung der in Japan durch die zuständige Betreibergesellschaft TEPCO oder der von der japanischen Regierung ergriffenen Maßnahmen nach Eintritt der Radionuklidfreisetzungen soll in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht vorgenommen werden. Hier wird auf die einschlägigen internationalen Berichte, zum Beispiel der IAEA International Fact Finding Expert Mission of the Fukushima Dai-ichi NPP Accident Following the Great East Japan Earthquake and Tsunami, 2011 (1), verwiesen. Der Zeitpunkt für eine endgültige Bewertung der Ereignisse ist noch zu früh. Dennoch kann schon jetzt festgestellt werden, dass der Strahlenunfall in Japan eine Verkettung von außergewöhnlichen Umweltereignissen gewesen ist: ein besonderer „Kombinationsschaden“ aus Erdbeben und Tsunami mit restloser Zerstörung beziehungsweise Lähmung der Infrastruktur in den betroffenen Gebieten. Besonders betont werden muss die ungeheure Zahl an Opfern dieser Naturkatastrophe. Derzeit wird von mehr als 14 000 Toten und mehr als 10 000 Vermissten ausgegangen. Zuweilen scheint diese ungeheure Dimension vergessen zu werden, wenn aus entfernter Perspektive heraus alleine der Strahlenunfall betrachtet wird.

Entscheidende Nebenbedingung war die Zerstörung der Infrastruktur in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten. Straßen waren bis in 120 km Entfernung zum Teil aufgeworfen, was den Zugang für Rettungskräfte erschwerte. Die Stromversorgung war in weiten Teilen unterbrochen. Letzteres führte dazu, dass die Kühlung der Reaktoranlage und der zugehörigen Abklingbecken für gebrauchte Kernbrennstäbe nicht funktionierte. Notstromaggregate waren durch die Flutwelle beschädigt.

2. Besondere Unfallumstände in Fukushima

Wie bereits geschildert, lagen bei dem Reaktorunfall in Fukushima ganz besondere Verhältnisse vor. Dieses spezielle „Unfallsetting“ muss betrachtet werden, wenn die ergriffenen Maßnahmen und die daraus folgenden Entwicklungen retrospektiv bewertet werden sollen.

Es stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls wie sich die verschiedenen Schadensebenen gegenseitig beeinflusst und unter Umständen sogar potenziert haben und inwieweit eine Vorbereitung auf die möglichen Teilaspekte möglich gewesen wäre.

Das Eigentümliche des Fukushima-Szenarios ist genau dieser multifaktorielle, sich wechselseitig beinflussende, Unfallablauf. Die Summe der sich konsekutiv entwickelnden Ereignisse nach dem „Startschuss“ Erdbeben führte letztendlich zu der bekannten dramatischen Wende im Ablauf der Ereignisse, welche die partielle bis vollständige Kernschmelze und die Freisetzung von Radionukliden bewirkt haben. Dieser Ablauf war gewissermaßen schicksalhaft. Das Zusammentreffen der einzelnen Risiken war in diesem Ausmaß sehr wahrscheinlich nicht antizipierbar.

In diesem Zusammenhang stellen sich grundsätzliche Fragen. Inwieweit ist das Fukushima-Szenario überhaupt repräsentativ für die Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernanlagen allgemein? Wie sieht es mit entsprechenden Risikoabschätzungen aus, nachdem nun das nahezu „Unfassbare“ tatsächlich passiert ist? Wie sehen vergleichbare Risikobetrachtungen für andere technische Prozesse, zum Beispiel in der chemischen Industrie, aus? Solche Fragen sollten in einem gesellschaftlichen Konsens beantwortet werden.

3. Unterschiedliche Risikowahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Strahlenunfall in Fukushima

Vergleicht man die unterschiedliche Perzeption des Geschehenen in Japan und im Rest der Welt, stellt man erstaunliche Unterschiede fest. Eine nahezu bewundernswerte Ruhe und praktische Vernunft auf der japanischen Seite durch alle Kreise der Bevölkerung wird sowohl im Rahmen der umfangreichen Medienberichterstattung als auch durch eigene direkte Kontakte bestätigt. Eine bisweilen deutlich übersteigerte Reaktion findet sich hingegen quer durch die unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen bis hin zu Meinungsträgern in anderen Teilen der Welt.

Wodurch sind diese Unterschiede zu erklären? Wieso sorgen sich deutsche Bürger, die Wolke aus dem 9 000 km entfernten Kernkraftwerk könne ihr Land erreichen, während hingegen äußert gebildete Japaner in Tokio sich wundern, warum dort 120 km vom Schadensort entfernt ausländische Bürger evakuiert werden?

Hier liegt also ganz offensichtlich eine unterschiedliche Risikoperzeption vor. Verschiedene Erklärungsangebote werden diskutiert. Dabei spielen unterschiedliche kulturelle Hintergründe sowie verschiedene Wissens- und Informationsstände zwischen der Bevölkerung in Japan und anderen Staaten der Welt eine wichtige Rolle.

Das japanische Volk ist beispielweise von jeher erfahren und trainiert, den Folgen eines Erdbebens und Tsunamis zu begegnen. Dies wird bereits im Kindergarten geübt. Kulturelle Unterschiede in der Verarbeitung und letztendlich vielleicht auch eine verstärkte Toleranz beziehungsweise ein „Aushalten können“ negativer Botschaften mag sicher eine Teilerklärung sein.

Einen grundsätzlich unterschiedlichen Wissens- und Informationsstand innerhalb der japanischen Bevölkerung anzunehmen, erscheint dagegen sehr fraglich.

Viel wahrscheinlicher ist es, dass Japan als Nation, welche frühzeitig und viel intensiver als andere Länder trotz der Erfahrungen mit einer extremen Strahlenexposition (siehe Hiroshima und Nagasaki) auf den Ausbau der Kernenergie gesetzt hat, ein grundsätzlich positiveres Bewusstsein der Bevölkerung für diese Energieform geweckt hat. Inwieweit diese Haltung langfristig Bestand haben wird, ist derzeit nicht absehbar. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass eine Änderung des Meinungsbildes zur Kernenergie in Japan derzeit im Gange ist.

4. Veränderte psychosoziale Faktoren im Zeitalter der Globalisierung und des Internets

Vergleicht man frühere Reaktorunfälle wie den in Tschernobyl mit dem Unfall in Fukushima, so wird sehr schnell deutlich, dass neben allen technischen Unterschieden, auch im Bereich der Kommunikation und Information, andere Abläufe stattgefunden haben. Bei diesem Vergleich geht es um die „Kanäle der Information“.

Zum Zeitpunkt des Unfalls in Tschernobyl, 1986, war das Internet als „Massenkommunikationsmedium“ noch nicht vorhanden. Die damalige Landschaft der Fernseh- und Radiosender ist vergleichsweise deutlich überschaubarer gewesen. Hinzu kam noch eine staatlich verordnete Geheimhaltung. 2011 standen hingegen gänzlich andere Informationskanäle zur Verfügung, die in ihrer Gesamtheit zu einem nahezu restlos unkanalisierten Informationsfluss und zuweilen auch -überfluss geführt haben. Diese Reizüberflutung mit Sondersendungen auf nahezu allen Kanälen mit Wiederholung der gleichen Bilder in Endlosschleifen und die Sichtweisen unterschiedlichster Experten haben es dem mündigen Bürger nicht leicht gemacht, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Hinzu kommt vor allem die gravierende Tatsache, dass in weiten Teilen der Bevölkerung die Kenntnis über die Wirkung und Effekte ionisierender Strahlung erfahrungsgemäß sehr gering sind (siehe auch 5). Objektive und gleichsam leicht verständliche und „verdaubare“ Informationen zu diesem Thema waren jedoch zum Zeitpunkt der Berichterstattung in der akuten Phase des Strahlenunfalls in Fuku - shima eher die Ausnahme. Daher war die eigene Meinungsbildung in der Bevölkerung zu diesem Thema zwangsläufig eher emotional, denn sachlich argumentativ geprägt. Um aus solchen Situationen für die Zukunft lernen zu können, bleibt zu hoffen, dass entsprechende Analysen des Kommunikationsverhaltens zwischen Medien, Internet und Bevölkerung erfolgen werden.

5. Problem der fehlenden Grundkenntnisse in Bezug auf Strahleneffekte sowohl in der allgemeinen Bevölkerung als auch teilweise in medizinischen Kreisen

Das Grundproblem im Zusammenhang mit Strahlung und Strahleneffekten in biologischen Systemen, in diesem Falle in Mensch und Tier, ist die Tatsache, dass weite Kreise der Bevölkerung und dies primär unabhängig vom Bildungsstand überhaupt keine oder nur äußerst geringe Kenntnisse und Vorstellungen in Bezug auf Strahleneffekte haben. Dies betrifft grundsätzliche Unterschiede einzelner Strahlenarten, wie zum Beispiel Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung, in Bezug auf ihre Reichweite und ihren unterschiedlichen biologischen Effekt. Auch fundamentale Kenntnisse zum Unterschied zwischen Hochund Niedrigstrahlendoseneffekten fehlen. Alleine die Fragen, wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Strahlenexposition in Deutschland oder ab wann wird Strahlenexposition zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung, würden bei einer repräsentativen Umfrage in Deutschland nur die wenigsten Personen beantworten können.

Leider betrifft dieser Sachverhalt auch Teile der Ärzteschaft, das heißt, ausgerechnet den Personenkreis, an den sich besorgte Patienten mit der Bitte um Rat wenden. Was ist der Grund hierfür? In Deutschland ist die Ausbildung in elementaren strahlenbiologischen Aspekten ganz im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten von Amerika, an nahezu keiner Stelle Bestandteil eines Lehrplanes in den unterschiedlichen Schulsystemen. Aber auch Mediziner lernen hierzu in ihrem Studium und selbst in der weitergehenden Facharztausbildung, mit der Ausnahme von zum Beispiel angehenden Radiologen, Strahlentherapeuten oder Nuklearmedizinern, so gut wie keine strahlenbiologischen Grundlagen. Welchen Effekt hat dieses Defizit?

Es ist eine nur zu menschliche Reaktion, alles, was in der Dimension und in Bezug auf die Möglichkeit einer Gefahreneinschätzung unbekannt ist, als suspekt und äußerst unangenehm einzuschätzen. Das unmittelbare Resultat ist Angst und die schon aus der Evolution bekannte Vermeidungs- beziehungsweise Fluchtreaktion. Diese Tatsache ist möglicherweise der entscheidende Grund, weshalb jede Art einer vermeintlich nicht natürlichen Strahlenexposition, unabhängig von ihrer tatsächlichen Höhe, als bedrohlich empfunden wird.

Gerade aus diesem Grund eignen sich Strahlenunfälle und tatsächliche oder vermeintliche Skandale im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung ausgezeichnet für eine populistisch orientierte Berichterstattung. Stets ist daher im Zusammenhang mit Strahlenunfällen mit einer ungeheuer hohen Zahl an extrem besorgten, vermeintlich strahlenexponierten, Patienten (sogenannten “worried wells“) zu rechnen (2). Seriöse Planungen auf dem Gebiet des Medizinischen Strahlenunfallmanagements berücksichtigen diesen Faktor. Ein sehr gutes Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Strahlenunfall in Goiânia, Brasilien, 1987. Zwei Arbeiter hatten Um gang mit einer Strahlenquelle. Anschließend mussten tausende Personen in Fußballstadien auf eine potenzielle Strahlenexposition hin untersucht werden.

Schlussfolgerungen aus dem Strahlenunfall in Fukushima für das Medizinische Strahlenunfallmanagement

Nach derzeit vorliegenden offiziellen Angaben (siehe oben IAEA 2011) wurden im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerkunfall in Fukushima 30 Arbeiter in einer Größenordnung von 100- 250 mSv strahlenexponiert. Offenbar bestehen nach gleicher Quelle noch Unklarheiten, ob nicht in der Anfangszeit doch einige Arbeiter höhere interne Dosen erhalten haben. Dennoch kann festgehalten werden, dass es sich insgesamt gesehen wohl um eine vergleichsweise niedrige Strahlenexposition unterhalb der Schwelle einer akuten Strahlenkrankheit gehandelt haben muss. Zu berücksichtigen sind jedoch Messunsicherheiten. Ein Großteil der Arbeiter in Fukushima war nicht mit persönlichen Dosimetern ausgestattet, da diese aufgrund der Flutwelle zerstört wurden.

Diese als „Niedrigdosisszenario“ zu bezeichnende radiologische Großschadenslage, stellt einen weiteren entscheidenden Unterschied zum Kernkraftwerkunfall in Tschernobyl dar. Bei letzterem verstarben nach offiziell vorliegenden Angaben 48 Arbeiter an den Folgen der unmittelbaren hohen Strahlenexposition. Nach einhelliger Expertenmeinung hätte sich in der akuten Phase auch die Situation in Fukushima kurzfristig jederzeit signifikant verschlimmern können. Daher sollte nun jedoch keineswegs geschlossen werden, dass vergleichbare Szenarien in Bezug auf die akute unmittelbare Strahlendosis in Reaktornähe in Zukunft immer auch vergleichsweise glimpflich ablaufen werden.

Aber die Dimension und Problematik dieses neuen Niedrigdosisszenarios muss näher beleuchtet werden. Es muss die Frage gestellt werden, was bedeutet dies für den Einsatz von Hilfs- und Rettungskräften? Wenn zwar kaum akute Gesundheitsstörungen durch derart niedrige Strahlendosen zu erwarten sind, ist jedoch das Risiko von Spätschäden, in erster Linie Krebserkrankungen, zwingend zu berücksichtigen. Dies ist genau eines der ungelösten Kernprobleme, vor allem wenn – wie im Falle von Fukushima – international geplante Hilfe, auch mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf, bereitgestellt werden soll. I

m Gegensatz zu einer akuten Notsituation im eigenen Land, für die die sogenannte Feuerwehrdienstvorschrift eine gerne zitierte Einsatzrechtfertigungsgrundlage darstellt, ist die Situation bei einem Einsatz in der Ferne, wie in Fukushima, eine grundsätzlich andere. Diese dann „planbare“ Strahlenexposition muss ganz anderen und strengeren Kriterien genügen. Leider existieren für derartige Situationen derzeit keine praktisch umsetzbaren, allgemein gültigen Grenzoder Richtwerte für das Einsatzpersonal. Die Grenzwerte, die sich noch aus den Zeiten des Kalten Krieges in den eingängigen NATO-Grundsatzpapieren für den militärischen Bereich finden, sind fachlich als deutlich zu hoch zu bewerten. Insofern besteht hier dringender Handlungsbedarf. Entsprechende, auch unter den heutigen wissenschaftlichen Kenntnissen belastbare, Richt- und Grenzwerte müssen erarbeitet werden.

Dieser Missstand besteht aber nicht nur in Deutschland und wurde dort bereits auch von den zuständigen Institutionen und Gremien erkannt. Für die Bundeswehr stellt sich die Notwendigkeit, geeignete Richtlinien verfügbar zu haben, in ganz besonderer Weise. Nahezu alle derzeit vorstellbaren Einsatzszenarien können bei einem Strahlenunfall oder einer entsprechenden terroristischen Tat zu einem Fukushima analogen Niedrigdosisszenario führen. Einsatzkräfte würden dann strahlenbelastet werden, wenn dies auch unter Ausschöpfung aller Sicherheitsstandards so niedrig wie möglich gehalten wird.

Der Leiter des InstRadBioBw hat im Rahmen dieser Diskussion als Mitglied des Krisenstabes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hierzu dem Bundesminister der Verteidigung und dem Generalinspekteur der Bundeswehr vorgetragen, als es unter anderem um die Frage eines möglichen deutschen Hilfsangebotes für Japan ging. Von der gleichen Problematik waren auch die bereits nach Japan entsendeten und dann wieder kurzfristig zurückgeholten Kräfte des Technischen Hilfswerks und anderer Organisationen betroffen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, eindeutig Klarheit in Bezug auf Einsatzgrundsätze für das bei Strahlenunfällen eingesetzte Personal zu schaffen. Auch gilt es, entsprechende Einsatzvor- und Nachbereitungen im Sinne von vertieften Spezialausbildungen, ferner medizinische Auswahl- und Voruntersuchungen und im Falle realer Einsätze unter Strahlenbelastung die erforderlichen medizinischen Langzeitnachbeobachtungen im Sinne der sogenannten „nachgehenden Untersuchungen“ sicherzustellen.

Darüber hinaus haben alle in der einen oder anderen Weise bei der Bewältigung oben genannter Szenarios involvierten Organisationen und Institutionen auf dem Gebiet des Medizinischen Strahlenunfallmanagements eine Reihe von Lehren ziehen können.

Die Wichtigste ist, dass die internationale Kommunikation sowie Schnittstellenbildung und -definition überprüft werden müssen. Sowohl persönliche Eindrücke als auch alle bisher stattgefundenen Erfahrungsaustausche auf nationaler und internationaler Ebene haben gezeigt, dass jedes Land vor nahezu exakt den gleichen Problemen stand. Dies begann bei der Informationsgewinnung, zum Beispiel welcher „Quellterm“ des in Fukushima vorhandenen Radionuklidinventars anzusetzen oder wie die Ausbreitung der radioaktiven Wolke in Japan und weltweit zu quantifizieren waren. Weitere Fragen standen im Mittelpunkt, unter anderem welche Risiken sich aus der Radionuklidverteilung ergaben und welche Gegenmaßnahmen gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt zu ergreifen waren.

Es zeigte sich auch, welches unmittelbare weltweite Ausmaß Katastrophen dieser Art im Zeitalter der Globalisierung haben. Wie sollen etwa kontaminierte Personen im grenzüberschreitenden Flugverkehr behandelt werden? Welche Grenzwerte einer radioaktiven Belastung sollen für Waren und Güter aus Japan in anderen Ländern gelten? Diese Aspekte stellen angesichts eines nahezu unbeschränkten Warenaustausches ernst zu nehmende Probleme dar. Auf der anderen Seite scheint es für die vor allem kurzfristige Abstimmung und Beantwortung derartiger Fragestellungen auf internationaler Ebene derzeit nur eingeschränkt taugliche Instrumente zu geben. Auch die Europäische Union wird sicher in den nächsten Jahren verstärkt Kompetenzen auf diesem Sektor im länderübergreifenden Management derartiger Ereignisse entwickeln müssen. Gleiches gilt für die Interaktion entsprechender UN-Organisationen wie IAEA und WHO aber auch für politische Strukturen in den jeweiligen Ländern vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Oben genannte Erkenntnisse sind vor allem vor dem Hintergrund einer weiteren entscheidenden Erfahrung aus dem Fukushima-Szenario zu bewerten. Aufgrund der unerwartet langen mehrwöchigen Dauer einer nahezu ständigen Bedrohung durch ein sich stetig und mit teilweise heftigen Wendungen entwickelndes Szenario, ergab sich nahezu auf allen Ebenen des Krisenmanagements sehr schnell das Problem der personellen Durchhaltefähigkeit. In der Regel sind nur vergleichsweise sehr wenige Experten international in der Lage, die erforderliche Erfahrung und das Spezialwissen zur Bewältigung einer derartigen Großschadenslage bereitzustellen. Wenn dieser Personenkreis jedoch ununterbrochen über mehrere Wochen gefordert ist, kann die Situation kritisch werden. Es gilt daher als besondere Schlussfolgerung aus Fukushima, dieses „Know-how“ zu erhalten und zu fördern.

Internationale Kooperationen, zum Beispiel in der Global Health Security Initiative (GHSI), sind hier ein wertvoller Schritt. Informelle Kontakte waren in diesem Rahmen eines der besten Instrumente, um zeitnah einen Informationsabgleich und den fachlichen Austausch und die Abstimmungen bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen sicherzustellen. Eingangs wurde die Frage in den Raum gestellt, was das Szenario des Strahlenunfalls in Fukushima mit dem Medizinischen A-Schutz der Bundeswehr zu tun hat. Genau genommen ist Fukushima der Modellfall eines Strahlenunfalls mit globaler Bedeutung im heutigen Zeitalter. Gewissermaßen eine „Blaupause“ für einen Strahlenunfall oder eine Strahlenexposition aufgrund terroristischer Aktivitäten in einem Einsatzland. Aufgrund der stets vorhandenen globalen Bedeutung und der hieraus resultierenden zwangsläufigen engen zivil-militärischen Verknüpfung sind alle sich aus der Analyse der Szenarios Fukushima ergebenden Schlussfolgerungen uneingeschränkt für den Medizinischen ASchutz der Bundeswehr gültig.

Gewissermaßen als „Nebenprodukt“ der Abarbeitung des Fukushima-Szenarios konnten weitere, speziell für den Sanitätsdienst der Bundeswehr wichtige, Schlüsse gezogen werden. Die Task Force Medizinischer ABC-Schutz stellt eine singuläre nationale Ressource dar. Im engen Zusammenspiel mit dem Sanitätsamt der Bundeswehr befand sich der Task Force Anteil Med A des Instituts für Radiobiologie der Bundeswehr in unmittelbarer Bereitschaft für den Fall, dass entsprechende Hilfsangebote durch die japanische Regierung angenommen worden wären. Auf dem Gebiet der STRATAIRMEDEVAC verfügt die Bundeswehr wiederum über singuläre Ressourcen im NATO-Bündnis. Hier waren entsprechende Vor bereitungen getroffen, um eventuell schwer strahlenexponierten Patienten aus Japan nach Deutschland zur Weiterbehandlung bringen zu können und/oder eine qualitätsgesicherte Diagnostik von Strahlenschäden bereitstellen zu können. Die Erfahrungen mit früheren Strahlenunfällen haben gezeigt, dass die Behandlung schwer strahlenexponierten Patienten extrem aufwendig ist. Die Ressourcen einer Einrichtung der Ebene akademisches Lehrkrankenhaus reichen daher lediglich für die Behandlung einer sehr kleinen Zahl derartiger Patienten aus.

Gerade den Bundeswehrkrankenhäusern kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm hat seine Expertise auf diesem Spezialgebiet bereits wiederholt bei der Behandlung ausländischer Patienten mit lokalen Strahlenschäden gezeigt. Sowohl in Ulm als auch in Koblenz wurden Patienten aus Tschernobyl behandelt. Das Bundeswehrkrankenhaus Koblenz war im Rahmen des Fukushima-Szenarios auf die Aufnahme von schwer strahlenexponierten Patienten besonders vorbereitet.

Die Aufarbeitung der „lessons learnt“ aus Fukushima stellt einen wichtigen Prozess dar und bedeutet einen weiteren entscheidenden Schritt auf dem Weg der Transformation hin zu einer modernen Einsatzarmee, im Falle des Medizinischen ABC-Schutzes aufgrund des besonderen Fähigkeitsprofils in einem besonders engen nationalen und internationalen zivil-militärischen Verbund.

Dennoch sollte bei aller Analyse der Akutphase nicht das Schicksal der Opfer des Strahlenunfalls in Fukushima vergessen werden. Die Langzeitfolgen des Verlustes des eigenen Lebensraumes durch die Evakuierung betroffener Regionen stellen neben der Unsicherheit in Bezug auf zusätzliche Strahlenbelastungen zwangsläufig in ihrer Auswirkung noch gar nicht abschätzbare Folgen dar, vergleichbar den Spätfolgen nach Tschernobyl.

Literatur:

  1. IAEA Mission report, Division of Nuclear Installation Safety, Department of Nuclear Safety and Security. IAEA internatioal fact finding Expert mission of the Fukushima Dai-ichi NPP accident following the great east Japan earthquake and tsunami. Tokyo, Fukushima Dia-ni NPP and Tokai Dain-ni NPP, Japan. 24 may-2 June, 2011.
  2. Dörr HD, Meineke V: Appropriate radiation accident medical management: necessity of extensive preparatory planning. Radiat Environ Biophys. 2006;45:237-44.

Datum: 28.11.2011

Quelle: Wehrmedizinische Monatsschrift 2011/8-9

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