29.11.2018 •

    Beratungsgremium „Wehrmedizinische Ethik“ des InspSan konstituiert sich an der Sanitätsakademie der Bundeswehr

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    Die Mitglieder des Beratungsgremiums „Wehrmedizinische Ethik“ (Bild: SanAkBw, J. Langer)
    „Der Menschlichkeit verpflichtet“ lautet der Leitspruch des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, der damit zu den wesentlichen Koordinaten sanitätsdienstlichen Handelns gehört. Jedoch ist gerade in Zeiten asymmetrischer Kriege dieses Prinzip der Humanitas, das auf den ethischen Postulaten von Florence Nightingale und Henry Dunant Mitte des 19. Jahrhunderts beruht und sich bis heute in medizinethisch relevanten Verpflichtungen wie dem „Genfer Ärztedeklaration“ an zentraler Stelle wiederfindet, erheblichen Verwerfungen unterzogen. „Kriegsstrategie: Wer auf Ärzte schießt, gewinnt den Krieg“, lautete vor einiger Zeit eine Schlagzeile der „ZEIT“ mit Blick auf die anhaltenden Bombardierungen von Krankenhäusern in Syrien durch die Assad-Luftwaffe.

    Spezifische ethische Herausforderungen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr gibt es im täglichen Dienst wie auch im Einsatz. Es müssen nicht immer gleich die schwierigen oder schwerwiegenden ethischen Dilemmata sein, bei denen eine Entscheidungsfindung herbeizuführen ist oder wie der Philosoph Nikoli Hartmann formulierte: „Wo Wert gegen Wert steht in einer Situation, da gibt es den schuldlosen Ausgang nicht. Der Mensch ist also in Wirklichkeit beständig vor die Notwendigkeit gestellt, Wertkonflikte zu lösen, sich so zu entscheiden, dass er die Schuld verantworten kann. Dass er der Schuld nicht ganz entgehen kann, ist sein Geschick.“ Zu den konkreten wehrmedizinethischen Themen gehören z. B. Fragen des Waffengebrauchs von Angehörigen des Sanitätsdienstes oder der Leistungssteigerung durch Medikamente, technische Hilfsmittel wie auch Implantate. Loyalitätskonflikte von Angehörigen des Sanitätsdienstes spitzen sich im Hinblick auf eine mögliche Priorisierung militär- oder medizinethischer Prinzipien in speziellen Situationen zu und verdeutlichen der Herausforderungen der „dual obligations“, denen sie unterliegen. In diesem Zusammenhang ist auch die sog. Moral Fitness zu sehen, ein wichtiges wehrmedizinethisches Thema, das nicht nur das Wissen um spezielle moralische Entscheidungssituationen verlangt, sondern genauso zur Prävention der „Moral Injuries“, eines Spezialgebietes der posttraumatischen Belastungsreaktionen, beitragen soll. Nicht zuletzt ergeben sich auch aus dem „Beruflichen Selbstverständnis der Angehörigen des Sanitätsdienstes“, dem Leitbild, dem neuen Traditionserlass und auch bei der Anwendung neuer Ausbildungsverfahren ethische Fragestellungen.

    Für die Diskussion, Beratung und die Erarbeitung konkreter Empfehlungen solcher spezifischen wehrmedizinischen Themen bedarf es einer entsprechenden Fachexpertise auf höherer Ebene. Nach langer Vorbereitung ist deshalb nun auf Weisung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (InspSan) ein entsprechendes Fachgremium eingerichtet worden.

    Zu der konstituierenden Sitzung des neuen Beratungsgremiums „Wehrmedizinische Ethik“ beim InspSan begrüßte die Kommandeurin der Sanitätsakademie der Bundeswehr, Generalstabsarzt Dr. Gesine Krüger, am 14. Juni 2018 an der SanAkBw. Das Gremium setzt sich aus insgesamt 13 Experten aus verschiedenen Kompetenzbereichen zusammen. Der Bereich „aktive und ehemalige Soldaten und Soldatinnen“ wird durch Frau Generalarzt Almut Nolte vom KdoRegSanUstg und Herrn Generalarzt Dr. Bernd Mattiesen, den Beauftragten des Bundesministeriums der Verteidigung für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte (Beauftr PTBS) sowie die Herren Generalärzte a. D. Prof. Dr. Dr. Erhard Grunwald und Dr. Christoph Veit vertreten. Als Inhaber von Lehrstühlen für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin gehören die Universitäts-Professoren Dr. Florian Steger von der Universität Ulm und Dr. Heiner Fangerau von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf dem Gremium an. Aus dem Bereich der Evangelischen Militärseelsorge kommt Herr Prof. Dr. Hertwig von Schubert, der Leiter des Evangelisches Militärpfarramtes Hamburg II an der Führungsakademie der Bundeswehr. Die Katholische Militärseelsorge ist durch Herrn Prof. Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven, den Leitenden Direktor des Instituts für Theologie und Frieden, aus Hamburg vertreten. Juristische Fachexpertise gewährleistet Herr Direktor Peter Dreist vom KdoSanDstBw und auch Frau Dr. Veronika Bock, die Direktorin des Zentrums für ethische Bildung in den Streitkräften, steht mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung. Für den Bereich der Gesundheitsfachberufe zeichnet der Leiter des Pflegedienstes des BwKrhs Berlin, Herr Carsten Schock verantwortlich. Das Gremium soll als unabhängiges, multidisziplinäres und professionelles Forum zukünftig den InspSan in allen Fragestellungen mit grundsätzlicher wehrmedizinethischer Relevanz beraten. Vorgesehen ist eine mindestens einmalige Einberufung im Jahr. Die konstituierende Sitzung war noch von formalen Tagungsordnungspunkten wie der zukünftigen Organisation und der Verabschiedung des Entwurfs der durch den InspSan zu unterzeichnenden Geschäftsordnung geprägt. Zudem konnten erste fachliche Diskussionsfelder skizziert und auch ein thematisch-inhaltlicher Ausblick auf die künftige Gremienarbeit gegeben werden. Nicht zuletzt diente die Veranstaltung auch dem Kennenlernen und der internen Vernetzung der Mitglieder. Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde der Beauftragte des InspSan für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin (BEA GTE), Oberstarzt Prof. Dr. Ralf Vollmuth, vom Zentrum Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr gewählt. Dr. Dr. Dirk Fischer von der Lehr- und Forschungsstelle Wehrmedizinethik (LFWME) an der SanAkBw ist als Stellvertreter nominiert worden. Die Abteilung A der Sanitätsakademie fungiert als Geschäftsstelle des Gremiums, wird den Experten ein kompetentes Diskussionsforum für ihre Fragestellungen und eine verlässliche organisatorische Plattform bieten. 

    Flottenarzt Dr. Hartmann, SanAkBw

    Datum: 29.11.2018

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2018

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