01.01.2006 •

    NEUE KONZEPTE DER EINSATZVERPFLEGUNG UND INTERNATIONALE BESCHAFFUNGEN

    Der Transformationsprozess in der Bundeswehr hat Auswirkungen auf Art und Umfang der zu bevorratenden Lebensmittel. Die Grundsätze für die Verpflegung der Streitkräfte im Einsatz wurden deshalb auf die neuen Aufgaben abgestimmt. Nunmehr sollen die Lebensmittel der Einsatzverpflegung auch für Einsätze in arktischen, tropischen und subtropischen Klimazonen geeignet und in ihrem Umfang, der Zusammensetzung, den Eigenschaften (z.B. Verpackung) und der Handhabung (z.B. Lagerung, Transport) den anzunehmenden Einsatzbedingungen angepasst sein. Die Umsetzung dieser Forderungen erfordert neue Konzepte der Einsatzverpflegung. Bei ihrer Beschaffung müssen neue Wege gegangen werden. Hinsichtlich der Qualitätskontrolle und lebensmittelrechtlichen Bewertung ihrer Bestandteile ergeben sich neue, hochinteressante Fragestellungen.

    Konzeptionelle Forderungen der Streitkräfte an die Einsatzverpflegung

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    Vor dem Hintergrund der immer spezifischer werdenden Anforderungen, die an die Einsatzver-pflegung gestellt werden, wurden nach umfangreichen Abstimmungen und gemeinsam mit allen an der Verpflegungsplanung beteiligten Vertretern die „Konzeptionellen Forderungen des Heeres an die Einsatzverpflegung“ erarbeitet. Die übrigen Teilstreitkräfte haben diesen Forderungen zugestimmt. Gemäß den „Konzeptionellen Forderungen der Streitkräfte an die Einsatzverpflegung“ werden künftig Einsätze in drei Phasen unterteilt. In diesen Phasen verfügen die Einsatzkräfte über unterschiedliche Mittel, die wiederum unterschiedliche Verpflegungsarten erforderlich machen. (Tab. 1) Daneben hat sich im Laufe der letzten Jahre ein verändertes Bieterverhalten bei den Ausschrei-bungen der Bestandteile der Einsatzverpflegung ergeben. Dies hängt mit einem zunehmend ver-ringerten Beschaffungsvolumen zusammen, welches von ca. 18 Mio. Euro im Jahre 1990 auf ca. 1,8 Mio. € im Jahre 2002 zurückging. Somit sind für einige Produkte nur noch ein oder teilweise sogar keine Bieter mehr zu verzeichnen. Dies kann eine gewisse Abhängigkeit erzeugen und ist für den Wettbewerb als eher kontraproduktiv anzusehen. Des weiteren sind die geforderten fle-xiblen Verpackungen auf dem hiesigen Markt kaum verbreitet.

    Internationale Beschaffung von Einsatzverpflegung als Lösungsmöglichkeit

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    Aufgrund der oben genannten Widrigkeiten bei der Beschaffung von Bestandteilen der Einsatz-verpflegung begann BWB-U43 auf Weisung des BMVg damit, bei anderen Nationen nach mög-lichen Alternativen und Produkten für die Einsatzverpflegung der Bundeswehr zu suchen. Dies stellt sich als geeigneter Lösungsansatz dar, da man ohne umfangreiche, zeitraubende und kost-spielige Entwicklungen inkl. Lagertests auf bereits eingeführte und sichere Produkte zurückgrei-fen könnte. Schwerpunktmäßig wurden die langjährigen Kontakte mit den USA über das Datenaustauschab-kommen DEA 1133 genutzt. Das Beschaffungsverfahren in den USA sieht drei Generalunter-nehmer vor, die mit der Produktion der gesamten Einsatzrationen beauftragt werden. Außer den US-Kontakten wurden ab 2003 im europäischen Raum britische Firmen angefragt, die Fertigge-richte in sog. Pouches (Beutel aus Aluminium-Verbund-Folie) für verschiedene europäische Streitkräfte herstellen. Mit diesen Firmen erfolgte der Austausch von Fertiggerichten sowie die Entwicklung von Fertiggerichten in Pouches nach deutscher Rezeptur. Als Vorteil dieser spezifisch für die Streitkräfte hergestellten ausländischen Produkte ist zu beto-nen, dass sie den konzeptionellen Anforderungen an eine flexible Verpackung entsprechen. Zu-dem erfüllen sie die Anforderungen an die Haltbarkeit von mindestens 3 Jahren. Bei möglichen Beschaffungen wäre die Durchführung einer Güteprüfung im Rahmen der gegen-seitigen Anerkennung der Güteprüfmaßnahmen gemäß STANAG 4107 sichergestellt.

    Probenmuster aus internationaler Beschaffung (USA, UK)

    Zunächst erfolgte durch BWB-U43 aufgrund sensorischer Bewertungen hinsichtlich der Über-einstimmung mit der deutschen Verbrauchererwartung eine gewisse Vorauswahl an Produkten für die Beschaffung von amerikanischen und britischen Probenmustern. Außerdem wurde grundsätzlich bei amerikanischen Lebensmitteln - im Hinblick auf die dort zulässige Anwendung von Hormonen in der Tiermast - auf fleischhaltige Gerichte verzichtet. Als Probenmuster von amerikanischen und britischen Firmen wurden Produkte beschafft, für die es keine Lieferanten in Deutschland gibt, die entsprechend haltbare und sensorisch akzeptable Pro-dukte vorstellen konnten. Diese nachfolgend aufgeführten Warengruppen wurden in der TE 340 Lebensmitteltechnologie der Laborabteilung III (Lebensmittelchemie/Ökochemie) des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) in Koblenz lebensmittelchemisch untersucht. Anschließend erfolgte die lebensmittelrechtliche Beurteilung hinsichtlich der Ver-kehrsfähigkeit dieser Lebensmittel in Deutschland. Das Probenspektrum umfasste Snacks, Energieriegel, Fertiggerichte, Brotaufstriche, Desserts und Beilagen von amerikanischen sowie Fertiggerichte von britischen Firmen. Die folgenden Abbil-dungen zeigen Beispiele für Lebensmittel von amerikanischen Firmen (HOOAH) Energieriegel, Birnenstücke/Dessertzubereitung in Pouch-Verpackung, Käsetortellini in Tomatensauce (Abb. 1,2 und 3) Die nachfolgende Tabelle (Tab. 2) veranschaulicht die Produktgruppen und führt exemplarisch einzelne Lebensmittel aus amerikanischer Herstellung auf, die zur Untersuchung beschafft wur-den. (Tab. 2)

    Untersuchungsspektrum

    Die Prüfmuster wurden umfassend lebensmittelchemisch untersucht, wobei der Schwerpunkt der Untersuchungen auf den nachfolgend aufgeführten Kriterien lag:
    Ø Sensorik, Ø Nährwerte, Ø Zusatzstoffe, Ø Rückstände/Kontaminanten, und Ø wertgebende Inhaltsstoffe.
    Zu einer umfassenden lebensmittelchemischen Untersuchung und Beurteilung der Verkehrsfä-higkeit gehört neben einer sensorischen Beurteilung die Überprüfung der Nährwerte wie Kohlen-hydrate, Fett, Eiweiß und Ballaststoffe sowie von produktspezifischen Qualitätsparametern. Vor dem Hintergrund der Meldungen im Rahmen des von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 50 der VO (EG) 178/2002 betriebenen Schnellwarnsystems RASFF („Rapid Alert Sys-tem for Food and Feed“) überprüften wir Lebensmittel auf den unerlaubten Zusatz von Azofarb-stoffen Sudan I-IV und Pararot. Im letzten Jahr betraf fast die Hälfte der chemischen Kontaminationen in den Schnellwarnmeldungen den Nachweis von Azofarbstoffen. Da der Zusatz von Sudan I-IV sowie Pararot verboten ist, sind Lebensmittel, welche diese enthalten, in der EU nicht verkehrsfähig. Aber auch Zusatzstoffe wie Konservierungsstoffe und Antioxidantien wurden auf Verwendung sowie Höchstmengenüberschreitungen hin kontrolliert. Aufgrund der toxikologischen Relevanz untersuchten wir außerdem produktspezifisch auf fol-gende Rückstände und Kontaminanten:

    Ø Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln, Ø Arzneimittelrückstände in tierischen Lebensmitteln, z.B. Chloramphenicol, Tetracycline, Ø Schwermetalle, z.B. Cadmium, Quecksilber, Ø Histamin und Ø Mykotoxine.
    Auffällige Untersuchungsergebnisse hinsichtlich dieser Rückstände und Kontaminanten wurden nicht ermittelt.

    Rechtliche Einordnung

    Die Untersuchungsergebnisse wurden auf Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsgrundlagen geprüft. Bindend dabei sind die europäischen Verordnungen und Richtlinien sowie national das seit 01.09.2005 gültige Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Zusätzlich wurden Sonderbestimmungen der Bundeswehr berücksichtigt.

    Untersuchungsergebnisse der amerikanischen Lebensmittel

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    Insgesamt stellten sich die Produkte aus den USA optisch (s. Abb. 1-3) und sensorisch sehr ans-prechend dar. Es fiel allerdings auf, dass z.B. die gewürzten Apfelstücke eine einseitige Würzung aufwiesen, die mit der hiesigen Verbrauchererwartung nicht übereinstimmt (z.B. sehr intensives Zimt-Muskat-Aroma). Zahlreiche der am Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Koblenz untersuchten Lebensmittel enthielten laut Deklaration Zusätze von Vitaminen wie Tocopherole, Thiaminnitrat und Pyridoxinhydrochlorid sowie Mineralstoffen. Gemäß der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel sind auch in Deutschland bzw. der EU Vitaminisierungen erlaubt, allerdings ist der Zusatz von Vitamin D3 (Cholecalciferol) zur Zeit aus lebensmittelrechtlicher Sicht verboten. Aus der Produktgruppe der Energieriegel wiesen einige Probenmuster diese Vitaminisierung auf und entsprachen damit nicht den europäischen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Zusätzlich wurde anhand der Vitaminisierung mit Vitamin A deutlich, dass Vitaminisierungen zum Teil in sehr viel höheren Konzentrationen erfolgen als dies in Deutschland üblich ist. Für Margarine und Mischfetterzeugnisse gilt in der EU eine Höchstmenge an Vitamin A-Acetat und Vitamin A-Palmitat von 10 mg/kg. Margarine in amerikanischen Produkten wies eine 100-fach höhere Konzentration an Vitamin A auf. Gemäß Zutatenliste verwenden die hier betrachteten Hersteller gerade bei der Produktion von Teigwaren sowohl angereichertes als auch gebleichtes Mehl. Eine Verwendung von gebleichtem Mehl wurde in Deutschland in den 50er Jahren verboten. Ein weiterer Unterschied zu hiesigen Rechtsgrundlagen ergibt sich aus der Kennzeichnung. Ge-mäß den „Allgemeinen Leitlinien für die Umsetzung des Grundsatzes der mengenmäßigen An-gabe von Lebensmittelzutaten (QUID)“ muss bei Zutaten, die in der Verkehrsbezeichnung ge-nannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung auf dem Etikett hervorgehoben sind, eine mengenmäßige Angabe erfolgen. So müsste beispielsweise bei Erdbeerjoghurt die prozen-tuale Angabe der verwendeten Erdbeermenge erfolgen. Amerikanischen Produkten fehlten diese Angaben teilweise. Insgesamt betrafen bei den amerikanischen Lebensmitteln festgestellte Abweichungen vom deut-schen Lebensmittelrecht folgende Punkte:
    Ø Zusatzstoffe (Verwendungsverbot, Höchstmengenüberschreitung), Ø Vitaminisierung/Mineralisierung, Ø Verkehrsbezeichnung, Ø Quid-Kennzeichnung (mengenmäßige Angabe der Lebensmittelzutaten), Ø Charakterisierung des verwendeten Speisesalzes (jodiert oder nicht?), und Ø Kennzeichnung der Verwendung von Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.

    Anhand oben genannter Beispiele lässt sich verdeutlichen, dass die rechtlichen Anforderungen in der EU nicht von allen Produkten aus amerikanischer Herstellung erfüllt werden und somit in der Europäischen Union und in Deutschland als nicht verkehrsfähig einzustufen sind. Allerdings erscheint bei einigen der hier untersuchten Produkte eine Beschaffung z. B. nach entsprechender Kennzeichnungsänderung durchaus möglich. Untersuchungsergebnisse der britischen Produkte
    Die zur Untersuchung eingesandten Fertiggerichte aus britischer Herstellung wurden seitens des BWB-U43 in Anlehnung an bestehende Technische Lieferbedingungen (TL) beschafft, zum Bei-spiel „Vegetable Chili“ aufgrund der vorhandenen TL des Fertiggerichtes „Südamerikanisches Gemüsechili“. Wegen der Harmonisierung des europäischen Lebensmittelrechts sind bei Produkten von briti-schen Firmen aus lebensmittelrechtlicher Sicht keine Probleme zu erwarten. Ihre Beschaffung stellt sich als möglich dar. Die neue Gruppenverpflegung
    Wie bereits geschildert, fordern die Streitkräfte eine neue Einsatzverpflegung. Diese Verpflegung soll folgende Eigenschaften aufweisen: ü an Einsatzszenarien orientierte Zusammenstellung der Einsatzverpflegung, ü Eignung für alle Klimazonen, ü Erhöhung der Produktvielfalt und Akzeptanz, ü Einführung flexibler Verpackungen, ü geringes Gewicht und Volumen, undLufttransport ohne Druckausgleich möglich, luftver-lastbar und absetzbar.

    Die Gruppenverpflegung ermöglicht somit die Bereitstellung einer vielseitig einsetzbaren, be-darfsgerechten, auf die spezielle Einsatzsituation abgestimmten Einsatzverpflegung. Sie wurde demnach von BWB-U43 als eine modular aufgebaute Einsatzverpflegung entwickelt, aus der gezielt für eine gegebene Einsatzsituation bedarfsgerecht die entsprechend benötigte Verpflegung zusammengestellt werden kann. Diese Verpflegung ist in Bezug auf die Zubereitung und Ausgabe an eine Feldküche gebunden. Sie schließt die Lücke zwischen der Erstversorgung der Einsatzkräfte mit Einmannpackungen (EPa) und der Regelversorgung mit Frischverpflegung. In dieser Versorgungsphase ist der Nachschubweg Verpflegung und damit die Kühlkette noch im Aufbau (Folgeversorgung). Die Versorgung mit Frischverpflegung ist dabei nicht oder nur eingeschränkt möglich. Folgende Parameter werden mit der neuen Gruppenverpflegung abgedeckt:
    ü Reduzierung des logistischen Aufwandes, ü Transport und Lagerung in den Einsatzgebieten ohne Kühlung, ü Lagerfähigkeit von 3 Monaten in den Einsatzgebieten, ü geringes Gewicht und Volumen, ü Bereitstellung einer kompletten Verpflegungsration in Großverbrauchergebinden für 20 Soldaten, ü geringer technischer und personeller Aufwand für Vor- und Zubereitung, und ü geringer Bedarf an Wasser für Zubereitung.

    Die spezifisch hergestellten Lebensmittel der Gruppenverpflegung sind nicht im Handel erhält-lich. Sie zeichnen sich durch eine besonders strenge Rohstoffauswahl und Haltbarmachung aus. Weiterhin weisen sie eine besonders stabile Verpackung auf und unterliegen intensiven Quali-tätsprüfungen (z.B. durch die bundeswehreigene Güteprüfung und Untersuchungen der ZIns-tSanBw).

    Zusammensetzung:

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    Die Gruppenverpflegung besteht aus 4 Modulen, in denen die entsprechenden Teilmahlzeiten für 20 Soldaten verpackt sind:
    a) Modul Getränke:
    Dieses Modul enthält alle Getränkegrundstoffe für einen Tag. Diese sind in Portionspa-ckungen verpackt und sind für die Herstellung von 2,5 l Getränken pro Soldat ausrei-chend. Das Getränkemodul ist für jeden Tag gleich. Bei dem Getränkepulver handelt es sich um ein Produkt zur Herstellung eines hypotonischen Getränkes mit Fruchtgeschmack. In heißen Klimazonen werden 2 Getränkemodule eingesetzt.
    b) Modul Morgenkost:

    Dieses Modul enthält alle Komponenten für ein Frühstück. Neben Brot und Brotbelag werden auch Müsli sowie abwechselnd eine warme Komponente (z.B. Rührei) vorgehalten.
    c) Modul Mittagskost mit Zwischenmahlzeit:
    Dieses Modul enthält alle Komponenten für eine Mittagsmahlzeit, bestehend aus Suppe, Hauptgericht und Dessert, sowie eine Zwischenmahlzeit (Energieriegel oder Kekse).
    d) Modul Abendkost:
    Dieses Modul enthält alle Komponenten für ein Abendessen. Neben Brot und Brotbelag ist immer zusätzlich eine warme Komponente (z.B. Eintopfgericht) vorgesehen.


    Die Module b) bis d) sind in jeweils 12 verschiedenen Typen verfügbar. Bei den eingesetzten Lebensmitteln handelt es sich überwiegend um Lebensmittel mit hohem Conveniencegrad, die durch bundeswehrspezifische Verpackungen modifiziert sind. Die Fleischerzeugnisse sind regenerierfertig und müssen nur noch erhitzt werden. Sie sind in flexiblen Verpackungen aus Aluminium – Kunststoff – Verbundmaterial verpackt. Des Weiteren wurde auf dehydratisierte Komponenten wie Gemüsebeilagen, Soßen und Suppen zurückgegriffen, um den Forderungen nach geringem Gewicht und Volumen zu genügen. So erfolgt der Ersatz von Obstkonserven durch Instant-Desserts, die nur mit kaltem Wasser ange-rührt werden müssen. Die ernährungsphysiologischen Bezugswerte der „Fachdienstlichen Anweisungen des Inspek-teurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ E 30.01 werden eingehalten. Durchschnittlich enthält die Gruppenverpflegung ca. 3600 kcal bei der Verwendung in gemäßigten Klimazonen. In heißen oder arktischen Klimazonen werden Energiewerte von ca. 4200 kcal erreicht. Die Haltbarkeit weist derzeit 18 Monate auf. Es wird jedoch eine Lagerzeit von maximal 24 Mo-naten angestrebt. In heißen Klimaten reduziert sich dieser Zeitraum auf 3 Monate. Das durchschnittliche Gewicht eines Rationssatzes (RS) beträgt 1,7 kg. Gegenüber dem bisheri-gen Bevorratungsplan A (2,7 kg / RS) wird ca. 1/3 Gewicht eingespart. Der durchschnittliche Bedarf an Trinkwasser beträgt 3,75 l pro Rationssatz. Der exakte Bedarf an Trinkwasser ist auf jedem Verpflegungsmodul angegeben. (Abb. 4 , Abb. 5)

    Bisherige Erfahrungen

    Die Eignungsprüfung der Gruppenverpflegung wurde im Januar/Februar 2005 in Banda Aceh, Sumatra, unter Leitung der Nachschubschule des Heeres durchgeführt. Vorher wurden diese Produkte durch ZInstSanBw Koblenz lebensmittelchemisch und veterinärmedizinisch untersucht. Dabei stellten sie sich als qualitativ hochwertig und aus lebensmittelchemischer und veterinär-medizinischer Sicht unauffällig dar. Im Rahmen der Eignungsprüfung konnte eine sehr hohe Ak-zeptanz verzeichnet werden. Die aus der Eignungsprüfung resultierenden Modifikationen sind umgesetzt und die erste Beschaffung ist für 2006 geplant. Zuvor muss die Einführung der neuen Gruppenverpflegung jedoch noch vom BMVg genehmigt werden.

    Die neue Individualverpflegung

    Neben der modular aufgebauten Gruppenverpflegung wird durch BWB-U43 eine modulare Indi-vidualverpflegung entwickelt. Auch an die neue Individualverpflegung werden Forderungen der Streitkräfte gestellt, die sich insbesondere auf die an Einsatzszenarien orientierte Zusammenstellung der Einsatzverpflegung beziehen. Des weiteren soll die Verpflegung für alle Klimazonen geeignet sein, eine größere Vielfalt bieten, flexible Verpackungen beinhalten und ein geringes Gewicht und Volumen aufweisen. Eine Teilmahlzeit soll als Marschverpflegung bereitgestellt werden. Wie die Gruppenverpflegung soll die Individualverpflegung im Lufttransport ohne Druckaus-gleich handhabbar sowie luftverlastbar und absetzbar sein.

    Aufbau und Zusammensetzung:

    Nach der derzeitigen Konzeption soll die Individualverpflegung zukünftig aus 6 verschiedenen Modulen aufgebaut sein:

    a) Basismodul:
    Kaffee-Extrakt, Tee, Kaffeeweißer, Zucker, Salz, Kaugummi, Streichhölzer, Mehrzweckpapier, Wasseraufbereitungstabletten (liefert ca. 200 kcal)
    b) Modul aktive Phase:
    Fertiggericht, Müsli, Energieriegel, Brühe, Getränkepulver (liefert ca. 1200 kcal)
    c) Modul aktive Phase, dehydratisiert:
    Fertiggericht (dehydratisiert), Nährstoffpulver, Energieriegel, Brühe, Getränkepulver (liefert ca. 1200 kcal)
    d) Modul regenerative Phase:
    Fertiggericht, Brot, Keks, Brotbelag, Dessert, Getränkepulver (liefert ca. 2200 kcal)
    e) Modul regenerative Phase, dehydratisiert:
    Fertiggericht (dehyd.), Dessert (dehyd.), Suppe ( dehyd.), Energieriegel, Keks, Getränkepul-ver (liefert ca. 2200 kcal)
    f) Modul Zusatzenergie:
    Getränkepulver, Energieriegel (liefert zusätzlich ca. 400 kcal)

    Je nach Einsatzszenario können die unterschiedlichen Module miteinander kombiniert und an die jeweiligen klimatischen und ernährungsphysiologischen Erfordernisse angepasst werden. Sachstand Die Beschaffung einzelner Produkte soll als Probelauf im Jahre 2006 erfolgen. Danach ist die Beschaffung einer „modifizierten“ EPa in 2007 geplant. Diese veränderte EPa ist als Zwischenschritt anzusehen, bei dem bereits einzelne Artikel neu eingeführt werden sollen. Die Ausplanung der Module soll bis 2008 abgeschlossen sein, sodass die Eignungsprüfung der modularen Individualverpflegung in 2009 durchgeführt werden kann.

    Zusammenfassung

    Aufgrund der möglichen Einsatzszenarien der Bundeswehr außerhalb von Deutschland müssen auch die Lebensmittel der Einsatzverpflegung hinsichtlich ihres Umfangs, der Zusammensetzung, der Eigenschaften und der Handhabung den anzunehmenden Einsatzbedingungen in ver-schiedenen Klimazonen angepasst sein. Es wird ein Überblick über die Neukonzeption der Einsatzverpflegung gegeben. Zum Sachstand der Einführung der neuen Modelle der Einsatzverpflegung wird berichtet. Probenmuster der national und international zu beschaffenden Bestandteile der neuen Einsatz-verpflegung wurden im ZInstSanBw Koblenz lebensmittelchemisch untersucht und lebensmittel-rechtlich hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit beurteilt

    Datum: 01.01.2006

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2006/1

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