Bundeswehrspezifische Überwachungs- und Monitoringprogramme zur Sicherung einer gesunden Verpflegung
C. Götte
Einleitung
Die Untersuchung und Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sind essenzielle wehrpharmazeutische Aufgaben im In- und Ausland. Analog zur zivilen Lebensmittelüberwachung besteht das Ziel darin, die menschliche Gesundheit durch sichere Lebensmittel zu schützen. Sowohl die Teilnahme an bundesweiten als auch die Etablierung bundeswehrspezifischer Überwachungs- und Monitoringprogramme tragen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des Täuschungsschutzes bei.
Bundesweite Monitoring- und Überwachungsprogramme
Das Monitoring von Lebensmitteln als eigenständige gesetzliche Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Durch die kontinuierliche Untersuchung auf gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe oder Mikroorganismen können Gefährdungspotentiale identifiziert, Trends erkannt und Risikobewertungen durchgeführt werden. Die dadurch frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen tragen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei.
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) stellt die gesetzliche Grundlage zur Durchführung des Monitorings dar. Verantwortlich ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass die organisatorischen und konzeptionellen Aufgaben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übertragen hat. In Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird jährlich ein Plan erstellt, der detailliert die Auswahl der Erzeugnisse und die zu untersuchenden Stoffe oder Mikroorganismen sowie die Verteilung der Untersuchungen auf die Bundesländer festlegt. Die von den Überwachungsbehörden der Länder gewonnenen Probendaten zum Monitoring werden vom BVL ausgewertet.
Beim Warenkorb-Monitoring werden Lebensmittel ausgewählt, die auf Grundlage nationaler Verzehrsstudien repräsentativ für das Ernährungsverhalten der Verbraucher sind. Um aktuelle stoff- beziehungsweise lebensmittelbezogene Fragestellungen zu beantworten und damit Kenntnislücken zur Risikobewertung zu schließen, wurde das Projekt-Monitoring eingeführt.
Die ausgewählten Lebensmittel werden auf die vorher festgelegten Stoffe, die als Rückstände oder Kontaminanten in oder auf dem Lebensmittel vorkommen können, untersucht. Zu den gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen zählen unter anderem Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, toxische Reaktionsprodukte (wie zum Beispiel Acrylamid), organische Kontaminanten (beispielsweise Dioxine), Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, Mykotoxine, Elemente (Schwermetalle) oder Nitrit und Nitrat.
Während das Monitoring als systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm der gesundheitlichen Risikobewertung dient, ist im Gegenzug der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Die Auswahl an den zu untersuchenden Proben und zu kontrollierenden Betrieben erfolgt hier auf Grundlage einer Risikoanalyse. Der für ein Jahr festgelegte Plan dient der Überprüfung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Gegenstand der Untersuchungen können chemische oder mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Verfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen sein. Die bundesweite Auswertung der Daten erfolgt hier ebenfalls durch das BVL.
An den drei genannten zivilen Programmen nehmen die Zentralen Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) beziehungsweise die Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw) grundsätzlich im Routinebetrieb im Inland teil. Die zivilen Monitoringprogramme berücksichtigen jedoch nicht umfassend die Besonderheiten der Bundeswehr im weltweiten Einsatz. Sowohl die Beschaffung, Bereitstellung, Langzeitlagerung und einsatzlandspezifische Umstände spiegeln sich in diesen Programmen nicht wider. Für die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden bislang zusätzlich zwei spezielle Monitoringprogramme – das Pestizid-Monitoring und das Uran-Monitoring – durchgeführt, um die Angehörigen der Streitkräfte zu schützen und die Besonderheiten des Einsatzes zu berücksichtigen.
Pestizid-Monitoring
Lebensmittel pflanzlicher Herkunft können Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln enthalten. Ein dichtes Regelwerk sorgt dafür, dass diese Rückstände kein Risiko für den Verbraucher darstellen. Zunächst müssen diese Stoffe toxikologische Bewertungen während ihrer Zulassungsverfahren durchlaufen. Zusätzlich gelten EU-weit verbindliche Grenzen für maximal zulässige Wirkstoffkonzentrationen in den verschiedenen Lebensmitteln (Rückstandshöchstgehalte). Insbesondere Obst und Gemüse werden im jeweiligen Einsatzland oder in einem Drittland beschafft, wobei sich die Herkunft der Erzeugnisse selbst auf die EU und Drittländer verteilt. Zur Überprüfung des Vorkommens schädlicher Rückstände werden beziehungsweise wurden seit 2006 monatlich Proben von Obst und Gemüse in den Einsatzgebieten Kosovo (KFOR) und Afghanistan (ISAF/Resolute Support) durch das lebensmittelchemische Labor im Einsatz entnommen und zur Untersuchung an das ZInstSanBw München versendet (Abbildung 1). Da Pestiziduntersuchungen aufgrund der Vielfalt an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln weltweit mit dem in den Einsätzen vorhandenen Personal und Material nicht vollumfänglich zu leisten sind, findet die Untersuchung im Inland statt.
Seit Beginn des Pestizid-Monitorings wurden bis 2018 zwischen 112 und 154 Obst- und Gemüseproben pro Jahr aus beiden Einsatzgebieten untersucht. Mit Wegfall der Probeneinsendung aus KFOR hat sich die Probenzahl etwa halbiert (die Probenanzahl belief sich 2018 auf 64 und 2019 auf 71 Proben). Das Analysenspektrum ist hingegen stetig gewachsen und umfasste 2019 insgesamt 260 Einzelsubstanzen aus verschiedenen Wirkstoffklassen. Der relative Anteil der Proben mit positiven Rückstandsnachweisen schwankt im Laufe der Jahre zwischen 56 und 85 %. Am häufigsten wurden Pestizide in Äpfeln, Gurken, Trauben, Tomaten und Paprika nachgewiesen (vergleiche Abbildung 2).
Eine Überschreitung der jeweiligen in der EU geltenden Rückstandshöchstgehalte wurde allerdings nur in Einzelfällen festgestellt. Bis 2019 lagen Überschreitungen bei einer bis maximal acht Proben pro Jahr vor, wobei in einigen Jahren gar keine zu verzeichnen waren. Das europäische Rückstandsrecht findet in den Einsatzgebieten keine Anwendung, sodass keine rechtliche Bewertung der Überschreitungen, sondern eine gesundheitliche Einordnung der gefundenen Rückstände vorgenommen wurde. Aus toxikologischer Sicht ist für die meisten der untersuchten Lebensmittel mit Höchstmengenüberschreitungen eine Gefährdung der Gesundheit der Einsatzteilnehmer nicht zu verzeichnen. Im gesamten Monitoringzeitraum wurden aus toxikologischer Sicht lediglich zwei Proben als gesundheitsgefährdend eingestuft, da die akute Referenzdosis (ARfD = geschätzte Menge eines Stoffes in einem Lebensmittel, die ohne nennenswertes Risiko für den Verbraucher über einen kurzen Zeitraum aufgenommen werden kann) der jeweils ermittelten Pestizidwirkstoffe überschritten wurde. In einer Probe Paprika aus den Niederlanden im Jahr 2012 wurde die ARfD in einer worst-case Betrachtung um 23 % überschritten. 2019 wurde eine Paprikaprobe mit Herkunft Oman aufgrund der massiven Überschreitung der ARfD als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. In beiden Fällen dienten die Ergebnisse dem Leitenden Apotheker im Einsatz als Grundlage, um Maßnahmen zur Sicherung des Gesundheitsschutzes einzuleiten.
Die gesammelten Daten des Pestizid-Monitorings zeigen, dass Pestizidrückstände in Obst und Gemüse aus der Einsatzverpflegung nachweisbar sind. Auch wenn Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte bislang nur vereinzelt aufgetreten sind, liefert die kontinuierliche Untersuchung und gesundheitliche Bewertung der gefundenen Gehalte einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit im Einsatz. Mit der Erweiterung des Einsatzes MINUSMA und dem Aufbau weiterer lebensmittelchemischer Fähigkeiten am Standort Gao wird das Überwachungsprogramm auf diese Mission ausgedehnt.
Uran-Monitoring
Das Monitoringprogramm auf Uran wird seit 2001 durchgeführt. Es dient zur Übersicht einer möglichen Belastung von Trinkwasser mit Uran und hilft eine mögliche Gefährdung durch Rückstände von Uranmunition auszuschließen. Uran kommt in der Natur als radioaktives Schwermetall in einer Mischung aus drei Isotopen (238-U, 235-U und 234-U) vor und ist Bestandteil gesteinsbildender Mineralien. Je nach Gesteinsart können Grund- sowie Trinkwasser unterschiedlich hohe Konzentration an Uran enthalten. Die vormals im Golfkrieg und auf dem Balkan eingesetzte Uranmunition, sogenannte Depleted Uranium DU-Munition, deren panzerbrechende Projektile abgereichertes Uran für eine größere Durchschlagkraft aufgrund der hohen Dichte enthielten. Durch Korrosion der Projektile könnte abgereichertes Uran in den Grundwasserleiter gelangen. Abgereichertes Uran (238-Uran 99,8 %, 235-Uran 0,2 %) besteht im Vergleich zu Natururan (238-U 99,27 % und 235-U 0,72 %) zu einem geringeren Anteil aus dem spaltbaren Uranisotop 235-U. Eine Unterscheidung zwischen natürlichem Uran und dem durch DU-Munition in die Umwelt gelangten Uran ist über die Bestimmung des Isotopenverhältnisses mittels ICP-MS (Inductively Coupled Plasma-Mass Spectrometry) möglich.
Aufgrund der Komplexität dieser Schwermetalluntersuchung findet die Urananalytik für das Monitoring nicht im Einsatzlabor statt. Pro Kontingent werden deshalb Rohwasserproben aus den für die Trinkwassergewinnung genutzten Brunnen durch den lebensmittelchemischen Labortrupp gezogen und zur Untersuchung an das ZInstSanBw München verschickt. Im Einsatzgebiet KFOR (einschließlich SFOR und EUFOR) wurden seit 2001 Gesamturankonzentrationen im Brunnenwasser im Bereich von 0,29 bis 0,88 µg/l festgestellt. Das untersuchte Trinkwasser wies Urankonzentrationen von 0,01 bis 0,80 µg/l auf. Der Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung von 10 µg/l wurde unabhängig von einer eventuellen Trinkwasseraufbereitung stets weit unterschritten. Die Trinkwasserverordnung findet im Einsatz insofern Anwendung, dass die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser im Einsatz gegenüber im Inland nicht schlechter gestellt sein sollen.
Seit 2008 werden auch im Einsatzgebiet ISAF beziehungsweise Resolut Support Rohwasserproben aus den Brunnen im Rahmen des Monitorings untersucht. Aufgrund der in Nordafghanistan geogen bedingten erhöhten Urangehalte im Grundwasser finden sich im Rohwasser der Brunnen im Camp Marmal (Mazar-e Sharif) über die Jahre weitestgehend konstante Urangehalte im Bereich zwischen 8 und 14 µg/l. Eine Aufbereitung des Rohwassers vor der Nutzung als Trinkwasser findet im Camp Marmal statt und ist hier erforderlich, um den Grenzwert der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Der toxikologisch abgeleitete Richtwert der WHO von 30 µg/l wird jederzeit auch im Rohwasser unterschritten. Aufgrund der hydrogeologischen Besonderheiten in Afghanistan finden sich in den untersuchten Rohwässern neben Uran auch nennenswerte Konzentrationen weiterer toxikologisch relevanter Elemente wie Chrom, Selen, Arsen und Bor in geogen bedingt unterschiedlichen Mustern. Deshalb wurden die Gehalte von Chrom, Selen, Arsen und Bor zusätzlich routinemäßig bestimmt, auch wenn diese noch nicht Bestandteil des Monitorings waren.
Anhand der jahrelang erhobenen Analysendaten ist eine Gesundheitsgefährdung im Einsatz durch Uran im Trinkwasser derzeit auszuschließen. Da bislang keine unnatürlichen Isotopenverhältnisse ermittelt wurden, ist folglich kein nennenswerter Eintrag von Uran aus DU-Munition in das untersuchte Rohwasser erfolgt.
Neue Überwachungsprogramme in den Auslandseinsätzen
Die etablierten Monitoringprogramme für Pestizide und Uran werden in Zukunft auf andere Überwachungsprogramme in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr ausgeweitet beziehungsweise umgestellt. Die Überwachungsprogramme Lebensmittel umfassen zukünftig neben Pestiziden mit einem festgelegten, jahresweise variierenden Warenkorb ebenfalls die Untersuchung auf Mykotoxine, Schwermetalle, Tierarzneimittel, Ethoxyquin sowie Chlorat und Bromat von im Einsatzland bereitgestellten Lebensmitteln. Mykotoxine sind bekannte Kontaminanten in Brot, Getreideprodukten, Gewürzen, Milch, Nüssen, Teigwaren und Trockenfrüchten. Fisch, Fleisch, Gemüse und Reis sollen hinsichtlich ihrer Belastung mit Schwermetallen untersucht werden. Rückstände von Chloramphenicol als Tierarzneimittel werden in Fleisch und Fleischerzeugnissen überwacht. Ethoxyquin ist ein Antioxidans und verfügte bislang über eine Zulassung als Futtermittelzusatzstoff, welche bis 2020 ausgesetzt war (Neubewertung bis dato ausstehend).
Da Ethoxyquin vor allem in der Aquakultur eingesetzt wird, findet die Untersuchung in Fisch und Fischerzeugnissen statt. Mineral- und Tafelwasser wird in den Auslandseinsätzen überwiegend vor Ort beschafft. Bei der Gewinnung und Herstellung können Chlorat und Bromat entstehen, worauf im Rahmen der erweiterten Überwachungsprogramme untersucht werden soll. Die genannten Rückstände und Kontaminanten sind mehrheitlich Analyten der Routineuntersuchung von Lebensmitteln und unterliegen aufgrund ihrer mitunter toxikologischen Relevanz lebensmittelrechtlichen Reglementierungen. Eine risikoorientierte Untersuchung von Einsatzverpflegung wurde bislang zwar durchgeführt, aber nicht im Rahmen einer kontinuierlichen Überwachung. Um sich der Lage neuer Einsatzszenarien anzupassen, in denen Lebensmittel nicht mehr überwiegend aus der EU sondern vor allem aus Drittländern bezogen werden, spielt die gezielte Überwachung eine besondere Rolle. Im Zuge dessen wurde die zugrundeliegende Regelung (Bereichsvorschrift C1-840/5-4013) umfassend überarbeitet. Eine Ausweitung der Überwachung auf in den Auslandseinsätzen bereitgestellten Lebensmitteln in regelmäßigen Abständen und in repräsentativem Umfang stellt eine Verbesserung des vorbeugenden Verbraucherschutzes dar.
Das Analysenspektrum für die Überwachungsprogramme Wasser wird ebenfalls erweitert. Über Uran hinaus findet ein Monitoring des Rohwassers aus den genutzten Brunnen sowie des daraus aufbereiteten Trinkwassers auf die Elemente Arsen, Bor, Chrom und Selen statt. Da alle Elemente aufgrund geogenen Ursprungs im Wasser vorkommen können, liefert die regelmäßige Untersuchung des Brunnenwassers Aussagen über Veränderungen der Zusammensetzung des Grundwasserleiters. Der Vergleich zum aufbereiteten Trinkwasser zeigt die Leistung und Notwendigkeit des eingesetzten Aufbereitungsverfahren auf.
Bei besonderer Wasserknappheit in bestimmten Einsatzgebieten besteht die Möglichkeit aufbereitetes Schwarzwasser zur Trinkwassergewinnung zu nutzen. Neben der Routineanalytik ist in diesen Fällen eine Überwachung des aufbereiteten Rohwassers hinsichtlich Arzneimittelrückstände vorgesehen.
Zusammenfassung
Gesundheitlich unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen werden national im Rahmen von Monitoring- und Überwachungsprogrammen regelmäßig untersucht, ausgewertet und beurteilt. Diese Programme enthalten jedoch nicht alle für die Bundeswehr im weltweiten Einsatz relevanten Parameter. Um mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit frühzeitig auch bei der Verpflegung im Einsatz erkennen zu können, wurden bundeswehrspezifische Überwachungsprogramme eingeführt. Auf Grundlage der bisherigen Untersuchungsergebnisse lässt sich eine Gefährdung der Gesundheit der Einsatzteilnehmer ausgehend von Pestiziden in Obst und Gemüse sowie Uran im Trinkwasser verneinen.
Um den vorbeugenden Verbraucherschutz umfassender zu gewährleisten, werden die Überwachungsprogramme in den Auslandseinsätzen um weitere toxikologisch relevante Stoffe in mehreren Lebensmittelgruppen ausgeweitet, was letztlich in einer neuen Regelung verankert wurde. Ziel ist und bleibt die Sicherung einer gesunden Verpflegung im weltweiten Einsatz der Streitkräfte. Langfristig wird hier die Langzeitlagerung zunehmend an Bedeutung gewinnen und Kunststoffadditive sowie migrierende Stoffe werden besonders zu berücksichtigen sein.
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 1/2021
Verfasserin:
Oberstabsapotheker C. Götte1
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
Von-Kuhl-Str. 50, 56070 Koblenz
E-Mail: CarolaGoette@bundeswehr.org
1 Aus der Unterabteilung V Pharmazie und Lebensmittelchemie der Abteilung A (Abteilungsleiter: Generalarzt Dr. J. Backus) des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr (Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Generaloberstabsarzt Dr. U. Baumgärtner)