Rehabilitation in der Bundeswehr – Erfordernis und Verpflichtung
Andreas Lison, Ricardo Fiala, Rolf von Uslar
Rehabilitation ist ein wesentlicher Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowohl im Frieden als auch im Krieg. Verwundungszahlen und -muster des Ukraine-Krieges zeigen in dramatischer Weise die erhebliche Ressourcenbindung des Gesundheitssystems im Falle kriegerischer Konflikte und die zwingende Notwendigkeit des Aufbaus gesonderter rehabilitativer Kapazitäten zur medizinischen Rehabilitation von Kriegsopfern. Gleichzeitig wird evident, dass fehlende rehabilitative Kompetenzen im Bereich der Bundeswehr bereits im Frieden nicht durch zivile Institutionen kompensiert werden können.
Auch kann der medizinische Anteil von Rehabilitation nicht allein durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr geleistet werden. Das verbriefte Menschenrecht auf Rehabilitation bildet die Grundlage für eine am militärischen Bedarf ausgerichtete Rehabilitation in der Bundeswehr. Systemorientierte militärische Fähigkeiten zu einer Rehabilitation aus einer Hand sind gleichsam Notwendigkeit und Verpflichtung, diese zu bündeln und zielgerichtet umzusetzen.
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Wehrmedizinische Monatsschrift 3/2024
Oberstarzt Dr. Andreas Lison
Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr
Dr. Rau-Allee 32, 48231 Warendorf
E-Mail: andreaslison@bundeswehr.org