18.10.2010 •

    DIE BEDEUTUNG DES UV-SCHUTZES BEI DER BUNDESWEHR

    Hautkrebs und Bedeutung des UV-Schutzes bei Berufstätigen im Außenbereich



    Die natürliche Quelle der ultravioletten (UV)- Strahlung auf der Erde ist die Sonne. Die von ihr ausgehende und die Erdoberfläche erreichende elektromagnetische Strahlung umfasst ein Spektrum von 290 bis 4.000 nm, wobei die ultraviolette Strahlung nur einen kleinen Teil des Spektrums ausmacht. Die UVStrahlung wird in kurzwelliges UV-C (200 – 280 nm), mittelwelliges UV-B (280 – 320 nm) und langwelliges UV-A (320 – 400 nm) eingeteilt [1].

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    Das kurzwellige UVC erreicht nicht die Erdoberfläche, kommt aber in künstlichen UV-Quellen vor (Beispiel: Schweißen [2]). Die die Erdoberfläche erreichende UVB und UVA- Strahlung ist abhängig von geographischer Breite, Höhenlage, Jahreszeit, Tageszeit und Bewölkung [1]. Indirekte Strahlung durch Reflexion/Streuung und Körperstellung beeinflussen die letztlich auf der Haut ankommende biologisch wirksame UV-Strahlung. Die individuelle kumulative UV-Exposition wird hauptsächlich durch berufliche Tätigkeit im Freien und das Freizeitverhalten bestimmt sowie durch den Besuch von Solarien und evtl. medizinische phototherapeutischen Maßnahmen zusätzlich erhöht. Die verschiedenen Qualitäten der UVStrahlung dringen unterschiedlich tief in die Haut ein. Während das UVC bereits in den oberen Epidermisschichten absorbiert wird, erreicht das UVB auch die untere Epidermis. Das langwellige UVA dringt bis in die Dermis ein. Die biologischen Wirkungen der UVStrahlung sind vielfältig.
    Während geringe Dosen eine positive Funktion für die Bildung von Vitamin D in der Haut haben, führt die akute oder chronische Exposition zu einer Vielzahl von Schädigungen in der Haut.Während die akute UV-Einwirkung zum Sonnenbrand (Dermatitis solaris), zur phototoxischen und photoallergischen Dermatitis, zur Lichturticaria und einer Reihe weiterer Photodermatosen führen kann, sind bei der chronischen kumulativen UV-Einwirkung die Hautalterung, aber insbesondere die Hauttumorentstehung die wichtigsten Folgen. Die Bestrahlung menschlicher Haut mit natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung führt unmittelbar zu Schäden der DNS, die die primäre Zielstruktur der karzinogenen Wirkung darstellt. DNS absorbiert besonders Strahlung im UV-B-Bereich. Sowohl UV-B als auch UVA kann indirekt die DNS durch die Generation von reaktiven Sauerstoffradikalen schädigen. Damit ist auch UVA als Karzinogen einzustufen. Die zusätzlichen immunsuppressiven Effekte der UV-Strahlung sind von großer biologischer und klinischer Relevanz, da sie zur Photokarzinogenese beitragen.
    Die durch kumulative UV-Exposition im beruflichen Bereich entstehenden Tumore sind mit Ausnahme der noch unzureichend epidemiologisch erforschten Lentigo maligna-Melanome insbesondere die sogenannten „Nicht-Melanom-Hauttumore“. Sie stellen mehr als ein Drittel aller bösartigen Tumore bei der weißen Bevölkerung dar und sind in Deutschland die häufigsten Krebserkrankungen. Etwa 75-80% der kutanen Malignome sind Basalzellkarzinome, die meist an chronisch sonnenexponierten Hautarealen, insbesondere an Kopf und Nacken auftreten. Basaliome wachsen langsam und metastasieren praktisch nie. Unbehandelt können sie allerdings lokal destruierend in Knochen und andere Gewebe einwachsen und letztlich auch zum Tode führen.
    Plattenepithelkarzinome umfassen etwa 15% der kutanen Malignome. Im Gegensatz zum Basalzellkarzinom sind sie wesentlich aggressiver und zeigen raschere Invasion in darunterliegende Strukturen und können schließlich zur Metastatierung führen. Typischerweise entstehen Plattenepithelkarzinome vorwiegend an chronisch sonnenexponierten Hautarealen, wie Gesicht, Ohr, Nacken, Lippen und Handrücken. Vorläufer des Plattenepithelkarzinoms sind aktinische Keratosen und der sogenannte Morbus Bowen, die vom Konzept her als früheste Manifestation des Karzinoms (Carcinoma in situ) aufgefasst werden.
    Während eine Reihe von (Haut-)Krebsen seit langem in der Berufskrankheitenliste der Berufskrankheitenverordnung aufgeführt sind, fehlen bisher die UV-bedingten 
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    Hautkrebse bei Berufstätigen im Außenbereich [3]. Allerdings können solche Fälle nach § 9 Abs 2 SGB VII (“Wie-Berufskrankheiten”) angezeigt und entschädigt werden. Die generelle Geeignetheit als Berufskrankheit ist für den UV-bedingten Hautkrebs gegeben. Dies gilt für Plattenepithelkarzinome, für Basalzellkarzinome ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen [3].
    Die in den vergangenen Jahren neu erarbeiteten epidemiologischen Kenntnisse auf diesem Gebiet zeigen für Außenbeschäftigte ein signifikant erhöhtes Risiko von >2 für das Auftreten von Plattenepithelkarzinomen der Haut [4]. Dies verdeutlicht die besondere Bedeutung der Hautkrebs-Prävention im beruflichen Umfeld.

    Möglichkeiten der Hautkrebsprävention am Arbeitsplatz

    UV-Schutz ist das wesentliche Werkzeug der primären Hautkrebsprävention im beruflichen Bereich.

    Zu fordern sind in dieser Reihenfolge [1]:

    1.  Minimierung der beruflichen UV-Belastung, beispielsweise durch arbeitsorganisatorische oder technische (Beschattung) Maßnahmen.
    2. Textiler UV-Schutz.
    3. UV-Schutz mit geeigneten Lichtschutzpräparaten.
       

    Lichtes, insbesondere in der Zeit des Sonnenhöchststandes, in der die weitaus überwiegende UV-Dosis zu erwarten ist im Vergleich zu den Tagesrandzeiten. Vielfach kann durch eine geeignete Arbeitsorganisation oder durch die Beschattung von Arbeitsplätzen eine wesentliche Expositionsreduktion erreicht werden. Der textile UV-Schutz stellt die nächste Stufe dar. Berufstextilien sollten einen UV-Protection Factor (UPF) von mindestens 30 haben [5], wobei ein erheblicher Anteil geprüfter Textilien als ungeeignet befunden wurde [6].

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    Der UV-Schutz ist die letzte Säule der Hautkrebsprävention am Arbeitsplatz. Moderne Lichtschutzpräparate bestehen aus einer galenischen Grundlage und spezifischen Lichtschutzsubstanzen, deren Konzentration zwischen 4% und 40% betragen kann. Bei den aktiven Lichtschutzsubstanzen ist zwischen chemischen und physikalischen UV-Filtern zu unterscheiden. Chemische UV-Filter schützen durch die Absorption von UV-Strahlung, wobei energiereiche Strahlung absorbiert und als energieärmere Strahlung abgegeben wird. Physikalische Filter (Pigmente) reflektieren, streuen und absorbieren die UV-Strahlung. Zusätzlich enthalten Lichtschutzpräparate häufig Substanzen, die mit Folgereaktionen der UV-Exposition interferieren wie der Entstehung von freien Radikalen und Sauerstoffspezies (Antioxidantien) oder von Entzündungsmediatoren.

    Untersuchungen sowohl im Tiermodell als auch klinische Studien am Menschen haben gezeigt, dass topische Lichtschutzmittel vor UV-induzierter Tumorinduktion und Tumorpromotion schützen können [1]. Eine jüngste Studie aus Deutschland mit einem UV-Filterhaltigen Medizinprodukt (Daylong actinica®) konnte zeigen, dass das Auftreten von nichtmelanozytärem Hautkrebs bei Personen mit einem erhöhten Risiko wie z.B. Immunsupprimierten bei konsequenter täglicher Anwendung von Lichtschutz signifikant vermindert werden konnte [7]. Mit dem gleichen Präparat war auch eine Prävention des Auftretens einer polymorphen Lichtdermatose (“Sonnenallergie”) möglich [8].

    Besonderheiten des beruflichen UV-Schutzes bei der Bundeswehr

    Die Tätigkeit des Soldaten im Felde ist eine typische “Outdoorworker-Tätigkeit”, die bereits im Inland mit einer signifikanten Erhöhung des Hautkrebsrisikos vergesellschaftet ist. Im Gegensatz zu der Tätigkeit im Inland ist der Soldat im Auslandseinsatz “rund um die Uhr” im Einsatz, so dass die gesamte auf ihn einwirkende UV-Belastung als beruflich zu werten ist. Neben einer zeitlichen Ausdehnung der Einwirkung sind die geographischen Faktoren zu beachten. Die Auslandseinsätze der vergangenen Jahre sind typischerweise in mediterranen, subtropischen und tropischen Breiten erfolgt mit einer signifikant höheren UV-Strahlungsintensität als im Inland. Hinzu kommen geographisch bedingte Höhenlagen und höhere indirekte UV-Belastungen durch Streuung etwa durch Sand oder Fels. Insofern ist die typische soldatische Tätigkeit im Feldlager außerhalb der Unterkünfte und bei Fuß- Patrouillen unter dem Aspekt des Hautkrebsrisikos vielfach als “Hochrisikotätigkeit” einzuschätzen.
    Lange Einsätze, Schwitzen und Staubeinwirkung bei mangelnder Gelegenheit zum Nachcremen erfordern speziell entwickelte berufliche Lichtschutzpräparate mit einem ausreichend hohen Lichtschutzfaktor im UVBBereich und gleichzeitig gutem UVA-Schutz, die gut aufzutragen sind (auch bei behaarter Haut), die nicht kleben, und die bei sehr guter Hautverträglichkeit schweißresistent und wasserresistent sind. Ein optimaler UV-Schutz auf Präparate- Seite ist das eine, eine Schulung und Motivation im konsequenten Präventionverhalten das andere, um typischerweise mit einer Verzögerung von Jahrzehnten auftretende Hautkrebserkrankungen als Wehrdienstfolgen zu vermeiden.

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    Neuer Internet- und SMS-Dienst berechnet die individuelle Eigenschutzzeit: www.uv-check.de

    Weitere Informationen zu Daylong actinica finden Sie unter: www.spirig-pharma.de

    Datum: 18.10.2010

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2010/3

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