04.07.2025 •

BLZK-Präsident Wohl: „Lachgas ist kein Spielzeug!“

Zum geplanten Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige sowie über Automaten und Versandhandel erklärt Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer:

„Lachgas ist ein wertvolles Medikament und kein Spielzeug. In der Zahnmedizin wird es seit langem zur Beruhigung und Schmerzlinderung eingesetzt, um Angstpatienten die Behandlung zu erleichtern. Lachgas wirkt entspannend und angstlösend, wobei der Patient während der Behandlung ansprechbar bleibt. Besonders bei der Behandlung vulnerabler Patienten, etwa bei schmerzhaften Eingriffen in der Kinderzahnheilkunde oder bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen, kommt Lachgas zum Einsatz und kann die Notwendigkeit von starken Betäubungsmitteln verringern.“

Für medizinische Zwecke bleibt Lachgas auch weiterhin erlaubt, weil es vielen Menschen hilft. Doch der Missbrauch durch Kinder und Jugendliche birgt ernsthafte Gefahren. Die gesundheitlichen Risiken reichen von Bewusstlosigkeit über Verletzungen des Lungengewebes bis zu neurologischen Schäden.

Wohl betont:

 „Wir setzen uns dafür ein, dass medizinisches Lachgas nur professionell, sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Es ist völlig inakzeptabel, dass Kinder sich an Snackautomaten Lachgas-Kartuschen mit Geschmacksaromen ziehen können. Die Bundesregierung handelt richtig, wenn sie der einfachen Verfügbarkeit einen Riegel vorschiebt. Nur so kann sie verhindern, dass Lachgas zum gefährlichen Spielzeug wird.“

Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt die Maßnahmen, die auch den Handel mit Stoffen einschränken, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden könnten, sowie die Verbote für neue LSD-Derivate. Ziel ist es, die Gesundheit der jungen Generation zu schützen.


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