05.10.2023 •

Vorsorge für den Ernstfall:

Deutschland braucht ein Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetz

Ulrich Baumgärtner

Die Sicherheitsarchitektur in Europa hat sich verändert. Die Vorgaben und Richtlinien für die Gesamtverteidigung aus dem Jahre 1989 sind veraltet. Daher braucht Deutschland ein Gesundheitsvorsorge- und Sicherstellungsgesetz, um für zukünftige nationale und internationale Krisen resilient und durchhaltefähig aufgestellt zu sein. Insbesondere die aktuelle geopolitische Lage unterstreicht diese Notwendigkeit. Es gilt, das Momentum zu nutzen, Deutschland als Drehscheibe im Zentrum Europas zu festigen und eine gesetzliche Grundlage für eine konsequente Gesundheitsvorsorge auch im Fall der Landes- und Bündnisverteidigung zu schaffen.

Einleitung und Hintergrund

Die aktuellen Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur Europas und der Welt stellen Deutschland und die Bundeswehr vor gewaltige neue Herausforderungen [1]. Sie betreffen die globale Wirtschaft, die Versorgung mit Energie, aber auch das zivile und militärische Gesundheitssystem. Der Begriff „Zeitenwende“ hat in diesem Zusammenhang erstaunlich einfach Eingang in die allgemeine Diskussion gefunden. Die letzten drei Jahre haben gezeigt, wie schnell Krisen jedweder Art die staatliche Grundversorgung in Bedrängnis bringen können. Gerade die Corona-Pandemie hat in bemerkenswerter Form deutlich gemacht, wie schnell das Gesundheitssystem unter Druck geraten kann. In dieser Situation haben die Bundeswehr und besonders der Sanitätsdienst der Bundeswehr einen großen Beitrag zur Unterstützung der Bevölkerung geleistet, weil in diesem besonderen Bedarfsfall klare Kommunikations- und Kommandostrukturen sowie medizinisch-fachliche Expertise sehr hilfreich waren. Es ist also angebracht, darüber nachzudenken, wie die sanitätsdienstlichen Einrichtungen für den Krisen- und Katastrophenfall genutzt werden können.

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