04.02.2013 •

    KORREKTUR BEITRAG DIE WEHRPHARMAZIE DER BUNDESWEHR DES 23. KOMPENDIUMS DES SANITÄTSDIENSTES

    ... wenn der Fehlerteufel zuschlägt ...

    Leider ist es passiert – in der 23. Folge unseres Kompendiums haben wir in zwei Beiträgen fälschlicherweise Korrekturen nicht umgesetzt; dafür bitten wir um Entschuldigung. Mit dem verantwortlichen Hauptautor beider Texte, Herrn Dr. Boris Mey, haben wir vereinbart, dass wir Ihnen die korrigierten Beiträge auf unserer Online-Präsenz zur Verfügung stellen.

    Sie finden hier nachfolgend den Text “Die Wehrpharmazie der Bundeswehr“.

    Wir danken für das Verständnis auf der Seite von Herrn Dr. Mey.

    Heike Lange

    Verlegerin

    5. Zahnmedizinischer Dienst, Veterinärmedizinischer Dienst und Wehrpharmazie – Auftrag, Strukturen, Menschen
    5.3 Die Wehrpharmazie der Bundeswehr

    Oberstapotheker Dr. Boris Mey (M.D.R.A.)
    – Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Unterabteilung Pharmazie und Lebensmittelchemie – München Oberfeldapotheker Matthias Meyer
    – Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr – Unterabteilung Pharmazie und Lebensmittelchemie – München
    Oberfeldapotheker Jens Kaase
    – Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr – Abteilung Ausrüstung, Logistik und Schutzaufgaben – Koblenz

    DIE WEHRPHARMAZIE DER BUNDESWEHR

    I. Allgemeine Grundlagen 

    Die Wehrpharmazie umfasst alle für das Sanitäts- und Gesundheitswesen der Streitkräfte bedeutsamen Teilbereiche der wissenschaftlichen und praktischen Pharmazie und der Lebensmittelchemie sowie der Sanitätsmaterialwirtschaft und der allgemeinen sanitätsdienstlichen Logistik. Die Teilbereiche Pharmazie und Lebensmittelchemie sind im Hauptprozess Gesundheitsversorgung (HP GesVers) eingebettet. Die Sanitätsmaterialwirtschaft und die allgemeine sanitätsdienstliche Logistik, die zusammen die Einsatzlogistik des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw) ergeben, sind hingegen in den Hauptprozessen Ausrüstung und Nutzung sowie betriebsbedingte Beschaffung integriert. Die Fähigkeiten der Wehrpharmazie werden durch Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr bestimmt. Die Wehrpharmazie ist in der Teilkonzeption Sanitätsdienstliche Versorgung konzeptionell verankert. Sie ist demnach integraler Bestandteil des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanDstBw) in Grundbetrieb und Einsatz.

    Die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Wehrpharmazie hängen wesentlich von der Nutzung möglicher interdisziplinärer, organisationsbereichsübergreifender, zivil-militärischer und multinationaler Synergiepotentiale sowie der Einbindung in die logistischen, rüstungstechnischen und informationstechnischen Verfahren der Bundeswehr ab. Die Beachtung rechtlicher Vorgaben in Inland und Einsatz, die weitgehende organisatorische Ressourcenbündelung im ZSanDstBw und deren Ausrichtung auf Einsatzbelange sind weitere bestimmende Merkmale. Auf dieser Basis stellt die Wehrpharmazie die materielle Einsatzbereitschaft des SanDstBw sicher und leistet wichtige Beiträge zum Gesundheits- und Verbraucherschutz des gesamten Personals der Bundeswehr.

    II. Aufgabenspektrum 

    Aus dem Auftrag der Wehrpharmazie resultieren folgende Kernaufgaben, die in Grundbetrieb und Einsatz zu erbringen sind:

    • Organisation und fachliche Führung des Fachgebietes.
    • Information und Beratung, insbesondere der Truppenführer und Sanitätsoffiziere anderer Fachrichtungen sowie Zusammenarbeit mit militärischen und zivilen Stellen.
    • Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen wehrpharmazeutischen Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben.
    • Sicherstellung der Sanitätsmaterialversorgung und sanitätsdienstlichen Logistik für den SanDstBw.
    • Planung und Entwicklung von Grundsatzforderungen und Grundlagen für die Ausrüstung des ZSanDstBw.
    • Fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals sowie dessen Kompetenzerhalt.
    • Durchführung und Begleitung spezieller wehrpharmazeutischer Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs- und Studienprojekte. 
    • Betreiben von Qualitätsmanagementsystemen.
    • Durchführung von Fähigkeitsanalysen im Fachgebiet und Weiterentwicklung der Fähigkeiten.
    • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der HP GesVers, Ausrüstung und Nutzung sowie betriebsbedingte Beschaffung.

    III. Aufgabenschwerpunkte der Pharmazie 

    Dem Teilbereich wissenschaftliche und praktische Pharmazie sind folgende Aufgaben zugeordnet:

    • Information und Beratung über Arzneimittel und Medizinprodukte, einschließlich der Erfassung und Bewertung von Risiken und Veranlassung erforderlicher Maßnahmen. Klinisch-pharmazeutische Tätigkeit; Beratung zur Arzneimitteltherapiesicherheit auf Station und in den ambulanten Sanitätseinrichtungen.
    • Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Freigabe und Inverkehrbringen von Arzneimitteln, einschließlich Blutzubereitungen, sowie von Medizinprodukten und kosmetischen Mitteln mit wehrmedizinischer Relevanz in Apotheken und transfusionsmedizinischen Einrichtungen der Bundeswehr, verbunden mit den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des pharmazeutischen Unternehmers (z. B. Zulassung/Konformitätsbewertung, Qualitätssicherung, Information, Risikomanagement).
    • Kontrolle und Untersuchung von Arzneimitteln und nichtaktiven Medizinprodukten, insbesondere des Einsatzvorrates (abgestuftes Qualitätskontrollsystem).
    • Durchführung pharmazeutisch-toxikologischer Untersuchungen (z. B. Identifizierung von Arzneimitteln und Suchtstoffen).
    • Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und nicht aktiven Medizinprodukten.
    • Überwachung der Bundeswehrapotheken und Arzneimittel herstellenden Einrichtungen, der Arzneimittelbewirtschaftung in Sanitätseinrichtungen sowie der medizinischen Laboratorien.
    • Durchführung anwendungsbezogener pharmazeutischer Forschung und Entwicklung.

    Die Aufgabenerfüllung erfolgt nach den in Deutschland geltenden Vorschriften und anerkannten wissenschaftlichen und technischen Standards, um die Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln (einschließlich Blut, Blutzubereitungen und Betäubungsmittel) und Medizinprodukten sowie den Schutz vor Risiken, Täuschung und Missbrauch zu gewährleisten.

    IV. Aufgabenschwerpunkte der Lebensmittelchemie 

    Für den Teilbereich Lebensmittelchemie ergeben sich im Rahmen der wehrpharmazeutischen Zuständigkeit (Federführung für Grundsatzangelegenheiten der Lebensmittelüberwachung im Allgemeinen sowie für Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs im Speziellen) folgende Aufgabenschwerpunkte:

    • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln in Liegenschaften und Einrichtungen der Bundeswehr (z. B. Truppenküchen, Betreuungseinrichtungen, Verpflegungslager).
    • Auditierung von zivilen Lebensmittelhersteller- und -lieferbetrieben.
    • Kontrolle der Verpflegungsmittel auf sach- und fachgerechte Behandlung und ihre stoffliche Zusammensetzung zur Prüfung von Qualität, Eignung, Sicherheit und Unbedenklichkeit.
    • Chemische und chemisch-physikalische Untersuchung und Begutachtung von Trinkwasser.
    • Öko-, radio- und C-kampfstoffchemische Untersuchung und Bewertung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Wasser (z. B. Rohwasser vor der Aufbereitung, Schwimmbadund Tauchbeckenwasser, Badegewässer) und artverwandte chemische Untersuchungen (z. B. Konzentrationsbestimmung von Desinfektionsmittellösungen).
    • Mitarbeit bei der Entwicklung, Herstellung, Auswahl, Beschaffung, Prüfung und Lagerkontrolle von Sonder- und Einsatzverpflegung.
    • Durchführung anwendungsbezogener chemischer Forschung und Entwicklung.
    • Informationsbereitstellung für Verbraucher, Beratung des Fach- und Führungspersonals.

    Die Lebensmittelchemie verfolgt mit der amtlichen Kontrolle bzw. Qualitätskontrolle von Einrichtungen und Erzeugnissen insbesondere das Ziel, den Schutz des Personals der Bundeswehr in Grundbetrieb und Einsatz vor möglichen gesundheitlichen Risiken und Schäden zu gewährleisten.

    V. Aufgabenschwerpunkte der Sanitätsmaterialwirtschaft und sanitätsdienstlichen Logistik 

    Im Teilbereich Sanitätsmaterialwirtschaft und sanitätsdienstliche Logistik sind folgende Kernaufgaben in der Basis Inland und im Einsatz zu erbringen:

    • Sicherstellung der Sanitätsmaterialversorgung (Bedarfsermittlung, Beschaffungseinleitung, Bewirtschaftung, Herstellung, Instandhaltung).
    • Bewertung der Rüstungslage im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Ausstattung und Versorgung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit Sanitätsmaterial (SanMat).
    • Mitwirkung bei der Auswahl und (Weiter-)Entwicklung von SanMat.
    • Sicherstellung der Versorgung mit Querschnittsmaterial im Rahmen der Betriebs- und Versorgungsverantwortung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (Insp- San).
    • Bedarfsgerechte Bereitstellung von SanMat durch die Bundeswehrapotheken und transfusionsmedizinischen Einrichtungen unter Nutzung logistischer und sanitätsdienstlicher Verfahren.
    • Eigenherstellung von SanMat, insbesondere für den Katastrophenfall und Einsatz, das am zivilen Markt beschränkt oder gar nicht verfügbar ist, das nur in geringen Bevorratungshöhen vorgehalten werden kann oder für das in Notsituationen kurzfristig ein erhöhter Bedarf entstehen kann.
    • Erhaltung und Instandsetzung von SanMat (einschließlich sicherheits- und messtechnischer Kontrollen im Sinne der Medizinprodukte-Betreiberverordnung).
    • Erstellung von Beiträgen zum Bereichscontrolling des InspSan sowie zum Controlling in der Logistik.
    • Unterstützung der zu versorgenden Dienststellen durch Bereitstellen von Verbrauchsanalysen, Beratung und Information zu Verbrauchsentwicklungen und zum wirtschaftlichen Einsatz von SanMat.
    • Aussonderung und Verwertung von SanMat.

    Das SanMat ist für die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung unter Beachtung fachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte bedarfsgerecht so bereitzustellen, dass die Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich Qualität und Sicherheit nicht anders gestellt sind als Zivilpersonen. Im Rahmen der Materialverantwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz durchgängig verantwortlich für die Beschaffung, die Nutzung und die Verwertung von Material. Der ZSanDstBw hält zu den beim BAAINBw eingerichteten integrierten Projektteams Verbindung und wirkt bei der bedarfsgerechten Auswahl und zentralen Einführung von Einzel- und Nichtverbrauchsgütern Sanitätsmaterial (EVGSan und NVGSan) mit. Den Bundeswehrapotheken obliegt die dezentrale Beschaffung von EVGSan.

    VI. Kräfte, Mittel und Infrastruktur 

    Wehrpharmazeutisches Fachpersonal umfasst neben den Sanitätsoffizieren Apotheker (SanOffzAp) weiteres militärisches und ziviles Personal. Der Personalumfang definiert sich u. a. aus den Erfordernissen der Durchhalte-, Aufwuchs- und Regenerationsfähigkeit. SanOffzAp sollen grundsätzlich auch den Nachweis als staatlich geprüfte(r) Lebensmittelchemiker( in) besitzen, um das breite Spektrum des wehrpharmazeutischen Auftrages, insbesondere auch in den Einsätzen, erfüllen zu können.

    Der Versorgungs- und Unterstützungsauftrag erfordert grundsätzlich hinsichtlich Schutz und Mobilität einen Standard, der demjenigen der zu unterstützenden Truppe entspricht. Daher werden auch für wehrpharmazeutische Einsatzaufgaben verlegbare Einrichtungen und geschützte Fahrzeuge benötigt.

    Die Infrastruktur wehrpharmazeutischer Einrichtungen orientiert sich hinsichtlich der baulichen Forderungen und Ausstattung grundsätzlich am Standard des zivilen Bereichs; ergänzend sind spezielle militärische Forderungen zu berücksichtigen (u. a. Härtung gegen atomare, biologische oder chemische Waffen, erhöhte Bevorratungsumfänge und -höhen). Lager- und Transportbedingungen sind so festzulegen, dass eine Qualitätsbeeinträchtigung des SanMat durch Umwelteinflüsse zuverlässig und nachweisbar ausgeschlossen werden kann.

    VII. Organisation und Zuständigkeiten in Grundbetrieb und Einsatz 

    Die im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) fachlich zuständigen Referate des Führungsstabes der Streitkräfte (FüSK) erarbeiten und erlassen unter anderem die fachlichen Grundsätze für die Teilgebiete Pharmazie und Lebensmittelchemie (BMVg FüSK II 7) und das Teilgebiet Sanitätsmaterialversorgung und sanitätsdienstliche Logistik (BMVg FüSK III 5). Sie arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit den Bundesressorts, den Einrichtungen des Bundes sowie den Länderressorts insbesondere im Bereich der öffentlichrechtlichen Aufgaben (ÖRA) zusammen. BMVg FüSK II 7 fungiert auf den sanitätsdienstlich relevanten Rechtsgebieten im Rahmen der Eigenvollzugskompetenz als oberste Überwachungs behörde im Geschäftsbereich BMVg.

    Dem Inspizienten Wehrpharmazie der Bundeswehr (InspizWehrPharmBw) obliegt insbesondere die Inspizierung wehrpharmazeutischer Einrichtungen der Bundeswehr im In- und Ausland. Er ist der unmittelbare Berater des InspSan in allen wehrpharmazeutischen Angelegenheiten. Zur umfassenden Aufgabenwahrnehmung hält er Verbindung mit allen fachlichen und truppendienstlichen Ebenen im In- und Ausland, jedoch auch mit Institutionen im zivilen Bereich (z. B. Hochschulen, Berufsverbände).

    Die SanOffzAp nehmen auf der Ebene der Kommandobehörden des ZSanDstBw und der militärischen Organisationsbereiche (milOrgBer) folgende allgemeine Aufgaben wahr:

    • Sicherstellung der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft des Personals und Materials im Zuständigkeitsbereich.
    • Beratung der truppen- und fachdienstlichen Führer in wehrpharmazeutischen Angelegenheiten.
    • Erarbeitung und Umsetzung fachlicher Vorgaben, Grundlagen und Planungen.
    • Erarbeitung fachlicher Beiträge zu Organisationsgrundlagen sowie zu den Bereichen Personal, Ausbildung, Infrastruktur und Material.
    • Erstellung fachlicher Beiträge zur sanitätsdienstlichen Lagebeurteilung und Befehlsgebung.

    Weiterhin pflegen sie den Kontakt zu Streitkräften anderer Nationen, arbeiten in entsprechenden Gremien mit und bereiten Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Kooperationsfähigkeit vor.

    VIII. Pharmazie und Lebensmittelchemie 

    Grundlegende Angelegenheiten auf den Teilgebieten Pharmazie und Lebensmittelchemie werden in der Unterabteilung V (Pharmazie und Lebensmittelchemie) des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) zentral für Grundbetrieb und Einsatz er - arbeitet. Getrennt von der Aufgabenwahrnehmung der öffentlich-rechtlichen Aufsicht (ÖRA) (siehe Kapitel 2.4.1) werden dort auch die Aufgaben des Pharmazeutischen Unternehmers der Bundeswehr wahrgenommen.

    Die in der Durchführungsebene als lebensmittelchemische und pharmazeutische Sachverständige eingesetzten SanOffzAp arbeiten unterstützt durch Fachpersonal in den

    • Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖRAufgSanDstBw) als Inspektoren (amtliche Kontrolle) und Auditoren (vertragsbasierte Qualitätskontrolle) bzw. als Leitende Apotheker im Einsatz oder in den
    • Zentralen Instituten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) bzw. in den Labortrupps Lebensmittel-/Ökochemie oder Arzneimitteluntersuchung im Einsatz als Prüfleiter und Gutachter in der chemischen und chemisch-physikalischen Trinkwasser-, Lebensmittel, Arzneimittel- und Medizinprodukteuntersuchung.

    Eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Sanitätsoffizieren Arzt (SanOffzArzt), Sanitätsoffizieren Veterinär (SanOffzVet) und der Wehrverwaltung der Bundeswehr (Vollzugsbehörden) ist bei der Umsetzung von Maßnahmen unabdingbar.

    IX. Sanitätsmaterialwirtschaft und allgemeine sanitätsdienstliche Logistik 

    Die Betriebs- und Versorgungsverantwortung zum Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft des in ihrem Bereich genutzten Materials liegt bei den Inspekteuren der milOrgBer. Die Materialverantwortung für die Einsatzreife liegt beim Präsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Für SanMat nimmt in der Bundeswehr wehrpharmazeutisches Fachpersonal die sich aus der Betriebs-, Versorgungs- und Materialverantwortung ergebenden Aufgaben wahr und trägt dafür die fachliche Verantwortung.

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    Abb. 1: Grundgliederung eines Versorgungs- und Instandsetzungszentrums Sanitätsmaterial (VersInstZ SanMat) in der Zielstruktur 2020.

     

    In der Unterabteilung X (Ausrüstung, Logistik und Schutzaufgaben) des Kdo SanDstBw werden zentral für den Betrieb der Bundeswehr in Grundbetrieb und Einsatz insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen:

    • Planung und Entwicklung von Grundsatzforderungen und Grundlagen für die Ausrüstung des ZSanDstBw.
    • Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für die Betriebs- und Versorgungsverantwortung zum Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft.
    • Lagebeurteilung, Planung und Befehlsgebung der Logistik sowie Führung der logistischen Kräfte im OrgBer.
    • Planung, Durchführung und Auswertung der Prüfungen nach § 78 Bundeshaushaltsordnung (bis Ende 2014).
    • Wahrnehmung der Schutzaufgaben ABC-Abwehr und Selbstschutz im OrgBer.

    Die Sanitätsmaterialversorgung wird in der Basis Inland und im Einsatz nach regionalen Gesichtspunkten durch Bundeswehrapotheken (BwApotheken) sichergestellt. Dies schließt die Befähigung zur Herstellung von Arzneimitteln (einschließlich medizinischer Gase), Medizinprodukten (einschließlich Sonderbrillen) und kosmetischen Mitteln mit wehrmedizinischer Indikation mit ein.

    Als BwApotheken verbleiben in der Zielstruktur 2020 drei Ver sorgungsund Instandsetzungszentren für Sanitätsmaterial (VersInstZ SanMat, Grundgliederung gemäß Abb. 1), vier Bundeswehrkrankenhausapotheken (BwKrhsApotheken) sowie drei weitere BwApotheken (Dislozierung gemäß Abb. 2 ).

    Der Transport von SanMat erfolgt in der Basis Inland unter Abstützung auf zivile Dienstleister und in die Einsatzgebiete über den Verkehrs- und Transportverbund der Bundeswehr (Zuführprinzip). Die Materialbewirtschaftung für zentral beschafftes SanMat einschließlich der Bestands- und Bedarfsdisposition in der Basis logistik erfolgt nach den fachlichen Vorgaben des Kdo SanDstBw durch die Streitkräftebasis. Die Bereitstellung von Blut und Blutzubereitungen für die sanitätsdienstlichen Einrichtungen im Einsatz und in Teilen zur Versorgung der Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) wird durch die Abteilung Transfusionsmedizin am BwZKrhs Koblenz, die den Blutspendedienst der Bundeswehr betreibt, sichergestellt.

    Die Erhaltung von zentral eingeführtem SanMat erfolgt im ZSan DstBw und in den übrigen militärischen Organisationsbereichen jeweils mit eigenen Kräften und Mitteln als Truppeninstandhaltung (Materialerhaltungsstufe 1, MES 1) und Truppeninstandsetzung (MES 2). Einrichtungen zur Truppeninstandsetzung sind in den BwKrhs und in den VersInstZ San- Mat (einschließlich mobiler Instandsetzungstrupps zur Unterstützung der Einrichtungen des Truppensanitätsdienstes) ausgebracht. Die Feldinstandsetzung (MES 3) wird grundsätzlich durch die VersInstZ SanMat bzw. dem Basisversorgungspunkt Sanitätsmaterial (BasVersPkt SanMat) im Einsatzgebiet, die Depotinstandsetzung (MES 4) grundsätzlich durch die gewerbliche Wirtschaft sichergestellt.

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    Abb. 2: Dislozierung der Bundeswehrapotheken in der Zielstruktur 2020.

     

    Für die logistische Unterstützung im Einsatz ist je Sanitätseinsatzverband (SanEinsVbd) ein Unterstützungspunkt Sanitätsdienst (UstgPkt SanDst) eingerichtet. Dieser bildet den Übergabe-/Übernahmepunkt jeglicher logistischen Leistungserbringung für den SanEinsVbd. Der UstgPkt SanDst versorgt zudem die Sanitätsstaffeln Einsatz (SanStff Eins) anderer milOrgBer mit SanMat. Die logistische Unterstützung der Sanitätskräfte zur sanitätsdienstlichen Unterstützung einer Forward Operating Base (FOB) erfolgt durch einen Beweglichen Unterstützungspunkt SanMat (BwglUstgPkt SanMat). Die Folgeversorgung DEU Einsatzkontingente mit SanMat wird durch einen BasVersPkt SanMat sichergestellt. Die Folgeversorgung des SanEinsVbd mit den übrigen Versorgungsgütern erfolgt durch die Logistikkräfte der milOrgBer über den UstgPkt SanDst.

    X. Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Kompetenzerhalt 

    Die Berufsausbildung der SanOffzAp und des wehrpharmazeutischen Fachpersonals erfolgt grundsätzlich an zivilen Einrichtungen. Im Rahmen der Berufsausbildung erforderliche Praktika sind, soweit es die jeweiligen Approbations-/Prüfungsordnungen zulassen, in Einrichtungen der Bundeswehr abzuleisten. Das jeweilige Qualifikationsprofil wird ergänzt durch fachliche und allgemeinmilitärische Schulungs- und Kompetenzerhaltungsmaßnahmen, um das Personal insbesondere für den Auslandseinsatz zu qualifizieren.

    Bei Verwendungen im Bereich der sanitätsdienstlichen Logistik wird das dort eingesetzte Personal speziell für die Ausübung der Aufgaben im Rahmen der Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von SanMat über militärische Fachlehrgänge qualifiziert. Zur Aufrechterhaltung und Optimierung der Qualität der wehrpharmazeutischen Versorgung und Unterstützung wird das Fachpersonal entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik regelmäßig verwendungsbezogen fort- und ggf. auch weitergebildet. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an zivilen, privaten oder öffentlich-rechtlichen Institutionen sowie im Einzelfall auch im Ausland bei anderen Streitkräften sind darin eingeschlossen.

    XI. Forschung und Entwicklung 

    Die Planung, Durchführung und Begleitung wehrpharmazeutischer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie entsprechender Studien sind Bestandteil der wehrmedizinischen Forschung und dienen dem anwendungs- und einsatzbezogenen Erkenntnisgewinn. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Verbund- bzw. Kooperationsprojekten z. B. mit Universitäten oder ggf. auch mit Beratungsfirmen.

    Untersuchungsgegenstände sind beispielsweise die Entwicklung von Antidoten gegen C-Kampfstoffe (HI-6 DMS), der chemische Nachweis von Toxinen im Spurenbereich (Botulinustoxin, Ricin), die fachgerechte Trinkwasseraufbereitung bei schwimmenden Verbänden oder der konditionierte Transport von SanMat.

    XII. Qualitätsmanagement 

    Die wehrpharmazeutische Aufgabenwahrnehmung in Einrichtungen und Stellen der Bundeswehr in Grundbetrieb und Einsatz erfolgt grundsätzlich qualitätsgesichert. Einzelheiten zu den Qualitätsmanagementsystemen (QMS) der im Inland und Einsatz mit ÖRA befassten Stellen sowie ggf. deren Akkreditierung/Zertifizierung wird in Kapitel 2.4.1 beschrieben.

    Die BwApotheken und BwKrhsApotheken betreiben zertifizierte QMS gemäß DIN EN ISO 9001. Die Arzneimittelherstellungsstätten mit einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (BwKrhsApotheken KOB und ULM, Blutspendedienst am BwZKrhs KOB) betreiben ein QMS gemäß der Richtlinie 2003/94/EG nach den Regeln der Good Manufacturing Practice.

    XIII. Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs 

    Das wehrpharmazeutische Leistungsprofil erfordert eine ständige lageabhängige Fortschreibung sowie eine langfristige Weiterentwicklung, um die Neuerungen bei Technik und Wissenschaft in die sanitätsdienstliche Versorgung mit einfließen zu lassen. Aus den vielfältigen Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs seien hier beispielhaft genannt:

    • Die Intensivierung der pharmazeutischen Beratungsleistungen und Verbesserung des Medikationsmanagement im klinischen und ambulanten Bereich.
    • Die Neuentwicklung, Zulassung und Herstellung nicht marktgängiger, wehrmedizinisch relevanter Arzneimittel und Medizinprodukte.
    • Die Weiterentwicklung einsatztauglicher Laboruntersuchungsmethoden.
    • Die (pharmako-)ökonomische Optimierung der (Sanitäts-)Materialversorgung.
    • Die Einführung leistungsfähiger Sanitätsgeräte und vernetzter Datenverarbeitungssysteme zur Betriebsoptimierung.

    Eine hochwertige Qualifikation des gesamten Fachpersonals, dem Erhalt der eigenen Beurteilungsfähigkeit im gesamten Aufgabenbereich und eine intensive und offene Zusammenarbeit auf allen Ebenen (interdisziplinär, zivil-militärisch, multinational mit verbündeten Streitkräften) bilden für die Erreichung dieser Ziele die Grundvoraussetzung.

    Datum: 04.02.2013

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/1

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