INTERVIEW MIT DEM PARLAMENTARISCHEN STAATSSEKRETÄR, THOMAS KOSSENDEY, MDB
Seit Oktober 2006 ist Thomas Kossendey Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, zuvor war er fast zwanzig Jahre Mitglied im Verteidigungsausschuss. Als Bundestagsabgeordneter für den Kreis Oldenburg / Ammerland hat er das Kooperationsmodell Bundeswehrkrankenhaus Westerstede - Ammerlandklinik begleitet.
Oberstarzt Dr. Andreas Hölscher, Chefredakteur der "Wehrmedizin und Wehrpharmazie" sprach mit Staatssekretär Kossendey in seinem Berliner Büro über Fragen zur neuen Struktur im Sanitätsdienst, über den Afghanistan-Einsatz, und natürlich auch über das Kooperationsmodell in Westerstede.
WM: Herr Staatssekretär, die Bundeswehr steht mitten in der Umstrukturierung. Der Sanitätsdienst stellt zwar nur eine, aber eine essentielle Komponente der Streitkräfte dar. Sehen Sie den Sanitätsdienst auf dem richtigen Weg, waren die Entscheidungen in Ihren Augen richtig?
Staatssekretär Kossendey: Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist in allen parlamentarischen Beratungen, insbesondere bei den Entscheidungen über die Auslandseinsätze und deren Bewertung, ein wesentlicher Faktor. Unsere moderne Einsatzarmee ist heute ohne einen funktionstüchtigen Sanitätsdienst, der von hoher Behandlungsqualität und Professionalität geprägt sein muss, nicht denkbar. Dies war für uns auch bei allen Überlegungen zur Neuausrichtung der Bundeswehr bestimmend. Auch wenn der Sanitätsdienst zahlenmäßig nicht den größten Teil der Bundeswehr ausmacht, wissen wir alle, dass eine gesundheitliche Versorgung und der Schutz und ggf. die Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit für die Motivation nicht zu unterschätzende Faktoren sind, insbesondere für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz und deren Familien. Da konnte es gar keine Frage sein, dass wir den Sanitätsdienst hoch priorisiert haben. Das wird sich auch in den künftigen Strukturen und Verfahren widerspiegeln. Einsatzorientierung war dabei ein Leitmotiv. Aber auch die grundlegenden Standards in Deutschland durften wir nicht aus dem Blick verlieren. Hier müssen wir effektiver werden, um so mehr Möglichkeiten zu haben, am und mit den Menschen zu arbeiten. Das heißt zum Beispiel, dass Ärzte sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und von anderen Aufgaben entlastet werden. Mit den Eckpunkten zur Neuausrichtung der Bundeswehr haben wir bewusst den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr als selbstständigen Organisationsbereich ausgebracht und ihn mit der Wahrnehmung der gesundheitlichen Versorgung unserer Soldaten im weitesten Sinne beauftragt. Dies sind im Kern die approbationspflichtigen Aufgaben mit zwei Zielsetzungen: Erstens die international anerkannte hohe Leistungsfähigkeit des Sanitätsdienstes in den Einsätzen aufrecht zu erhalten und zielgerichtet weiter zu entwickeln und zweitens als Basis die medizinische Versorgung im Inland weiter zu verbessern. Damit können wir eine durchgehend verlässliche medizinische Versorgung jedes einzelnen Patienten – unabhängig von seiner konkreten Erkrankung oder Verletzung – sicherstellen. Um auf Ihre Frage zurück zu kommen: Ja ich denke, es wurde auf allen Ebenen gute und zukunftsweisende Arbeit geleistet, ohne das wir allerdings bereits am Ende dieser Wegstrecke wären.
WM: Seit dem 1. April 2012 ist auch das BMVg neu organisiert und die Führung des Sanitätsdienstes im Ministerium wird neu koordiniert. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes ist jetzt nicht mehr direkt Angehöriger des Ministeriums. Wie wird seine neue Rolle im Bezug auf das Ministerium aussehen?
Staatssekretär Kossendey: Richtig ist, dass neben den anderen Inspekteuren auch der Inspekteur des Sanitätsdienstes jetzt nicht mehr im Ministerium organisatorisch beheimatet ist. Dadurch hat er aber was die fachliche Zuständigkeit und die damit verbundene Richtlinienkompetenz für den gesamten Sanitätsdienst der Bundeswehr betrifft, keineswegs an Bedeutung verloren. Ich denke schon, dass der Minister mit dem Dresdner Erlass vom 21. März 2012 und in der Folge der Generalinspekteur der Bundeswehr mit seiner Weisung zur Fachvorgesetztenfunktion des Inspekteurs vom 29. März 2012 dessen Rolle insgesamt gestärkt hat. Er ist in Zukunft umfassend zuständig für verbindliche Vorgaben in sanitätsdienstlichen Angelegenheiten für alle Bereiche der Bundeswehr, speziell für den Einsatz und trägt damit auch die entsprechende Verantwortung. Die Bündelung von Verantwortung ist auch immer eine große Chance. Dies war das Ziel: Schaffung einer sicheren Arbeitsgrundlage für die künftigen Aufgaben des Inspekteurs. Bei aller ressourcensparenden Organisation lege ich jedoch Wert darauf festzustellen, dass die Führung unseres Sanitätsdienstes weiterhin in fachlich kompetenter Hand liegt. Dies gilt umso mehr, als auch die Organisation der medizinischen Dienstleistung im Einsatz ärztlich verantwortet werden muss. Im Ergebnis haben wir den Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr mit umfassenden Kompetenzen und Zuständigkeiten ausgestattet, die seiner Rolle und Bedeutung gerecht werden.
WM: Die Bundeswehr und somit auch der Sanitätsdienst richten sich insbesondere auf den Einsatz aus. Mit dem Jahr 2014 soll der Einsatz in Afghanistan beendet sein, zumindest für die kämpfende Truppe. Sehen Sie noch Aufgaben für den Sanitätsdienst?
Staatssekretär Kossendey: Ich bin mir sicher, dass der Sanitätsdienst auch nach 2014 in Afghanistan noch gebraucht wird, und zwar zumindest so lange, wie dort deutsche Soldatinnen und Soldaten einen Auftrag zu erfüllen haben. Aber in welcher Art und Weise das im Detail notwendig sein wird, ob vielleicht auch der Sanitätsdienst in einen künftigen Ausbildungsauftrag afghanischer Sicherheitskräfte eingebunden sein wird, steht noch nicht fest. Wie dieses post-ISAF-Engagement nach 2014 aussehen könnte, dazu stellen wir gerade im Ministerium Überlegungen an. Vor allen Dingen – das möchte ich besonders hervorheben – müssen unsere Überlegungen mit den Vorstellungen der internationalen Gemeinschaft abgestimmt werden. Alleingänge helfen da nicht. Losgelöst vom konkreten Einsatz in Afghanistan greifen die grundlegenden Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr aber erheblich weiter: Die Streitkräfte dienen der politischen Sicherheitsvorsorge. Sie müssen einsatzbereit sein und bleiben. Das geht nicht ohne eine im Bedarfsfall unverzüglich bereitstehende sanitätsdienstliche Versorgung. Das künftige Einsatzspektrum kann vielfältiger Natur sein. Der Auftrag endet also nicht, er wird neue Schattierungen und Aufgabengebiete erfahren.
WM: Die posttraumatische Belastungsstörung als Erkrankung nimmt in der medialen Berichterstattung einen breiten Raum ein. Wie schätzen Sie die aktuelle Versorgungssituation ein, was muss zwingend verbessert werden?
Staatssekretär Kossendey: Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren zunehmend bewiesen, dass wir dieses Thema ernst nehmen und auch offensiv angehen. Die gesetzlichen Vorgaben haben wir jüngst mit dem Einsatzversorgungs- Verbesserungsgesetz weiter optimiert. Auch die Einstellung vieler Soldatinnen und Soldaten in der Truppe zu diesem Krankheitsbild hat sich geändert. Wenn psychische Erkrankungen vor Jahren noch teilweise als karrierehemmend empfunden und als verschämte Krankheit betrachtet wurden, sind wir mittlerweile doch so weit, dass die Vorgesetzten in der Truppe dieses Thema intensiv mit ihren Soldatinnen und Soldaten besprechen. Die vielfältigen Aktivitäten und die bereits dabei erreichten Verbesserungen haben sicher zu einer „Enttabuisierung“ beigetragen. Ein offener Umgang mit diesem Thema fördert die Heilungschancen, das darf man nicht vergessen. PTBS ist in vielen Fällen, bei rechtzeitiger Diagnose, heilbar, was man bei körperlichen Verletzungen nicht immer sagen kann. Deswegen meine ich, dass wir bei der wichtigen Diskussion über PTBS die einsatzbedingten körperlichen Verletzungen nicht aus dem Blick verlieren sollten. Auch im Inland ereignen sich leider immer wieder schwere Unglücke. Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion mancherorts unausgewogen geführt wird.
WM: Wo liegen die derzeitigen Handlungsfelder und Schwerpunkte?
Staatssekretär Kossendey: Wir sind gegenwärtig dabei, jenseits der medizinisch-psychotherapeutischen Behandlung Betreuungskonzepte zu entwickeln, die den Ansprüchen unserer Soldatinnen und Soldaten – unter Einbeziehung der Familien – gerecht werden. Dazu gehört, dass wir in den Bundeswehrkrankenhäusern sehr viel spezieller auf diese Thematik eingehen können und auch eine wissenschaftliche Aufbereitung der damit verbundenen Fragen forcieren. Ich möchte als Stichworte hier nur das Psychotraumazentrum am Bundeswehrkrankenhaus Berlin oder die Studie von Prof. Dr. Wittchen von der Technischen Universität Dresden nennen. Dazu gehört aber auch, dass wir über das erforderliche Personal verfügen. Das ist aus meiner Sicht zurzeit die größte Herausforderung, die wir anpacken müssen. Entsprechend ausgebildetes Personal, wie etwa Therapeuten und Psychologen, sind im Augenblick auf dem Markt insgesamt sehr knapp und stehen damit auch in der Bundeswehr nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Die Defizite wurden im übrigen auch in dem von Brigadegeneral Munzlinger, dem Beauftragten des BMVg für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte, vorgelegten Bericht deutlich aufgezeigt. Den Bericht haben wir sorgfältig ausgewertet und diskutieren ihn gegenwärtig im parlamentarischen Raum. Ich bin mir sicher, dass das Parlament uns, wie in der Vergangenheit auch, bei unseren Anstrengungen unterstützen wird. Was geeignete Bewerberinnen und Bewerber für Mangelverwendungen angeht, werden wir im Augenblick aber eine Durststrecke zu überwinden haben.
WM: Es geht ja auch darum, bei den geeigneten Bewerbern diejenigen zu gewinnen, die dann auch selber in diese Einsätze gehen, um überhaupt diesen Erfahrungshorizont zu haben. Denn nicht alle zivilen Psychotherapeuten sprechen im Umgang mit seelisch verwundeten Soldatinnen und Soldaten dieselbe Sprache, weil ihnen der militärische Background fehlt.
Staatssekretär Kossendey: Ich meine, man kann der zivilen Seite zunächst gar nicht vorwerfen, dass sie selbst keine Einsatzerfahrungen haben. Aus der Sicht der betroffenen Soldatinnen und Soldaten ist dies aber natürlich ein Problem. Sich jemandem gegenüber zu öffnen, der von der Arbeit der Soldaten vermeintlich keine Vorstellung hat und dem man erst einmal vieles vermitteln muss, bevor man zum eigentlichen Kern des Problems kommt, fällt schwer. Es wird daher unsere Aufgabe sein, Psychotherapeuten, Psychologen, Ärzte, aber auch das übrige Personal so zu schulen und zu sensibilisieren, dass sie wissen und sich vorstellen können, wie die Einsatzrealität aussieht und sich so besser in das Gefühlsleben der Soldaten hineindenken können. Auch mir wurde in persönlichen Gesprächen dieses Problem geschildert. Seelische Leiden wurden in manchen Fällen durch allzu bürokratische Vorgehensweisen und manche Grobheiten verstärkt, gar hervorgerufen. Ich stelle aber auch hier ein Umdenken fest, das notwendige Einfühlungsvermögen greift um sich. Die Empathie wächst mit dem Wissen um die Krankheit. Dazu trägt auch der Ausbau und die Intensivierung des Psychosozialen Netzwerkes auf Standortebene bei. Auch die künftigen „Lotsen für Einsatzgeschädigte“, für die wir bereits zwei Pilotlehrgänge durchgeführt haben, werden hier neben den Mitarbeitern des Sozialdienstes eine wichtige Rolle spielen. In diesem Bereich liegt aber insgesamt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.
WM: Sollten denn Ihrer Meinung nach die Angehörigen von PTBS-Erkrankten in die direkte Behandlung mit einbezogen werden?
Staatssekretär Kossendey: Ja, unbedingt. Nach meiner Erfahrung ist das durchaus erfolgversprechend. Ich bin Jurist und kein Psychotherapeut, aber die Eindrücke, die ich im Gespräch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den bisherigen Pilotseminaren zur Betreuung und Fürsorge in Fachkompetenzzentren gesammelt habe, bestätigen dies. Es wurde als außergewöhnlich wohltuend empfunden, dass wir die Angehörigen in diese Pilotprojekte mit einbezogen haben. Ganz einfach deshalb, weil der erste Ansprechpartner für einen Erkrankten nicht der Arzt oder der militärische Vorgesetzte, sondern natürlich die Familie ist, die häufig unter dieser Krankheit mitleidet und dadurch unmittelbar selbst betroffen sein kann. Das müssen wir bei der Therapie berücksichtigen. Es hat sich gezeigt, dass das soziale Umfeld bei der Rehabilitation und Reintegration von essenzieller Bedeutung ist. Bei den einwöchigen Seminaren haben wir psychisch Erkrankte und körperlich Verletzte sowie ihre Familien, aber auch Hinterbliebene von im Einsatz Gefallenen, ganz bewusst zusammengebracht. Wir waren anfangs allerdings nicht ganz sicher, ob dass passt. Ich denke aber gerade diese Mischung ist äußerst gewinnbringend – und zwar für alle Beteiligten. Die körperlich Versehrten spüren, dass sie bei der doch in letzter Zeit dominierenden öffentlichen Diskussion über PTBS und den richtigen Umgang damit, nicht aus dem Fokus geraten. Die Angehörigen von Gefallenen können sich im Rahmen dieser Woche mit den anderen austauschen, die den gleichen Erfahrungshorizont haben, aber eine andere Perspektive auf die Ereignisse und ihre Folgen. Die Partner lernen viel offener über ihre Probleme zu sprechen und sich auch gegenseitig ihre Ängste und Sorgen, eben ohne Schuldzuweisungen, zu schildern. Die allgemeine Sprachlosigkeit sitzt manchmal sehr tief. Die Betroffenheit und Ratlosigkeit ist oft groß. Da fließen auch schon mal Tränen, Tränen die aber befreiend wirken können.
WM: Wer führt diese Projekte durch und in welchem Umfeld finden sie statt?
Staatssekretär Kossendey: Die Projekte wurden in enger Zusammenarbeit zwischen dem Personalbereich und dem Sanitätsdienst konzeptionell entwickelt. Beide führen daher auch gemeinsam die Pilotwochen durch. Die Seminare werden begleitet und unterstützt durch ein hoch professionelles Team, bestehend unter anderem aus Medizinern, Psychologen, Mitarbeitern des Berufsförderungsdienstes, Vertretern des Sozialdienstes, Militärgeistlichen und den bereits genannten „Lotsen“. Diese gebündelte Expertise hat mich selbst sehr beeindruckt. Vielfältige Informationen, Erläuterungen der Zuständigkeiten und Transparenz der Verfahren unterstützen das gegenseitige Verständnis. Angelehnt an die Fähigkeiten und Infrastruktur eines Bundeswehrkrankenhauses muss natürlich auch das äußere Umfeld, die „gute Atmosphäre“, stimmen. Entspannungsübungen und Freizeitangebote gehören deshalb ebenso dazu. Selbst die Betreuung der mitgereisten Kinder wird durch ausgebildete Erzieherinnen sichergestellt, bis hin zur Hausaufgabenbetreuung des schulpflichtigen Nachwuchses. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen sollten wir auf jeden Fall dieses Projekt fortsetzen und vor allen Dingen nunmehr auch die administrativen Voraussetzungen dafür schaffen, dass von der Vergütung der Fahrtkosten, der Unterbringung bis hin zu versorgungs- und haftungsrechtlichen Fragen alles geregelt ist, wie es außerhalb der Pilotphase dann künftig sein soll. Ziel muss es sein, diese „Fachkompetenzzentren“ regional in der Fläche so auszubringen, dass die Betroffenen in angemessener räumlicher Nähe die Möglichkeit bekommen, diese Seminare durchführen zu können. Aufbauend auf den „Piloten“ werden nach Auswertung der gemachten Erfahrungen die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung getroffen. Dabei wird es meines Erachtens nach nicht mehr um das „Ob“, sondern nur noch um das „Wie“ gehen.
WM: Zu einem ganz anderen Thema. Die Kooperation des Bundeswehrkrankenhauses in Westerstede mit der Ammerlandklinik ist ein Projekt, welches Sie, Herr Staatssekretär, intensiv begleiten konnten. Wie lautet Ihr Fazit nach den ersten Jahren und glauben Sie, dass dieses Modell der Kooperation wegweisend sein kann?
Staatssekretär Kossendey: Die ersten Überlegungen dazu stammen ja noch aus der Zeit von Minister Peter Struck. Aufnahme und Intensivierung ziviler Kooperationen betrafen ja nicht nur den Bereich des Sanitätsdienstes. Sie begannen vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehrkrankenhäuser verstärkt in die Behandlung von Zivilpatienten einbezogen werden sollten – und umgekehrt genauso. Damit sollte eine tragfähige Zukunftsstruktur gestaltet werden. Für den Bereich des Bundeswehrkrankenhauses in Westerstede bestand zudem die Notwendigkeit, die Infrastruktur von Grund auf zu erneuern. Ich glaube, soweit man das heute schon beurteilen kann, hat sich dieses Wagnis durchaus gelohnt. Von den in diesem Kooperationsprojekt gesammelten Erfahrungen konnten beide Seiten profitieren. Ich bin mir sicher, die Verantwortlichen des Kreiskrankenhauses des Landkreises Ammerland sehen dieses genauso. Gemeinsames Ziel war und ist es, einerseits den am Bundeswehrkrankenhaus behandelten Soldatinnen und Soldaten als auch der Bevölkerung des Einzugsbereiches der Ammerlandklinik eine umfassende gesundheitliche Versorgung anzubieten. Dies gelingt nur, wenn Teile des Versorgungsauftrages des Kooperationspartners mit übernommen werden. Die Arbeit war anfangs mitunter holprig und viele Schwierigkeiten mussten ausgeräumt werden, sie ist letztendlich aber recht erfolgreich und auch mir persönlich hat es viel Freude bereitet, diese Dinge voranzubringen. Sicher gibt es auch heute noch Punkte, die weiter optimierbar sind. Ob und inwieweit dieses Beispiel auf die übrigen Bundeswehrkrankenhäuser übertragbar ist, muss man sehen. Die Situation und die Rahmenbedingungen an den jeweiligen Standorten in Hamburg, Berlin, Koblenz und Ulm sind sicher andere, so dass auch andere Konzepte notwendig wären. Kooperationsmodelle mit zivilen Kliniken halte ich in bestimmten Bereichen aber nicht nur für vorstellbar, sondern geradezu für wünschenswert, zumal es sie bereits ja schon jetzt in vielfältiger Weise gibt. Darauf aufbauend gilt es den Blick zu öffnen, Neues zu denken und dann auch beherzt zu wagen. Die in Westerstede gemachten Erfahrungen können dabei helfen.
Staatssekretär Kossendey informiert sich beim KSES in Schwanewede.
WM: Der Inspekteur des Sanitätsdienstes beabsichtigt eine verstärkte Zivil-Militärische Zusammenarbeit. Der Gedanke, einerseits in strukturschwachen Regionen die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung zu unterstützen und sich im Gegenzug dort, wo der Sanitätsdienst keine eigene Struktur vorhalten kann, sich auf die regionalen Gesundheitsanbieter abzustützen, klingt logisch. Unterstützen Sie diese Idee und wie können Sie hier von politischer Seite flankierend wirken?
Staatssekretär Kossendey: Ich halte den Gedanken, um das gleich zu Anfang zu betonen, durchaus für attraktiv. Gleichwohl werden wir ohne politische Unterstützung in diesem Bereich nicht vorankommen, weil zum Beispiel eine ganze Reihe von rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen geklärt werden müssen, die der Sanitätsdienst gar nicht alleine regeln kann. Das werden wir anpacken. Die Überlegungen des Inspekteurs dazu sind folgerichtig. In Gebieten, wo die Bundeswehr künftig selber nur noch reduziert vertreten sein wird, bieten sich Kooperationsmodelle mit zivilen Einrichtungen an. Die zuvor zu den Bundeswehrkrankenhäusern gemachten Aussagen treffen also gleichsam auch auf die regionalen Sanitätseinrichtungen zu. In großen Flächenländern und strukturschwachen Regionen wird dies der Fall sein. An Standorten, an denen auch in der medizinischen Versorgung der Zivilbevölkerung Schwierigkeiten bestehen oder sich eine Unterversorgung abzeichnet, wird sorgfältig zu prüfen sein, wie entsprechende Synergien genutzt werden können. Im Rahmen der Feinausplanung der Dienststellen und Standorte spielt dieser Aspekt eine wichtige Rolle. Dabei wird darauf zu achten sein, dass natürlich die Aufgaben des Truppenarztes nicht auf einmal zugunsten der Versorgung der Zivilbevölkerung zweitrangig werden. Die Einzelheiten dazu gilt es durch den Inspekteur des Sanitätsdienstes auszuloten. Dazu werden dann auch mit den Kommunen, Städten, Kreisen und Ländern politische Gespräche zu führen sein. Die Anzahl der Akteure machen solche Verhandlungen nicht einfacher. Wir werden aber auf politischer Ebene die dazu erforderliche Hilfestellung geben, da bin ich mir ganz sicher. Die Probleme sind evident, der Wille, sie zu lösen, aber ebenso. Wenn wir dann das ein oder andere Pilotprojekt auf den Weg gebracht haben, wird sich der konkrete Handlungsbedarf dazu auch besser eruieren lassen.
WM: Was sehen Sie an Möglichkeiten, den Sanitätsdienst der Bundeswehr attraktiver zu gestalten, um insbesondere für Sanitätsoffiziere einen Anreiz zu schaffen, trotz der derzeit guten Möglichkeiten im zivilen Gesundheitswesen, der Bundeswehr erhalten zu bleiben?
Staatssekretär Kossendey: Wenn ich mit Ärzten, aber auch mit Pflegekräften im Sanitätsdienst spreche, ist ein Punkt für die Attraktivität ihres Dienstes von zentraler Bedeutung: die Planbarkeit des eigenen beruflichen Fortkommens. Da können wir sicher noch besser werden, wenn es zum Beispiel um die Frage der fachlichen Fort- und Weiterbildung geht oder der Möglichkeiten, im zivilen Bereich nebenbei zu praktizieren, aber auch Fragen zur Einsatzhäufigkeit in Auslandseinsätzen spielen dabei eine Rolle. Ein wichtiger Punkt, der mir immer wieder auch in persönlichen Gesprächen geschildert wird, ist die Belastung durch administrative Aufgaben. Da wird gesagt, dass man doch Arzt oder Pflegekraft geworden sei, um mit und für die Menschen zu arbeiten und nicht, um ausschließlich am Schreibtisch zu sitzen. Ich glaube, wenn wir uns das noch einmal in Ruhe anschauen – das hat der Inspekteur auch schon in einigen Stellungnahmen deutlich gesagt – werden wir auch hier noch Verbesserungsmöglichkeiten entdecken können. Sowohl im Reformbegleitprogramm als auch im Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen aufgenommen, von denen auch der Sanitätsdienst profitiert. Darüber hinaus haben wir jüngst mit dem Fachkräftegewinnungsgesetz die finanzielle Abgeltung ärztlicher Sonderdienste von Sanitätsoffizieren in den Bundeswehrkrankenhäusern neu geregelt und so unsere Konkurrenzfähigkeit mit dem zivilen Gesundheitswesen gestärkt. Also es tut sich was. Einen anderen Punkt möchte ich hier aber auch offen ansprechen, der mir augenblicklich etwas Sorge bereitet, nämlich die jüngste Rechtsprechung zur Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern im Bereich des Sanitätsdienstes. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht keine Aussage zur Qualifikation des Sanitätsdienstes als „waffenloser Dienst“ getroffen. Auch bleibt abzuwarten, wie die noch ausstehenden Sachentscheidungen des Verwaltungsgerichts ausfallen werden, nachdem grundsätzlich festgestellt wurde, dass auch aktive Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes einen Anspruch auf inhaltliche Prüfung eines Antrags auf KDV haben. Die konkreten Auswirkungen des Urteils sind aber noch nicht absehbar. Ob jetzt von diesem sicher unbestreitbarem Recht dauerhaft verstärkt Gebrauch gemacht wird, müssen wir abwarten. Ich glaube, wir sollten gleichwohl aufpassen, dass auch künftig Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen erfolgt und nicht – wie ein altes Bonmot feststellt – aus gewissen Gründen.
WM: Eine der Forderungen zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Welche Projekte sind in Ihren Augen geeignet, die aktuelle Situation zu verbessern?
Staatssekretär Kossendey: Sie sprechen hier ein ganz zentrales Themenfeld an, das auch mir besonders am Herzen liegt. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst hat in den letzten Jahren für die Bundeswehr erheblich an Bedeutung gewonnen. Aus diesem Grund wurde auch im BMVg die Stelle der „Beauftragten für Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Dienst in der Bundeswehr“ geschaffen. Die Herausforderung für uns liegt darin, die erheblichen Erfordernisse einer Einsatzarmee mit den berechtigten Interessen der Soldatinnen und Soldaten und der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Teil einer modernen, aufgeschlossenen und familienfreundlichen Gesellschaft in Einklang zu bringen. Hier dürfen wir nicht ins Hintertreffen geraten. Wir müssen zum Beispiel unsere Dienstzeiten flexibler gestalten und bessere Möglichkeiten zur Kompensation von Vakanzen schaffen. Gerade im Bereich des Sanitätsdienstes haben wir hinsichtlich des Dienstes zu ungünstigen Arbeitszeiten Handlungsbedarf erkannt. Ärzte und Pflegepersonal sind rund um die Uhr im Einsatz. Deshalb sind sie darauf angewiesen, dass für ihre Kinder in Arbeitsplatznähe eine ausreichende Betreuung – und zwar über das hinaus, was die dazu gesetzlich verpflichteten Kommunen anbieten – sichergestellt ist. Aus diesem Grund haben wir die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen an den Bundeswehrkrankenhäusern priorisiert. An ausgewählten Standorten fangen wir mit der Einrichtung von Betriebskindergärten an, an anderen Orten wurden bzw. werden Kindertagesstätten oder Tagespflegeeinrichtungen organisiert. Alternativ behelfen wir uns mit dem Erwerb von Belegrechten. Manchem geht das nicht schnell genug. Die vielfältigen Abstimmungsprozesse sind aber zeitintensiv und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von Land zu Land, ja von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Über die Fortschritte lasse ich mich regelmäßig unterrichten.
WM: Welche weiteren Aspekte kommen denn neben der kindgerechten Unterbringung zum Tragen?
Staatssekretär Kossendey: Weitere Verbesserungen streben wir mit dem Reformbegleitprogramm an. Die Übernahme von Kosten der Kinderbetreuung für Soldatinnen und Soldaten mit Familienpflichten, die an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung teilnehmen, wird durch entsprechende Änderungen im Soldatengleichstellungsgesetz im Rahmen des Reformbegleitgesetzes bald möglich sein. Ferner werden wir Kindern, die zum Beispiel einen Elternteil bei einem Lehrgang begleiten, das vorübergehende Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften ermöglichen. Der Ausbau der Eltern-Kind-Arbeitszimmer – bislang haben wir rund 120 Zimmer eingerichtet – läuft kontinuierlich weiter. Auch wenn dies nur „Feuerwehreinrichtungen“ für Notfälle sind, so bildet diese Maßnahme einen weiteren kleinen Baustein im Gesamtpaket, sollte tatsächlich aber nicht überbetont werden. Schließlich werden wir auch das sich als Pilotprojekt bewährte Kinderbetreuungsportal ab Sommer 2012 weiter in der Fläche ausfächern. Sie sehen, wir sind in der Vergangenheit nicht untätig geblieben. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass wir bei all den Überlegungen über das, was wünschenswert wäre, die Frage der Finanzierung nicht außer Acht lassen konnten. Die Ressourcen sind leider in allen Bereichen knapp, so mancher Traum ist an dieser harten Realität geplatzt. Da reduzieren sich dann auch die politischen Spielräume. Im Bereich der Kinderbetreuung haben wir allerdings schon viel erreicht, müssen aber auch hier unseren Blick darüber hinaus erweitern.
WM: Ich bin Ihnen, Herr Staatssekretär, dankbar, dass Sie diese Thematik ansprechen. Es wird immer nur von Kinderbetreuung gesprochen. Die Gesellschaft aber überaltert. Ich kenne selbst Soldaten, die daheim ihre Eltern pflegen müssen und da sind natürlich Beeinträchtigungen im Dienst manchmal unumgänglich.
Staatssekretär Kossendey: Genau deshalb sage ich, die Betreuung von Kindern werden wir langfristig erweitern müssen durch eine umfassende Betreuung aller pflegebedürftigen Angehörigen, wozu natürlich dann auch weiter die Kinder gehören. Eine solche Notfallbetreuung muss meines Erachtens aber ressortübergreifend erfolgen. Eines ist aber auch klar: Die Bundeswehr hat einen Auftrag, den müssen wir uneingeschränkt wahrnehmen. Alle bisher getroffenen und künftig zu treffenden Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Dienst müssen daher im Einklang mit den dienstlichen Belangen stehen. Es gilt aber auf allen Ebenen das Bewusstsein dafür zu schärfen, was geht und was nicht geht. Da haben wir noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, denn die Spielräume sind viel größer als mancher glaubt, etwa was Arbeitszeiten, Teilzeit oder Telearbeit angeht. Die Beachtung der Grundsätze der Vereinbarkeit von Familie und Dienst sollte zudem stärker als Beurteilungskriterium herangezogen werden. Vorgesetzte könnten hier ruhig häufiger Vorbildfunktionen übernehmen. Eine familienfreundliche Bundeswehr, die die Belange der Familien mit in ihre Überlegungen einbezieht und konsequent umsetzt, spricht als attraktiver Arbeitgeber für sich.
WM: Herr Staatssekretär, in der Öffentlichkeit wird in letzter Zeit ganz erheblich über die Frage einer verbesserten Wahrnehmung und Betreuung von Veteranen diskutiert. Der Minister hat zum Beispiel kürzlich angeregt, einen Tag zum „Veteranentag“ zu erklären. Was ist Ihre Auffassung hierzu?
Staatssekretär Kossendey: Der Minister hat das Thema mit seiner richtungsweisenden Rede im Deutschen Bundestag im vergangenen September auf die Agenda gesetzt. Dazu hat er dann weitere Vorschläge gemacht, mit denen er zur Diskussion auffordert. Und das ist ihm ja auch gelungen. Mittlerweile liegt das Themenpapier des BMVg zur „Veteranenpolitik für die Bundeswehr“ vor. Andere sind gefolgt. Auf einen konkreten Termin für einen „Veteranentag“ hat sich der Minister allerdings nicht festgelegt, auch wenn in der Öffentlichkeit eine ganze Reihe von Möglichkeiten genannt wurden. Die Einführung eines „Veteranentages“ ist aber auch nur ein Aspekt unter vielen. Für mich ist vor allem wichtig, dass wir in der Öffentlichkeit einen breiten Konsens über Bedeutung und Auftrag der Bundeswehr, insbesondere im Hinblick auf die Auslandseinsätze, finden und so eine Stimmung in der Bevölkerung schaffen, die die Arbeit und die Leistungen unserer Soldatinnen und Soldaten und der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker respektiert und anerkennt. Hier liegt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn die Streitkräfte leisten einen Dienst für die Gesellschaft und nicht zur Selbstbeschäftigung. Wir sollten insbesondere diejenigen, die im Auftrag des Parlamentes in den Auslandseinsätzen Gesundheit und Leben riskieren, besser wertschätzen. Dies trifft dann auch auf die „Veteranen“ zu – unabhängig davon, wie dieser Kreis letztendlich definiert und was damit verbunden sein wird. Das BMVg hat hier nicht die alleinige Deutungshoheit. Auch sollte diese Gruppe nicht isoliert betrachtet werden. Unser gemeinsames Anliegen sollte aber sein, all diejenigen, die sich für unser Land eingesetzt haben, deutlich zu zeigen – ob mit materieller oder immaterieller Anerkennung ist erst einmal zweitrangig – dass dieser Dienst als wertvoller Beitrag im Interesse der Gesellschaft angesehen wird. Kein Soldat und auch kein „Veteran“ sollte sich für sein Tun rechtfertigen, geschweige denn beschimpfen lassen müssen. Konzepte und Einzelmaßnahmen helfen hier sicher flankierend. Daran werden wir arbeiten. Sie ersetzen aber nicht das erforderliche „wohlwollende Interesse“ an der Arbeit und den anerkennenden Respekt vor der Leistung der Soldatinnen und Soldaten.
WM: Herr Staatssekretär, ich darf mich ganz herzlich auch im Namen der Leserinnen und Leser für dieses Interview und dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, bedanken.
Datum: 17.09.2012
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2012/2