Digitalisierung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr
Erstellung der operationellen und der IT-Systemarchitektur für die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr – Wo stehen wir heute?
Mit Billigung durch die damalige Staatssekretätin Dr. Katrin Suder vom Oktober 2017 hat das BAAINBw, das Kdo SanDstBw und die BWI am 01.01.2018 mit der Erstellung einer operationellen Architektur der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr begonnen, um daraus bis Ende 2020 eine Soll-IT-Systemarchitektur zu entwickeln.
Bereits im Juni 2017 haben wir die Gesundheitsversorgung der Bw entlang des Hauptprozesses „Gesundheitsversorgung“ und des Leistungsprozesses „Gesundheitsversorgung sicherstellen“ in lineare und konzeptionelle Betrachtungsfelder aufgeteilt, um das komplexe Aufgabenfeld der Gesundheitsversorgung überhaupt handhabbar zu machen.
In Abbildung 1 sehen sind die linearen und konzeptionellen Betrachtungsfelder mit dem für sie jeweils geplanten Bearbeitungszeitraum dargestellt. Bei den linearen Betrachtungsfeldern kommt es darauf an, die heutige, also die tatsächliche Ist-Arbeitsweise zu erfassen und zu modellieren.
Bei den konzeptionellen Betrachtungsfeldern wird das Soll modelliert, also wie gearbeitet werden wird, wenn diese Konzepte umgesetzt sein werden.
Innerhalb der Betrachtungsfelder gibt es sogenannte Quality Gates (QG), dargestellt mit kleinen grünen oder gelben Rauten und Zahlen darin.
QG1 bedeutet dabei, dass alle zur Thematik bereits vorliegenden Informationen beschafft und ausgewertet wurden. Damit ist sichergestellt, dass das Team, das an die Bearbeitung des Betrachtungsfeldes geht, sich bereits eine gewisse Expertise erarbeitet hat.
Dies ist erforderlich, da in der Phase 2, also bis zum QG2 Informationserhebungen vor Ort, also in den Dienststellen und Einrichtungen des Sanitätsdienstes durch Interviews erfolgen sollen. Deshalb müssen auf der Basis der erworbenen Expertise auch Fragenkataloge als Grundlage für diese Interviews vorab erarbeitet werden. Die Ergebnisse der Befragung werden dann in die Architektur hinein modelliert. Dies erfolgt für jede Einrichtung, die befragt wurde, gesondert.
Anmerkung: Dort, wo Betrachtungsfeldteams ihre Befragungen in den Einrichtungen bereits durchgeführt haben, wurden sie ausnahmslos sehr offen, freundlich und mit einer großen Bereitschaft zur Zuarbeit empfangen. Dafür von hier aus noch einmal unseren ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten.
Bis zum QG3 müssen dann unterschiedliche Prozesse aus unterschiedlichen Einrichtungen für gleiche Aufgaben harmonisiert werden, damit nicht für jede Einrichtung eine individuelle IT-System Architektur erstellt werden muss.
Dazu werden Vertreter der Einrichtungen, die mit diesem Betrachtungsfeld berührt sind, eingeladen. In Workshops werden die bis dato erfassten Prozesse vorgestellt, diskutiert und das gemeinsame Ergebnis (das bisher immer erreicht wurde) wird dann wiederum in die Architektur modelliert.
Dieses Ergebnis wird dann dem Verantwortlichen für das entsprechende Betrachtungsfeld, bei den Bw(Z)Krhs ist dies z. B. der Kdr Gesundheitseinrichtungen, bei den Regionalen Sanitätseinrichtungen der Kdr Kdo RegSanUstg vorgestellt und freigegeben.
Gleichzeitig mit der Erhebung der tatsächlichen Ist-Prozesse wird auch die Ist-IT-Architektur in den Einrichtungen erfasst und modelliert.
Als Grundlage für die Modellierung in der Methode Architektur, hier als Vorgabe durch das BMVg das Nato Architecture Framework (NAF) Version 3.1, wird das Tool „Enterprise Architect“ der Fa. SPARX verwendet.
Wofür überhaupt eine Architektur?
In ihrer Billigungsparaphe zur Architektur sagt Fr. Dr. Suder:
„Eine Architektur für einen OrgBer aus einem Guss – das macht dieses Projekt zusammen mit der inhaltlichen Relevanz „Sanität“ zu einem herausgehobenen Digitalisierungsprojekt neuer Qualität“.
Wofür überhaupt eine Architektur für einen ganzen OrgBereich?
Die Bundeswehr kennt sich durchaus mit Architekturen aus. Jedes zu realisierende Projekt muss eine Projektarchitektur erstellen. Aber oberhalb der Projekte? Wer koordiniert diese, macht Vorgaben, stellt gemeinsame Infrastrukturbedarfe zur Verfügung und, und, und.
Für eine Erklärung benutzen wir hier gerne das Beispiel Bebauungsplan für einen neuen Stadtteil.
Beim bisherigen Vorgehen, projektorientiert, bauen wir Häuser in eine Landschaft. Jedes Haus muss sich um Wasser, Abwasser, Strom, Telefon etc. selbst kümmern. Übergreifende Infrastruktur gibt es nicht. Siehe hierzu Abbildung 2.
Die projektübergreifende Architektur geht hier anders vor. So wie eine Stadtverwaltung für einen neuen Stadtteil zunächst einen Plan entwickelt und das neue Baugebiet mit den für alle Häuser erforderlichen Infrastrukturerfordernissen ausstattet (erschließt) muss dies auch für unsere Architektur gelten.
Wir entwerfen mit der IT-Systemarchitektur also einen Infrastrukturplan für die zukünftige IT der Gesundheitsversorgung. Wesentliches Element hierbei wird ein logisch zentrales Datenhaltungssystem sein. Wir nennen es HIMS – Health Information Management System – und es soll allen Projekten zur Verfügung stehen, aber auch Fundament für die Erstellung des Gesundheitslagebildes ebenso sein wie für wissenschaftliches Arbeiten.
Wo immer möglich wird die IT-Systemarchitektur sich auf bereits vorhandene oder zu schaffende querschnittliche IT-Services abstützen und sich damit in der Projektarbeit auf die wirklich neu zu schaffenden fachlichen Funktionen konzentrieren können. Hierzu gehören z. B.
- Kommunikation über LAN und WAN Bw
- Login Service
- E-Mail Service
- File Service Bw
- ….
Die Anzahl der verfügbaren Services steigt stetig. Die Abstützung auf diese Services erlaubt es, sich bei der Beschreibung der IT-Systemarchitektur Gesundheitsversorgung der Bw auf das dafür Wesentliche zu konzentrieren.
Wo stehen wir heute?
Gemäß dem Zeitplan für die Erstellung der Architektur in Abbildung 1 haben wir Halbzeit. Was haben wir bis jetzt geschafft? Die Leitung des Programms Digitalisierung GesVersBw bekommt wöchentlich aus den einzelnen Arbeitsgruppen einen Statusbericht. In der Struktur dieser Statusberichte zeigen die beiden folgenden Abbildungen zusammengefasst, was bisher geleistet wurde.
Wir kennen also nun die Prozesse, Informationsobjekte, Informationsbeziehungen, Organisationsstrukturen und vieles mehr aus den wichtigsten Betrachtungsfeldern der Patientenversorgung (RegSan und Bw(Z)Krhs), der Aktenhaltung der „G-Akten“, aus der Gesundheitsversorgung im Einsatz und aus dem Bereich Gesundheitsschutz und -förderung.
Bei der Entwicklung der konzeptionellen Betrachtungsfelder, insbesondere HIMS, können wir nun auf diesen Erkenntnissen aufsetzen. Wir wissen nun an welcher Stelle in den Prozessen welche Informationsobjekte entstehen und an welcher Stelle sie wiederum gebraucht werden. Wichtige Vorgaben für die Formulierung von Forderungen an das zukünftige Datenhaltungssystem.
Durch die Modellierung in eine Architektur, in ein gemeinsames Repository, wird auch sichergestellt, dass eine einheitliche Nomenklatur und Struktur für gleiche Informationsobjekte benutzt wird und damit die Datenmodelle von vornherein konsistent sind.
Die konzeptionellen Überlegungen für ein HIMS werden parallel auch verifiziert mit Soll-Referenzprozessen, die abgeleitet aus den erfassten Ist-Prozessen bereits mit einer gemeinsamen Datenhaltung (HIMS) modelliert werden und, durchgespielt, zeigen können, ob das Konzept auch in den möglichen zukünftigen Prozessen funktioniert.
Über diese am Bedarf orientierten Sollprozesse lassen sich dann innerhalb des Rahmens der Gesamtarchitektur für die GesVersBw Forderungen ableiten, die ein zukünftiges Projekt sehr viel genauer bezüglich seiner Zielsetzung beschreibt.
Genau an dieser Stelle haben wir dann den Anknüpfungspunkt der Projektarchitektur an die „Architektur für einen OrgBereich“ und damit den unmittelbaren Nutzen auch für die Projektarbeit in der Rüstung.
Wir sind mit der Architektur aber noch nicht fertig. Erst wenn Ende 2020 alle Betrachtungsfelder abgearbeitet sind bzw. alle konzeptionellen Betrachtungsfelder erarbeitet sind, kann sich die Architektur vollumfänglich auswirken.
Mit der Erstellung der Architektur ist die Arbeit aber auch noch nicht zu Ende. Das Leben verändert sich. Man muss die Architektur pflegen. Neben technischen Veränderungen gibt es auch organisatorische und andere Zwänge, die Einfluss auf die Prozesse und damit auf die Architektur haben können.
Werden diese Veränderungen nicht in die Architektur eingepflegt, denkt man nicht an die dafür erforderlichen Ressourcen, die das dann auch machen, wird sie sehr schnell veralten und für die weitere Projektarbeit wertlos.
Hier gilt es, die Vorgabe in der Billigungsparaphe der Staatssekretärin „Bitte auf guten Mix eigener und externer Kräfte zu achten, auch um Kosten zu optimieren und Know-how Aufbau bei uns“ ebenfalls zu erfüllen, die deutlich darauf hinweist, dass wir nach Fertigstellung der Architektur in 2020 Know-how brauchen, um weiter an dieser und anderen Architekturen zu arbeiten. z
Für die Autoren:
Oberst i.G. Reiner Seitz
Leiter Task Force IT-Unterstützung Gesundheitsversorgung
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechni
und Nutzung der Bundeswehr
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
56057 Koblenz
Datum: 18.11.2019
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 3/2019