Zahnärztliche Behandlung am Standort Neubiberg im Zeichen von COVID-19
Aus dem Sanitätsunterstützungszentrum München (Leiter: Oberstarzt Dr. R. Süß) und dem Sanitätsversorgungszentrum Neubiberg (kommissarischer Leiter: Oberfeldarzt Dr. A. Müllerschön)
Der Ausbruch der Atemwegserkrankung COVID-19 stellt, wie alle gesellschaftlichen Strukturen, die gesamte Bundeswehr und den Sanitätsdienst vor große Herausforderungen. Es müssen Wege gefunden werden, um einerseits die Versorgung der anvertrauten Patienten sicherzustellen, andererseits die Gesundheit des eigenen Personals nicht unnötig zu gefährden.
Das SanVersZ darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung betreten werden. Dies soll verhindern, dass möglicherweise infizierte Personen unkontrolliert Zugang erhalten und damit das Personal der Dienststelle sowie durch möglichweise resultierende Quarantänemaßnahmen die gesamte medizinisch-sanitätsdienstliche Versorgung am Standort gefährden. Der Nachweis einer Erkrankung bei einem Mitarbeiter der Einrichtung würde mit großer Wahrscheinlichkeit die temporäre Schließung und damit die Einstellung der truppenärztlichen und truppenzahnärztlichen Versorgung für die Universität der Bundeswehr München nach sich ziehen.
In der Zahnarztgruppe Neubiberg melden sich daher alle Patienten zunächst telefonisch. Dabei wird, neben einer zahnärztlichen Anamnese, auch eine spezielle COVID-19-Anamnese erhoben. Liegt eine Behandlungsnotwendigkeit vor, werden alle Soldatinnen und Soldaten – solange die Virusanamnese negativ sowie die Messung der Körpertemperatur beim Betreten des Sanitätszentrums unauffällig ist – unter Beachtung der üblichen zahnärztlichen Hygiene- und Schutzvorkehrungen untersucht und behandelt.
Sollten sich nach Auswertung der COVID-Anamnese oder beim Messen der Körpertemperatur Hinweise auf eine mögliche Virusinfektion ergeben, wird zunächst Rücksprache mit einem Truppenarzt gehalten. Nach der Durchführung eines möglichen Rachenabstrichs in einem extra hierfür hergerichteten Nebengebäude, wird der entsprechende Patient unter Nutzung spezifischer Schutzausrüstung (Handschuhe, Kittel, FFP2/FFP3-Maske sowie ein Face-Shield – letzteres wurde dem SanVersZ dankenswerterweise durch das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk- und Betriebsstoffe in Erding zur Verfügung gestellt) in einem eigens dafür vorgesehenen Behandlungszimmer, bei maximal möglicher Reduzierung von Aerosolbildung, therapiert. Dieser Raum ist so gewählt, dass er unmittelbar durch einen Nebeneingang zugänglich ist. Nach Abschluss der Maßnahmen bei einem möglicherweise Corona-infizierten Patienten begibt sich das Behandlungsteam zunächst in häusliche Absonderung, um das Risiko einer möglichen Ansteckung des eigenen Personals oder weiterer Patienten so weit wie möglich zu minimieren. Für die Therapie von auf das entsprechende Coronavirus positiv getesteten Soldaten wird ebenfalls nach diesem Ablaufschema vorgegangen.
Auch wenn bei vereinzelten Patienten die Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen durch zusätzliche Aufklärung und Informationen erhöht werden muss, sind die bisherigen Erfahrungen durchweg gut. Mit ihnen kann die Durchführung notwendiger Therapien und der gleichzeitig notwendige Schutz des Personals sichergestellt werden.
Oberfeldarzt Dr. André Müllerschön, SanVersZ Neubiberg
E-Mail: andremuellerschoen@bundeswehr.org
Datum: 13.08.2020
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2020