Das Behandlungsspektrum der Oralmedizin hat sich gravierend weiterentwickelt. Von der steinzeitlich anmutenden „Drill-and-Fill-Mentalität“ hin zu komplexen Therapiekonzepten, die zunehmend eine Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachbereichen benötigen. Die moderne Zahnmedizin ist dadurch ein unverzichtbarer Bestandteil der ganzheitlichen medizinischen Rehabilitation. Als eben dieser Bestandteil der gesamtheitlichen Patientenversorgung wird die Zahnmedizin, mit der Expertise bei der Behandlung und Vermeidung von Erkrankungen des Kauorgans und der angrenzenden anatomischen Strukturen, im Bundeswehrzentralkrankenhaus wahrgenommen.
Dabei kann die interdisziplinäre Kooperation der unterschiedlichen medizinischen Fachbereiche im Rahmen der Krankenhaustätigkeit unter optimalen Bedingungen, mit kurzen Kommunikationswegen zum Wohl der Patienten, umgesetzt werden. Die Integration der Zahnmedizin als etabliertes Mitglied der Kopfgruppe des Bundeswehrzentralkrankenhauses ist ein Beispiel für die hausinterne Kooperation der Fachabteilungen. Hier spielt die Zahnmedizin bei der „Total Mouth Rehabilitation“, der Wiederherstellung von mastikatorischen, phonetischen und ästhetischen Funktionen, eine wichtige Rolle. Dieser Behandlungskomplex wird hauptsächlich autark, aber auch in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachabteilungen bewältigt. Aufgrund der sich teilweise überschneidenden, aber auch gegenseitig ergänzenden Behandlungsfähigkeiten mit der Abteilung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen (Abteilung VII) besteht hier schon seit jeher eine enge Kooperation. Weitere, ebenfalls enge interdisziplinäre Zusammenarbeiten bestehen mit weiteren Fachbereichen. Hier sind die Abteilungen für Innere Medizin (Klinik I) und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Klinik V), Herz- und Gefäßchirurgie (Klinik XVII), Urologie (Klinik XI), Dermatologie und Venerologie (Klinik III) und Psychiatrie und Psychotherapie (Abt. VI) zu benennen.
Damit stellt die Zahnmedizin am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz (Abb.2) einen hochspezialisierten Fachbereich in der Role IV, welcher bei der Rehabilitation der Patienten von der „Locke bis zur Socke“ unverzichtbar ist.
Abteilung XXIII Zahnmedizin
Der Kernauftrag der Abteilung XXIII Zahnmedizin am Bundeswehrzentralkrankenhaus ist der Erhalt und die Wiederherstellung einer oralen Gesundheit von Soldaten, um damit deren „Combat Readiness“ gemäß der geltenden Dental-Fitness-Classifikation (STANAG 2466 MED) zu gewährleisten.
Die Inübunghaltung des militärischen Personals der Abteilung für verschiedene Einsatzszenarien und für den Einsatz in der Role I–III im Rahmen von LV/BV ist ein weiterer Kernauftrag der Abteilung XXIII.
Die Abteilung setzt sich zusammen aus einer truppenzahnmedizinischen Ambulanz und den fachzahnärztlichen Ambulanzen für Parodontologie und Oralchirurgie. Zur Durchführung von Prophylaxemaßnahmen, die im Rahmen der unterstützenden Parodontaltherapie (UPT) und als einsatzvorbereitende Prophylaxe (EVP) notwendig sind, ist eine akademisch ausgebildete Dentalhygienikerin (DH) in der Abteilung tätig (Abb. 2).
Der Betreuungsumfang umfasst die am Bundeswehrzentalkrankenhaus tätigen Soldaten, welche hauptsächlich in der truppenzahnärztlichen Ambulanz betreut werden. Weiter gehören zum Betreuungsumfang die zur konsiliarischen Mitbehandlung überwiesenen militärischen und zivilen Patienten, die sowohl aus peripheren Behandlungseinrichtungen der Bundeswehr als auch aus anderen Fachabteilungen des Krankenhauses zur fachzahnärztlichen Behandlung vorgestellt werden. Hierfür stehen die fachzahnärztlichen Ambulanzen zur Verfügung, wo aktuell ein Fachzahnarzt für Parodontologie und drei Fachzahnärzte für Oralchirurgie tätig sind.
Der Fachbereich Parodontologie beschäftigt sich hauptsächlich, als Spezialbereich der konservierenden Zahnmedizin, mit der Diagnostik und Therapie von chronisch entzündlichen Erkrankungen des Zahnhalteapparates und des umgebenden Weichgewebes. Die Parodontitis ist die häufigste chronische entzündliche Erkrankung im Organismus. Interaktionen mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus, kardiovaskulären oder respiratorischen Erkrankungen sind belegt. Die Therapie der Parodontitis kann sich positiv auf den Krankheitsverlauf der genannten Erkrankungen auswirken.
Zur Beseitigung der parodontalen Entzündungen, vor allem bei fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung, und damit zum Erhalt parodontal geschädigter Zähne zur Sicherung der Kaufunktion bedarf es spezieller parodontologischer und parodontalchirurgischer Behandlungstechniken. Dieses Spezialgebiet liegt in der Zuständigkeit des Fachzahnarztes für Parodontologie. Die konsiliarischen Zuweisungen zu systematischen parodontalen Behandlungen erfolgen hauptsächlich aus den peripheren Behandlungseinrichtungen der Bundeswehr. Nach Abschluss der durch den Fachzahnarzt für Parodontologie durchgeführten antiinfektiösen (AIT) und bei Bedarf chirurgischen Parodontaltherapie (CPT) folgt die unterstützende Parodontaltherapie (UPT). Die UPT übernimmt in der Regel die in der Abteilung tätige Dentalhygienikerin (DH).
Der Fachbereich Oralchirurgie ist auf dentoalveoläre und implantologisch-chirurgische Behandlungen spezialisiert, welche im ambulanten Setting unter Lokalanästhesie durchgeführt werden können. Dies beinhaltet ebenfalls die Rekonstruktion des zahntragenden Alveolarfortsatzes zur Aufnahme von dentalen Implantaten. Aufgrund dieses Behandlungsportfolio wird der Fachbereich Oralchirurgie in der Role IV auf die Rehabilitation von oralen Strukturen, die durch chronische Erkrankungen oder einsatzbedingte Verletzungen entstanden sind, und auf den Einsatz in der Role I–III fachlich vorbereitet und in Übung gehalten.
Weiter verfügt die Abteilung XXIII am Bundeswehrkrankenhaus als besonderes und in der Bundeswehr einzigartiges Fähigkeitsmerkmal über ein modern ausgestattetes zahntechnisches Labor, welches von einem Zahntechnikermeister geleitet wird.
Im zahntechnischen Labor kann der auf Zähnen und Implantaten befestigte Zahnersatz, welcher letztendlich zu der für den Patienten und seine Umgebung erkennbaren Rehabilitation führt, zahntechnisch konventionell oder im digitalen Workflow hergestellt werden.
Dabei ermöglicht der in der Abteilung im Einsatz befindliche Intraoralscanner einen vollständigen digitalen Workflow bei der Herstellung des Zahnersatzes.
Zu erwähnen bleibt, dass alle Fachzahnärzte der Abteilung neben den spezialisierten Behandlungsmaßnahmen arbeitstäglich allgemeinzahnärztliche Tätigkeiten ausüben.
Die allgemeinzahnärztlichen Behandlungskompetenzen müssen sowohl für Einsatzszenarien als auch für die Patientenversorgung im Rahmen LV/BV vorgehalten werden. Dazu ist die arbeitstägliche klinische Tätigkeit in einer zahnärztlichen Fachabteilung zwingend notwendig und unverzichtbar.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Abteilung XXIII Zahnmedizin als Teil der Role IV am Bundeswehrzentralkrankenhaus die Fähigkeiten vorhält, den Erhalt und die zahnmedizinische Rehabilitierung der mastikatorischen, phonetischen und ästhetischen Funktionen oraler Strukturen umfassend durchzuführen.

Kooperationen der Abteilung XXIII Zahnmedizin am Bundeswehrzentralkrankenhaus
Innere Medizin (Abteilung I) und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Abteilung V)
Die interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit einer obstruktiven Schlafapnoe (OSAS) ist u.a Bestandteil der engen Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen I, V und XXIII. An der Erkrankung leiden etwa 4 % der Gesamtbevölkerung. Dabei wird der Schlafrhythmus gestört und ein erholsamer Schlaf ist oft nicht mehr möglich. Tagesmüdigkeit und Hypertonie sind nur zwei mögliche Folgen der OSAS. Die eingehende Diagnostik und Auswahl der zur Therapie vorhandenen Optionen erfolgt durch die fachlich fortgebildeten Schlafmediziner der Abteilungen I und V. Eine bewährte und wenig invasive Behandlungsmethode für eine leichte bis mittelgradige OSAS ist die Anwendung einer Unterkieferprotrusionsschiene (UPS), deren Wirksamkeit mittels wissenschaftlicher Studien nachgewiesen ist.
Nach konsiliarischer Zuweisung an die Abteilung XXIII erfolgt die Diagnostik und weitere Therapie unter Berücksichtigung spezieller zahnmedizinischer Gesichtspunkte durch einen spezialisierten, schlafmedizinisch fortgebildeten Zahnmediziner. Die Herstellung der UPS erfolgt in der Regel im hauseigenen zahntechnischen Labor. Nach Eingliederung der UPS wird der Patient zur Überprüfung des Therapieerfolges an den schlafmedizinischen Erstuntersucher zurücküberwiesen. Bei primär unzureichenden Therapieerfolg kann eine Korrektur der UPS durch den Zahnmediziner erfolgen, bis ein zufriedenstellendes Behandlungsergebnis vorliegt.

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastische Operationen (Abteilung VII)
Aufgrund der fachlichen Nähe und der Überschneidungen der Therapie und Fähigkeiten auf dem Gebiet der dentoalveolären und implantologischen Chirurgie besteht seit vielen Jahren eine besonders enge, sich gegenseitig ergänzende kooperative Zusammenarbeit mit der Abteilung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und plastischer Operationen (Klinik VII).
Die in der Klinik VII vorhandene Option, Eingriffe im fachlichen Überschneidungsgebiet unter Intubationsnarkose durchzuführen, ermöglicht einen erweitertes Behandlungsportfolio bei der Rehabilitation von dentoalveolären Defekten.
Weiter erfolgt die konsiliarische Kooperation bei der chirurgischen Behandlung von Patienten mit Allgemeinerkrankungen, deren ambulante Behandlung aufgrund des Risikoprofils nicht möglich ist. Hier steht der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie die Möglichkeit der stationären Aufnahme und der dortigen postoperativen Behandlung zur Verfügung.
Die Abteilung XXIII unterstützt die Abteilung VII bei der Anfertigung von Zahnersatz auf den von Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgen inserierten Implantaten und allgemein-zahnärztlichen Behandlungen, die im alltäglichen kieferchirurgischen Setting nicht vorgesehen sind.
Als ein Bindeglied zwischen den beiden Abteilungen sind die in der Abteilung XXIII tätigen Fachzahnärzte für Oralchirurgie zu nennen, die in der Regel ihre dreijährige Weiterbildung in einer Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie an einem Bundeswehrkrankenhaus absolvieren.
Aufgrund ihrer klinischen Tätigkeit in der Abteilung XXIII Zahnmedizin und der speziellen dreijährigen Weiterbildung verfügen Fachzahnärzte für Oralchirurgie über die notwendigen prothetischen und chirurgischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für eine dentale Rehabilitation nach einem Trauma- oder durch chronische Erkrankungen bedingten Verlust der Dentition benötigt werden.
Psychiatrie und Psychotherapie (Abt. VI)
Psychiatrische Erkrankungen können zu Stellwert- und Verhaltensänderungen seitens der Betroffenen führen, die sich auf die orale Gesundheit auswirken können.
Unzureichende Mundhygiene, vermehrter Nikotinabusus und Stressbewältigung durch Parafunktionen wie z. B. das Zähneknirschen sind dabei die am häufigsten festgestellten Ursachen. Im Rahmen der häufig mehrwöchigen stationären Behandlung der Patienten in der Klinik VI unterstützt die Abteilung XXIII im Rahmen der konsiliarischen Tätigkeit. Dabei umfassen die Behandlungen Maßnahmen der akuten Schmerzbeseitigung, prophylaktische Maßnahmen i.S. von Zahnreinigungen und Mundhygieneunterweisungen und die Anfertigung von Aufbissschienen zum Schutz der Zahnhartsubstanz bei Parafunktionen. Die Herstellung der Aufbissschienen erfolgt ebenfalls im hauseigenen zahntechnischen Labor. Dazu hat sich der digitale Abdruck mittels Intraoralscanner etabliert, so dass hier ein vollständiger digitaler Workflow zur Anwendung kommt.
Herz- und Gefäßchirurgie (Klinik XVII);
Urologie (Klinik XI)
Dermatologie und Venerologie (Klinik III)
Innere Medizin (Abteilung I)
Die zahnmedizinische Fokussuche und Fokusbeseitigung ist im klinischen Alltag die häufigste konsiliarische Fragestellung der überweisenden Abteilungen. Die Vorstellung von militärischen und zivilen stationären Patienten erfolgt dabei vor einer geplanten Medikamentengabe (z. B. Antiresorptiva), vor geplanter Chemotherapie oder geplanten operativen Maßnahmen zum Ausschluss eines dentogenen Fokus als auslösende Ursache für Erkrankungen anderer Organsysteme. Die zahnmedizinische Expertise wird dabei zur Vervollständigung der umfassenden diagnostischen Maßnahmen benötigt. Dazu werden in der Abteilung XXIII klinische und radiologische Befunde erfasst und ausgewertet und notwendige zahnmedizinische Therapiemaßnahmen empfohlen. Ein Teil dieser Therapiemaßnahmen erfolgt anschließend im Rahmen der konsiliarischen Mitbehandlung während der laufenden stationären Behandlung. Dabei handelt es sich hauptsächlich um oralchirurgische und parodontologische Behandlungsmaßnahmen, die bestenfalls einer Fokusbeseitigung oder zu mindestens einer Fokusverminderung dienen.
Allgemeine zahnärztlich-konsiliarische Tätigkeiten am Bundeswehrzentralkrankenhaus
Die Notwendigkeit einer zahnmedizinischen Schmerz-/Notfallbehandlung kann sich jederzeit im Rahmen einer stationären Behandlung ergeben. Besonders bei längeren stationären Aufenthalten von Patienten mit einem kompromittierten Gebisszustand können zahnmedizinische Notfälle nicht ausgeschlossen werden. Die Behandlungsnotwendigkeiten sind hier vielfältig und reichen von einer einfachen Beratung über chirurgische Maßnahmen bis hin zur Herstellung eines neuen Zahnersatzes bei Verlust der ins Krankenhaus mitgebrachten Prothese.
Hier kann die Abt. XXIII schnelle fachliche Beratung und Hilfe anbieten, welche bei bettlägerigen Patienten ggf. direkt auf der Station erfolgen muss.
Damit kann im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz, vergleichbar zu anderen Universitätskliniken, eine zahnmedizinische Fachkompetenz vor Ort angeboten werden.
Abteilung XXIII Zahnmedizin quo vadis? Ausblick in die Zukunft.
Die bereits bestehenden interdisziplinären Kooperationen werden in der Zukunft eine immer gewichtigere Rolle spielen. Die zunehmende Komplexität der Behandlungsmöglichkeiten erfordert für einen qualitativ hochwertigen gesamtheitlichen Rehabilitationserfolg die Zusammenarbeit von entsprechend spezialisierten Abteilungen. Die Abteilung XXIII/Zahnmedizin trägt mit der zahnmedizinischen Fachkompetenz zur ganzheitlichen Rehabilitation bei.
Die zunehmende Anzahl von Patienten, die aufgrund einer diagnostizierten Zahnarztphobie, PTBS oder eines ausgeprägten Würgereizes nicht konventionell unter Lokalanästhesie behandelt werden können, zeigt die Notwendigkeit von Alternativen für die Schmerzausschaltung bei zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen. Hier werden aktuell zukünftige Kooperationsmöglichkeiten mit der Abteilung Anästhesie (Klinik X) geprüft. Ziel ist die Möglichkeit einer nichtchirurgischen zahnärztlichen Behandlung unter zentraler Schmerzausschaltung durch Intubationsnarkosen, die in den Räumlichkeiten der Abteilung XXIII durchgeführt werden.
Die bereits eingeführten oralchirurgischen Behandlungen unter intravenöser Sedierung, die von entsprechend qualifizierten Fachzahnärzten für Oralchirurgie durchgeführt werden, sollen in Zusammenarbeit mit der Interdisziplinären Tagesklinik zukünftig weiter etabliert und ausgebaut werden.
Diese Fähigkeit zur Durchführung von zahnmedizinisch/oralchirurgischen Behandlungen unter intravenöser Sedierung ist auch im Hinblick auf die Notfallbehandlung von zahn- und kieferverletzten Patienten unter Einsatz oder LV/BV-Bedingungen sinnvoll und deshalb dringend in Übung zu halten.
Die neue Approbationsordnung in der Zahnmedizin beinhaltet ein Praktikum zur Berufsfelderkundung für angehende Zahnmediziner. Aufgrund des umfangreichen Behandlungsportfolios und des zahntechnischen Labors vor Ort kann die Abteilung Zahnmedizin zukünftig einen interessanten Praktikumsort bieten. Dieser könnte auch mit Hinblick auf die zahnmedizinische Nachwuchsgewinnung eine wichtige Rolle spielen.
Weiter ist geplant die Angebote für ein oralchirurgisches Praktikum in der Abteilung XXIII zukünftig zu intensivieren, um die chirurgische Behandlungssicherheit von jungen zahnärztlichen Kollegen/innen sowohl im Behandlungsalltag als auch unter Einsatz- und LV/BV-Bedingungen zu verbessern.
Die Intensivierung der wehrmedizinischen Forschung ist ein weiteres Zukunftsprojekt der Abteilung XXIII am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz. Damit wird die Abteilung XXIII ihren zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Beitrag am Medizincampus Koblenz der Universitätsmedizin leisten können.
Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2 / 2025
Oberfeldarzt Dr. med. dent. Gabor Boros
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Ltd. OA und Stv. Klin. Dir. Abt. XXIII/ Zahnmedizin BwZKrhs Koblenz
Rübenacherstrase 170
56072 Koblenz