DER FACHBEREICH ZAHNMEDIZIN AUF DEM WEG IN DIE ZIELSTRUKTUR 2020

Mit dem Erscheinen dieses Heftes und dem gleichzeitig unmittelbar bevorstehenden Beginn der Einnahme der Zielstruktur der regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanEinr) zum 1. Januar 2015 wird

ein bedeutender Teil des „Zahnärztlichen Dienstes“ der Bundeswehr – unsere Zahnarztgruppen in der Fläche – zeitgleich mit den für die truppen- und fachärztlichen Aufgaben Verantwortung tragenden übrigen Sanitätseinrichtungen und Sanitätsstaffeln Einsatz (SanStff Eins) des Systemverbundes „Regionale sanitätsdienstliche Versorgung und Unterstützung“ umgegliedert werden. Diese Gelegenheit möchte ich nutzen, um über die fachlichen Hintergründe zu informieren, die zu dieser Planung geführt haben, sowie Sie mitzunehmen auf dem Weg in die Zielstruktur 2020.

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Struktur.

Basierend auf den „Eckpunkten zur Neuausrichtung der Bundeswehr“, den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ sowie auf der – nach erfolgter Billigung der Grobstruktur – Ministerentscheidung zur Stationierung der Bundeswehr in Deutschland und auf im damaligen Führungsstab des Sanitätsdienstes erstellten fachlichen Grundlagendokumenten zur Ausgestaltung der Regionalen Sanitätsdienstlichen Unterstützung, galt es für den Fachbereich Zahnmedizin die Zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen der Zukunft mitzugestalten. Der Fachbereich konnte seinen zielgerichteten Beitrag im Sinne fachlicher Forderungen einbringen und somit den Schwerpunktbereich der Zahnmedizin in der Bundeswehr zukunfts- und leistungsfähig machen.
Die dabei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen stellten sich im Kern wie folgt dar: Das Personalstrukturmodell 185 gab uns über seine Verteilung in die Personalkategorien den künftigen ausplanbaren Umfang an militärischen Dienstposten für Sanitätsstabsoffiziere Zahnarzt und des Personals der zahnärztlichen Gesundheitsfachberufe auf der Feldwebel- und Unteroffizierebene vor. Ergänzt um die Dienstposten für die zivilen zahnmedizinischen Fachangestellten stand somit der Personalpool fest, der die Sicherstellung des Anspruches der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf unentgeltliche truppenzahnärztliche Versorgung gewährleisten wird. Diese Ressourcenvorgabe in Verbindung mit der Absicht des Inspekteurs des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die „ambulante Inlandsversorgung auf robuste Sanitätseinrichtungen zu konzentrieren“, stellte für den Fachbereich in Verbindung mit der überwiegend doch kleinzelligen Stationierung der zu versorgenden Truppenteile eine deutliche Herausforderung dar: Wie kann man funktionelle Einheiten bilden und wie gelingt es, die Zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit flachen hierarchischen Strukturen wirksam, verantwortungsvoll im Umgang mit begrenzten Ressourcen und qualitätsorientiert fachlich zu führen?
Neben der uns zugestandenen Relation Zahnarzt pro Patient stellt die erfolgreiche Etablierung je eines „Koordinierenden und Beratenden Zahnarztes“ – des „Leiters Zahnmedizin“ – pro Sanitätsunterstützungszentrum (SanUstgZ) ein Kernelement der künftigen Struktur dar. Vor dem Hintergrund der durch die Aussetzung der Einberufung zur Ableistung des Wehrdienstes veränderten Versorgungsqualität und aktuellen Entwicklungen auf dem zivilen zahnmedizinischen Sektor, die es zu berücksichtigen galt, stellt ein – in Verbindung mit der bei den SanStOffz Zahnarzt anwendbaren Netto-Jahresarbeitszeit im Funktionsdienst und den bundeswehrspezifischen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die truppenzahnärztliche Versorgung und zahnmedizinische Begutachtung und Heilfürsorge erbracht wird – möglichst niedriges Zahnarzt-Patienten-Verhältnis eine sehr gute Grundlage für zahnärztliche Leistungserbringung in der Bundeswehr, die dem hohen fachlichen Standard in Deutschland entspricht, dar. Fachlich hoch qualifiziertes zahnärztliches Personal, dem neben curricularen Fortbildungen in der Funktionsanalyse und -therapie, Parodontologie und Prothetik künftig auch die Endodontologie und die Restaurative Zahnheilkunde als Fortbildungswege zur Verfügung stehen wird, steht zahnmedizinisches Gesundheitsfachpersonal auf der Ebene der Fachangestellten und künftig vermehrt auch auf der Ebene der Fachassistenten zur Seite. Jede Zahnärztliche Behandlungseinrichtung wird mit einem zahnmedizinischen Fachassistenten ausgestattet sein. Zudem gelang es, den zivilen Trend hin zu mehr Prävention und Prophylaxe in unsere Behandlungseinrichtungen zu übertragen; größere Zahnarztgruppen werden mit einem zusätzlichen zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten ausgestattet werden, der in einer eigens dafür eingerichteten Prophylaxeambulanz dieser Entwicklung im zivilen Bereich Rechnung tragen wird. Nicht nur diese quantitative, sondern insbesondere die damit verbundene qualitative Steigerung der Assistenz am Behandlungsstuhl wird in Verbindung mit einer ab dem Jahre 2015 erstmalig über das Rüstungsverfahren Customer Product Management (CPM) zulaufenden vollständig aktualisierten Komplettaustattung mit zahnärztlichem Gerät und Instrumentarium, digitalem Röntgen und vernetzter Medizinprodukteaufbereitung alle Fachgebiete der Zahnheilkunde befähigen, ihren Auftrag zum Wohle der uns anvertrauten Patienten sicherzustellen.
(Grafik)
Die nun aus materieller als auch aus personeller Sicht befähigte Ebene der reinen zahnmedizinischen Leistungserbringung, das heißt die Zahnarztgruppen des Teilsystems „regionale zahnmedizinische Versorgung“, wird ortsnah und der Gesamtsystematik RegSanUstg folgend von mit (wie bereits im vorherigen Textteil erwähnt) fachlichen Vorgesetzteneigenschaften versehenen, neu in Wahrnehmungsfunktion geschaffenen Dienstposten – den „Leitern Zahnmedizin“ – geführt. Der Kommandozahnarzt im Fähigkeitskommando Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Diez (Kdo RegSanUstg), dessen allgemeine organisatorische Planung auf genau diese Führungsspanne hin ausgelegt wurde, verfügt nun über 13 Koordinatoren, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht nur beratend für Kommandeure und Dienststellenleiter zur Verfügung stehen, sondern insbesondere durch fachliche Führung und prozessbegleitende Supervision die truppenzahnärztliche und fachzahnärztliche Versorgung durch einrichtungsübergreifende Maßnahmen und unter effektiver Nutzung vorhandener personeller, materieller und infrastruktureller Ressourcen sicherstellen. In dieser Aufgabe werden die „Leiter Zahnmedizin“ von der Gruppe G 3.3 Zahnmedizin im Stab des Kdo RegSanUstg geführt und in operativen, zahnmedizinisch-betrieblichen Angelegenheiten unterstützt. Die Unterabteilung III Zahnmedizin des Kommando Sanitätsdienst spannt gewissermaßen ihren konzeptionellen Schirm über diesen primärzahn- und fachzahnärztlich-ambulanten Versorgungsauftrag und führt zusätzlich die zahnmedizinischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser, die beiden zahnmedizinischen Einrichtungen beim Schifffahrtsmedizinischen Institut der Marine und am Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe bis zu dessen Überführung sowie die Behandlungseinrichtungen im Einsatz. Somit ist die betriebliche Führungsorganisation auf wenige Ebenen beschränkt und gewährleistet eine schnelle, direkte Führung auf kurzen Wegen, die in Verbindung mit einer prozessorientierten, wenige Stufen umfassende Abbildung der zahnärztlichen Heilfürsorge gute Voraussetzungen liefert, Patientennähe zu fördern und zu leben.
Erstmals konnte durch Beistellung von insgesamt 12 Dienstposten Truppenzahnarzt aus dem Ergänzungspersonal Einsatz – welche durch neue NATO-Standardisierungsdokumente für die Ebene-1-Versorgung begründet wurden – Entlastung in einzelnen Versorgungsbereichen geschaffen werden. Die freie Disposition dieser Dienstposten in Verbindung mit der räumlichen Zusammenfassung von Zahnarztgruppen und Zahnarzttrupps zu funktionellen Einheiten versetzte den Fachbereich Zahnmedizin in die Lage, die zahnmedizinische Versorgungssituation trotz Kleinzelligkeit der Stationierung teilweise auszugleichen. Über die Ebene-1-Versorgung für die Einsätze konnte ebenfalls zahnmedizinisches Gesundheitsfachpersonal (insgesamt 24 Dienstposten) aus den Zahnarzttrupps 1 und 2 der SanStff Eins auf der Unteroffizier- und Feldwebelebene zur Verwendung in den regionalen zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen beigestellt werden. Über die fachliche Führung durch die sich am Ort befindliche Zahnarztgruppe werden diese Mitarbeiter nicht für nur einsatznahe Aufgaben in der SanStff Eins vorgehalten, sondern werden sich durch eine enge Einbindung an der Leistungserbringung in der Zahnarztgruppe beteiligen. Insgesamt umfasst der Fachbereich Zahnmedizin in den regionalen Sanitätseinrichtungen knapp tausend Dienstposten (ca. 760 militärische und gut 230 zivile) und stellt mit diesen Mitarbeitern einen signifikanten Beitrag zur unentgeltlichen truppen(zahn)ärztlichen Versorgung. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Zahnarztgruppen ist eine bedeutende Aufgabe übertragen worden; ich bin mir sicher, dass sie diese Herausforderung gut meistern werden. Die beigestellten infrastrukturellen und materiellen Ressourcen werden den Kernprozess der zahnärztlichen Leistungserbringung wirkungsvoll unterstützen. Wir werden als „zahnärztliche Dienstleister“ vor Ort auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten eingehen und sie den Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung gerecht werdend zahnmedizinisch versorgen.
 

Datum: 10.02.2015

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