
KASUISTIK: Darf man nach einem Herzinfarkt und einer Bypass-Operation noch fliegen?
Case Report: Back to flying duties after cardiac infarction and operative revascularization?
Norbert Güttler
Zentrum für Luft- und Raumfahrmedizin der Luftwaffe – Fachabteilung II, Fürstenfeldburck
Zusammenfassung

Fallbericht: Bei einem 40-jährigen Bordtechniker (Hubschrauber) kam es zu einem Nicht-ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand bei koronarer Zweigefäßerkrankung. Da eine interventionelle Rekanalisation des Infarktgefäßes nicht möglich war, erfolgte eine notfallmäßige aortokoronare Bypass-Operation. Postoperativ wurde die Leistungsfähigkeit des Soldaten weitgehend wiederhergestellt, eine effektive Sekundärprävention wurde etabliert. Nach kardiologischer Untersuchung am Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe konnte dem Soldaten eine flugmedizinische Sondergenehmigung erteilt werden, so dass er jetzt wieder in seiner Funktion als Bordtechniker tätig ist.
Diskussion: In dem Beitrag werden Maßnahmen des Screenings auf eine koronare Herzerkrankung bei asymptomatischen Piloten und Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen sowie Möglichkeiten der Primärprävention dargestellt. Die Vorteile der totalen arteriellen Revaskularisation bei der Bypass-Operation werden aufgezeigt und On-Pump- versus Off-Pump-Techniken werden verglichen. Schließlich werden die Nachbehandlung sowie die Sekundärprävention nach Myokardinfarkt und Bypass-Operation aus flugmedizinischer Sicht geschildert. Kriterien der Flugtauglichkeit und Voraussetzungen für die Erteilung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung werden diskutiert.
Schlüsselworte: Koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt, aortokoronare Bypass-Operation, Wehrfliegerverwendungsfähigkeitsuntersuchung, flugmedizinische Sondergenehmigung
Hier geht es zum vollständigen Artikel.
Datum: 16.01.2020