KASUISTIK: Darf man nach einem Herzinfarkt und einer Bypass-Operation noch fliegen?
Case Report: Back to flying duties after cardiac infarction and operative revascularization?
Norbert Güttler
Zentrum für Luft- und Raumfahrmedizin der Luftwaffe – Fachabteilung II, Fürstenfeldburck
Zusammenfassung
Einleitung: Die koronare Herzerkrankung ist eine der häufigsten Ursachen für eine “Sudden Incapacitation” beim fliegenden Personal. Sie ist die häufigste Todesursache in Deutschland mit einer Lebenszeitprävalenz von fast 10 % bei den 40- bis 79-jährigen. Die Diagnostik einer asymptomatischen koronaren Herzerkrankung ist eine der wesentlichen Herausforderungen für den Fliegerarzt. Falls es zu einem akuten Koronarsyndrom mit der Notwendigkeit einer interventionellen oder operativen Revaskularisation kommt, stellt sich anschließend die Frage der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit.Fallbericht: Bei einem 40-jährigen Bordtechniker (Hubschrauber) kam es zu einem Nicht-ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand bei koronarer Zweigefäßerkrankung. Da eine interventionelle Rekanalisation des Infarktgefäßes nicht möglich war, erfolgte eine notfallmäßige aortokoronare Bypass-Operation. Postoperativ wurde die Leistungsfähigkeit des Soldaten weitgehend wiederhergestellt, eine effektive Sekundärprävention wurde etabliert. Nach kardiologischer Untersuchung am Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe konnte dem Soldaten eine flugmedizinische Sondergenehmigung erteilt werden, so dass er jetzt wieder in seiner Funktion als Bordtechniker tätig ist.
Diskussion: In dem Beitrag werden Maßnahmen des Screenings auf eine koronare Herzerkrankung bei asymptomatischen Piloten und Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen sowie Möglichkeiten der Primärprävention dargestellt. Die Vorteile der totalen arteriellen Revaskularisation bei der Bypass-Operation werden aufgezeigt und On-Pump- versus Off-Pump-Techniken werden verglichen. Schließlich werden die Nachbehandlung sowie die Sekundärprävention nach Myokardinfarkt und Bypass-Operation aus flugmedizinischer Sicht geschildert. Kriterien der Flugtauglichkeit und Voraussetzungen für die Erteilung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung werden diskutiert.
Schlüsselworte: Koronare Herzkrankheit, Myokardinfarkt, aortokoronare Bypass-Operation, Wehrfliegerverwendungsfähigkeitsuntersuchung, flugmedizinische Sondergenehmigung
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Datum: 16.01.2020