SANITÄTSMATERIAL IN DER ABTEILUNG AIN
Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen
und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr.
Dies umfasst insbesondere
- die Ausgestaltung der nationalen und internationalen Rüstungspolitik,
- die Erschließung von Technologien durch konzeptionelle Vorgaben im Bereich der wehrtechnischen Forschung und Technologie (F&T),
- die Steuerung der Modernisierungsmaßnahmen und Beteiligungsangelegenheiten,
- die Gesamtverantwortung für den Bereich Informationstechnik,
- querschnittliche Aufgaben in den Bereichen Organisation, Haushalt, Planung, Recht sowie Wirtschaftlichkeit und
- die Fachaufsicht über die durch den nachgeordneten Bereich wahrzunehmenden Aufgaben im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess (einschließlich der „Materialverantwortung für die Einsatzreife“).
Dazu gliedert sich die Abteilung AIN in eine Leitungsebene, das Controlling sowie fünf Unterabteilungen.
Die Unterabteilung AIN V steuert auf ministerieller Ebene die Entwicklung, Beschaffung und Nutzung der gesamten Ausrüstung der Bundeswehr. Die Referate AIN V 3 bis V 6 üben die Fachaufsicht über sämtliche Projekte des nachgeordneten Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), mit Ausnahme von IT-Projekten aus. Dabei versteht sich Fachaufsicht als umfassende Aufsicht sowohl über die Rechtmäßigkeit (Einhaltung von Recht und Gesetz) sowie über die Zweckmäßigkeit (Art und Weise des Aufgabenerfüllung) des Handelns.
Weitere Aufgaben der Unterabteilung AIN V sind die Festlegung von Grundsätzen, konzeptionellen Grundlagen und Vorschriften zur Wahrnehmung der Materialverantwortung für die Einsatzreife sowie Aufgaben im Rahmen der Zulassung von Wehrmaterial.
Ferner stellt AIN V die zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle der Abteilung für alle Einsatzangelegenheiten und ist Zuständigkeit für Fragen des Qualitätsmanagements sowie der Standardisierung und Normung.
Die ministerielle Fachaufsicht über die Beschaffung von Sanitätsmaterial im Rahmen des Customer Product Management (CPM [nov.]) ist dem Referat AIN V 3 „Steuerung Realisierung und Nutzung (Einsatzreife), Beiträge Forschung und Technologie (F&T) querschnittliches Material, Bekleidung und Sanitätsmaterial“ zugeordnet.
Der Zuständigkeitsbereich von AIN V 3 insgesamt reicht dabei von der Infanteriebewaffnung und -munition bis einschließlich 40mm, über ABC- und Feldlagermaterial bis hin zu Arzneimitteln und Sanitätsmaterial. Zur Wahrnehmung des Anteils Sanitätsmaterial und zur Etablierung der erforderlichen sanitätsdienstlichen Expertise wurde ein Referentendienstposten Sanitätsstabsoffizier Apotheker ausgebracht.
Seine Fachaufsichtsfunktion erstreckt sich über ca. 250 sanitätsdienstliche Rüstungsprojekte - von Sanitätsgeräten zur Einrüstung in Land- und Luftfahrzeuge, über die Ausstattung und Regeneration der Bundeswehrkrankenhäuser und Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr bis hin zu den Einsatzsystemen der modularen und luftverlegbaren Sanitätseinrichtungen. Darüber hinaus umfasst das Aufgabengebiet von AIN V 3 auch die Ausübung der Fachaufsicht im Bereich der zentralen Beschaffung von Arzneimitteln aus pharmazeutischer Sicht.
Die Ausstattung der Streitkräfte mit Sanitätsmaterial unterliegt in vollem Umfang dem CPM (nov.). Eindeutig definierte Schnittstellen zum Integrierten Planungsprozess (IPP) bilden Anknüpfpunkte für die nahtlose Zusammenarbeit insbesondere auch mit der sanitätsdienstlichen Expertise in den Bereichen der Abteilungen Planung und Führung Streitkräfte im BMVg.
Im nachgeordneten Bereich werden durch die klar zugeordneten Verantwortlichkeiten mit eindeutigen Entscheidungskompetenzen im CPM (nov.) Entscheidungsprozesse und Verfahren deutlich gestrafft. Durch das Zusammenführen der Aufgaben Realisierung und Nutzungssteuerung im BAAINBw werden die früher zersplittert wahrgenommenen Zuständigkeiten aus einer Hand gegenüber dem Bedarfsträger und dem Nutzer wahrgenommen. Dies vereinfacht die Kommunikation, die Verfahren und die Reaktionsfähigkeit deutlich (one face to the customer).
Datum: 12.06.2014
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/1