19.08.2016 •

Neuordnung der Führungsrollen im ­Fachbereich Zahnmedizin

Aus der Unterabteilung III Zahnmedizin (Unterabteilungsleiter: Flottenarzt Dr. H. Bieber) der Abteilung A (Abteilungsleiter: Oberstarzt B. Most) des Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Befehlshaber und Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr: Generaloberstabsarzt Dr. M. Tempel)

Mit der Aufstellung des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr im Zuge der Neuausrichtung des Sanitätsdienstes wurden Aufgaben des ehemaligen Führungsstabes des Sanitätsdienstes im Bundesministerium der Verteidigung von der ministeriellen Leitungsebene auf die oberste nachgeordnete Ebene abgeschichtet und Aufgaben des Sanitätsführungskommandos und des Sanitätsamtes der Bundeswehr zusammengeführt. Die Unterabteilung III Zahnmedizin nimmt die fachliche Führungsrolle im Fachbereich Zahnmedizin ein. Im vorliegenden Beitrag werden deren Aufgaben und Strukturen vorgestellt.

Im Juli 2015 hat der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr entschieden, die bisherigen Aufgaben des Leitenden Zahnarztes der Bundeswehr (LtdZahnarztBw) und des Unterabteilungsleiters III Zahnmedizin der Abteilung A des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr künftig zusammenzufassen.

Seit diesem Zeitpunkt füllt der Dienstposteninhaber eine Doppelrolle aus:

In seiner Eigenschaft als LtdZahnarztBw ist er verantwortlich für die approbationsgebundene Führung des Fachbereichs Zahnmedizin der 

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Abb. 1: Gliederung der Unterabteilung III Zahnmedizin
Bundeswehr sowie dessen Weiterentwicklung und die Umsetzung approbationsspezifischer Aspekte und Aufgaben. In dieser Funktion untersteht der LtdZahnarztBw direkt dem Inspekteur und hat ihm gegenüber ein unmittelbares Vortragsrecht.

Als Unterabteilungsleiter III obliegen ihm konzeptionelle Planungen zur zukünftigen Ausrichtung der zahnmedizinischen Versorgung, die grundsätzliche Steuerung und Organisation des unterstellten Fachbereichs sowie die Umsetzung und Ausgestaltung der zahnärztlichen Heilfürsorge im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV).

Entsprechend dieser beiden großen Kernaufgaben ist die Unterabteilung III in zwei Referate gegliedert, die wiederum aus jeweils zwei Sachgebieten bestehen.

Referat 1 „Planung und Steuerung der zahnärztlichen Versorgung der Bundeswehr“

In diesem Referat sind alle notwendigen fachlichen (Teil-)Prozesse zur Planung, Führung und Steuerung des „Gesamtsystems Zahnmedizin“ vereinigt.

Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung und Einführung zivil etablierter Verfahren in die Bundeswehr zählen zu den wichtigsten Aufgaben des Referates. Trends des Gesundheitswesens werden hier aus fachlicher Sicht geprüft und bewertet. Beispiele sind digitale Patientenakten, Digitalisierungen im Bereich Zahnmedizin mittels Scannertechnologie sowie neue Berufsbilder, wie der „Dentalingenieur“.

Daneben werden hier die Grundsatzforderungen für die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung erarbeitet. Dazu gehört auch die Erarbeitung und Anpassung von Durchführungsbestimmungen zum gesetzeskonformen Betrieb der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen. Passend sind daher in diesem Referat der Unterabteilung die Bereiche Qualitätsmanagement und -sicherung, die Erfassung von Betriebsparametern, die Auswertung der zahnärztlichen Monatsmeldung und die Zahnärztliche Stelle Röntgen mit ihrer öffentlich-rechtlichen Überwachungsfunktion sowie die Steuerung der zahnmedizinischen Einsatzplanung verortet.

Im Sachgebiet 1.1 werden mit der Erarbeitung konzeptioneller Dokumente für die zahnärztliche Patientenversorgung Grundsatzforderungen erstellt und damit die materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der truppenzahnärztlichen Versorgung im In- und Ausland geschaffen.

Die stetige Fortentwicklung der materiellen Ausstattung macht die deutliche Herausarbeitung und Benennung möglicher Fähigkeitslücken

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Abb. 2: zahnärztlicher Behandlungscontainer
unverzichtbar. Gerade die langfristigen Zeitabläufe in den Rüstungs- und Beschaffungsverfahren erfordern eine frühzeitige Einsteuerung entsprechender Vorhaben. So wurde bereits vor zehn Jahren die Notwendigkeit zur Umstellung der zahnärztlichen Radiologie auf digitale Technik erkannt und deren Realisierung initiiert. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr konnte dieses Jahr die Beschaffung für 28 Standorte eingeleitet werden. Eine wesentliche Aufgabe ist dabei, die Bedürfnisse des Fachbereiches Zahnmedizin im Wettbewerb um die verfügbaren Ressourcen richtig zu priorisieren. Gerade bei IT-Fragestellungen gilt es, regelmäßig neue Lösungsansätze zu begleiten, um die fachlichen Bedürfnisse der Zahnmedizin in der Bundeswehr in die Gesamtplanungen der Streitkräfte einfließen lassen zu können. In all diesen Bereichen ist es eine stetige Herausforderung – auch aufgrund der üblichen Personalfluktuationen – im Kontakt mit allen Beteiligten zu bleiben und die Projekte sukzessive voranzubringen. Vorteilhaft ist daher, dass hier die im benachbarten „Schwestersachgebiet“ 1.2 erfolgten Auswertungen der Einsatzmeldungen und Erfahrungsberichte in die konzeptionellen Mate­rialplanungen für die Einsätze eingehen können. So werden in Abhängigkeit vom Einsatzort Ausrüstungselemente nach fachlichen Bedürfnissen, wie beispielsweise die Neubeschaffung einer modernen hochmobilen Behandlungseinrichtung für die Luftverlegbaren Sanitätseinrichtungen (LSE), gefordert.

Eine weitere Aufgabe ist die Verschlankung von Verordnungen und Vorschriften im Sinne der Entbürokratisierung. Im Rahmen des aktiven Regelungsmanagements konnte durch Straffungen und Zusammenfassungen von zu überführenden Altweisungen und Erlassen im vergangenen Jahr die Anzahl der Regelungen auf etwa die Hälfte reduziert werden.

Darüber hinaus koordiniert das Sachgebiet 1.1 federführend für den Fachbereich die Durchführung von über 20 verschiedenen fachlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu werden regelmäßig die erlassenen Weisungen überprüft und wenn notwendig inhaltlich überarbeitet oder angepasst. Dies gewährleistet die Umsetzung der wissenschaftlichen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), was im Ergebnis die Ausbildungsqualität erhöht und die zivile Anerkennung der erreichten Lehrgangsabschlüs­se sichert.

Die Zahnärztliche Stelle übernimmt anstatt der zivilen Röntgenstellen bei den Landeszahnärztekammern die gesetzlich vorgeschriebenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Qualitäts­sicherung des zahnärztlichen Röntgens für alle dentalen Röntgeneinrichtungen im Geschäfts­bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Neben Auswertungen von Konstanzaufnahmen und fachlicher Bewertung von Röntgenbildern unter den Aspekten des Qualitätsmanagements werden dazu jährlich etwa ein Drittel aller zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen überprüft und das vor Ort tätige Personal im Sinne der helfenden Dienstaufsicht beraten.

Hauptaufgabe des Sachgebietes 1.2 liegt in der Entwicklung von Grundlagen für den Betrieb der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen

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Abb. 3: Bordzahnstation
 der Bundeswehr. Zur Quantifizierung des Versorgungsumfeldes und der Versorgungserbringung im Grundbetrieb ist die Auswertung des fachlichen Meldewesens unverzichtbar. Nur durch Analyse und Weiterentwicklung personeller und materieller Kennzahlensysteme können valide Aussagen getroffen, Tendenzen beschrieben und Forderungen untermauert werden. Gleichzeitig werden wissenschaftliche Entwicklungen des zivilen Gesundheitswesens ausgewertet und technische Veränderungen im Bereich Zahnmedizin an die Bedürfnisse der Bundeswehr angepasst. Als Beispiel ist hier das Verfahren zur Aufbereitung von Medizinprodukten zu nennen. Nach Prüfung der geänderten gesetzlichen Vorgaben erfolgte zeitnah die Erarbeitung einer Ausbildungsweisung zur erforderlichen Qualifikationshöhe von Fachpersonal, welches mit der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten befasst ist.

Das Sachgebiet steuert zudem die personelle Einsatzplanung für alle Sanitätsoffiziere Zahnarzt und Fachzahnärzte Oralchirurgie in land- und seegebundenen Einsätzen. Dabei erfolgt die enge Zusammenarbeit mit den Fähigkeitskommandos des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (dem Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung in Diez und dem Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung in Weißenfels), dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam und dem Marinekommando in Rostock. Ziel ist es, für die in Frage kommenden Sanitätsoffiziere einen größtmöglichen zeitlichen Vor­lauf im Sinne der Planungssicherheit zu erreichen. Durch immer wieder auftretende Lageänderungen kann es aber im Einzelfall zu kurzfristigen Ein- und Umplanungen kommen. Im vergangenen Jahr nahmen insgesamt 42 Zahnärzte bzw. Oralchirurgen an besonderen Auslandsverwendungen teil, was einem Anteil von 15 % aller kurativ zahnmedizinisch oder oralchirurgisch tätigen Sanitätsoffiziere entspricht.

Referat 2 „Zahnärztliche Individual­medizin, Begutachtender Zahnarzt der Bundeswehr, Kommandozahnarzt und spezialisierte Gesundheitseinrichtungen“

Im zweiten Referat der Unterabteilung werden (Teil-)Prozesse zur zahnmedizinischen Gesundheitsversorgung gesteuert. Hier erfolgt die Ausgestaltung der approbationsspezifischen Heilfürsorge, der unentgeltlichen truppenzahnärztlichen Versorgung und der wehrmedizinischen Begutachtung durch den Begutachtenden Zahnarzt der Bundeswehr auf Grundlage der „Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“. Zusätzliche Aufgabenfelder liegen in der Erarbeitung von fachlichen Grundlagen für Forschung und Entwicklung, Konzeptionen zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen des Fachpersonals sowie in der fachlichen Steuerung im Bereich Einsatz- und klinische Versorgung. Schnittstellen bestehen dabei insbesondere zum Einsatzführungskommando der Bundeswehr, dem Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung, der Sanitätsakademie der Bundeswehr, dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr und – im Rahmen der Interdisziplinarität – zu weiteren medizinischen Fachgebieten in den Bundeswehrkrankenhäusern.

Das Sachgebiet 2.1 entwickelt Grundsatzforderungen und Grundlagen der unentgeltlichen truppenärztlichen sowie der (fach-)zahnärztlichen Versorgung und Begutachtung in der Bundeswehr. Dazu werden entsprechende Vorschriften zur zahnmedizinischen Betreuung, Heilfürsorge und Begutachtung von Soldatinnen und Soldaten erarbeitet und mitgeprüft. Aktuell wurden in enger Abstimmung mit dem Referat III 6 der Abteilung Führung Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung Beiträge zur Neufassung zahnärztlicher Anteile in der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHfV) erarbeitet. Im Rahmen der Entwicklung von Grundsatzforderungen für den Bereich Heilfürsorge sind Vertreter des Sachgebietes bei der Erstellung approbationsübergreifender Konzepte beteiligt. Einen Schwerpunkt bildet zurzeit die Verankerung fachlicher Forderungen hinsichtlich Prävention und Gesundheitsförderung durch intensive Mitwirkung bei der Erstellung des Konzeptes „Public Health in der Bundeswehr“.

Darüber hinaus erfolgt die Analyse und Bewertung neuer (fach-)zahnärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen zur Aufnahme in den Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. So ist es beispielsweise möglich, dass auf Grundlage von Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von kieferorthopädischen Behandlungen die Kosten für aufwändige oder spezielle Behandlungsmethoden (z. B. Invisalign-Technik) bei bestehender medizinischer Indikation auf Bundesmittel übernommen werden.

Zusätzlich erfolgt im Sachgebiet die Steuerung und Koordinierung zahnmedizinischer Forschungsvorhaben sowie die interdisziplinäre Einbindung des Fachbereichs. Zahnärztliche Forschung in der Bundeswehr erfolgt einerseits subsidiär, andererseits aber mit hoher wehrmedizinischer Relevanz. Der LtdZahnarztBw hat in den Forschungskonferenzen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, bei denen auch Forschungsvorhaben des Fachbereiches nach wissenschaftlichen und wehrmedizinischen Aspekten vorgestellt und bewertet werden, ein Stimmrecht. Zudem unterstützt der LtdZahnarztBw das Forschungsengagement des Arbeitskreises Wehrmedizin unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

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Zahnmedizinische Forschung im bereich der Bundeswehr










































Eine weitere Aufgabe des Sachgebietes liegt in der fachlichen Führung und Steuerung un­mittelbar unterstellter zahnärztlicher Behandlungseinrichtungen. Dies sind die Fachzahnärztlichen Zentren bzw. die Abteilungen VII A der Bundeswehrkrankenhäuser und des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz, die Teileinheiten Zahnmedizin im Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck und des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine sowie alle zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen im Einsatz.

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Unmittelbar der Unterabteilung III unterstellte zahnärztliche Behandlungseinrichtungen





















Im Sachgebiet 2.2 erfolgen Einzelfallentscheidungen genehmigungspflichtiger zahnärztlicher Behandlungsmaßnahmen, Zuarbeiten zu Stellungnahmen im Rahmen von Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und gutachterliche Stellungnahmen in laufenden Wehrdienstbeschädigungsverfahren sowie zu Versorgungsgutachten.

Die Genehmigungsverfahren betreffen sowohl Behandlungsmaßnahmen von Angehörigen des Amtes für Militärkunde und allen im Ausland tätigen Soldaten (z. B. Militärattachés oder militärische Angehörige der Ausbildungseinrichtungen in Frankreich und den USA) als auch zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen, die grundsätzlich nicht im Leistungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung ent­halten sind (z. B. Implantatversorgungen, kieferorthopädische Behandlungen, Dysgna­thie­behandlungen und funktionsanalytische bzw. funktionstherapeutische Leistungen). Insgesamt wurden im Jahr 2015 etwa 6 200 Anträge auf genehmigungspflichtige zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen bearbeitet.

Ein Indiz für die hohe Patientenzufriedenheit ist die geringe Zahl von Eingaben: Bei knapp 500 000 Patientenkontakten im letzten Jahr wurde lediglich siebenmal der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages eingeschaltet. Selbstverständlich werden die Einlassungen der Petenten sorgfältig geprüft, entstandene Ermittlungsunterlagen ausgewertet und Lösungsansätze entwickelt.

Im Rahmen der Begutachtung gemäß Soldatenversorgungsgesetz werden im Sachgebiet etwa 30 bis 40 zahnärztliche Fachgutachten erstellt, welche als Versorgungsgutachten Bestandteil der WDB-Akte werden.

Zu guter Letzt steuert das Sachgebiet 2.2 das fachlich-inhaltliche Informationsmanagement und führt die Aus- und Fortbildung für regionale Begutachtende Zahnärzte mit einer jähr­lichen Arbeitstagung durch.

Ausblick

Mit der aktuellen Gliederung und Struktur repräsentiert die Unterabteilung III Zahnmedizin den Fachbereich Zahnmedizin der Bundeswehr sowohl nach innen als auch nach außen. Um für dieses umfangreiche Aufgabenspektrum weiterhin optimal aufgestellt zu sein, wird aktuell im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr eine Umgliederung der beiden Referate eingesteuert.

Neben zukünftigen konzeptionellen Überlegungen und Planungen zur materiellen Ausstattung und personellen Besetzungen von zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen werden die zahnärztliche Heilfürsorge sowie die Umsetzung und Anpassungen von Entwicklungen des zivilen Gesundheitswesens auch weiterhin einen großen Teil der Aufträge umfassen. Dabei gilt es, stets das Patientenwohl der uns anvertrauten Soldatinnen und Soldaten aber auch das Vertrauen und die Fürsorge aller im Fachbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Blick zu behalten.

 

Anschrift für die Verfasser:
Oberstarzt Dr. Stefan Schelleis
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr
Falckenstein-Kaserne
Von-Kuhl-Straße 50, 56070 Koblenz

E-Mail:  stefanschelleis@bundeswehr.org

 

Oberstarzt Dr. med. dent. Stefan Schelleis

Dienstlicher Werdegang...

  • 01.07.1982: Eintritt in die Bundeswehr
  • 1982: PzBtl 147, Koblenz - AGA, Offizieranwärter
  • 1982 - 1983: Panzertruppenschule
  • Munster - Offizierlehrgang
  • 1983 - 1988: Universität Bonn - Studium Zahnheilkunde
  • 1988 - 1989: Sanitätszentrum 410
  • Lahnstein - TrpZA
  • 1989 - 1992: Zahnarztgruppe 410/1,
  • Lahnstein - Leiter
  • 1992 - 1998: Zahnarztgruppe 309/2, Köln - Leiter, BGZA
  • 1998 - 2010: Zahnarztgruppe BwSanZ Bonn, Bonn - Leiter
  • 2010 - 2012: SanABw VI 1, München - Dezernent
  • 2012 - 2014: Kdo SanDstBw A III 1.3, München - SGL

 

Derzeitige Verwendung...

  • seit 2014: Kdo SanDstBw A III 1.3, Koblenz - SGL

 

Auslandseinsatz...

  • 2004: SFOR

Datum: 19.08.2016

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2016/2

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