FORENSISCHE ZAHNMEDIZIN: NEUER BEFUNDBOGEN ZUR PRÄZISEN DOKUMENTATION
Am 15.9.2011 stellte die Schirmherrin der Aktion „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt – Befundbogen forensische Zahnmedizin“, Frau Barbara Steffens - Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein- Westfalen - im Landtag NRW den Befundbogen „Forensische Zahnmedizin“ der Presse vor. Dieser Befundbogen wurde von den Zahnärztekammern bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe entwickelt und herausgegeben. Unterstützungen haben die Zahnärztekammern und KZV-en bei diesem Projekt vom Arbeitskreis für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS), dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf und vom Deutschen Kindesschutzbund -Landesverband NRW- erhalten.
Ursächlich für die Entwicklung des „Befundbogens Forensische Zahnmedizin“ war, dass Mediziner und Zahnmediziner bei der Ausübung ihres Berufs gelegentlich mit den Folgen gewaltbedingter Verletzungen konfrontiert werden. Dies gilt insbesondere für Ärzte und Zahnärzte in Ambulanzen und Notaufnahmen von Krankenhäusern bzw. Kliniken. Aber auch in eigener Praxis niedergelassene Kolleginnen und Kollegen können manchmal Fälle von Gewalteinfluss durch fremde Hand bei ihren kleinen und großen Patienten feststellen: oftmals sind sie die/der erste (und mitunter auch einzige) sachverständige Zeugin/ Zeuge dieser Körperverletzung(en).
Damit diese Befunde zeitnah erfasst und dokumentiert werden, haben - unter der Schirmherrschaft der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW, Frau Barbara Steffens - die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe einen in dieser Form bisher nicht existenten Befundbogen zur Dokumentation gewaltbedingter Verletzungen herausgegeben. Dieser Befundbogen bietet die Möglichkeit alle denkbaren Verletzungsmuster sorgfältig zu dokumentieren. In den vorhandenen Freiflächen des vierseitigen Formulars steht ausreichend Platz zur Verfügung, um die erhobenen Befunde schriftlich niederzulegen. Mit Hilfe aufgeführter beispielhafter „Schlagworte“ werden die Untersucherin bzw. der Untersucher sensibilisiert für die zu erhebenden Details, die für die spätere rechtsmedizinische Einordnung bzw. juristische Wertung der erhobenen Befunde von wesentlicher Bedeutung sein kann.
Gewalt ist in der Regel kein einmaliges Ereignis: insbesondere Partnerschaftsgewalt zeichnet sich durch wiederholte und meist an Intensität zunehmende Gewaltanwendungen aus. Vielfach richtet sich die Gewalt gegen den ungeschützten Kopf, so dass in diesem Bereich Blutergüsse, Prellungen, Stich- und Schnittverletzungen, aber auch Brandwunden und Würgemerkmale sowie Verletzungen von Zähnen (Lockerungen, Absplitterungen, Abbrüche), Kiefern (Prellungen, Frakturen, Luxationen) und/oder Zahnersatz (bis hin zu irreparablen Zerstörungen) feststellbar sind.
Die sorgfältige Dokumentation der durch eine Gewalteinwirkung entstandenen pathologischen Befunde durch die/den als erste(n) konsultierte(n) Zahnärztin/Zahnarzt fällt eine große Bedeutung zu, da die Spuren der Gewalteinwirkung am menschlichen Körper oftmals nach kurzer Zeit vergänglich bzw. meist nur für eine bestimmte Zeit in voller Ausprägung visuell wahrnehmbar sind. In den meisten Fällen ist es ratsam, die erhobenen Befunde mittels Fotoapparat zu dokumentieren. Dabei sollte auf jeden Fall an das temporäre Aufbringen eines Maßstabs gedacht werden. Je nach Verletzung sollten die untersuchende Zahnärztin bzw. der untersuchende Zahnarzt - zusätzlich zur schriftlichen Befunderhebung und Fotodokumentation - eine Röntgendiagnostik und ggf. eine Abdrucknahme der Kiefer durchführen.
Zur Wahrung höherer Rechtsgüter kann die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt - beim Verdacht des Vorliegens einer Straftat (Körperverletzung) - die (Kriminal-)Polizei informieren. An dieser Stelle sollte jedoch eindringlich davor gewarnt werden, dass die zur zahnärztlichen Untersuchung und ggf. Behandlung aufgesuchten Kolleginnen und Kollegen eine Interpretation und/oder juristische Wertung der von ihnen erhobenen Befunde vornehmen. Beispielsweise bedarf es einiger Routine, um schlagbedingte Verletzungen von sturzbedingten Körperschädigungen abzugrenzen. Dies sollte der (sich in der Regel anschließenden) rechtsmedizinischen Untersuchung und Begutachtung vorbehalten bleiben.
Es bleibt zu hoffen, dass die Anzahl der gewaltbedingten Körperverletzungen in den kommenden Jahren rückläufig sein wird und der hier vorgestellte Befundbogen „Forensische Zahnmedizin“ im Praxisalltag nicht allzu häufig eingesetzt werden muss.
Datum: 12.03.2012
Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2011/4