Protokoll 42. Jahrestagung des Arbeits­kreises Forensische Odontostomatologie und AKFOS-Mitgliederversammlung

- Tagungsbericht -

Am 15.09.2018 fand im Auditorium maximum der Martin-Luther-Uni­versität Halle-Wittenberg die 42. Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie (AKFOS) statt.

In diesem Jahr erstmals zusammen mit der 97. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Rechts­medizin (DGRM). Die DGRM-Tagungen finden jährlich statt. Ausrichter der Tagung ist dabei jedes Jahr ein anderes rechtsmedizinisches Institut aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Dieses Jahr war der 1. Vorsitzende des AKFOS, Prof. Dr. Rüdiger LESSIG, Veranstalter, so dass die 42. Jahrestagung des Arbeitskreises für Forensische Odontostomatologie nicht in Mainz, sondern in Halle an der Saale stattfand. Die mitteldeutsche Universität ist die einzige der beiden Universitätsstädte im Bundesland Sachsen-Anhalt, die neben Medizin- auch Zahnmedizinstudenten ausbildet. Prof. Dr. Lessig repräsentiert jedoch nicht nur den Standort der Rechtsmedizin in Halle, sondern auch den in Magdeburg, wobei die auf landespolitischer Ebene vorgesehene Schließung der Magdeburger Rechtsmedizin in Form einer Außenstelle abgewendet werden konnte.

Am Vortag nutzen bereits einige AKFOS-Mitglieder die Möglichkeit, im Rahmen des gesellschaftlichen Programms der DGRM-Jahrestagung, an einem organisierten Ausflug zum Naumburger Dom und Festabend in der Sektkellerei von Rotkäppchen teilzunehmen. Der Dom, der spätromanische und frühgotische Architekturelemente vereint, gehört seit diesem Jahr zum UNESCO-­Weltkulturerbe. In Kleingruppen erfolgte eine geführte Besichtigung, bei der man die berühmten Stifterfiguren bestaunen konnte. Ein kurzer Aufenthalt in Naumburg ließ Zeit für einen Stadtrundgang. Danach ging es weiter in die Rotkäppchen Sektkellerei nach Freyburg. Das Saale-­Unstrut Gebiet gehört mit zu den nördlichsten Weinanbaugebieten Europas. Angefangen beim Lichthof, einem der ältesten Industriehöfe Deutschlands, über den beeindruckenden Domkeller mit seinem 120 000 Liter fassenden Cuvée-­Riesenfass und die ehrwürdigen Gewölbekeller mit hölzernen Rüttelpulten, bot sich den Teilnehmern die Gelegenheit, umrahmt von regionalen Speisen und musikalischer Untermalung, den Geschmack der verschiedenen Sektsorten zu testen.

Nach der Begrüßung und Tagungseröffnung durch den 1. Vorsitzenden des AKFOS, Prof. Dr. Rüdiger Lessig, Halle/Saale, folgte der erste Themenblock unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Tore Solheim (Oslo) und Frau Bettina Eickhoff (Köln).

Der Eröffnungsvortrag wurde als Keynote Lecture von Dr. Dr. Jean-Marc Hutt aus Straßburg zum Thema „Identifizierungen der Opfer des Germanwings Flug 4U9525 aus forensisch stomatologischer Sicht“ gehalten. Bei dem Flugzeugabsturz eines Airbus vom Typ A320, der durch den Copiloten in suizidaler Absicht auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf kontrolliert in die Berge der französischen Alpen gelenkt wurde, verloren 144 Passagiere und 6 Crewmitglieder ihr Leben. Anhand eines bilderreichen Vortrages konnte eindrücklich vermittelt werden, wie schwierig sich vor Ort die Bergung der Opfer gestaltete. Das Ausmaß der Katastrophe spiegelt sich in der Erfassung der in kg angegebenen Masse an menschlichen Geweberesten wider. Da die meisten Opfer Deutsche waren wurde ein DVI (Disaster Victim Identification) Team des BKA nach Paris eingeladen.

Den zweiten Vortrag mit forensisch-odontologischem Thema hielt Oberarzt Dr. Dankwart Stiller aus dem Institut für Rechtsmedizin in Halle mit dem Titel „Anwendung der Identifizierungskriterien des DVI-Guides von Interpol in der rechtsmedizinischen Routine – Luxus oder Erfordernis?“. Im rechtsmedizinischen Institut in Halle erfolgt die Identifikation unbekannter Toter nach den Richtlinien des DVI-Guides von Interpol. Ziel der Auswertung von unidentifizierten Leichnamen über einen 3-Jahres-Zeitraum, insgesamt 167 Fälle, war die Überprüfung der Methode in der täglichen Routine. Hintergrund ist das immer wieder im Rahmen der 1. Leichenschau Verstorbene ärztlicherseits als sicher identifiziert bescheinigt werden, obwohl diese im Rahmen fortgeschrittener Fäulnis- und Verwesungsprozesse bis zur Unkenntlichkeit entstellt sind. Auch bei den „Hallensern“ ergaben sich in 33 Fällen Zweifel an der ärztlich gesicherten Identität. Ein Problem, was vielen Rechtsmedizinern bekannt vorkommen dürfte und im Vortrag gut herausgearbeitet wurde. Forensisch-odontologische Gutachten führten bei 87 Fällen 62 x zu einer Identitätssicherung, was ein eindeutiges Plädoyer für die Anwendung der Kriterien des DVI-Guides bei unidentifizierten Personen darstellt.

Weitere Vorträge beschäftigten sich mit rechtsmedizinischen Aspekten bei Explantationen, Suiziden im höheren Lebensalter, der Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft “Geschichte der Rechtsmedizin“ gefolgt von zwei Vorträgen zur molekularen Altersschätzung.

Der zweite Themenblock der diesjährigen AKFOS-Tagung stand unter dem Vorsitz von Dr. Dr. Claus Grundmann (Moers) und Dr. Uta Flössel (Dresden) und war geprägt durch Vorträge zu verschiedensten Themengebieten der Rechtsmedizin u. a. aus dem Bereich der forensischen Entomologie, zur Feinstaubbelastung auf dem ­Sektionssaal, einem Trainingsszenario zur Durchführung der polizeilichen Leichenschau, eine Evaluation unter Medizinstudenten zum Thema Medizinrecht, zur temperaturgestützten Todeszeitschätzung aus CT-Daten anhand eines menschlichen Körpermodells sowie über die Ausbildung forensisch geschulter Krankenschwestern in der Schweiz.

Der dritte und damit letzte Themenblock stand unter der Leitung von Dr. Dr. Jean-Marc Hutt (Straßburg) und Prof. Dr. Rüdiger Lessig (Halle). 

Der Sekretär und Schriftführer des AKFOS, Herr Dr. Dr. Claus Grundmann aus Moers, referierte zwei eigene Fallbeispiele unter dem Titel „Forensische Identifizierungen – auch nach 30 bis 35 Jahren noch möglich?“. Im Dezember 1977 wurde eine männliche Leiche aus dem Rhein geborgen. Trotz markanter individueller Merkmale des Gebisses (Ersatz der Zähne 12 bis 22 durch Modellgussprothese, weitere extrahierte Zähne im Unterkiefer) und Öffentlichkeitsfahndung konnte der Fall zunächst nicht geklärt werden. Bei dem Vermisstenfall eines seit 4 Wochen als vermisst gemeldeten Informatikers existierte ein fünf Jahre alter Zahnstatus aus dem Jahr 1972, der bei Bundeswehr erhoben wurde. Die damaligen Einschätzungen gingen davon aus, dass über einen Zeitraum von fünf Jahren zahlreiche Abweichungen denkbar gewesen wären, so dass davon ausgegangen wurde, dass es sich bei beiden Fällen um verschiedene Personen handelt. Der unbekannte Leichnam wurde daraufhin in einem anonymen Grab 1978 beerdigt. Die Aufbewahrungsfristen für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten sind in Deutschland auf 30 Jahre begrenzt. Vor der endgültigen Vernichtung erfolgt eine letztmalige Überprüfung durch die zuständige Polizeibehörde. Es erfolgte der nochmalige Abgleich der Obduktionsbefunde mit dem Vermisstenfall des Informatikers. Über eine Datenabfrage im Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr in Andernach konnten in Bezug auf den Zeitpunkt des Versterbens noch aktuellere antemortale zahnärztliche Befunde ermittelt werden (wo bspw. die Eingliederung der Teilprothese dokumentiert war), die nach genehmigter Exhumierung mit dem postmortalen Zahnstatus der Wasserleiche zahlreiche Übereinstimmungen ergab. Bei Bauarbeiten an einem Strommast wurden Knochen einer seit 1982 vermissten Frau entdeckt. Bereits zum Zeitpunkt ihres Verschwindens ging man davon aus, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Nach Reinigung der Knochen konnte neben 6 fehlenden Zähnen (36, 37 und alle 8er) und diversen Restaurationen, trotz kleinerer Fehler im antemortalen Zahnstatus eine zweifelsfreie Identifizierung erfolgen. 

Frau Dr. Rebecca Wagner, Jena, stellte ein Kooperationsprojekt zwischen dem Institut für interventionelle und diagnostische Radiologie und dem Institut für Rechtsmedizin in Jena mit dem Titel „Forensische Identifizierung: Automatisierter Abgleich von OPG-Aufnahmen“ vor. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines automatischen Abgleiches von ante- und postmortalen OPG-­Datensätzen mittels Matlab. Hierfür wurde zunächst eine Datenbank aus OPG-Aufnahmen lebender Personen aufgebaut. Über einen speziellen Algorithmus werden Zahnmerkmale in Form von Bildpunkten codiert, so dass einzelne OPG-­Aufnahmen gegeneinander abgeglichen werden können. Die Möglichkeiten und Limitationen der Methode wurden an Beispielen erläutert.

Im Weiteren folgten drei Vorträge mit medizinhistorischem Hintergrund. Zum einen zwei Vorträge des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Im November 1632 wurde bei Lützen (Sachsen-Anhalt) eine der folgenreichsten Schlachten des 30-jährigen Krieges ausgetragen. Schon in den ersten Stunden wurde König Gustav der II Adolf von Schweden tödlich verletzt. Im Jahr 2011 wurde ein Massengrab von damals mit 47 gefallenen Soldaten entdeckt. Anhand der Verletzungen wurde versucht, eine Rekonstruktion der Schlachtabläufe durchzuführen. Der zweite Vortrag handelte von der archäologischen Aufarbeitung eines 5 000 Jahre alten Tötungsdeliktes bei Salzmünde, wenige Kilometer von Halle (Saale) entfernt. In einem Grab wurden 4 erwachsene Frauen und 5 Kinder gemeinsam bestattet. An den Knochen fanden sich Brandspuren. Bei genauerer Betrachtung fiel auf, dass eine der Frauen und ein Kind mutmaßlich durch einen Pfeilschuss getötet worden waren. Eine mögliche Erklärung könnten Einwanderungen aus den nördlichen Gebieten sein, die den Druck auf die ortsansässige Bevölkerung derart erhöhten, dass mittels Opfergaben versucht wurde, die Ahnen zu besänftigen. In der Frankfurter Rechtsmedizin wurden odontologische Untersuchungen an Schädeln eines Beinhauses in Limburg-Dietkirchen durchgeführt. An keinem der 1225 untersuchten Zähne fanden sich Zahnarbeiten. Am häufigsten zeigten sich Schmelzhypoplasien als Zeichen der Mangelernährung. Die Befunde stützen die historische Einordnung der Belegung des Beinhauses von ca. 1475 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts.

In dem Vortrag “Development of mathematical and graphical approch for the evaluation of tooth staging process during dental forensic examination” stellte Dr. Myroslav Goncharuk-Khomyn aus der Ukraine eine Studie vor, in der es um die Verbesserung der zahnärztlichen Methoden der Altersschätzung in der ukrainischen Bevölkerung ging. Hierfür wurden 91 digitale OPG-Aufnahmen aus der Datenbank der Universitätszahnklinik in Uzhhorod, Ukraine ausgewertet. Das Studienkollektiv umfasste Patienten im Alter von 6 bis 15 Jahren. Ausschlusskriterien waren angeborene Zahn- und Kieferanomalien, Frühgeburtlichkeit, Hypodontie oder primäre Anodontie. Die Altersschätzung der Zahnentwicklungsstadien erfolgte nach Demirjian und Haavikko. Der Koeffizient nach Pearson zwischen dem Reifescore und den Ergebnissen der dentalen Altersschätzungen ergab insgesamt bessere Korrelationen für die Methode nach Demirjian. Anschließend wurde mittels Bland-Altman-Diagramm die Abweichung zwischen dem chronologischen Alter und dem methodisch geschätzten Alter in Form einer mathematischen Korrekturformel berechnet. Unter Anwendung dieser Formel würde sich die relative Fehlerrate zwischen dem geschätzten und chronologischen Alter um 23,9 % reduzieren.

Zum Abschluss des wissenschaftlichen Programmes sprach Prof. Dr. Tore Solheim aus Oslo, über den Absturz eines dänischen Charterflugzeuges 1972 in Dubai. Das Flugzeug war auf dem Weg von Sri Lanka nach Kopenhagen, als es über einer Gebirgskette kurz vor dem Zwischenstopp in Dubai abstürzte. Dabei kamen insgesamt 112 Menschen ums Leben, darunter 14 Norweger. Zur damaligen Zeit existierten in Norwegen keine Einsatzpläne zum Umgang mit Massenkatastrophen. Nur Schweden verfügte damals schon über ein Identifizierungsteam, welches nach Dubai entsandt worden ist. Der Vortagende ist damals selbst als junger Zahnarzt zusammen mit einem norwegischen Kriminalbeamten zum Absturzort geschickt worden. Da die meisten Opfer dänische Staatsangehörige waren, lag die Hauptzuständigkeit bezüglich der Identifizierungen bei der dänischen Polizei. Aufgrund des Zerstörungsgrades der Körper und ohne Möglichkeiten der DNA-Untersuchung, gelang es dennoch 96 Opfer sicher zu identifizieren. Ein eindrucksvoller Vortrag, wenn man bedenkt was zum damaligen Zeitpunkt an technischem Equipment zur Verfügung stand. Der Vorfall war die erste Massenkatastrophe, die unter skandinavischer Zusammenarbeit durchgeführt wurde. Später sollten auch Dänemark und Norwegen eigene Identifizierungsteams erhalten. Prof. Dr. Tore Solheim stellte das Programm des 4. Internationalen Kurses Forensische Odon­tostomatologie der IOFOS vom 27. Februar bis 06. März 2019 in Spitzbergen/Norwegen vor und hofft auf rege Teilnahme.

Im Mittelpunkt des diesjährigen Vortrages der Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes (BKA) von Frau Kriminalhauptkomissarin Juliane Tautenhahn stand die trilaterale DVI-Übung in Wien und der Beratungseinsatz im Rahmen der Waldbrände in Athen mit Besuch des griechischen DVI-Teams und des rechtsmedizinischen Institutes in Athen. Die Griechen legen den Fokus auf DNA-Untersuchungen. Der Zahnstatus findet meistens keine Berücksichtigung, da aufgrund von häufig vorkommenden Fällen von Versicherungsbetrug, die AM-Befunderhebung problematisch ist. Weiterhin wurde ein neues Pilotprojekt vorgestellt mit dem eReisepässe auch an Ort und Stelle auslesbar sind, was Identifizierungsmaßnahmen zukünftig vereinfachen dürfte.

Bei der anschließenden Mitgliederversammlung berichtete Herr Prof. Dr. Rüdiger Lessig im Bericht des Vorstandes über folgende Themenschwerpunkte: DVI Conference in Lyon, 10. Lehrgang Forensische Odontostomatologie mit Schwerpunkt zahnärztliche Identifizierung im Katastrophenfall, Gremienarbeit DGZMK, DGRM und IOFOS, Zukunft des AKFOS und der IOFOS.

Herr Prof. Dr. Rüdiger Lessig, 1. Vorsitzender des AKFOS, und Herr Dr. Dr. Claus Grundmann, Sekretär und Schriftführer des AKFOS, berichteten, dass der erste Teil des zahnärztlichen Identifizierungskurses 2018 in Halle erneut erfolgreich durchgeführt wurde. Demnächst folgt der zweite Ausbildungsteil in Wiesbaden bei der IDKO. 

Herr Dr. Florian Nippe, Webmaster des AKFOS, wollte wissen, ob Nachbesserungen in Bezug auf den Datenschutz [Anmerkung des Schriftführers: in Hinblick auf die neue EU-Datenschutzrichtlinie] für erforderlich erachtet werden. Ein Punkt der alle AKFOS-Mitglieder betreffen würde und seines Erachtens Berücksichtigung finden sollte. Der 1. Vorsitzende des AKFOS, Prof. Dr. Rüdiger Lessig ist der Meinung, dass das Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) sei.

Den Abschluss der diesjährigen AKFOS-Mitgliederversammlung bildete gemäß der AKFOS-Satzung die Durchführung der Vorstandswahlen. Zur Wahl stand die Besetzung des 1. und 2. Vorsitzenden, des Sekretärs und des Schriftführers. Prof. Dr. Rüdiger Lessig aus Halle wurde in seiner Funktion als 1. Vorsitzender wiedergewählt. Der bis dahin 2. Vorsitzende des AKFOS, Prof. Dr. Dr. Ludger Figgener aus Münster, trat nicht erneut zur Wahl an. Dr. Dr. Claus Grundmann aus Moers, der von 2010 - 2018 die Funktion als Sekretär und Schriftführer innehatte, wurde zum 2. Vorsitzenden gewählt. Zum Sekretär wurde Frau Dr. Monika Bjelopavlovic aus Mainz und zum Schriftführer Frau Dr. Rebecca Wagner aus Jena gewählt.

Vor kurzem haben alle AKFOS-Mitglieder die erste Ausgabe des diesjährigen Newsletters erhalten. 

Kontaktadresse:
Dr. med. Rebecca Wagner
- AKFOS-Schriftführer -
Universitätsklinikum Jena
Institut für Rechtsmedizin
Am Klinikum 1, 07747 Jena
E-Mail: rebecca.wagner@med.uni-jena.de 

Datum: 17.09.2019

Quelle:

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2019

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