26.03.2013 •

AUSGEWÄHLTE AUFGABENFELDER UND TÄTIGKEITEN DER UNTERABTEILUNG III – ZAHNMEDIZIN

Aus der Abteilung A (Abteilungsleiter: Flottenarzt Dr. S. Apel) im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Befehlshaber: Inspekteur des Sanitätsdienstes Generaloberstabsarzt Dr. I. Patschke)

Bastian Bail und Helmut Schulz

Die Unterabteilung III – Zahnmedizin – bildet im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr die fachlich-konzeptionelle Entscheidungsebene des Fachbereichs Zahnmedizin.

Hier werden die materiellen und administrativen Grundlagen geschaffen, die es ermöglichen, unseren Soldatenpatienten zahnmedizinische Leistungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik durch qualifizierte Behandlerinnen und Behandler und deren Assistenzpersonal bereitzustellen.

Schlagworte: Zahnmedizin, Lehrgänge, CPM (Customer Product Management), Qualitätsmanagement, Zahnärztliche Stelle Röntgen.

Summary

Within the German Joint Medical Service Headquarters, Subdivision III – Dental Medicine – represents the level where technical and conceptual decisions relating to the special field of dental medicine are taken. This is where the material and administrative fundamentals are laid which make it possible to provide our military patients with state-of-the-art dental services by qualified medical treatment personnel and their assistants.

Keywords: Dental medicine, training courses, CPM (Customer Product Management), quality management, dental radiology.

Einführung

Als Teil der Abteilung A des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) – Planung, Führung und Steuerung der Gesundheitsversorgung – ist dieses Spektrum für den Fachbereich Zahnmedizin in der Unterabteilung III abgebildet. In der Unterabteilung III wurden im Wesentlichen die Aufgaben, die ehemals im Fachreferat Zahnmedizin des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und in der Fachabteilung des Sanitätsamtes der Bundeswehr wahrgenommen wurden, zusammengeführt. Im ehemaligen Sanitätsführungskommando war die Komponente Zahnmedizin nicht abgebildet. Die erforderliche ministerielle Steuerung und Koordinierung liegt für nicht migrierte ministerielle Aufgaben beim Fachreferat BMVg FüSK II 7.
Die Unterabteilung III – Zahnmedizin – bildet unter Führung ihres Unterabteilungsleiters die fachlich-konzeptionelle Entscheidungsebene des Fachbereichs Zahnmedizin. Aus diesem werden im vorliegenden Beitrag ausgewählte Aufgabenfelder und Tätigkeiten mit Schwerpunkt Ausbildung und Grundlagen Betriebsmanagement vorgestellt.

Ausbildung

Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung werden die Grundlagen zu Fachlehrgängen einschließlich strukturierter Fortbildungen für die Sanitätsstabsoffiziere (SanStOffz) Zahnarzt und das zahnärztliche Assistenzpersonal konzeptioniert und geplant. Zugleich wird die Umsetzung und Durchführung von Trainings (= Lehrgänge) koordiniert. Daneben ist die Unterabteilung III federführend an der Ausrichtung verschiedener Tagungen und Ausbildungsvorhaben beteiligt.
Aktuell wird schwerpunktmäßig die fachliche Einweisung der SanStOffz Zahnarzt in den ersten Berufsjahren weiterentwickelt, die der zweijährigen Vorbereitungszeit in einer zivilen kassenzahnärztlichen Praxis zumindest ebenbürtig ist. Diesem trägt der Fachbereich Zahnmedizin der Bundeswehr Rechnung durch eine spezielle postgraduale Aus-, Fort- und Weiterbildung, die unsere SanStOffz Zahnarzt durch das strukturierte Vermitteln von kurativen, wehrmedizinischen und administrativen Kenntnissen und Fähigkeiten kontinuierlich weiterqualifiziert. Das Konzept sieht vor, dass die SanStOffz Zahnarzt nach Erhalt der Approbation im Rahmen der postuniversitären modularen Ausbildung (PumA) an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München unter anderem auf ihre truppenzahnärztliche Tätigkeit vorbereitet werden. Dies umfasst die „Fachausbildung truppenzahnärztliche Tätigkeit“ mit fachlich-administrativen Inhalten und den Lehrgang „Notfallmedizin für Sanitätsoffiziere Zahnarzt“. Letzterer vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bewältigung von Notfallsituationen sowohl in der zahnärztlichen Praxis als auch im Auslandseinsatz.
Die weitere Einweisung wird künftig unabhängig von Dienstposten in ausgewählten zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen (zäBehEinr) durchgeführt. Die Auswahl wird beispielsweise nach dem Gesichtspunkt erfahrenen und kompetenten Leitungspersonals und weiterer ausbildungsrelevanter Leistungskriterien getroffen. In dieser Phase wird ein Fortbildungskatalog absolviert, der alle Teilbereiche der Zahnmedizin sowie die administrativen Anforderungen an SanStOffz Zahnarzt abdeckt und so, im Sinne der Qualitätssicherung, eine fortführende hochwertige Ausbildung der Berufsanfänger sicherstellt und die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und festigt.
Zusätzlich absolvieren SanStOffz Zahnarzt innerhalb der ersten zwei Berufsjahre ein mehrwöchiges zahnärztlich-chirurgisches Praktikum an einer regionalen zäBehEinr mit der Komponente Oralchirurgie oder an einer mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Abteilung eines Bundeswehrkrankenhauses, um erweiterte zahnärztlich-chirurgische Fertigkeiten zu erhalten.
Weiterer, bereits bestehender Bestandteil der strukturierten Aus-, Fort- und Weiterbildung ist das „Curriculum Parodontologie“, das in fünf Teilen den auch zivil anerkannten Abschluss und somit Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie ermöglicht. Dies gilt ebenfalls für die Trainings „Funktionsanalyse/-therapie“, durch die wir auch in diesem Bereich über speziell fortgebildete Zahnärzte verfügen.
Bereits im letzten Jahr wurde der Lehrgang „Notfallmedizin für Sanitätsoffiziere Zahnarzt“ weiterentwickelt und um mund- und kieferchirurgische Aspekte der Notfallversorgung im Inland und Einsatz ergänzt.
Ebenso wurde das Training „Zahnärztliche Administration“ für das zahnärztliche Fachassistenzpersonal aktualisiert. Dabei wurden neue Schwerpunkte zum Beispiel im Bereich des Notfallmanagements, der Dokumentation und Hygiene gesetzt (Abb. 1).
Zusätzlich soll das neue Training „Leitung einer zahnärztlichen Behandlungseinrichtung“ dazu beitragen, das grundlegende Wissen als Leiterin oder Leiter zu vertiefen und einen einheitlichen Kenntnisstandard zu den Aufgaben zu garantieren. Weiterhin werden die Fortbildungen „Zahnärztliche Prothetik Teil I und II“ spätestens ab 2014 eingeführt. Diese sollen den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand einschließlich der neuen technischen Anforderungen an hochwertigen – auch digital erstellten – Zahnersatz und Implantatsuprakonstruktionen vermitteln.
Weitere Projekte sind neue chirurgische Praktika bei den Sanitätsstabsoffizieren Fachzahnärzten für Oralchirurgie und an den mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Abteilungen der Bundeswehrkrankenhäuser sowie das in Vorbereitung befindliche Curriculum Endodontologie.

[Bild-2]


Das aktuelle Modell der zahnärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung bildet somit die Grundlage für eine hochwertige, eigenständige truppenzahnärztliche Versorgung im Inland und Auslandseinsatz. Es erhöht kontinuierlich von der Ersteinweisung bis zum Abschluss curricularer Fortbildungen die fachliche Kompetenz der SanStOffz Zahnarzt in allen Teilbereichen der Zahnmedizin.

Grundlagen Betriebsmanagement zahnärztlicher Einrichtungen

Material
Durch die Änderung der Materialbewirtschaftungsverfahren ergab sich die Notwendigkeit, die Beschaffung über das langjährig eingeführte Materialsonderprogramm aufzugeben. Infolgedessen mussten erst die Grundlagendokumente gemäß dem Beschaffungsverfahren CPM (= Customer Product Management) für die gesamte zahnärztliche Materialausstattung geschaffen werden, sodass eine aktuelle Geräteausstattung, beispielsweise im Bereich der Instrumentenaufbereitung, auch für die künftige Behandlung zur Verfügung stehen kann.

Hygiene
Die erforderlichen Verfahrensweisen und Voraussetzungen erhielten Ende 2012 erneut Aktualität durch die Veröffentlichung der Richtlinie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut).
In einem ersten Schritt wurde in Abstimmung mit Kdo SanDstBw Unterabteilung VI – Hygiene – eine Festlegung zu den Qualifikationserfordernissen und deren Aktualisierung des mit der Instrumentenaufbereitung betrauten Assistenzpersonals getroffen (Abb. 2).
Die weiteren, aus der neuen Richtlinie folgenden Anforderungen sind noch zu identifizieren und in Abstimmung mit den mitbeteiligten Stellen erforderlichenfalls umzusetzen. Auch hierbei erweist es sich als Vorteil, dass bereits die materiellen Grundlagen für die Ausstattung der zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen mit einer Prozessdokumentation für die Instrumentenaufbereitung geschaffen werden konnten.

Qualitätsmanagement
Gemäß einer Weisung des Sanitätsamts der Bundeswehr ist ein „Qualitätsmanagement in regionalen Sanitätseinrichtungen“ zu etablieren und zu aktualisieren. Für den zahnmedizinischen Anteil wird seit April 2012 die Unterstützungssoftware Z-QMS (Zahnärztliches Qualitätsmanagement­system) im Intranetportal der Fachabteilung zur Verfügung gestellt. Dies soll den zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen die Implementierung und Pflege des Qualitätshandbuches erleichtern, da mittels dieser Software die einzelnen Handlungsfelder durch Leitfragen bearbeitet werden. Auf diese Weise können neben der eigenen Themensetzung und Bearbeitung auch externe Aspekte zur Vervollständigung und stringenten Bearbeitung ­genutzt werden. Diese Möglichkeit konnte erst dadurch realisiert werden, dass die Landeszahnärztekammern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz die Nutzung der Software und in Abstimmung mit dem damaligen Fachreferat im Bundesminis­terium für Verteidigung, dem Sanitätsführungskommando und Sanitätsamt der Bundeswehr deren Einsatz für den Fachbereich Zahnmedizin gestattet wurde.

[Bild-3]

 

Zahnärztliche Stelle Röntgen
Die Zahnärztliche Stelle Röntgen der Bundeswehr nimmt gemäß Röntgen- und Strahlenschutzverordnung die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Überwachungsaufgaben zur Qualitätssicherung des zahnärztlichen Röntgens für alle zahnmedizinischen und mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Röntgeneinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung wahr. Hierzu werden die Prüfaufnahmen, die unter standardisierten Bedingungen die Funktionsfähigkeit des Röntgenstrahlers und Abbildungssystems (Entwicklungsbedingungen) testet, und die objektive Qualität von Patientenaufnahmen in einem maximal dreijährigen Turnus einer externen fachlichen Qualitätskontrolle unterzogen und die überprüften Behandlungseinrichtungen über das Ergebnis informiert.
Zudem werden die zahnärztlichen Behandlungseinrichtungen über bestehende Regelungen und Änderungen im Bereich des zahnärztlichen Röntgens informiert und beraten.

Schlussfolgerungen

Die Tätigkeiten im Fachbereich Zahnmedizin wurden an einigen ausgewählten Beispielen vorgestellt. Insgesamt dienen alle diese Initiativen und Aktivitäten dazu, den gesetzlichen Anspruch der Soldatenpatienten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung entsprechend dem Stand der aktuellen Technik und des Wissens durch eine adäquate materielle Ausstattung und qualifizierte Behandlerteams sicherzustellen.

 

Datum: 26.03.2013

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