05.05.2014 •

GESUNDHEITSVERSORGUNG SICHERSTELLEN

DIE PROZESSLANDSCHAFT DES GESCHÄFTSBEREICH DES BMVG UND DER LEISTUNGSPROZESS

Prozesse – dieser Begriff war bis zum Beginn der Neuausrichtung fest verbunden mit den Stichworten „SASPF“ und Realisierung „IT-Unterstützung“.

Im Rahmen der Überlegungen zur Neuausrichtung und den damit verbundenen Projekten wurde festgstellt, dass das bisherige Prozessmodell nicht ausreichend ist, um die Komplexität der Organisation Bundeswehr umfassend zu umschreiben. Weiterhin wurde erkannt, dass es nicht ausreicht, die strategischen Ziele der Neuausrichtung zu beschreiben, sondern dass sie mit den konkreten Arbeitsabläufen in den verschiedenen Bereichen der Bundeswehr verknüpft werden müssen. Eine erfolgreiche Ausrichtung der Bundeswehr auf diese Ziele kann nur erfolgen, wenn sich alle Akteure mit den Verfahren in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich daran orientieren.

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  • Was bedeutet es also, wenn ein Ziel der Leitung darin besteht, z. B. die „Einsatzfähigkeit und Einsätze im nationalen und multinationalen Kontext“ zu gewährleisten?
  • Wer muss dazu was zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form beitragen?
  • Welche Einzelleistungen müssen von wem erbracht werden und von wem werden diese Leistungen oder Produkte in Empfang genommen?
  • Welche Abholpunkte sind dazu notwendig und wie können diese so beschrieben werden, dass jederzeit klar ist, wer für welchen Schritt die Verantwortung trägt?

Zum jetzigen Zeitpunkt sind 3 Kernprozesse der Bundeswehr erkannt, die die wesentliche Leistung der Leitung und deren Verantwortung gegenüber der Bundesregierung beschreiben.
Darunter sammeln sich 17 sogenannte Unterstützungs-/ Managementprozesse, die in ihrem Ergebnis auf diese 3 wesentlichen Kernprozesse ausgerichtet sind.
Ein wesentlicher Faktor bei der Erreichung des beispielhaft genannten Ziels der Leitung „Einsatzfähigkeit und Einsätze im nationalen und multinationalen Kontext“ ist eine umfassende und durchgängig sichergestellte Gesundheitsversorgung. Auch hier stellt sich wieder die Frage, wer auf welcher Ebene was, wann und wie beizutragen hat. Diese Fragen beantwortet idealerweise ein ausformulierter Prozess.
Im Februar 2012 wurde das Grundsatzpapier Prozessmanagement von BMVg, Stab Organisation und Revision, erlassen. Seit diesem Zeitpunkt ringen die Verantwortlichen um die Beschreibung von Abläufen, Schnittstellen und der planvollen und lückenlosen Zuweisung von „Verantwortlichkeiten“ – obwohl man in diesem Kontext mit Sicherheit auch von „Verantwortung“ sprechen muss.
Die Verantwortung für einen Prozess liegt grundsätzlich auf Ebene eines Abteilungsleiters (AL) im BMVg, zum Beispiel liegt der Leistungsprozess „Einsatzbereite Kräfte bereitstellen“ in der Verantwortung des AL FüSK. Anders verhält es sich hingegen bei dem Leistungsprozess „Gesundheitsversorgung sicherstellen“. Hier ist der Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als höchster sanitätsdienstlicher Fachvorgesetzter der Bundeswehr mit der Wahrnehmung der Prozesseignerschaft im BMVg beauftragt, um der alleinstellenden Besonderheit der fachlichen Gesamtverantwortung gem. Dresdner Erlass angemessen Rechnung zu tragen. Er ist dazu dem AL FüSK zugeordnet.

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Dies unterstreicht, wie eng und vertrauensvoll das Zusammenwirken ministerieller Steuerungsaspekte der Gesundheitsversorgung einerseits und die operativer Umsetzung im nachgeordneten Bereich andererseits ausgestaltet sein muss.
Die hierzu notwendigen Abläufe und Verfahren müssen nun zunächst auf der Ebene BMVg und der 1. nachgeordneten Ebene exakt beschrieben und abgestimmt werden, um klare Zuständigkeiten zuzuweisen. Im Anschluss daran wird weiter in die Tiefe gegangen bis hin zu detaillierten Abläufen auf Arbeitsebene und den damit verbundenen Schnittstellen auch zu anderen Prozessen, zum Beispiel im Bereich der Logistik oder der Ausbildung. Eine Verknüpfung zu den schon vorhandenen Ausformulierungen in der SASPF-Landschaft wird hier stattfinden, um diese Strukturen sinnvoll zu nutzen und einzubinden.
Eine schlüssige und praxisorientierte Abbildung dieser Arbeitsabläufe (work-flows)

  • dient der verständlichen und transparenten Definition von Arbeitsbeziehungen, Abhängigkeiten sowie „Hol- und Bringepflichten“ in der Zielerreichung.
  • schafft damit individuell und übergreifend organisationsbezogene Handlungssicherheit (bedeutsam z. B. für Elemente mit hoher Personalfluktuation).
  • stellt operationalisierte Geschäftsgrundlage dar und damit die Basis auch für die Auf - deckung/Identifizierung von Lücken und Webfehlern und
  • dient damit einer laufenden Optimierung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Prozessmanagement nichts Geheimnisvolles ist und erst recht nicht zu komplex sein darf, um alle Rollenträger in dem System vom gemeinsamen Verständnis her mitzunehmen.
Es bedarf hier natürlich einer Beschäftigung mit dem Thema, um ähnlich wie in den Anfangszeiten des „Qualitätsmanagements“ Vorbehalte und Ängste zu nehmen und einen gemeinsamen Abholpunkt zu schaffen.

Datum: 05.05.2014

Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/1

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