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DIE ROLLE FÜSK III 5 - EINE ERSTE BILANZ

Das Referat FüSK III 5 ist der Unterabteilung FüSK III „Materielle Einsatzbereitschaft, Logistik, Führungsunterstützung“ zugeordnet

und verantwortet die Grundsätze der Sanitätsmaterialwirtschaft der Bundeswehr einschließlich der Medizintechnologie, ist jedoch auch für Grundsätze der sanitätsdienstlichen Informationstechnologie sowie Fragen der IT-Sicherheit und des medizinischen Datenschutzes zuständig. 

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Es wurden damit insbesondere Aufgaben vom ehemaligen Fü San II 5, aber auch - in geringerem Maß - von Fü San I 3 und I 5 übernommen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die mit der Neuausrichtung verbundenen prozessualen und organisatorischen Änderungen - beispielsweise auf Grund der Einführung des Integrierten Planungsprozesses (IPP) sowie des neuen Rüstungs- und Nutzungsprozesses - massiven Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung hatten. Nicht zuletzt die Verlagerung der Materialverantwortung in den Bereich AIN (Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung) hatte natürlich entsprechende Konsequenzen.
Der folgende Artikel soll die Rolle des Referates vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen an Hand aktueller Handlungsfelder und ausgewählter Projekte beschreiben und erläutern.

Sanitätsmaterial im logistischen Kontext

In der fachlichen Zuständigkeit des Referates FüSK III 5 liegt die Erarbeitung und Mitgestaltung von Grundsätzen und Grundlagen der Sanitätsmateriallogistik (SanMatLog).
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr bedeutet dies zuerst, die SanMatLog als integralen Teil und als Spezialgebiet der Logistik der Bundeswehr auf der strategisch-rahmensetzenden Ebene des BMVg zu etablieren. Dies geschieht vor allem durch die entsprechende Einbringung in die konzeptionellen und damit bedarfsbegründenden Dokumente - die Konzeption der Bundeswehr und die daraus resultierenden Teilkonzeptionen (TK) sowie parallel dazu in die neu geschaffenen, komplementären Leistungsprozesse. Kennzeichnend für die SanMatLog ist insbesondere, dass aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und rechtlichen Einordnung des Sanitätsmaterials sowohl die TK Gesundheitsversorgung als auch die TK Logistik maßgeblich betroffen sind.
Der sanitätsmateriallogistische Anteil der Wehrpharmazie verbindet die Logistik und das Logistische System der Bundeswehr (Log- SysBw) mit dem Leistungsspektrum der Gesundheitsversorgung und ist für dessen Effektivität und Effizienz u. a. eine notwendige Voraussetzung.
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr und Deregulierung wurde auch die konzeptionelle Dokumentenhierarchie gestrafft, so dass nunmehr für die zu erarbeitenden TK der Richtwert eines Umfangs von 15 bis 20 TK festgelegt wurde. Eine kompakte Darstellung der Wehrpharmazie bzw. aller drei Leistungsbereiche (Pharmazie, Lebensmittelchemie und SanMatLog) in einem konzeptionellen Dokument, wie bisher in der TK Wehrpharmazie dargelegt, ist absehbar auf konzeptioneller Ebene nicht mehr gegeben. Die Rolle FüSK III 5 ist vor diesem Hintergrund hinsichtlich der fachspezifischen Impulsgebung, der Koordinierung und Steuerung sowie der Fachaufsicht klar umrissen; FüSK III 5 trägt Sorge, dass eine Abbildung der SanMatLog und deren Wechselbeziehung zur Gesundheitsversorgung auf der strategischen Ebene erhalten bleibt. Dazu werden Abholpunkte in den beiden o.a. relevanten, neu zu erstellenden TK eingebracht und im Weiteren der bundeswehrgemeinsame Leistungsumfang für den entlang dieser Achse zu beschreibenden sanitätsmateriallogistischen Wirkverbund festgelegt.

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Abb. 2: Arzneimittel Sauerstoff zur medizinischen Anwendung.
Der relativ hohe Abstraktionsgrad konzeptioneller Dokumente erfordert eine ebenengerechte Detaillierung der definierten Funktionalitäten und Zielvorstellungen bei gleichzeitiger Wahrung der Stringenz des abgeleiteten Fähigkeitsprofils.
Dabei bestimmen die Vorgaben des Aktiven Regelungsmanagements, als Schrittmacher der Neuordnung der Dokumentenlandschaft der Bundeswehr, maßgeblich die daraus zu entwickelnde Regelungsarchitektur für das Fachgebiet.
Die Mitgestaltung der konzeptionellen Dokumente - vor allem der TK Logistik - durch FüSK III 5 berücksichtigt diese Notwendigkeiten bereits. Als Resultat ergeben sich Vorgaben für die weitere Ausgestaltung der Regelungslandschaft für den dem BMVg nachgeordneten Bereich, die sich derzeit insbesondere in der ministeriellen Beauftragung von Konzepten manifestieren.
Die Ebene der Konzepte stellt somit den Übergang von der strategischen Grundsatzebene der TK zur operativen Ebene spezifischer Einzelregelungen der SanMatLog in der Gesamtregelungshierarchie dar. Dem entsprechend sind durch die Konzepte eine umfassende Beschreibung von Leistungsumfängen, Zuständigkeiten und Zusammenarbeitsbeziehungen innerhalb der SanMatLog und bezüglich der Einbindung in das LogSysBw und der Gesundheitsversorgung darzustellen. Hierdurch wird die inhaltlich durchgängige Ableitung von fortführenden Einzelregelungen im nachgeordneten Bereich erleichtert.
Folgerichtig wurde und wird durch FüSK III 5 die Erstellung von Konzepten, sowohl für den Teilbereich der Sanitätsmaterialbewirtschaftung, wie auch für den Erhalt von Sanitätsmaterial beauftragt und deren weitere Umsetzung im Rahmen der ministeriellen Fachaufsichts- und Steuerungsfunktion begleitet. Neben der neuen konzeptionellen Dokumentenlandschaft und den hieraus resultierenden erforderlichen Dokumenten sind derzeit weitere Handlungsfelder der Abteilung FüSK u. a. das Projekt Führungs- und Steuerungssystem des Abteilungsleiters FüSK, die Einsatzbereitschaftslage (EBL) und das Prozessmanagement im Geschäftsbereich des BMVg.

Der Beitrag FüSK III 5 findet sich im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit beim Projekt Führungs- und Steuerungssystem FüSK in drei Zielfeldern wieder:

  • im Zielfeld 1 Einsatzbereitschaft der Streitkräfte (SK) hinsichtlich der materiellen Einsatzbereitschaft Sanitätsmaterial,
  • im Zielfeld 11 Logistisches System Bw und Hauptprozess (HP) Rüstung/Logistik Anteil Logistik und
  • im Zielfeld 12 Gesundheitsversorgung Bw.

Insbesondere im Hinblick auf die rahmengebenden Grundsätze bezüglich des Sanitätsmaterials trägt FüSK III 5 Sorge, dass die Belange der Sanitätsmateriallogistik in allen drei Zielfeldern angemessen berücksichtigt werden.
Ein weiterer Aspekt der ministeriellen Aufgabenwahrnehmung ist, jederzeit Aussagen zur aktuellen und perspektivischen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr treffen zu können. Hierzu ist gemäß der Konzeption der Bundeswehr eine EBL zu führen. In diesem Zusammenhang führt FüSK III 5 die Bewertung der durch die MilOrgBer vorgelegten Erhebungsdateien hinsichtlich der Teilaufgaben durch, die zur Erfüllung Sanitätsmaterial erfordern; z. B. Marine (MERZ), Luftwaffe (STRATAIRMEDEVAC), ZSanDstBw (MSE, LSE, qualifizierter Verwundeten- und Krankentransport Land).
Neben dem Führungs- und Steuerungssystem (FSS) FüSK und der EBL gehört auch die Ausgestaltung des neuen Prozessmanagements zu den strategisch – politischen Aufgaben der Abteilung FüSK. Maßgebliche Aufgabe seitens FüSK III 5 ist diesbezüglich die notwendige Ausgestaltung im Bereich der SanMat- Log für die Modellierung der neuen Leistungsprozesse.
Der Kernprozess „Einsatzbereite Kräfte bereitstellen“ und die Management / Unterstützungsprozesse „Logistische Leistungen erbringen“ und „Gesundheitsversorgung sicherstellen“ stehen hier insbesondere im Fokus von FüSK III 5. 

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Abb. 3: Arbeitskreis Rückverlegung ISAF.

Es gilt, die notwendigen Rahmenbedingungen für die SanMatLog in dem jeweiligen Leistungsprozess zu implementieren bzw. Sorge zu tragen, dass die jeweiligen Leistungsprozesse und die zugehörigen Steckbriefe so gefasst sind, dass Sanitätsmaterial und die diesbezüglichen Notwendigkeiten sachgerecht berücksichtigt werden.
Die wesentliche Kunst ist bzw. wird sein, die SanMatLog in die unterschiedlichen Bereiche wie FSS, EBL, Prozessmanagement oder konzeptionelle Dokumentenlandschaft, hinreichend einzubringen und sachgerecht abzubilden, um Sanitätsmaterial im Rahmen der Zweckbestimmung erfolgreich zur Wirkung bringen zu können.
Dieser Anspruch ist, insbesondere unter den Rahmenbedingungen der Neuausrichtung, an die Neuordnung der Verantwortung im Bereich der Ausrüstung und Nutzung zu stellen. Es gilt, die neue Zuständigkeit, ob nun Betriebs- und Versorgungsverantwortung oder Materialverantwortung für die Einsatzreife, zu schärfen. Hier dienen die zuvor genannten Konzepte als folgerichtige Dokumente um Zuständigkeiten, Verantwortung und Zusammenarbeitsbeziehungen zu präzisieren, sowohl im Bereich der Materialerhaltung als auch im Bereich der Materialbewirtschaftung von Sanitätsmaterial.
Gegenwärtig sind u. a. diesbezüglich die Belange des Fachgebietes der Materialerhaltung und Materialbewirtschaftung von SanMat im Rahmen der Neugestaltung der logistischen Regelungslandschaft der Bundeswehr durch FüSK III 5 zu vertreten. Darauf abgestimmt ist die Neufassung der relevanten Dokumente zur Materialerhaltung bzw. Materialbewirtschaftung von Sanitätsmaterial im Sinne des neuen Regelungsmanagements („qualitative Verbesserung und quantitative Reduzierung“) voranzutreiben. Das Spektrum der dabei abzudeckenden Aspekte ist breit gefächert und reicht von Vorgaben für die Zuweisung und Abgrenzung von Zuständigkeiten über organisatorische und personelle Regelungsgegenstände in der Erhaltung von Sanitätsmaterial bis hin zu Fragen der Datenverarbeitungsunterstützung und Telemaintenance.
Weiterhin sind grundlegende Arbeiten zur Weiterentwicklung in der Medizintechnologie zu leisten. Das beinhaltet die Beobachtung aktueller Forschungsvorhaben in der Medizintechnologie und angrenzender wissenschaftlicher Disziplinen sowie die Bewertung der Relevanz bzw. Anwendbarkeit für den Bereich der Bundeswehr.
Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit für die Grundsätze der Materialbewirtschaftung Nichtverbrauchsgüter Sanitätsmaterial (NVGSan) war und bleibt ein Arbeitsschwerpunkt - auch wenn dies zunächst aufgrund der unbestrittenen Zuständigkeit der Abteilung Strategie und Einsatz (SE) überraschen mag - der Anteil SanMat bei der Rückverlegung des Deutschen Einsatzkontingentes ISAF. So wurden die Besonderheiten des Sanitätsmaterials in einer Besprechungsreihe des Referates SE III 4 zur Thematik „Aussonderung und Verwertung im Rahmen der Rückverlegung ISAF“ vertreten. Anknüpfungspunkt hierbei war nicht zuletzt die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe von Material an die Afghan National Security Forces bzw. andere afghanische Behörden oder international anerkannte Nichtregierungsorganisationen, die mit einem entsprechenden Haushaltsvermerk eröffnet wurde. Demnach kann auch Sanitätsmaterial, das nach Maßgabe des Materialverantwortlichen für die Einsatzreife (Präsident BAAINBw) nicht nach Deutschland zurückgeführt werden soll, unentgeltlich abgegeben werden, wenn dies der Wahrung deutscher Sicherheitsinteressen dient. Die Nutzung dieser Möglichkeit ist gerade beim Sanitätsmaterial einerseits naheliegend, andererseits ist dies ein sensibler Bereich, der entsprechende Risiken unbeabsichtigter Effekte in sich birgt. FüSK III 5 hat u. a. deshalb - gemeinsam mit SE III 4 - die aus Sicht der Sanitätsmateriallogistik am Rückverlegeprozess Beteiligten an einen Tisch gebracht, um diese und weitere Fragen abzustimmen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass dieser Dialog ebenso erforderlich wie erfolgreich war, gleichwohl aber einer weiteren fachlichen Begleitung auf ministerieller Ebene bedarf.
Ein weiteres politisch relevantes Thema, das durch FüSK III 5 begleitet wird, sind Humanitäre Hilfen, Länderabgaben und Ausstattungshilfen. Mit unentgeltlichen Abgaben von ausgesondertem Material leistet die Bundeswehr seit Jahren einen Beitrag der Bundesregierung zur Humanitären Hilfe im Ausland. Nach dem entsprechendem Haushaltsvermerk kann überschüssiges Sanitätsmaterial im Abgabewert bis zu 511.000 €/Jahr unentgeltlich abgegeben werden; diese Abgaben werden auf die insgesamt national geleistete Entwicklungshilfe angerechnet. Die ministerielle Federführung liegt bei SE III 5 (Humanitäre Hilfe) bzw. AIN III 5 (Länderabgaben, Ausstattungshilfen). FüSK III 5 gibt den relevanten Input i. R. der fachlichen Zuständigkeit und behält sich dem entsprechend weiterhin eine abschließende Billigung vor.

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Abb. 4: Aktuelle sanitätsdienstliche Dokumentenlandschaft.
Im Rahmen der Zuständigkeit für die Grundsätze der Bewirtschaftung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie der Entwicklung und Herstellung von pharmazeutischen Produkten der Bundeswehr ist FüSK III 5 Ansprechpartner des Bundesrechnungshofes (BRH), wenn dieses Prüfgebiet in Anrede steht. Beide Themen standen zuletzt im Fokus von Untersuchungen des BRH. Im Rahmen der Prüfung der „Bewirtschaftung der Verbrauchsgüter im Sanitätsdienst der Bundeswehr“ wurde die gesamte Prozesskette von der Bedarfsdeckung über die Bewirtschaftung und Abgabe an den Patienten bis hin zur Aussonderung durch den BRH untersucht. Im Kern wurde Kritik bezüglich unzweckmäßiger und unwirtschaftlicher Versorgungsprozesse geäußert. In weiten Teilen war allerdings der beschriebene Optimierungsumfang bereits im BMVg erkannt worden, da dieser Verbesserungsbedarf nicht nur auf den Bereich des Sanitätsdienstes der Bundeswehr beschränkt ist. Erkennbar wird dies durch das Modernisierungsprojekt „Optimierung der Beschaffung der Bundeswehr“. Ziel ist der Aufbau eines strategischen Steuerungselements und einer Abgrenzung der Beschaffungszuständigkeit für einzelne Materialsegmente. Als Pilot für dieses Projekt dient, nach ministerieller Abstimmung zwischen AIN III 3 und FüSK III 5, u. a. das Materialsegment „Medizinisches Verbrauchsmaterial“. Hinsichtlich der Überprüfung der „Herstellung pharmazeutischer Produkte durch die Bundeswehr“ wurde seitens des BRH bzw. des Rechnungsprüfungsausschusses als wesentliche Forderung gegenüber dem BMVg formuliert, nur noch solche pharmazeutischen Produkte im industriellen Maßstab herzustellen, die am Markt nicht oder nicht sicher verfügbar sind. Dieser Maßgabe wurde durch FüSK III 5 Rechnung getragen. Darüber hinaus sind die Vorgaben für eine Herstellung nun noch stärker an den Erfordernissen von Einsätzen der Bundeswehr ausgerichtet.
Dies betrifft auch die Versorgung mit medizinischen Gasen, insbesondere mit Sauerstoff zur medizinischen Anwendung (SauerstoffMedAnw). Diese Kernfähigkeit der Sanitätsmateriallogistik ist für alle Bereiche der präklinischen und klinischen Patientenversorgung, einschließlich aller Elemente des qualifizierten, taktischen und strategischen Verwundeten- und Krankentransportes von entscheidender Bedeutung. Sie kann unter den oft schwierigen äußeren Bedingungen in den Einsätzen der Bundeswehr und unter besonderer Berücksichtigung TSK-spezifischer Gegebenheiten (Nutzung in Luftfahrzeugen sowie an Bord von Schiffen und Booten der Marine) als mögliche Mangelressource zum leistungslimitierenden Faktor werden. Die Sicherstellung der Versorgung aller Bedarfsbereiche in der Bundeswehr durch geeignete logistische Maßnahmen hat daher hohe Priorität.
In der Bundeswehr werden zu diesem Zweck zwei gleichwertige Arzneimittel Sauerstoff- MedAnw mit 93 Vol% bzw. 99 Vol% genutzt, die im Rahmen der bundeswehreigenen Arzneimittelherstellung erzeugt werden. Die Aufteilung ist durch unterschiedliche Herstellungsverfahren bedingt, die den Rahmenbedingungen der präklinischen (Behandlungseinrichtungen im Einsatz und regionale Sanitätseinrichtungen im Inland) und klinischen (Bundeswehrkrankenhäuser) Herstellungsund Anwendungsbereiche jeweils am besten Rechnung tragen.
Durch die NATO-weit stark zunehmende Nutzung von SauerstoffMedAnw 93 % und den derzeit durch die Realisierung langfristiger Rüstungsprojekte stattfindenden Aufwuchs eigener Herstellungskapazitäten, bekommt der Bedarf an einem grundsätzlichen, umfassenden und bundeswehrgemeinsamen Dokument in Form eines Konzeptes neue Aktualität. FüSK III 5 hat dementsprechend die Erstellung eines diesbezüglichen Konzeptes angewiesen und wird es fachlich begleiten. Bei dessen Erarbeitung kommt es darauf an, einheitliche und umfassende Festlegungen zur Bewirtschaftung von SauerstoffMedAnw zu treffen und die logistische Gesamtleistung, einschließlich der erforderlichen Zusammenarbeitsbeziehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen so zu beschreiben, dass die Rechtskonformität der Verfahren (einschließlich aller Qualitätssicherungsmaßnahmen) ebenso wie deren Effizienz sichergestellt ist.

Sanitätsdienstliche IT, Datenschutz im medizinischen Kontext

Im Sanitätsdienst der Bundeswehr wird nicht nur Material vorgehalten, bewegt und genutzt, sondern auch eine zunehmende Menge an Daten. Mit dieser „Daten-Logistik“ ist auf der strategischen Ebene des BMVg auch das Grundsatzreferat FüSK III 5 betraut, das in enger Abstimmung mit fachverwandten Referaten im BMVg für die Begleitung und Steuerung zukunftsgerichteter Prozesse verantwortlich zeichnet. Dem gegenüber liegt die Umsetzungsverantwortung sowohl in truppendienstlicher als auch fachlicher Zuständigkeit beim Inspekteur des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Für die rechtskonforme Datenerhebung und Dokumentation sowie deren Archivierung, Nutzung und Weitergabe, die immer mehr durch IT-gestützte Verfahren (Fachinformationssysteme) durchgeführt und in Gesundheitsberichten ausgewertet wird, sind insbesondere der Datenschutz und die IT-Sicherheit von zentraler Bedeutung. Diese Themenbereiche sind so eng verflochten, dass viele Projekte gemeinsam durch die zwei zuständigen Referenten bearbeitet werden. Damit erschließt sich, dass FüSK III 5 einerseits für die Bereitstellung valider Daten der Wehrmedizinalstatistik für das BMVg und den parlamentarischen Raum verantwortlich zeichnet. Andererseits steht im Schwerpunktinteresse die strategisch- organisatorische Begleitung vieler Prozesse und Projekte, für deren Umsetzung bereits lange im Voraus Anforderungen an den medizinischen Datenschutz und die sanitätsdienstliche IT-Sicherheit zwingend definiert werden müssen. Im Folgenden wird daher nicht streng nach Aufgabenbereichen vorgegangen, sondern der Weg der Daten von der Entstehung bis zu ihrer Aussonderung beleuchtet und entlang dieses Weges die bereits von FüSK III 5 initiierten bzw. begleiteten Projekte sowie die mögliche Weiterentwicklung dargestellt.
Ausgangspunkt ist die zumeist personenbezogene Dokumentation eines Gesundheitszustandes oder einer Gesundheitsleistung durch medizinisches Personal. Während diese in den Bw(Z)Krhs bereits elektronisch erfolgt, wird im truppenärztlichen Bereich noch papiergebunden dokumentiert. Hieraus ergeben sich bereits die wesentlichen Handlungsfelder im Fokus des Referates. Durch die Nutzung unterschiedlicher Dokumentationssysteme kommt es fast unvermeidlich zu Übertragungsfehlern bei der Weitergabe von Daten, Medienbrüchen beim Austausch von Informationen, Unstimmigkeiten bei bereichsübergreifenden Meldungen und Statistiken. Die Harmonisierung der Dokumentation ist daher ein zentraler Aspekt in einem sanitätsdienstlichen ITSystem der Zukunft.
Die Ausstattung der regionalen Sanitätseinrichtungen mit einem elektronischen Arzt-Informationssystem ist alternativlos. Die Etablierung eines IT-gestützten und vernetzten Patientenmanagementsystems folgt dem Erfordernis einer zeitgemäßen und praxisorientierten Arbeitsstruktur. Mit einer Anfangsbefähigung können sowohl die Organisationsabläufe (Formulardruck und Patientensteuerung) in der Sanitätseinrichtung vor Ort erleichtert werden, als auch die medizinische Behandlung bundeswehrweit besser koordiniert werden. Zudem wird auch die Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen (Überweisungen und Rezepte) deutlich erleichtert. Durch modulare Ausbaustufen können dabei die fachspezifischen Teilaspekte der Sanitätsdienste der TSK berücksichtigt werden. Mit dem geplanten Übergang des Wehrmedizinalstatistischen Institutes der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw) in ein zukünftiges Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw) ist dann die stufenweise Einführung einer elektronischen Dokumentation mit zentraler Archivierung möglich und zu diskutieren. Wesentlicher Beitrag FüSK III 5 ist hierbei die Harmonisierung mit Erfordernissen aus parallelen Projekten aus dem Bereich sanitätsdienstlicher IT.
Sind die Daten nun (elektronisch) erfasst, erfolgt deren Speicherung und Aufbereitung. In der Folge lassen sich gezielte Informationen gewinnen, die beispielsweise für das ärztliche Melde- und Berichtswesen genutzt werden können. Hier erfolgt derzeit eine grundlegende Überarbeitung und Straffung, um den Aufwand für das Sanitätspersonal so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig den Informationsbedarf der Führungsebene (militärisch wie politisch) bestmöglich zu decken. Darüber hinaus können wehrmedizinische Statistiken für die fachliche Führung, aber auch für Anfragen aus dem politischen Raum, zeitnäher und aussagekräftiger erstellt werden. Von besonderem Interesse sind dabei regelmäßig Informationen zu Verwundung im Einsatz und PTBS. Diese können bisher nur sehr umständlich erfasst und ausgewertet werden, da Daten aus den verschiedensten Quellen genutzt werden müssen. Unter Federführung FüSK III 5 soll Abhilfe geschaffen werden durch ein Sanitätsdienstliches Einsatzregister der Bundeswehr, in dem die Behandlung eines betroffenen Soldaten von Auftreten der Gesundheitsstörung bis zum Abschluss der Behandlung erfasst wird. Vergleichbare Register werden bereits im zivilen Gesundheitswesen sowie in den US und UK Streitkräften erfolgreich genutzt. Geplant ist außerdem ein zentrales NATO Traumaregister, in das auch Daten deutscher Soldaten eingepflegt werden sollen.
Schlussendlich sind die Daten in geeigneter Form zu archivieren und nach Ablauf der vorgegebenen Fristen zu vernichten. Über den gesamten Lebensweg der beschriebenen personenbezogenen Daten mit Berufsgeheimnis, wie sie im sanitätsdienstlichen Arbeitsumfeld entstehen, sind dabei datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Außenwirkung von Datenschutzverstößen in diesen Einrichtungen ist insbesondere auf Grund der Behandlung von Zivilpersonen nicht zu vernachlässigen.
Die Umsetzung der Anforderungen an den Datenschutz wird durch die Einhaltung der Vorgaben aus dem Bereich IT-Sicherheit erleichtert. Hierfür sind neben baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen auch die Konfiguration des genutzten Systems und dessen Pflege maßgeblich. Überlegungen hinsichtlich der Etablierung eines zentralen Beauftragten für den medizinischen Datenschutz sowie eines Fachkompetenzzentrums IT San werden derzeit im Kdo SanDstBw erarbeitet und durch FüSK III 5 fachlich begleitet.
Um die gesetzlichen, politischen und militärischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und prozessorientiert und transparent vorzugehen, sind umfangreiche Abstimmungen mit den weiteren Abteilungen im BMVg wie Abt Recht, Personal, Strategie und Einsatz sowie Planung und Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung erforderlich, aber auch mit den sanitätsdienstlichen Schwesterreferaten FüSK II 6 und II 7. Die zu erwartenden Erfordernisse und Auswirkungen werden sich auf alle OrgBereiche und alle Führungsgrundgebiete erstrecken. Nur durch diese Vielschichtigkeit kann eine nachhaltige Verbesserung der administrativen Aspekte der Gesundheitsversorgung gewährleistet werden, die nicht nur dem Sanitätspersonal, sondern jedem Soldaten zu Gute kommt. Die Umsetzung eines modernen medizinischen Datenmanagements steht daher im Mittelpunkt aller Überlegungen von FüSK III 5.
Bilanzierend kann festgestellt werden, dass das Referat FüSK III 5 - auch wenn es eben nicht mehr das „Logistik- und Rüstungsreferat des InspSan“ ist - seine Rolle gefunden und sich erfolgreich etabliert hat. Als „Kümmerer“ und koordinierender Impulsgeber trägt es im Umfeld der Neuausrichtung dafür Sorge, dass die Belange der Streitkräfte im Zuständigkeitsbereich unter Beachtung ministerieller Vorgaben angemessen berücksichtigt werden. Es trägt damit als Teil des Ganzen in letzter Konsequenz mit dazu bei, die Zielvorgabe allen sanitätsdienstlichen Handelns zu erreichen, nämlich der Optimierung der Versorgung der dem Sanitätsdienst der Bundeswehr anvertrauten Patienten.

Datum: 23.06.2014

Quelle:

Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2014/1

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