06.10.2018 •

    Nahrungsergänzungsmittel – Lebensmittel mit Nebenwirkungen

    Hintergrund

    Der Marktumsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) beträgt in Deutschland etwa 1 Mrd. € - mit steigender Tendenz. Etwa jeder dritte Erwachsene konsumiert regelmäßig NEM, etwa ein Viertel von diesen nimmt mehr als ein Produkt zu sich. Viele Werbeaussaugen suggerieren, dass dem Verbraucher ein Nachteil entsteht, wenn er diese Präparate nicht verzehrt.

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    Abb. 1: Strukturformel von (R)-Synephrin (oben) und (S)-Synephrin (unten)
    Vor dem Vertrieb eines NEM muss dieses beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden. Der Hersteller hat darüber hinaus zu gewährleisten, dass Aussagen zu physiologischen Wirkungen ausreichend gesichert sind. Im Gegensatz dazu ist die Zulassung eines Arzneimittels deutlich komplexer. Es müssen Studien des Herstellers zur Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bei der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Ein vergleichbares Procedere im Bereich der Lebensmittel gilt nur für Novel Food und gentechnisch veränderte Organismen.

    Verschiedene Marktanalysen bezüglich NEM zeigen, dass diese Produktgruppe z.T. mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden ist. Insbesondere der Internethandel birgt Gefahren, da eine umfassende Kontrolle kaum möglich ist. Dabei ist vor allem auch der Erwerb von NEM aus Drittländern (z. B. USA, China) möglich, wodurch Produkte, die dem BVL nicht angezeigt wurden und nicht der behördlichen Kontrolle unterliegen, erhältlich werden. Der Erwerb von NEM aus Drittländern ist auch in Einsätzen der Bundeswehr denkbar (z. B. als Marketenderware aus US-Einrichtungen wie PX). Die dort angebotenen Produkte sind in der Regel für Sportler gedacht und werden auch so beworben; deshalb ist eine adäquate Risikokommunikation im Hinblick auf die Gesunderhaltung der Soldatinnen und Soldaten angebracht.

    Gefahr aus dubiosen Quellen

    In NEM aus dubiosen Quellen oder Drittländern sind oft gesundheitlich bedenkliche, nicht deklarierte Substanzen enthalten. (Projekt Verbraucherzentrale NRW: 36  % der untersuchten Proben enthielten nicht deklarierte pharmakologisch aktive Substanzen und 28 % nicht deklarierte Novel Food.) Besonders laut Deklaration ausschließlich pflanzliche Präparate zur Potenzsteigerung enthalten meist pharmakologische Substanzen mit einer weit über der in Arzneimitteln zugelassenen Dosierung.

    Die Lage bei NEM für Sportler bzw. NEM zur Leistungssteigerung und Gewichtsreduktion ist ähnlich. So wurden bei Untersuchungen in vielen Sportpräparaten nicht deklarierte anabole androgene Steroide und in Produkten zur Gewichtsreduktion nicht mehr zugelassene bedenkliche Arzneistoffe gefunden.

    Gefahr durch Bitterorangenextrakt und DMAA

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    Abb. 2: Strukturformel von Amphetamin (oben) und DMAA (unten)
    Im Falle von NEM zur Steigerung der Fettverbrennung für Sportler und Bodybuilder mit Bitterorangenextrakt kam es bei zwei Frauen zu erheblichen Herzrhythmusstörungen, die notfallmedizinisch versorgt werden mussten und im Falle von zwei Männern zu Herzinfarkten, obwohl sich alle an die Verzehrempfehlung ihres Präparates gehalten hatten. Bitterorangen-extrakt enthält pharmakologisch wirksame, dem Adrenalin ähnliche, Substanzen (z. B. Synephrin, Abbildung 1), welche insbesondere in Kombination mit Koffein den Kreislauf erheblich beeinflussen. Schwerste Herzrhythmusstörungen bis zum Kam-merflimmern und krisenhafte Blutdrucksteigerungen können die Folge sein. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, eine tägliche Dosis von maximal 6.7 mg nicht zu überschreiten. Dabei kann diese Dosis bereits durch die Nahrung erreicht oder überschritten werden, wenn in größerer Menge Orangen, Zitronen oder Bitterorangen verzehrt werden. Das BfR stuft derzeit auf dem Markt befindliche Produkte, mit denen Coffein und Synephrin in Bolusdosen eingenommen werden, als nicht sicher ein, zumal die Präparate meist auch noch weitere Pflanzenwirkstoffe enthalten. Insbesondere wegen der Blutdrucksteigerung ist im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung Vorsicht geboten.

    Ähnlich verhält es sich bei NEM mit DMAA (Dimethylamylamin), welches strukturelle Ähnlichkeiten mit Amphetamin aufweist (Abbildung 2). Es wurde aufgrund der adrenergen Wirkung ebenso in Sportpräparaten eingesetzt. Fallberichte von Hirnblutungen und Kreislaufproblemen aufgrund der Einnahme von DMAA folgten bald. Mittlerweile ist die Verwendung dieser Substanz auch in den USA illegal. Jedoch werden bis heute Präparate mit DMAA im Internet angeboten. Allein diese Beispiele verdeutlichen das erhebliche Gefahrenpotential, welches von unseriös hergestellten und vertriebenen Produkten ausgehen kann.

    Fazit

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    Abb. 3: Das Schadensrisiko ist bei der Einnahme von NEM – insbesondere aus dubiosen Quellen – deutlich höher als ein fraglicher Nutzen.
    Abschließend kann postuliert werden, dass bei unseriösen oder fraglichen Produkten größte Vorsicht geboten ist, da schwerwiegende gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind. Im Übrigen kann auf den Verzehr von NEM ganz verzichtet werden, da der Nährstoffbedarf bei einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung gedeckt ist. Auf Grund der ubiquitären Erhältlichkeit und der Werbeversprechen für die Einnahme von NEM ist diese Thematik im Inland ebenso wie im Einsatz von truppenärztlicher Relevanz.


    Oberstabsapotheker Christian Schmidt
    E-Mail: christian46schmidt@bundeswehr.org


    Christian Schmidt1 und Katja Senftinger2

    1 Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, München

    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim


    Abb1: (Quelle: Synephrine_Enantiomers_Structural_Formulae.png)

    Abb 2: (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Methylhexanamin)


    Datum: 06.10.2018

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