04.02.2013 •

    KORREKTUR BEITRAG ÖFFENTLICH-RECHTLICHE AUFGABEN AUF DEN GEBIETEN DES GESUNDHEITS-, VERBRAUCHER- und TIERSCHUTZES DES 23. KOMPENDIUMS DES SANITÄTSDIENSTES

    ... wenn der Fehlerteufel zuschlägt ...

    Leider ist es passiert – in der 23. Folge unseres Kompendiums haben wir in zwei Beiträgen fälschlicherweise Korrekturen nicht umgesetzt; dafür bitten wir um Entschuldigung. Mit dem verantwortlichen Hauptautor beider Texte, Herrn Dr. Boris Mey, haben wir vereinbart, dass wir Ihnen die korrigierten Beiträge auf unserer Online-Präsenz zur Verfügung stellen.



    Sie finden hier nachfolgend den Text „Öffentlich-rechtliche Aufgaben auf den Gebieten des Gesundheits-, Verbraucher- und Tierschutzes“.



    Wir danken für das Verständnis auf der Seite von Herrn Dr. Mey.



    Heike Lange

    Verlegerin

    Der Sanitätsdienst der Bundeswehr 2020 - Aufgaben Strukturren, Menschen

    2. Der Patient im Mittelpunkt: Die medizinische Versorgung unserer Soldaten – Weltweit und zu Hause
    2.4 Gesundheits- und Verbraucherschutz – Prävention – Sportmedizin: Die Überwachungsstellen und Institute des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr
    2.4.1 Überwachungsstellen und Zentrale Institute des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

    Oberstapotheker Dr. Boris Mey (M.D.R.A.)
    – Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr – München Oberfeldapotheker Matthias Meyer
    – Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr – München

    Öffentlich-rechtliche Aufgaben auf den Gebieten des Gesundheits-, Verbraucher- und Tierschutzes

    I. Grundlagen 

    Der besondere Auftrag der Bundeswehr wird vom Gesetzgeber durch Sonderregelungen in verschiedenen sanitätsdienstlich relevanten Bundesgesetzen und -verordnungen berücksichtigt. Darin sind die entsprechende Anwendung der Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) sowie die Aufgaben der amtlichen Kontrolle und des Vollzugs verankert, für die unabhängige Stellen und Sachverständige der Bundeswehr zuständig sind (sog. Eigenvollzugskompetenz). Für die Rechtsgebiete der in der Abb. 1 dargestellten Rechtsvorschriften obliegt die Wahrnehmung der amtlichen Kontroll aufgaben den Stellen und Sachverständigen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZSanDstBw).

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    Abb. 1: Rechtsvorschriften deren Vollzug in der Bundeswehr durch Stellen und Sachverständige des ZSanDstBw überwacht wird.

     

    Die Bestimmungen des Soldatengesetzes verpflichten den Dienstherrn zur besonderen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern (Soldaten, zivile Beschäftigte). Spezielle Belange der Bundeswehr werden deshalb ergänzend in Durchführungsbestimmungen, Einzelerlassen und weiteren Vorschriften geregelt. Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben werden durch Sachverständige und Fachpersonal der Fachrichtungen Hygiene (Hyg), Arbeitsmedizin (ArbMed), Veterinärwesen (VetWes), Pharmazie (Pharm) und Lebensmittelchemie (LMC) wahrgenommen. Dabei sind der Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie der Verbraucherschutz der Kernauftrag der sanitätsdienstlichen Experten, die amtlichen Kontrollen in Form von Inspektionen und Untersuchungen im Inland sowie bei Übungen und in den Einsätzen durchführen. Diese Kontrollen erfolgen regelmäßig und risikoorientiert. Da der räumliche Geltungsbereich deutscher Rechtsvorschriften grundsätzlich auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist, befiehlt der Dienstherr aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht und zum Schutz seines Personals in den Einsatzgebieten regelmäßig, dass insbesondere die in deutschen und europäischen Rechtsnormen verankerten, auf die Erhaltung der Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abzielenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich auch im Auslandseinsatz anzuwenden sind.

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    Abb. 2: Umsetzung des Geschäftsprozesses öffentlich-rechtliche Aufsicht mit der in der Zielstruktur 2020 einzunehmenden dreistufigen Behördenstruktur.

     

    II. Geschäftsprozess öffentlich-rechtliche Aufsicht 

    Der Geschäftsprozess (GP) öffentlich-rechtliche Aufsicht (ÖRA) ist ein Kernprozess des Hauptprozesses Gesundheitsversorgung (HP GesVers). Die Arbeitsvorgänge (AV) im Ge - schäftsprozess ÖRA sind konkreten Behördenebenen und Organisationstrukturen zugeordnet (Abb. 2). Prozessuale Schnittstellen bestehen beispielsweise zum

    • HP Verpflegung/bewirtschaftete Betreuung, in dem u. a. der Verwaltungsvollzug lebensmittelrechtlicher Maßnahmen und die Bereitstellung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz abgebildet sind sowie zum
    • GP vorbeugender Gesundheitsschutz (VGS) des HP GesVers, in dem die Bewertung medizinisch relevanter Überwachungsergebnisse und die Veranlassung von Präventivmaßnahmen abgebildet sind.

    III. Organisation und Aufgabenspektrum im Inland 

    Im BMVg ist das Referat 7 der Unterabteilung II des Führungsstabes der Streitkräfte (FüSK II 7) u. a. für die Erarbeitung sowie den Erlass fachlicher Grundsätze und konzeptioneller Grundlagen der im Bereich des ZSanDstBw sicherzustellenden ÖRA zuständig. Das Referat verfügt dazu über Sachverständige aus den o. g. Fachrichtungen. Es arbeitet im Rahmen seiner Zuständigkeit mit den korrespondierenden Referaten der Bundes- und Länderministerien sowie mit Einrichtungen des Bundes zusammen und es ist am Rechtssetzungsverfahren des Bundes beteiligt. BMVg FüSK II 7 fungiert im Rahmen der Eigenvollzugskompetenz als oberste Überwachungsbehörde im Geschäftsbereich des BMVg und ist insoweit den obersten Länderbehörden gleichgestellt.

    Das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (Kdo SanDstBw) verfügt in der Abteilung A (Planung/Führung/Steuerung der Gesundheitsversorgung) über die Unterabteilungen IV (Veterinärwesen), V (Pharmazie, Lebensmittelchemie) und VI (Präventivmedizin, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung), in denen Aufgaben der ÖRA entsprechend den Ober- und Mittelbehörden der Länder wahrgenommen werden. Im Einzelnen obliegt diesen Unterabteilungen im Rahmen der jeweiligen fachlichen Zuständigkeit in Angelegenheiten der ÖRA die Wahrnehmung insbesondere folgender Aufgaben:

    • Fachliche Führung der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen im Inland und Einsatz einschließlich Durchführung der Dienstaufsicht.
    • Erarbeitung der Grundsatzforderungen und Grundlagen zum Betriebs- und Qualitätsmanagement der Überwachungs- und Untersuchungseinrichtungen.
    • Entwicklung und Erarbeitung von Grundsatzforderungen und Grundlagen zu Rechtsvorschriften sowie Zuarbeit für BMVg.
    • Erfassung/Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Priorisierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
    • Mitwirkung bei der Erfassung/Bewertung von Risiken und der Veranlassung von Schutzund Kontrollmaßnahmen.
    • Fachliche Lagebeurteilung und Erstellung von Fachbeiträgen zur Befehlsgebung.
    • Beratung der truppen- und fachdienstlichen Führer in Fachangelegenheiten.
    • Planung/Abstimmung der Verfügbarkeit/Bereitstellung fachspezifischer Einsatzkomponenten (Personal/Material).
    • Wahrnehmung zumeist rechtlich festgelegter Aufgaben im militärischen und zivilen Melde- und Berichtswesen sowie in EU-Schnellwarnsystemen.
    • Vertretung von Fachangelegenheiten in nationalen/internationalen militärischen/amtlichen/ wissenschaftlichen Gremien.
    • Betreiben bundeswehrinterner Datenbanken und Informationssysteme für Sachverständige/ Fachpersonal sowie für Patienten/Verbraucher.

    Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) ist innerhalb der Bundeswehr für den Verwaltungsvollzug zuständig. Dort obliegt in der Abteilung Dienstleistungen und Recht dem für Gemeinschaftsverpflegung und bewirtschaftete Betreuung zuständigen Referat DL I 1 u. a. die Verfügung von Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Erteilung von Auskünften gemäß Verbraucherinformationsgesetz.

    Die Durchführungsaufgaben der ÖRA werden auf Ebene der Ortsbehörden wahrgenommen durch

    • Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ÜbwStÖRAufgSanDstBw) Nord (Schwerpunkt Hygiene sowie Betreuung der seegehenden Einheiten der Marine),
    • die ÜbwStÖRAufgSanDstBw West (Schwerpunkt Arbeitsmedizin),
    • die ÜbwStÖRAufgSanDstBw Ost (Schwerpunkt Veterinärwesen und Auslandsdienststellen) und
    • die ÜbwStÖRAufgSanDstBw Süd (Schwerpunkt Lebensmittelchemie und Pharmazie sowie fachliche Unterstützung der Sanitätsakademie der Bundeswehr),
    • das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (ZInstSanBw) Kiel (Schwerpunkt VetMed) mit seiner Außenstelle in Berlin sowie
    • das ZInstSanBw München (Schwerpunkt LMC und Pharm) mit seinen Außenstellen in Koblenz und Munster (Chemie der Gifte und Kampfstoffanalytik).

    Die ÜbwStÖRAufgSanDstBw verfügen über die Teileinheiten Arbeitsmedizin, Hygiene, Veterinärwesen und Lebensmittelchemie/Pharmazie. Folgende Aufgaben werden in allen ÜbwStÖRAufgSanDstBw gleicher maßen unter Beachtung der fachlichen Zuständigkeit der Sachverständigen und dem regionalen Zuständigkeitsbereich der ÜbwStÖRAufgSanDstBw in Angelegenheiten der ÖRA wahr genommen:

    • Überwachung auf den Gebieten des öffentlichen Gesundheitswesens, der Umwelthygiene, des Infektions-, Arbeits- und Strahlenschutzes sowie der Unfallverhütung.
    • Überwachung des Tierschutz und der Tierseuchenlage der Tierbestände, der Versuchsund sonstigen Tierhaltung sowie des Umganges mit Tierseuchenerregern.
    • Überwachung des Verkehrs von Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten, einschließlich der Inspektion von Wasserversorgungsanlagen, Verpflegungs-, Betreuungs-, Sanitäts- und sonstiger Einrichtungen in der Bundeswehr.
    • Auditierung von zivilen Betrieben, die Lebensmittel für die Bundeswehr herstellen oder sie damit beliefern.

    Die ÜbwStÖRAufgSanDstBw Süd verfügt zusätzlich über den Arzneimittelüberwachungsbeauftragten der Bundeswehr, der u. a. für die aufsichtsbehördliche Überwachung arzneimittel-, betäubungsmittel-, apothekenund medizinprodukterechtlicher Bestimmungen in der gesamten Bundeswehr zuständig ist. Die Dislozierung der mit der ÖRA beauftragten Stellen des ZSanDstBw ist Abb. 3 zu entnehmen. Den Aufgaben der ZInstSanBw und des InstPräv- MedBw ist ein eigenständiges Kapitel in diesem Kompendium gewidmet, so dass an dieser Stelle auf eine Wiedergabe des Aufgabenspektrums verzichtet wird.

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    Abb. 3: Dislozierung der Behörden, Stellen und Untersuchungseinrichtungen des ZSanDstBw, die in der Zielstruktur 2020 öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.

     

    IV. Organisation und Aufgabenspektrum im Einsatz 

    In den Einsatzgebieten werden die Truppenführer vom Leitenden Sanitätsoffizier (LSO) u. a. in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beraten. Hierzu stützt sich dieser auf sein Fachpersonal ab. Im Einzelnen sind dies der Leitende Hygieniker, Arbeits mediziner, Veterinär und Apotheker im Einsatz (i. E.) als Sachverständige sowie die Gesundheitsaufseher i. E., die analog zu den Übw- StÖRAufgSanDstBw im Inland Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrnehmen.

    Angegliedert an die Einsatz lazarette sind die Labortrupps (LabTrp) Veterinärmedizin, Lebensmittel-/Ökochemie, Mikrobiologie und ggf. Arzneimitteluntersuchung, die entweder containergestützt oder in fester Infrastruktur ausgebracht über eine umfangreiche Laborausstattung verfügen, um sanitätsdienstlich relevantes Probenmaterial risikoorientiert zu untersuchen. Untersuchungen, die aufgrund ihrer Komplexität mit den Kräften und Mitteln im Einsatz nicht erbracht werden können, werden an den ZInstSanBw oder ggf. in Speziallaboratorien in der Basis Inland durchgeführt. Die Kontroll-, Untersuchungs- und Beratungsleistungen der ÖRA i. E. liefern nachweislich unverzichtbare Beiträge zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Einsatzkräfte.

    V. Qualitätsmanagement und externe Konformitätsbewertung 

    Die zur amtlichen Kontrolle eingesetzten Stellen und Sachverständigen des ZSanDstBw sind aufgrund rechtlicher Auflagen verpflichtet (Lebensmittel-, Trinkwasser-, Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung) bzw. aus grundsätzlichen Erwägungen heraus gehalten (Hygiene, Arbeitsmedizin), Qualitätsmanagementsysteme (QMS) zu betreiben. Die Wirksamkeit und Angemessenheit der amtlichen Kontrollen werden somit transparent und nachvollziehbar gemacht.

    Die ÜbwStÖRAufgSanDstBw betreiben mit den Teileinheiten VetWes und LMC Inspektionsstellen für Lebensmittelüberwachung und gesundheitlichen Verbraucherschutz, die gemäß der Verordnung (EG) 882/2004 über QMS auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17020 verfügen. Der AmübBw der ÜbwStÖRAufgSanDstBw Süd betreibt ein QMS nach den Vorgaben der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizin - produkten (ZLG). In der Zielstruktur 2020 wird angestrebt, ein QMS für alle Anteile der ÜbwStÖRAufgSanDstBw auf möglichst einheitlicher Grundlage zu implementieren.

    Die ZInstSanBw betreiben mit ihren Laborabteilungen Veterinärmedizin und Lebensmittelchemie QMS nach DIN EN ISO/IEC 17025, die als amtliche Prüflaboratorien verpflichtend gemäß Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sind. Die Laborabteilung Pharmazie des ZInstSanBw MCH ist als amtliches Prüflabor für nicht aktive Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika durch die ZLG anerkannt und für Arzneimittel durch die DAkkS akkreditiert.

    VI. Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs 

    Die Weiterentwicklung der ÖRA im Zuständigkeitsbereich des ZSanDstBw erfolgt einsatz-, prozess- und funktionsorientiert. Dabei sind der Stand von Technik und Wissenschaft sowie Aspekte der Wirtschaftlichkeit weitere wesentliche Kriterien. Bereits absehbarer Weiterentwicklungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:

    • Harmonisierung und Zusammenführung gleichartiger Qualitätsmanagementsysteme.
    • Erneuerung der Laborcontainerausstattungen für die LabTrp in den Einsätzen.
    • Einführung bzw. Fortschreibung von mit dem zivilen Bereich kompatiblen Laborinformations- und Betriebskontroll-Management-System-Lösungen, integriert in die Standard- Anwendungs-Software-Produktfamilien (SASPF) der Bundeswehr sowie unter Vernetzung der Stellen im Inland und Einsatz.

     

    Datum: 04.02.2013

    Quelle: Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2013/1

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