17.10.2018 •

    „Wir geben den Toten ihre Namen zurück“

    Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung, Diez

    A. Selck

    Hintergrund

    Als forensisch tätiger Zahnarzt mit dem Schwerpunkt der Unterstützung von Identifizierungsmaßnahmen nach Katastrophenfällen oder Großschadensereignissen ist man oft der Frage ausgesetzt: „Ist es nicht frustrierend, immer nur mit Toten zu arbeiten? Man kann denen ja gar nicht mehr helfen!“.

    Die Antwort ist einfach: Wir arbeiten trotzdem für den Toten, denn wir geben ihm oder ihr seine Identität zurück; vor allem aber arbeiten wir für die Angehörigen, die ein Recht auf Gewissheit haben.

    Ein Ende des Schwankens zwischen Verzweiflung und Hoffnung, die Gewissheit, den richtigen Körper bestatten zu können, sowie die Chance, alles Notwendige nun rechtssicher mit Versicherern und anderen Institutionen regeln zu können – das sind die Ziele unseres Dienstes, den wir gegenüber den Verstorbenen und ihren Angehörigen leisten können.

    Entwicklung der forensischen Zahnmedizin in der Bundeswehr

    Bereits seit 1998 bestanden durch die persönliche Mitgliedschaft von Oberstarzt Dr. Benedix als zahnmedizinischer Sachverständiger in der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes (IDKO-BKA) enge fachliche Kontakte zum BKA. Anlässlich des Tsunami in Südostasien am 26. Dezember 2004, bei dem die erforderlichen Identifizierungsmaßnahmen auch der vielen deutschen Opfer nicht mehr mit ausschließlich zivilen Zahnärzten sichergestellt werden konnten, wurde der Sanitätsdienst der Bundeswehr ersucht, das BKA durch die Abstellung von insgesamt 14 Sanitätsoffizieren Zahnarzt über einen Einsatzzeitraum von 18 Monaten vor Ort zu unterstützen. Nachdem diese Unterstützung durch eine ministerielle Einzelfallentscheidung gebilligt und erfolgreich durchgeführt werden konnte, folgte am 22. August 2008 ein offizielles Amtshilfeersuchen des Bundesministeriums des Inneren an das Bundesministerium der Verteidigung, im Rahmen der Amtshilfe auf der Grundlage von Artikel 35 des Grundgesetzes nunmehr dauerhaft Sanitätsoffiziere Zahnarzt für größere Schadensereignisse in Bereitschaft zu halten und im Einzelfall auf Anforderung abzustellen.

    Mit Inkraftsetzung der Bereichsvorschrift C1 - 830/0 - 4000 „Unterstützung der Identifizierungskommission (IDKO) des Bundeskriminalamtes (BKA) mit Sanitätsstabsoffizieren Zahnarzt der Bundeswehr“ wurde die Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsdienst der Bundewehr und dem BKA dann auf eine offizielle Basis gestellt. Acht weitere Einsätze unterschiedlicher Intensität folgten daraufhin bis heute.

    Forensische Zahnmedizin in der Bundeswehr heute

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    Abb. 1: Vollständig ausgebrannter Reisebus auf der BAB A9 bei Münchberg – eine schwierige Aufgabe für Ermittler und Forensiker (Quelle: picture alliance/dpa)
    Derzeit besteht das Kernteam der Bundeswehr aus zehn Sanitätsstabsoffizieren Zahnarzt, die regelmäßig fachlich fortgebildet und in Übung gehalten werden.

    Der letzte gemeinsame Einsatz der IDKO-BKA und der Zahnärzte der Bundeswehr fand im Juli 2017 statt. Anlass war ein verunfallter und binnen kürzester Zeit vollständig ausgebrannter Reisebus auf der Bundesautobahn A9; hierbei waren 17 Passagiere und der Fahrer den Flammen zum Opfer gefallen und konnten auf Grund des hohen Ausmaßes an körperlicher Zerstörung nur durch zahnmedizinischen Befundvergleich und/oder DNA-Abgleich zweifelsfrei identifiziert werden.

    Forensisch ausgebildete Zahnärzte kommen in der Identifizierungskette an drei Stellen zum Einsatz:

    • Bei der Befunderhebung (inklusive Röntgenaufnahmen) an der Leiche (post mortem),
    • bei der qualitätsgesicherten Eingabe der Daten, die von Zahnärzten zu Lebzeiten bei den nun vermissten oder vermutlich verunglückten Personen (ante mortem) erhoben wurden und zuletzt
    • in der Auswertung, also dem Abgleich der Datensätze ante und post mortem miteinander sowie der darauf erfolgenden Identifizierungskonferenz.

    Da, neben Daktyloskopie (Fingerabdrücken) und DNA-Vergleich, der zahnmedizinische Abgleich als eines der drei sicheren Identifizierungsmerkmale gilt, wiegt die Verantwortung in allen oben genannten Einsatzbereichen für Zahnärzte schwer. Aus eigener Erfahrung kann berichtet werden, dass die erste sichere Identifizierung – also die Zuordnung einer Leiche zu einer vermissten Person – und die daraus erwachsende Konsequenz, dass, wenn in der Identifizierungskonferenz keine anderen Faktoren dieser zahnärztlichen Identifizierung widersprechen, ein Mensch für tot erklärt wird, schwer auf den Schultern des jeweiligen Zahnarztes lastet. Wenn dann, wie in diesem eigenen ersten Fall geschehen, zufällig, nur Sekunden später, die gleiche Identifizierung durch DNA-Abgleich bestätigt wird, bringt dies Sicherheit und Selbstvertrauen.

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    Abb. 2: Beispiele hochindividueller Merkmale in Röntgenbildern (Bildquelle: BKA)
    Bei oben angesprochenem Unglück wurden 17 der 18 Leichen durch zahnärztlich forensische Methoden sicher identifiziert. Bei der 18. Person konnten weder ante noch post mortem Daten erhoben werden, wodurch auch ein Abgleich nicht durchgeführt werden konnte. In diesem einen Fall wurde die Identifizierung ausschließlich über den DNA-Abgleich erreicht.

    Ab dem Beginn des Datenabgleichs/der Auswertung bis zum Abschluss der sicheren zahnärztlichen Identifizierung aller 17 Personen, von denen Daten vorlagen, vergingen lediglich eineinhalb Tage. Auch der parallel laufende DNA-Abgleich konnte keine schnelleren Ergebnisse liefern.

    Vor allem der Vergleich von Röntgenbildern erleichtert oft die sichere Verknüpfung zwischen dem Datensatz einer vermissten Person und dem einer Leiche.

    Die Form der Zahnkronen, die Wurzelkonfiguration, die verschiedenen Arten von durchgeführten Therapien und die Anzahl sowie Stellung der Zähne zueinander ist hoch individuell – teilweise sogar individueller als ein Fingerabdruck. Gleichzeitig ist die Erhebung eines zahnärztlichen Befundes oft auch bei stark durch Verwesung oder Brand zerstörten Körpern noch möglich.

    Schlussbemerkung

    Forensische Zahnmedizin ist und bleibt ein fester und wichtiger Bestandteil des Identifizierungsprozesses im Dienste der Toten und ihrer Angehörigen. Als forensisch tätige Zahnärzte der Bundeswehr werden wir dabei auch weiterhin mit Professionalität und großem Eifer unterstützen.


    Oberstarzt Dr. Alexander Selck
    E-Mail: alexanderborisselck@bundeswehr.org

    Datum: 17.10.2018

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